Samstag, 28. November 2020

Der Großvater droht seinem Enkel mit Klage

Mittlerweile droht der Träger des Bundesverdienstkreuz und Ehrenbürger von H. seinem Enkel mit Klage. Dabei waren wir die einzigen aus seiner direkten Familie, die in den letzten Jahren überhaupt noch regelmäßigen Kontakt zu ihm hatten und die noch zu seinem 100. Geburtstag und zur Beerdigung meiner Oma erschienen sind.

Meine Großeltern hatten immer sehr viele Freunde und Familie, die sie auf ihrem Weg begleitet haben. Aber nur rund 6 Monate nachdem meine Oma gestorben ist, ist mein Großvater nahezu vollständig isoliert. Langjährige Freunde haben keinen Zugang mehr zu ihm oder haben den Kontakt bereits abgebrochen. Zu seiner gesamten Familie will er ebenfalls den Kontakt abbrechen und bedroht inzwischen die Familie seiner Urekel mit Klagen, ohne mit uns vorher auch nur ein Wort in der Sache gesprochen zu haben.  

Das ist nicht mehr mein Opa, den wir 100. Jahre kannten. Heute gibt es praktisch nur noch eine einzige Person, die Zugang zu ihm hat. Und das ist gleichzeitig die einzige Person, die unmittelbar von jedem Streit und somit auch von der Isolation meines Großvaters profitiert. 

Die Lügen der der Rechtsanwältin K.

Pikant in dem Zusammenhang: Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass seine Anwältin K. in Bezug auf das Erbe meiner Oma monatelang wiederholt vorsätzlich falsche Angaben machte, die den Erbteil der Tochter ihres Mandaten erheblich herabsetzen. So behauptete die Rechtsanwältin K noch im Oktober

"...die benannte Rentenversicherung 70744936780 explizit benannt wurde. Zum Todeszeitpunkt der Mutter Ihrer Mandantschaft belief sich die Summe noch auf 80.000,00 €"

Tatsächlich bestätigt die R&V Versicherung mehrfach, dass die Rechtsanwältin K persönlich die Versicherung bereits vor dem Tod meiner Oma ab Beginn widerrufen hatte. Das bedeutet, dass es rechtlich gesehen nie eine Versicherung gab. Die Versicherung schreibt dazu:

"Der Vertrag von Frau M. C. wurde auf schriftlichen Antrag ihrer Bevollmächtigten (Anmerkung: die Rechtsanwältin K.) am 12.05.2020 ab Beginn widerrufen. Es besteht kein rechtsgültiger Vertrag mehr für Frau C. Von dem vorhandenen Einmalbeitrag von 80.Q00,00 EUR wurden 20.000,00 EUR erstattet.....Der restliche Betrag von 60.000,00 EUR, auf den sich die von Ihnen angesprochene E-Mail bezieeht, ist noch in unserem Haus"


 
Schreiben der R&V Versicherung vom 18.11.2020

Da der Vertrag zum Todeszeitpunkt nicht mehr existierte hätte die Rechtsanwältin K das Geld bei der R&V Versicherung, wie jedes andere Guthaben auch, im Nachlassverzeichnis angeben müssen. 

Darüber hinaus schreibt die Rechtsanwältin K. : "Die Gründe der zeitlichen Verzögerung lagen darin, dass der Sohn Ihrer Mandantin, Herr T... M.... sich anwaltlich an die R + V Versicherung gewandt hatte, um die Gesamtsumme zur Auszahlung zu erhalten. Dies bedingte, dass die ganze Angelegenheit in die Rechtsabteilung der R + V übergeben wurde und veranlasste die Unterzeichnerin schließlich auch, einen Teilbetrag des Schmuckes zu veräußern, um das Girokonto des Alleinerben, meines Mandanten Herrn G. Z., nicht weiter überziehen zu müssen."

Ganz abgesehen davon, dass die Versicherung über die die Rechtsanwältin K hier fabuliert nach Angaben der Versicherung überhaupt nicht mehr existierte, ist in diesem Abschnitt tatsächlich jeder Satz gelogen. Denn weder hab ich je die Auszahlung der Versicherung gefordert noch stand ich unmittelbar vor oder nach dem Tod meiner Oma anwaltlich mit der Versicherung in Verbindung. Tatsächlich scheiterte die Auszahlung aufgrund einer falschen Kontoverbindung. Die Krönung ist, dass die Rechtsanwältin K. diese dreiste Lüge auch noch als Begründung benutzt um ihren Schmuckverkauf aus dem Nachlass meiner Oma zu rechtfertigen, bei dem  praktisch der gesamte Diamantschmuck meiner Oma verschwunden ist und dessen Erlös nicht auf dem Konto meiner Großeltern landete. 

Ebenfalls bemerkenswert: Trotz der ganzen Geschichten, die die Rechtsanwältin K bereits über die Versicherung meiner Oma erzählt hat, hat sie der Versicherung selbst 6 Monate nach dem Tod meiner Oma immer noch nicht mitgeteilt, wer tatsächlich erbberechtigt ist. Erst nachdem die Versicherung sowohl der Notarin als auch meinem Anwalt Auskunft erteilt hat, kommt das Geld im Dezember wieder zu meinem Opa zurück. Dabei war mein Opa der Überzeugung, das Geld wäre "angelegt". 



Dienstag, 29. September 2020

Die verschwundenen Diamanten

Die Rechtsanwältin K. aus der verkaufte beim Juwelier Schneider aus Gifhorn Wertschmuck aus dem Nachlass meiner verstorbenen Großmutter. Gemäß Quittung sollten dabei die Wertsteine ausgefasst werden, die mir anschließend von der Rechtsanwältin übergeben wurden. Problematisch dabei ist, dass sich die Steine aus dem angeblich verkauften Schmuck nicht mit den mir übergebenen Schmucksteinen in Deckung bringen lassen. Nach Prüfung bei mehreren Juwelieren stellte sich z.B. heraus, dass die durchsichtigen Schmucksteine allesamt wertlos sind, obwohl der von der Rechtsanwältin verkaufte Schmuck Diamanten enthielt. 

Auf telefonische Anfrage bestätigte der Junior Chef  Schneider zunächst den Ankauf von der Rechtsanwältin K. Allerdings stellte Herr Schneider in dem Zusammenhang fest, dass ihm die Rechtsanwältin K. offensichtlich persönlich bekannt ist und gab daraufhin keine weiteren Auskünfte mehr. Um die offenen Fragen zu klären, habe ich anschließend Herrn Schneider Junior in seinem Geschäft persönlich aufgesucht. Herr Schneider verweigerte jedoch selbst die Ansicht der Verkaufsunterlagen und verwies mich stattdessen an die Polizei. Dort habe ich inzwischen Strafanzeige erstattet.

