Donnerstag, 2. April 2009

Computerspieler = Pädophile = Drogenabhängige

In seiner Pressemitteilung 127/09 stellt der Innenminister von Bayern Computerspieler auf eine Stufe mit Pädophilen und Drogenabhängigen.

"In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie* auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand in Frage stellt. "

* gemeint sind Egoshooter Spiele

Hier kann man dem Herr Innenminister sagen, was man davon hält....

"Sehr geehrter Herr Joachim Herrmann,

in Ihrer Pressemitteilung 127/09 stellen sie mehrere Millionen Computerspieler auf eine Stufe mit Drogenabhängigen und Pädophilen.

Ich möchte hiermit auf das schärfste gegen Ihre Aussage protestieren.

Ziel eines jeden Amokläufers ist es, sich in den Mittelpunkt der Weltöffentlichkeit zu stellen. Der größte Profiteur von Amokläufen ist hierbei die Presse, von welcher die Ereignisse in Winnenden auf widerlichste Art und Weise ausgeschlachtet wurden.

Zeitungen wie BILD arbeiten meiner Meinung nach sogar gezielt an der Schaffung eines Vorbilds für den nächsten Amokläufer.

"Und bei Bild.de heißt es: „Niemand wird ihn jemals wieder vergessen!“ So wird der Mörder zum Mythos. Ein Anreiz für Nachahmer."
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=4584510/7pu8wl/index.html

Meiner Meinung nach ist daher eine derartige Aussage ein Symbol für die Inkompetenz eines jeden Innenminister und daher fordere ich Sie hiermit zum Rücktritt auf.

Ich bedanke mich vorab für Ihren Rücktritt und verbleibe mit

freundlichen Grüßen,"


04.04.2009

Ich kann mir eine Mail an die CDU/CSU Fraktion nicht ersparen...

"Hallo liebe CDU/CSU Fraktion,

von CSU Innenminister Joachim Herrmann muß ich mich die Tage als Computerspieler auf eine Stufe mit Pädophilen und Drogenabhängigen stellen lassen, während die Herren Oettinger und Strobl frisch gedruckte Liederbücher mit Wehrmachtstexten verteilen.

"Ein solcher aber findet sich im druckfrischen CDU-Liederbuch. Auf Seite 86 steht das sogenannte Panzerlied: "Ob's stürmt oder schneit". Darin heißt es: "Mit donnerndem Motor, so schnell wie der Blitz, dem Feinde entgegen, im Panzergeschütz. Voraus die Kameraden, im Kampf sind wir allein', so stoßen wir tief in die feindlichen Reih'n."

Ich hoffe das ist nicht das Lied der CDU zum Bundestagswahlkampf.

In der Hoffnung, dass ihr nicht noch zur Bücherverbrennung und zur öffentlichen Kennzeichnung von Computerspielern mit "Potentieller Amokläufer" Marken aufruft verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,"

12.09.2009

Lange ist es her, aber dann kommt eine Antwort von Herrn Innenminister

"Sehr geehrter Herr ABC,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu meiner Forderung, Killerspiele zu verbieten. In den
letzten Monaten haben mich zahllose E-Mails zu diesem Thema erreicht. Angesichts
der großen Zahl von Meinungsäußerungen möchte ich mit diesem Schreiben
auf die wesentlichen Aspekte eingehen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen
erst heute antworte.

Das Thema gewalthaltige Computerspiele ist mir ein ernstes Anliegen. Wer mir
Populismus vorwirft, liegt völlig falsch. Anlass war der schreckliche Amoklauf in
Winnenden vor wenigen Monaten, der zahllose Fragen aufwirft. Als bekannt wurde,
dass auch der Täter von Winnenden im Besitz von gewalthaltigen Computerspielen
war, die für sein Alter sogar noch gar nicht freigegeben waren, geriet auch
dieses Thema in die öffentliche Diskussion. Da ich mich schon lange mit den problematischen
Auswirkungen von Computerspielen auseinandersetze und ich ernsthafte
Sorgen um die zunehmende Selbstverständlichkeit von Gewalt in unserer
Gesellschaft habe, habe ich zu diesem Thema öffentlich Stellung genommen. Dabei
ist mir natürlich bewusst, dass das Thema Killerspiele nur einen Teilaspekt der
Gesamtproblematik darstellt. Niemand behauptet im Übrigen, dass Killerspiele
zwangsläufig zum Amoklauf führen.

