Am 24.10. 2008 hatte ich einen Friseurtermin und wollte hinterher frischgestylt mit einer Freundin den Oktobermarkt in Nastätten besuchen.
Die Parksituation war wie immer chaotisch.Ich fuhr einen Platz an , den ich einmal pro Woche aufsuche um mein Altglas zu entsorgen. Neben den Container befindet sich sich eine Parkbucht mit Platz für ca. 8 Fahrzeuge. Aus meiner Fahrtrichtung sah ich folgendes Bild:
Da ich noch am Mittwoch, den 22.10 genau an diesem Platz geparkt hatte und sich für mich die Situation nicht ersichtlich geändert hatte, stieg ich arglos aus und freute mich einen Parkplatz gefunden zu haben.Als ich gegen 18.30 Uhr mit meiner Freundin zurückkam , war mein Auto verschwunden.
An der oben abgebildeten Kreuzung standen ein männlicher und ein weiblicher "Hilfspolizeibeamt/er /in" der Verbandsgemeinde Nastätten . Ich stammelte entsetzt und hilflos : "Mein Aaau -to ist weg. Das hat da-da gestanden."
Meine Parkposition und Aufnahme vom 24.10
Man erklärte mir , dass es abgeschleppt worden sei, da ich auf einem Behindertenparkplatz gestanden hätte.
Ich wies die Ordnungshüter darauf hin, dass man wie oben auf den Fotos ersichtlich und dokumentiert, die Veränderung der Parksituation so nicht zu erkennen gewesen sei.
Die Schilder waren nur aus der entgegengesetzten Richtung sicht- und lesbar.
Der männliche Ordnungshüter fertigte nun selbst noch Bilder an und ließ sich meine Personalien geben, die ich in sein kleines Buch schrieb. Meine Freundin pflichtete mir bei.
Die Schilder die den Behindertenparkplatz kennzeichnen sollten, waren aus meiner Fahrtrichtung nicht erkennbar.
(STVO §41¸§ 40 Abs. 2; außerdem; zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen III. Allgemeines über Verkehrszeichen. 26 9. Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Verkehrsrichtung auf der rechten Seite der Straße anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungvorschrift anderes gesagt ist.27 a) Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur angebracht werden, wenn Missverständnisse darüber, daß sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten, nicht entstehen können und wenn sie so besonders auffallen und im Blickfeld des Fahrers liegen.41 13. a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte, soweit nicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m vom Boden entfernt sein, über Radwegen 2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrsteilern 0,60 m. – )
Dies alles war hier erkennbar nicht der Fall .
Als ich am 25.10. erneut an den " Tatort" fuhr um einige zusätzlich Fotos zu machen und weil mir das Verhalten des männlichen Ordnungshüters etwas merkwürdig vorgekommen war, fand ich folgendes Bild vor.
Ich denke, eine weitere Begründung meines Einspruches erübrigt sich damit von selbst.
Dass sich dadurch das Abschleppen meines Fahrzeugs als Unverhältnismäßigkeit erweist, bedarf eigentlich keiner weiteren Erwähnung.
Diese und noch einige weiter Fotos mehr legte ich dem Verbandsbürgermeister und dem Leiter des Ordnungsamtes vor.
Die geänderte Beschilderung wurde wie folgt begründet:
"Wir haben die Schilder nachgerüstet, weil wir am 24.1o. einige abgeschleppt haben und wir der Bevölkerung was Gutes tun wollten." ??????????
Dass ich aus meiner Anfahrtrichtung die Schilder nicht erkennen konnte , war beiden Herren nur durch den Aufbau eines improvisierten Modells zu vermitteln.
Meine Frage : "Und was sehen Sie?"
Wurde mit einem verblüfften : " Nichts". Und einem daraufhin schnellen Abbruch des Gesprächs beantwortet.
Ein avisierter Rückruf zwecks einer Entscheidung in meiner Angelegenheit , erfolgte nicht. Stattdessen wurde mir am 2.12 zuerst ein Kostenbescheid über 159,49 € Abschleppkosten und am 3. 12 ein Bußgeldbescheid über 58,50 € .
Da ich nun begonnen habe per Mundpropaganda , Ortsblättchen, Presse, Fernsehen und Internet diesen Akt von Behördenfreundlichkeit zu publizieren ist es mit auf Anhieb gelungen eine weitere Leidensgenossin , die auch aus meiner Richtung kam und dieselbe Situation vorfand und schon, morgens abgeschleppt wurde ausfindig zu machen.
Leider hatte diese schon bezahlt.
Auf eine entsprechende Annonce im Lokalblatt haben sich mittlerweile einige weitere Betroffene gemeldet , die bereit wären den Vorfall zu schildern.
Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder sogar betroffen ist, möge bitte hier eine Nachricht hinterlassen .
Ich melde mich umgehend.
Mittwoch, 3. Dezember 2008
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