Exemplarisch lässt sich der Vorgang anhand eines Ringes meiner Großmutter nachvollziehen. Der Ring mit 6 Saphiren und 2 Diamanten wurde nach Angaben der Anwältin verkauft. Auf dem Foto vor dem Verkauf ist der Ring mit einem roten Kreis markiert. Darunter ist das Bild mit den ausgefassten Schmucksteinen, die mir von der Rechtsanwältin K. übergeben wurden. Dazu noch eine Großaufnahme der Tütchen. 2 Dinge sind hierbei offensichtlich, wurden mir aber auch von mehreren Juwelieren bestätigt. Zum einen sind die blauen Steinchen in dem einen Tütchen zu klein um in den Ring zu passen. Zum anderen sind die durchsichtigen Steinchen im 2. Tütchen eckig und nicht rund wie in dem Ring. Darüber hinaus sind alle durchsichtigen Steinchen in dem 2. Tütchen keine Diamanten.

Ich habe inzwischen auch einen Goldschmied gebeten mir anhand des Fotos ein Angebot für die Anfertigung einer Kopie des Ringes zu machen. Der kommt zu folgender Schätzung:

".... Die Maße sind berechnet für einen Ring in Weite 54.... Die Steine schlagen bei der Berechnung mit 690,- € zu Buche ( 6 blaue Saphire à 30,- €, 2 Brillanten à 0,15 ct / = 3,4 mm , je 255,- € )"

Allerdings sind die blauen Steine in dem Tütchen mit einem Durchmesser von ca. 1,5mm, nicht mal halb so groß, wie sie sein müssten um wie behauptet zu dem Ring zu passen. 

Die Bilder können durch klicken vergrößert werden.

Ring meiner Großmutter


Schmuck aus dem Verkauf (Ring von oben rot markiert)
Verkaufsbeleg für den Schmuck


Restschmuck mit ausgefassten Steinen in den Tütchen


Großaufnahme der Tütchen mit den ausgefassten Steine





Montag, 21. September 2020

Innoscripta GmbH - Mehr als fragwürdig

2 x haben die Anwälte der Innoscripta GmbH bereits versucht meinen Google Kommentar zur Innoscripta GmbH löschen zu lassen. Jetzt kommt die erste Unterlassungsaufforderung in Bezug auf meinen Artikel und meinen Kommentar.

Typischerweise werden zu diesem Zweck Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen um irgendwelche  Straftatbestände daraus zu konstruieren. Meiner Ansicht nach ist das ein Fall von Verleumdung nach § 187 StGb. Insbesondere da es sich um einen Anwalt handelt, der den Unterschied zwischen freier Meinungäußerung nach § 5 GG und den aufgezählten Straftatbeständen genau kennt. In diesem Fall ignoriert man einfach die Einleitung "Meiner Meinung nach...". Eine Kostennote liegt der Aufforderung nicht bei. Ein sicheres Zeichen, dass der Anwalt nichts in der Hand hat. Nach 5 Tagen kam jedenfalls nichts.

"Sehr geehrter Herr XXXXXX,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der innoscripta GmbH mit Sitz in München beauftragt bin. Die ordnungsgemäße anwaltliche Bevollmächtigung wird hiermit versichert.

Meine Mandantschaft ist auf einen Blogbeitrag aufmerksam geworden, den Sie über die innoscripta GmbH unter folgendem Link veröffentlicht haben:

https://meinelobby.blogspot.com/2020/05/die-fragwurdigen-praktiken-der.html?m=0

Außerdem haben Sie einen Kommentar über die innoscripta GmbH unter Google veröffentlicht:

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=innoscripta+gmbh

In den oben genannten Beiträgen äußern Sie negative Kritik am Geschäftsmodell der innoscripta GmbH. Zunächst möchte ich festhalten, dass meine Mandantschaft das Recht auf freie Meinungsäußerung selbstverständlich anerkennt und stets für konstruktive Kritik offen ist. Die genannten Beiträge enthalten allerdings rechtlich unzulässige Bestandteile, die meine Mandantschaft nicht hinnehmen muss und nicht akzeptieren wird. Beispielhaft seien folgende Rechtsverstöße genannt (Aufzählung nicht abschließend):

- Die innoscripta GmbH wird als "Drückerkolonne" beschimpft, worin ganz klar eine strafbare Beleidigung der Mitarbeiter der innoscripta GmbH liegt (§ 185 StGB)
- Der innoscripta GmbH wird kriminelles Verhalten unterstellt ("fördert Subventionsbetrug"), worin mindestens eine üble Nachrede zu sehen ist (§186 StGB)
- Es wird die Handynummer eines Mitarbeiters aus dem Vertrieb der innoscripta GmbH ohne dessen Einwilligung im Internet veröffentlicht.
- Außerdem wird auf Ihrem Blog der gesamte von der innoscripta GmbH individuell entworfene Technologietransfer-Vertrag samt AGB ohne Einwilligung der innoscripta GmbH unter Verstoß gegen das Urheberrecht der innoscripta GmbH veröffentlicht.

Hiermit möchte ich Ihnen namens und im Auftrag meiner Mandantschaft die Gelegenheit geben, die oben genannten Beiträge zu löschen, ohne dass weitere Kosten und/oder rechtliche Unannehmlichkeiten für Sie entstehen. Es geht meiner Mandantschaft nicht darum, Ihnen Kosten oder Probleme zu bereiten oder gar den Mund zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass sie nicht das Opfer von Beleidigung, übler Nachrede oder sonstigen Rechtsverletzungen im Internet wird.

Folglich setze ich Ihnen hiermit höflich und bestimmt eine verbindliche Ausschlussfrist von fünf (5) Werktagen ab Empfang dieser E-Mail, die oben genannten Beiträge zu entfernen. Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, müssen Sie mit erheblichen rechtlichen Schritten und damit verbundenen Kosten rechnen, insbesondere einer formellen Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, die allein bereits mit erheblichen Anwaltskosten verbunden ist, ggf. Erstattung einer Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede sowie zivilrechtlicher Schadensersatzforderungen wegen vorsätzlicher Zufügung eines erheblichen Reputationsschadens.

Im gegenseitigen Interesse hoffe ich, dass eine derartige Eskalation nicht nötig werden wird. Meine Mandantschaft scheut aber auch keine Kosten und Mühen, um gegen Rechtsverletzungen im Internet, notfalls auch vor Gericht, vorzugehen.

Bei Rückfragen können Sie sich selbstverständlich gerne melden.

Mit freundlichen Grüßen
C... M....
Rechtsanwalt
zugelassen an der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tel.: (+49) 15XX XXX1222
Sonnhalde 6/1
88682 Salem
c....m....@cmlegal.co"

Mittwoch, 13. Mai 2020

Die fragwürdigen Praktiken der Innoscripta GmbH

"innoscripta vernetzt universitäre Spitzenforschung und Mittelstand."

Das stimmt soweit.

Aber ganz nebenbei bekommt die Innoscripta auch 30% der gesamten Förderung als Honorar. Das beteiligte Unternehmen muss 20% und die Forschungseinrichtung 10% der Gesamtzuwendungen an Innoscripta abführen.

Ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter für jeden Abschluss selbst eine ordentliche Provision bekommen. Die Mitarbeiter sind auf jedenfall demensprechend motiviert.  So wurde ich spontan in ein Meeting mit einem Professor eingeladen, obwohl ich mich anhand der Projektsizze bereits gegen das Projekt entschieden hatte. In dem Gespräch mit dem Professor schien es auch zu passen, doch was danach kam ist nur mit einem Wort zu beschreiben. Telefonterror. In 3 Tagen waren es weit über 10 Anrufe.


Ziel der Anrufe war mich spontan dazu zu bewegen, die "AGB" der Innoscripta unterschrieben zurück zu schicken. Innoscripta legt dabei Wert darauf, dass jede Seite schraffiert wird. Zurecht.

Konkret heißt es in den "AGB":

"Der Auftraggeber garantiert, keine etwaigen Fördermittel an innoscripta GmbH weiterzureichen, sondern das Beratungshonorar aus anderen, firmeneigenen Mitteln aufzubringen. Die Vertragsparteien vereinbaren darüber hinaus, dass das Beratungshonorar nicht in die Bemessungsgrundlage für die Zuschussberechnung einfließt."

Alleine dieser Passus ist äußerst fragwürdig, da sich das Honorar in der Beispielrechnung auf satte 62.500 EUR beläuft. Und dazu kommen nochmal 31.250 EUR der Forschungseinrichtung.

Die Innoscripta bekommt also fast 100.000 EUR Honorar für eine Projektvermittlung, die jedoch vollständig aus Eigenmitteln kommen müssen. Bisher dachte ich Immobilienmakler hätten den besten Stundensatz, aber es wird noch deutlich besser.

Obwohl die Innoscripta GmbH bis zur Bewilligung eines Forschungsprojekts zunächst das Risiko trägt, geht es danach voll auf die Beteiligten Forschungspartner über. Denn Forschungsmitteln werden nicht in einem Rutsch, sondern in Abhängigkeit von den gesetzten Zielen in Tranchen ausgezahlt. Das gilt aber nicht für die Innoscripta GmbH. Denn:

"Der Anspruch auf Bezahlung des Honorars für die Projektbegleitung entsteht in voller Höhe, sobald ein erster Zuwendungsbescheid an den Kunden oder den Forschungspartner bekannt gegeben worden ist. Maßgeblich für die Höhe des Honorars sind die in diesem Bescheid angegebene Zuwendungssumme sowie die beantragte Zuwendungssumme des Forschungsinstituts lt. Angaben im Mantelbogen. Dem Kunden wird folgendes Zahlungsziel eingeräumt:
• 1. Zahlungsziel: 50% des Honorars werden an dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin für den ersten Zahlungsmittelabruf für den Kunden fällig.
• 2. und 3. Zahlungsziel: Die verbleibenden 50% des Honorars werden je zur Hälfte, das heißt jeweils 25 % des Gesamthonorars, 3 sowie 6 Monate nach dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin für den ersten Zahlungsmittelabruf für den Kunden fällig.
• Verschiebt der Auftraggeber den Projektstart, so bleiben die ursprünglichen Zahlungsziele bestehen."


Obwohl man garantiert, dass das Honorar vollständig aus Eigenmitteln bezahlt wird,  ist die Fälligkeit des gesamten Honorars der Innoscripta abhängig vom ersten Zahlungsmittelabruf. Das klingt für mich nicht glaubwürdig.

Aber es wird noch besser.

Ein Projekt wird ja nicht zwangsläufig zu Ende geführt. Aber auch für diesen Fall ist bei Innoscripta alles easy.

"In den Fällen, in denen ein Projektfortschritt vom Kunden unterlassen wird bzw. das Projekt abgebrochen oder aus sonstigen Gründen von Seiten des Kunden eingestellt wird, bleibt der Honoraranspruch von innoscripta GmbH bestehen. Das gleiche gilt bei Abbruch des Projektes durch den Kooperationspartner des Kunden, es sei denn, dies liegt nachweislich nicht im Verschulden des Kunden."

D.h. es kann eine Situation eintreten, in der Innoscripta ein höheres Honorar bekommt als überhaupt an Mitteln ausgezahlt wurde und selbst wenn der Projektpartner aussteigt, muß man nachweisen, dass man den Ausstieg nicht verschuldet hat. Wie bitte?

Aber selbst dass ist noch nicht alles. Denn kommt es zu Verzögerungen kann es noch teuerer werden. Was das bedeutet, wenn man bereits vor dem Vertrag mehr als 8x in 25h angerufen wird, möchte ich mir nicht vorstellen.

"Sofern innoscripta GmbH nicht die Möglichkeit der Beantwortung von Rückfragen, Antragsergänzungen, Ablehnungen (Widerspruch) eingeräumt wird und wird hierdurch eine ordnungsgemäße Antragseinreichung oder Antragsbewilligung / Ergehen eines Zuwendungsbescheids erschwert oder verhindert wird, wird eine Vertragsstrafe von 5.000€ zugunsten von innoscripta GmbH fällig und die entstandenen Kosten von Innoscripta GmbH bezogen auf die Personal- und Reisekosten werden mit einem Satz von 200€/Stunde in Rechnung gestellt, maximal jedoch 15% der gesamten ursprünglich genehmigten oder zu beantragenden Technologietransfersumme, entsprechend der Höhe des Honorars für Projektbegleitung auf Seite 1 dieser Vereinbarung."

Aber was passiert bei Streitigkeiten? Auch in diesem (un)wahrscheinlichen Fall ist wieder alles easy bei Innoscripta. Man schließt den ordentlichen Rechtsweg zusammen mit dem AGB-Recht in Form von §305 bis einschließlich §310 BGB kurzerhand aus.

"§ 8 Schiedsgerichtsklausel / Anwendbares Recht / Ausschluss der §§ 305 – 310 BGB
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder über ihre Gültigkeit ergeben, werden durch einen Einzelschiedsrichter nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsgerichtsvereinbarung bindend entscheiden. Schiedsort ist München. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht der der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Anwendung der §§ 305 bis einschließlich 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (sogenanntes „AGB-Recht“) auf den vorliegenden Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Den Vertragsparteien steht es frei, vorläufigen Rechtsschutz bei den ordentlichen Gerichten zu suchen, vorausgesetzt, die endgültige Entscheidung des Rechtsstreits erfolgt durch das zuständige Schiedsgericht."


Auf die vertraglichen Mängel hingewiesen, bekomme ich zu jedem meiner Punkte Antworten, die im klaren Widerspruch zu den "AGB" stehen. Dabei handelt es sich um den gleichen Mitarbeiter, der mir die "AGB" geschickt hat. Meiner Auffassung nach werde ich daher vorsätzlich falsch informiert um mich zur Unterschrift zu bewegen. So behauptet der Innoscripta Mitarbeiter per Email:

Ich: "Das Gesamthonorar für Innoscripta wird bereits mit der ersten Zahlungsbewilligung fällig."

Innoscripta: "Fällig wird das Honorar bei Eingang des Zuwendungsbescheids. Zahlbar (=Fälligkeit) ist das Honorar nach dem ersten Mittelabruf, nach dem zweiten und dritten Mittelabruf.


Ich: "D.h. wenn XXX nur 10-20% der Gesamtsumme mit der ersten Zahlung erhält muss ich damit 100% Innoscripta Forderung bezahlen." (Anmerkung: Auch falsch, da Innoscripta aus "Eigenmitteln" bezahlt werden muss.)

Innoscripta: "Nein, die Stückelung des Honorars ist 50/25/25%"

 
Ich: "Wenn jetzt im Projektverlauf z.B. die Uni-XYZ nach der ersten Zahlung aussteigt habe ich ggf. eine Forderung seitens Innoscripta die höher ist als der Gesamtertrag."

Innoscripta: "Nein siehe §4: .... Wenn Ihr Projektpartner abspringt sind sie aus der Verantwortung."

Fazit

Meiner Meinung nach handelt es sich bei der Innoscripta GmbH um eine Drückerkolonne, die sich an öffentlichen Mitteln bereichert und den Subventionsbetrug fördert. Was Innoscripta hier als "AGB" bezeichnet, ist faktisch eine Unterwerfungserklärung mit unkalkulierbaren Risiken für die Projektpartner. Meiner persönlichen Einschätzung nach ist der Vertrag wenn nicht rechts- zumindest sittenwidrig. Betroffenen rate ich daher gemeinsam mit ihrem Anwalt zu prüfen, ob tatsächlich ein Vertrag mit der Innoscripta GmbH zustande gekommen ist. Ist dies nicht der Fall, hat Innoscripta auch keinen Anspruch auf ihre ingesamt 30% Provision.

AGB der Innoscripta GmbH. Klicken für größere Darstellung.

AGB der Innscripta GmbH. Klicken für größere Darstellung



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Mittwoch, 7. August 2019

Albtraum am fahren. Erfahrungsbericht BMW 518d


Nach nur 5 Jahren und 119.000 km ist der als Neuwagen gekaufte und scheckheft gepflegte BMW 518d ein wirtschaftlicher Totalschaden. Es ist eine unfassbare Geschichte, für die sich weder die BMW AG noch der BMW Vertragshändler verantwortlich fühlt.

Insgesamt waren folgende Teile defekt und wurden teilweise ausgetauscht:
  1.     2 x Kupplung
  2.     Getriebe
  3.     Krümmer
  4.     AGR-Kühler
  5.     Turbo
  6.     Rußpartikelfilter
  7.     Spurstange
  8.     Gelenkscheibe an der Kardanwelle
  9.     Anlasser
  10.     Start-Stop Batterie
  11.     Zweimassenschwungrad
  12.     Gummilagerung am Hinterachsgetriebe
  13.     Hinterachsgetriebe
  14.     Abdeckung der Feststellbremse
  15.     Griff für die Abdeckung des Seitenfachs hinten rechts im Kofferraum

Vorweg: der Wagen wurde scheckheft-gepflegt. Alle Reparaturen und Wartungen wurden bei dem gleichen BMW Vertragshändler durchgeführt, bei dem wir das Fahrzeug erworben haben. Der Händler wurde durch die Autobild zur besten Werkstatt 2019 gewählt, was wir allerdings nicht bestätigen können.

2014  Was gut anfängt endet schlecht. Was schlecht anfängt endet grauenvoll


Der Verkaufsberater konfiguriert das Fahrzeug in der falschen Farbe, was jedoch nur zufällig unmittelbar vor Unterschrift festgestellt wird und auf der gedruckten Bestellung noch handschriftlich korrigiert wird. Nach der Lieferung stellt sich heraus, dass weitere gewünschte Ausstattungsmerkmale fehlen, die nicht nachgerüstet werden können.



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08.02.2017 - 59195 km

Schon seit längerer Zeit rupft die Kupplung und irgendwann kann der erste Gang nur noch mit einem deutlichen Krachen eingelegt werden. Sowohl Getriebe als auch Kupplung sind defekt und obwohl der Wagen zu diesen Zeitpunkt noch über eine kostenpflichtige Anschluss Garantie verfügt, verweigert BMW die Übernahme der Kosten für die Kupplung mit der Begründung es handele sich um ein "Verschleißteil".

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13.11.2018 - 100.535 km

Obwohl wir in der Werkstatt bereits auf Probleme mit dem manchmal hängenden Anlasser hingewiesen haben, brennt der Anlasser an der Ampel aus und das Fahrzeug bleibt liegen. Zusätzlich ist die Start-Stopp Batterie defekt. Das Fahrzeug muss vom BMW Pannendienst in die Werkstatt geschleppt werden.


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Bemerkenswert ist folgender Kommentar auf der 2. Seite (s.o)

"Abgasanlage ist undicht, PDF Krümmer, Abgasgeruch
Gummilagerung Hinterachsgetriebe ausgeschlagen
Gelenkscheibe Kardanwelle rissig"

D.h. nachdem das Fahrzeug liegen geblieben ist, händigt uns die "beste Autowerkstatt 2019" ein Fahrzeug aus, bei dem Abgase in den Fahrerraum dringen. D.h. es besteht eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Fahrzeuginsassen. Aufgrund der Kindersitze auf der Rückbank kann für die BMW Vertragswerkstatt gar kein Zweifel bestanden haben, dass auch Kleinkinder in dem Fahrzeug transportiert werden.



Und tatsächlich kommen erhebliche Mengen an Abgasen in den Fahrerraum. Meine Frau muss sich während der Fahrt mit Vergiftungserscheinungen übergeben. Trotz der Temperaturen Ende November ist eine Nutzung des Fahrzeugs nur bei offenen Fenstern möglich, denn es dauert geschlagene 2 Wochen bis wir einen Termin zur Instandsetzung der Auspuffanlage bekommen. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht angeboten.

26.11.2018 - 101.535 km

Es werden Krümmer, Turbo sowie der Rußpartikelfilter ausgetauscht. Zusätzlich wird die Gelenkscheibe an der Kardanwelle, und die Gummilagerung am Hinterachsgetriebe ausgetauscht. Insgesamt dauert die Reparatur über 3.5 Wochen.


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12.03.2019 - 107.649 km

Nur 3 Monate später fällt das Fahrzeug bei der fälligen Hauptuntersuchung mit „gravierenden Mängeln“ durch. Die rechte Spurstange ist stark ausgeschlagen. Wir werden vom TÜV vor „längeren Fahrten“ gewarnt. Trotz der gravierenden Sicherheitsmängel bekommen wir erst 3 Wochen später am 03.04.2019 einen Termin zur Reparatur.

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03.04.2019 - 108.916 km

Ich weise bereits bei der Annahme des Fahrzeugs auf die erneuten Probleme bei der Kupplung hin, die bereits seit einiger Zeit wieder deutlich zu rupfen beginnt und teilweise starke Vibrationen am Antrieb verursacht. Die Spurstange und der AGR Kühler werden ausgetauscht und die Hauptuntersuchung diesmal erfolgreich ausgeführt.

Dauer der Reparatur: 1 Woche bis zum 10.04.2019

Wir erhalten trotz des Hinweises das Fahrzeug mit defekter (rupfender) Kupplung zurück.


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15.07.2019 - 119.000 km

Bei untertouriger Fahrt treten starke Geräusche und Vibrationen auf. Der BMW Pannendienst stellt eine defekte Schwungmasse fest. Die Diagnose wird anschließend von der BMW Vertragswerkstatt bestätigt. Darüber hinaus stellt die Werkstatt fest, dass das Hinterachsgetriebe ebenfalls Geräusche machte, die auf einen baldigen Ausfall hindeuten.

Das Fahrzeug ist somit ein wirtschaftlicher Totalschaden.

07.08.2019 BMW lehnt jegliche Unterstützung ab und schiebt die Verantwortung auf die BMW Vertragswerkstatt


Wir schreiben BMW und schildern den Sachverhalt an mit der Bitte um Unterstützung da  nach den ganzen Kosten für die Reparaturen jetzt auch noch ein Neufahrzeug angeschafft werden muss.

Die Antwort ist unfassbar.

"Sehr geehrter Herr Manthey, 
vielen Dank für das freundliche Gespräch vom 18. Juli 2019. Wir bedauern, dass es bei Ihrem BMW 518d Touring zu den genannten Beanstandungen gekommen ist. 
Umso mehr bedanken wir uns für Ihre offenen Worte und die Zeit, die Sie sich genommen haben, um uns Ihre Erfahrungen zu schildern. An unsere Automobile und deren Komponenten stellen wir, genau wie Sie, hohe Qualitätsansprüche. 
Dennoch können wir als Hersteller nicht ausschließen, dass im Laufe der Betriebszeit eines Automobils Beeinträchtigungen auftreten. 

Es ist uns aus der Ferne leider nicht möglich, weder den technischen Zustand noch die notwendigen Reparaturmaßnahmen zu beurteilen. Ihren Wunsch nach einer finanziellen Unterstützung haben wir gern geprüft. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir eine weiterführende Entschädigung nicht anbieten können. 

Sehr geehrter Herr Manthey, wir sind uns bewusst, dass Sie sich eine anderslautende Antwort gewünscht hätten. 

Dennoch bitten wir um Ihr Verständnis. 
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag der BMW Kundenbetreuung 
Stefanie Brunner 
Tel: +49-89-1250-16000 
Servicezeiten täglich 08:00 – 20:00 Uhr 
Fax: +49-89-1250-16002 
Mail: kundenbetreuung@bmw.de 
Web: http://www.bmw.de" 

Meine Antwort:

"Hallo,

das Fahrzeug steht bei Eurem Vertragshändler Autohaus BMW Karl und Co, Alte Mainzer Str. 121, 55129 Mainz . Sie haben daher alle Möglichkeiten und Dokumente, das Fahrzeug aus der Nähe zu betrachten und sämtliche Reparaturmaßnahmen zu beurteilen. 


Ich freue mich daher auf eine positive Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Manthey
"


Eine Lebensdauer von mehr als 100.000km und 5 Jahre darf man von einem BWM nicht erwarten.


Am 09.08.2019 meldet sich BMW wieder:


"Sehr geehrter Herr Manthey,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. August 2019.
Dass Sie mit unserer Antwort vom 07. August 2019 und deren Inhalt nicht zufrieden sind, bedauern wir.
Wir verweisen auf unsere E-Mail, in welcher wir Ihnen bereits unseren Standpunkt dargelegt haben. Es haben sich zwischenzeitlich keine neuen Ansatzpunkte ergeben, die eine anderslautende Antwort zulassen. 

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, besteht im Hinblick auf die vorliegende Betriebszeit von 5 Jahren und einer Laufleistung von 117.000 Kilometern keine Möglichkeit mehr für eine weiterführende Entschädigung.

Sehr geehrter Herr Manthey, wir sind uns bewusst, dass Sie sich eine anderslautende Antwort gewünscht hätten und bitten dennoch um Ihr Verständnis, dass der Sachverhalt keine andere Nachricht zulässt.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag der BMW Kundenbetreuung
Stefanie Brunner"

Mittwoch, 19. Februar 2014

Abgeordnetenbestechung richtig gemacht!

Die große Koalition scheint dem öffentlichen Druck nachzugeben und plant derzeit einen Gesetzentwurf, der die Bestechung von Parlamentsabgeordneten neu regelt. Die bisherige Regelung, nach der Abgeordnetenbestechung grundsätzlich straf frei ist, wird dabei ersetzt.
Nach der neuen Regelung ist die Bestechung von Abgeordneten strafbar, wenn der Abgeordnete auf "Weisung oder Anordnung" handelt.
Obwohl dies in der Praxis keine Veränderung zur aktuellen Regelung bedeutet, sollte man beim Austausch zukünftig folgende Punkte beachten:

Schildern sie dem Abgeordneten möglichst ausführlich die Problemstellung ohne dabei konkret Hinweise auf die gewünschte Handlung zu geben.

Richtig:
z.B. Sehr geehrter Herr Gabriel. Die geplante Neuregelung zum EEG wird den Umsatz meines Windkraftunternehmens deutlich verringern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir in diesem Fall unsere Privatzuwendungen nicht im gewohnten Umfang aufrecht erhalten können. Wir als Vertreter von IHK und BDU würden es sehr begrüßen, wenn das Gesetz an einigen Stellen überarbeitet werden würde. Die entsprechenden Mitarbeiter stellen wir gerne zur Verfügung.

Falsch:
Für die 3 Millionen erwarten wir von Ihnen, dass die Neuregelung zum EEG gekippt wird.

Tip! Verpacken Sie die Zuwendung in Geschenkpapier. Befestigen Sie dabei die Visitenkarte ihres Unternehmens sowie die Ihrer Lobbyverbände am Geschenkband. Das wertet Ihre Zuwendung optisch auf und erhöht die Interessentransparenz für den Abgeordneten.

Tip! Unterstützen Sie Ihren Abgeordneten, indem Sie ihn mit Argumentationsgrundlagen versehen. Besonders wirksam ist dabei das Reizwort "Arbeitsplätze". Je nach gewünschter Wirkung kann man das Stichwort in positivem oder negativem Zusammenhang bringen.
z.B.
Negativ:
"Die Neuregelung des EEG wird allein in unserem Unternehmen 500 Arbeitsplätze und deutschlandweit ca. 100000 Arbeitsplätze kosten."
Positiv:
"Bleibt das EEG in seiner bestehenden Form erhalten, werden wir weitere x Arbeitsplätze schaffen und die Rolle Deutschlands als Weltmarktführer weiter ausbauen."

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisherige Praxis der Abgeordnetenbestechung auch mit dem neuen Gesetzentwurf weitgehend uneingeschränkt fortgeschrieben wird. Darüber hinaus erhält die Bestechung von Abgeordneten endlich den erforderlichen gesetzlichen Rahmen, um auch in Zukunft den reibungslosen Ablauf aller demokratischen Prozesse sicherstellen zu können.
Die fehlgeleitete Politik der Steuerehrlichkeit hat allerdings insbesondere in der Schweiz zu einer drastischen Reduktion der Mittel zur Aufrechterhaltung dieser Prozesse geführt. Insofern geht von der zunehmenden Steuerehrlichkeit eine immer größer werdende Gefahr für die Demokratie aus. 
Aufgrund der somit stark gestiegenen Kosten für die demokratische Praxis kritisieren wir, dass in dem neuen Gesetzentwurf die steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern erneut nicht eindeutig geregelt ist. Um die Rechtssicherheit bei der Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern weiter zu erhöhen, fordern wir daher die Bundesregierung auf, die volle steuerliche Absetzbarkeit von Abgeordnetenbestechung im neuen Gesetzentwurf festzuschreiben.

Die Unternehmer Deutschlands!



Dienstag, 6. August 2013

Abzocke in "der Autowerkstatt" Bodenheim Teil 2

* dieser Artikel wurde im Vergleich zur ursprünglichen Version stark gekürzt. Hintergrund ist, dass ich die Aussagen von Herrn Gottschalk in Gespräch zwar wahrheitsgemäß (eidesstattlich versichert) wiedergegeben habe, ich diese jedoch nicht beweisen kann. Da es sich um Tatsachenbehauptungen und nicht um Meinungsäußerungen handelt, wäre dies in diesem Fall erforderlich. Meine Empfehlung ist es grundsätzlich alle Gespräche aufzuzeichnen.

Der Anruf von Herrn Gottschalk

Am 24.10.2012 rief Herr Gottschalk mich persönlich auf meinem Handy an.

Anruf von Mark Gottschalk am 24.10.2012 15:20


Daraufhin bin ich sofort in seine Werkstatt gefahren und habe mich persönlich mit ihm in seiner Werkstatt unterhalten. Das endete mit einem Rausschmiss seitens Herrn Gottschalk

Danach bin ich zur Polizei in Oppenheim gefahren und habe den Vorfall bei der


Polizeiinspektion Oppenheim

An der Festwiese 13 - 15
55276 Oppenheim

Telefon: 06133 / 933 - 100
Telefax: 06133 / 933 - 150

E - Mail: pioppenheim@polizei.rlp.de

vermerken lassen.

Wegen einer einfachen Beleidigung würde ich weder bei Herrn Gottschalk in der Werkstatt vorbeifahren noch zur Polizei gehen.


weiter mit Teil 3

Dienstag, 9. Juli 2013

Abzocke in "der Autowerkstatt" Bodenheim Teil 5

Heute (09.07.2013) wurde die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mainz verhandelt. Diesmal erschien sogar Herr Gottschalk persönlich vor den 3 Richtern des Landgericht Mainz.

Um es kurz zu machen: Auch Richter fahren Auto. Auch Richter haben schon mal die Bremsen wechseln müssen und wissen daher ungefähr was das kostet. Ein Richter griff das Thema Rechnung sogar explizit auf, und wies ausdrücklich darauf hin, dass Ihm persönlich die Rechnung auch zu hoch erscheine und dass insbesondere die 5 Stunden reine Arbeitszeit für die Bremsen ihm sehr fragwürdig vorkommen. Er wies darauf hin, dass er es lediglich nicht gleich als "Abzocke" bezeichnen würde. Der Richter eröffnete sogar die Verhandlung mit der Bemerkung, dass man sich schwer tue mit Verfügungsgrund. Zusätzlich zeichnete sich im Lauf der Verhandlung ab, dass die Partei von Herrn Gottschalk die Eilbedürftigkeit für die Verfügung ebenfalls nicht nachweisen konnte. Den Satz "Meiner persönlichen Meinung nach ist das einfach mindestens dreiste Abzockerei, wahrscheinlich aber eher schlicht und ergreifend Betrug." halten die Richter als ausdrückliche Meinungsäußerung durch einen Laien und somit vom Grundgesetz aufgrund der Meinungsfreiheit geschützt. Auch sehen die Richter den Titel "Abzocke in der Autowerkstatt" durch die Meinungsfreiheit geschützt, da ein Titel gebildet werden müsse und die Begründung für diese Aussage im Artikel gegeben wird.

Mit anderen Worten wird sich an der Urteilsbegründung des Amtsgerichts aller Wahrscheinlichkeit nichts ändern. Um der Sache ein Ende zu bereiten wurde ein Vergleich angeboten, bei dem ein Teil der hier gemachten Aussagen unterlassen werden. Das betrifft allerdings nicht den zentralen Vorwurf der Abzocke.

Zusammenfassend beurteile ich das ganze als Sieg der Meinungsfreiheit. Ich kann daher jeden nur auffordern ebenfalls kritisch zu bloggen und sich nicht von persönlichen Drohungen, Anwälten oder Verfahren einschüchtern lassen.

Samstag, 9. Februar 2013

Abzocke in "der Autowerkstatt" Bodenheim Teil 4

Der Antrag auf einstweilige Verfügung

Inzwischen hat Herr Gottschalk über seinen Anwalt einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht.

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Dazu gab es am 08.02.2013 eine Anhörung beim Amtsgericht, bei der Herr Gottschalk nicht persönlich erschien und sich durch seinen Anwalt vertreten ließ. Der Richter entscheidet über die einstweilige Verfügung Anfang März.

Im Namen des Volkes

Der Antrag von Herrn Gottschalk wurde abgewiesen. Für eine einstweilige Verfügung benötigt man 2 Dinge:
1.) Man muss die Eilbedürftigkeit nachweisen
2.) Einen Verfügungsgrund

Mein Anwalt hatte sich darauf konzentriert, dass die Eilbedürftigkeit nicht nachweisbar sei, da Herr Gottschalk mehr als 3 Monate vergehen lies, bis er den Antrag auf einstweilige Verfügung stellte.

Das Urteil untersucht diesen Aspekt jedoch gar nicht und konzentriert sich einzig auf den Verfügungsgrund.

Und kurz zusammengefasst.  Es gibt ihn nicht.

Der zentrale Punkt in dem Urteil:

Schmähkritik: Herabsetzende und diffamierende Werturteile, die sich weit jenseits jeder sachbezogenen Auseinandersetzung in der Herabsetzung einer Person erschöpfen.

Gegen  eine "unzulössige" Schmähkritik besteht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch. Ein solche Unzulössigkeit liegt dann vor, wenn die Kritik nicht mehr eine Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht.

Unter Berücksichtigung aller Umstände kann das Gericht diese Voraussetzung nicht erkennen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Vorwürfe nicht ohne Begründung erhoben wurden. Vielmehr nimmt der Artikel wesentliche Schilderungen vor, deren Richtigkeit vom Antragsteller nicht in Zweifel gezogen wurden.

Anbei einige Seiten aus dem Urteil. Die Begründung ist vollständig wiedergegeben.

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Inzwischen gab es noch einige seltsame Anrufe bei mir . Offensichtlich gibt es unter den ehemaligen Angestellten von Herrn Gottschalk ebenfalls Personen die mit dem Verhalten von Herrn Gottschalk nicht einverstanden sind. Ich hoffe dieses Urteil ermutigt diesen Personenkreis ebenfalls offensiv mit den Fakten an die Öffentlichkeit zu gehen. Gerne auch hier auf meinelobby.blogspot.com

Dienstag, 1. Januar 2013

Nie wieder KLM

Der Hinflug 

Meine Frau wollte mit dem 10 Monate alten Nachwuchs alleine in die Heimat. KLM hatte hierzu ein Angebot. Für satte 1100 EUR erst mit dem Zubringerflug nach Amsterdam und von dort aus per Langstreckenflug zum Ziel.

Leider sind die Umsteigezeigen von KLM sehr sportlich geplant. Lediglich 40 Minuten stehen zum Umsteigen zur Verfügung.

Völlig überraschend kommt es allerdings zu einer Verspätung von 20 Minuten. Bereits im Flugzeug wird meine Frau darum gebeten, sie möge sich nach dem Aussteigen "bitte sehr beeilen".

"Sehr beeilen" heißt  einen Kilometer Dauerlauf mit einem Baby auf dem Arm und rund 10 Kilo Handgepäck in diversen Taschen von einem Gate zum anderen. Als meine Frau völlig fertig dort ankommt, teilt man ihr jedoch mit, dass der Flug bereits geschlossen sei. Aber selbstverständlich bemühe man sich sofort eine Lösung zu finden.

Meine Frau kam um 11 Uhr  morgens in Amsterdam an.

Die Lösung,

die man ihr nun Vorschlug war folgende:

Sie solle bis 17 Uhr am Flughafen warten und dann mit einem Flug nach Madrid fliegen. Dort solle sie dann Nachts um 23.30 mit einer Maschine der "Air Europe" (wer ist eigentlich Air Europe...) von Madrid zum Ziel fliegen.

Eine andere Möglichkeit gebe es nicht, da der Flieger am nächsten Tag bereits voll sei.

Mit anderen Worten 27 Stunden reisen und das alleine mit einem 10 Monate alten Baby auf dem Arm....

Meine Frau lehnte dankend ab und bat in diesem Fall um den Rücktransport zum Ursprungsflughafen.

Daraufhin der KLM Mitarbeiter "Das können Sie gerne machen, wenn Sie sich ein Ticket kaufen. Wenn Sie mit einem Baby reisen, dann tun sie das auf eigenes Risiko....."

Das einer Mutter mit Ihrem Baby im Arm ins Gesicht zu sagen, die man gerade stehen gelassen hat.....  
Sensationell!!!!.................

Meine Frau beendete an diesem Punkt das Gespräch und wendete sich an eine Dame am gleichen Schalter. Jetzt lief alles genau anders herum. Meine Frau erhielt sofort ein Hotelzimmer, eine Buchung samt Kinderbett für den folgenden Tag und einen Gutschein für sich und das Kind.

Eingetippt wurde die Buchung übrigens von dem gleichen Mitarbeiter, der 10 Minuten vorher noch behauptet hatte der Flug am folgenden Tag sei bereits voll.

Am nächsten Tag lief dann alles wie geplant aber bereits auf dem Rückflug gab es wieder Probleme.

Der Rückflug

 

Diesmal wurde der Kinderwagen in Amsterdam vergessen. Falls etwas vergessen wird muss man den Verlust noch am Flughafen melden. Um das zu tun, gibt es in der Halle der Kofferausgabe einen sogenannten "Lost and Found" Desk an dem die Mitarbeiter der jeweiligen Airlines den Verlust bestätigen.

Nach über eine Stunde warten am Sperrgepäckband waren an diesem Schalter allerdings alle Airlines vertreten nur nicht KLM. Insgesamt sind meine Frau und ich 3 mal an dem Schalter in Halle E vorbei und zu keinem Zeitpunkt war ein Vertreter von KLM anwesend.

Daher wurde mir irgendwann empfohlen mich an den Checkin von KLM zu wenden.

Da saß eine junge Frau im KLM Dress, mit einem KLM Schlüsselband und einem KLM Schild. Ich erklärte ihr die Situation und bekam als Antwort:

"Ich bin nicht KLM....."

"Wer bist Du dann? Santa Claus im KLM Kostüm? Der Mann im Mond oder vielleicht das KLM Osterbunny?" dachte ich mir.

Sie sei Mitarbeiterin eines Subunternehmers.

"Das interessiert mich nicht!"

"Wer im KLM Dress mit KLM Schlüsselband am KLM Checkin unter einem KLM Schild arbeitet ist für mich KLM. Welche Firma letzten Endes auf Ihrem Gehaltscheck steht interessiert mich herzlich wenig."

Jetzt erklärte sie mir sie habe keinen Zugriff auf die KLM Systeme, könne gar nichts machen und drückte mir eine Visitenkarte mit einem telefonischen "Lost and Found" Service von KLM in die Hand.



"Was soll ich damit?" fragte ich.

"Dort anrufen?" antworte sie.

"Warum rufen sie nicht selbst da an? Es ist doch schließlich ihre Hotline und ihre Airline die mein Gepäck verloren hat" gab ich zu bedenken....

Das ginge nicht da an ihrem Telefon alle externen Nummern gesperrt sein.

Sensationell!!!!.................

Ok, also rief ich da für 42 Cent die Minute auf meine Kosten an . Aber wie solche Gespräche mit diesen Hotlines verlaufen ist in der Regel vorherzusehen und deswegen blieb ich direkt am Check-in stehen.

Immerhin meldete sich am Ende tatsächlich eine Frau mit einem starken polnischen Akzent.  Nach 10 Minuten Gespräch konnte ich der mühevollen Konversation entnehmen, dass man bei ihr nur anrufen kann, wenn man bereits eine Verlustmeldung samt zugehöriger Referenznummer hat. "Na so eine Überraschung...."  Aber Sie gab mir freundlicherweise eine Nummer in Frankfurt. Doch da angerufen wurde ich freundlich von einem Band abgefertigt. Zwischen 8 und 17h wäre man gerne für mich da. Dummerweise war es bereits 19h.

Sagte ich das Ergebnis war vorhersehbar? 

Rund 5 EUR ärmer wendete mich wieder an die Mitarbeiterin am Checkin um zu fragen wie es denn jetzt weitergeht. Der gingen jedoch offenbar die Ideen aus, denn jetzt behauptete ich hätte Sie angeschrien (ich hatte energisch gesprochen, aber nicht geschrien) und sie ginge dann mal.....

Immerhin kreuzte jetzt der Chef vom KLM Checkin auf. Der Chef bestätigte dass der Lost and Found Schalter in der Halle E zum Zeitpunkt der Ankunft nicht besetzt war. Sein Vorschlag zur Lösung: ich solle mal 30 Minuten warten, dann lande eine andere Maschine weshalb der Lost and Found Desk diesmal besetzt sein sollte....

"Aber gerne...", sagte ich. "Ich hatte am Silvesterabend sowieso nichts besseres vor...."

Jedoch gesagt getan nach 30 Minuten holte der Chef mich ab und wir gingen in eine Halle D in der gähnende Leere herrschte. Nach 20 Minuten weiteren Wartens änderte sich nichts und der Chef griff zum Telefon. Wir standen natürlich in der falschen Halle. Noch einmal griff der Chef zum Telefon, so langsam von der Situation ebenfalls sichtlich genervt. Diesmal rief er den Mitarbeiter vom Lost and Found Desk persönlich an und bat ihn nach betreten der richtigen Halle seine unangenehme Fracht von ihm zu übernehmen.

Interessant dass er die ganze Zeit die Nummer hatte....

Kaum angekommen in der Halle E nahm mich der Mitarbeiter türkischer Abstammung von KLM Lost and Found mit den folgenden Worten in Empfang:

"Ich war die ganze Zeit da."

"Dann solltest Du mal zu Arzt gehen, den offensichtlich bist Du gelegentlich über längere Zeit unsichtbar" dachte ich mir.

"Daniel Flores" nahm das ganze auf und wollte mir den Zettel überreichen. So wie das Gespräch bisher gelaufen war hatte ich allerdings gewisse Zweifel, dass ein Mann türkischer Abstammung in Deutschland "Daniel Flores" heißt. Daher bat ich ihn mir seinen Dienstausweis zu zeigen.

"Den zeige ich ihnen nicht" lies er mich lapidar wissen und drehte den Ausweis sogar so um dass man nur noch die Rückseite sehen konnte

"Kein Problem..." sagte ich, packte das Handy aus und machte einfach ein Foto.

"Das gibt eine Anzeige... Wir gehen jetzt zur Polizei."

Auch kein Problem, dann stellt wenigstens die Polizei deine Personalien fest, dachte ich mir.

Allerdings kam nicht dazu. Dank der freundlichen und hilfreichen Mitarbeiter der Flughafen Information konnte die Situation dann doch noch gelöst werden. Ein Mitarbeiter der Flughafensicherheit überprüfte schließlich den Ausweis dieses Mitarbeiters.

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Erfasst wurde der Beleg um 19 Uhr GMT, d.h. 20 Uhr Deutscher Zeit. Gelandet war die Maschine um 17:22 Uhr deutscher Zeit.

Liebe KLM.... Abschließend hätte ich da noch eine Frage. Gibt es bei KLM so etwas wie den Preis für das "Mitarbeiter-Arschloch den Monats" ?

Ich bedanke mich jedenfalls herzlich für alles und kann für mich und meine Familie sagen......


NIE WIEDER KLM!

Es wird nicht besser. Alle Versuche das Beschwerdeformular auszufüllen enden an dieser Stelle....


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Man kann die Eingabe nicht abschließen.

Daraufhin habe ich bei der KLM Hotline angerufen. Nach 18 Minuten und 30 Sekunden in der Warteschleife ging dann auch mal jemand ran. Immerhin habe ich jetzt eine Nummer für meine Beschwerde (61769920001).