Computerspiele sind heute Bestandteile unseres Alltags. Es gibt viele gute und
intelligent gemachte Computerspiele, die ein attraktives Freizeitvergnügen mit viel
Spaß und Spannung sind. Es wäre aber unverantwortlich, die von gewalthaltigen
Computerspielen für unsere Gesellschaft ausgehenden Gefahren zu verharmlosen
oder zu negieren.

Zunächst einmal zu dem Begriff „Killerspiele“. Natürlich ist dies kein Fachbegriff.
Aber als Politiker muss ich eine Sprache verwenden, die von einer großen Zahl
von Menschen verstanden wird, auch wenn sie – zugegebenermaßen – manchmal
vereinfachend ist. Wenn ich von Arcade-Games, Beat’em Ups, Shoot’em Ups, Racern,
von Ego- oder 3rd-Personen-Shootern sprechen würde, würde mich außerhalb
einer relativ kleinen Gruppe von Eingeweihten kaum jemand verstehen. Hinzu
kommt, dass keineswegs jeder Ego-Shooter ein Killerspiel ist. Bei vielen der aus
meiner Sicht problematischen Spiele wie „Der Pate – Don Edition“ oder „GTA IV“
handelt es sich vielmehr um einen „Genre-Mix“. Meines Erachtens bringt der Begriff
Killerspiele sehr gut zum Ausdruck, was gemeint ist: Ein Computerspiel, das
beherrscht wird von besonders realistischer, grausamer und reißerischer Gewalt.
Schlichtweg falsch ist die immer wieder zu lesende Behauptung, es gäbe keine
wissenschaftlichen Erkenntnisse über die schädliche Wirkung gewalthaltiger Computerspiele.
Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Untersuchungen anerkannter Wissenschaftler
aus der Medienwirkungsforschung und den Neurowissenschaften,
wonach die Gewaltbereitschaft steigt und die Fähigkeit sinkt, Mitleid zu empfinden,
je intensiver jemand gewalthaltige Computerspiele spielt. Das Spielen derartiger
Spiele, bei dem der Spieler handelnder Akteur ist und in eine mittlerweile fotorealistische
virtuelle Welt eintaucht, unterscheidet sich hinsichtlich der schädlichen
Auswirkungen dabei ganz deutlich vom bloßen passiven Betrachten vergleichbarer
Filme. Der Leiter der Klinik für Psychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, Professor
Dr. Manfred Spitzer, sagt dazu: „Diese Spiele hinterlassen tiefe Spuren im
Gehirn: Es gibt viel Gewalt, es gibt keine Alternativen zu Gewalt, sie tut nicht weh,
und ich komme davon. Wenn ich das 200.000 Mal multimedial lerne, dann habe
ich das intus.“

Sie haben selbst alle Möglichkeiten, im Internet zu recherchieren. Prüfen Sie
selbst, wie überzeugend die Studien und Forschungsergebnisse sind, die dort zu
finden sind, und vor allem, prüfen Sie kritisch, welchen Interessen sie dienen und

welcher Geldgeber dahinter steht. Hier geht es um einen Milliardenmarkt. Einen
Einstieg bietet der internationale Kongress „Computerspiele und Gewalt“ im November
2008, dessen Ergebnisse unter http://www.hm-medienkongress.de nachgelesen
werden können.

Als Politiker und Innenminister, der ich tagtäglich mit der zunehmenden Gewalt gerade
auch junger Menschen zu tun habe, können mich diese Forschungsergebnisse
nicht kalt lassen. Ich trage auch Verantwortung für meine häufig auch noch jungen
Polizeibeamten, die bei ihrer täglichen Arbeit selbst Opfer von Gewalt werden.
Ich fordere deshalb schon lange ein gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot
für Killerspiele. Ein solches findet sich zwar bereits grundsätzlich in § 131
Strafgesetzbuch (StGB), der Gewaltdarstellungen unter Strafe stellt und über eine
Verweisung auch auf „Datenspeicher“ anwendbar ist. Mit Ausnahme weniger Beschlagnahmen läuft dieser Straftatbestand bei Computerspielen aber weitgehend
leer. Die Ursache liegt vor allem in der nach meiner Ansicht viel zu großzügigen
Kennzeichnungspraxis der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK). Ein
Spiel, das von der USK einmal für den Markt freigegeben worden ist – dazu reicht
die Kennzeichnung „keine Jugendfreigabe“ aus –, kann nach der derzeitigen
Rechtslage nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
indiziert werden. Im Ergebnis entfällt dann auch jede Möglichkeit einer Strafverfolgung
nach § 131 StGB, da Herstellern und Verbreitern derartiger Spiele kein strafrechtlich
relevanter Vorsatz mehr nachgewiesen werden kann.
Damit zeigt sich, dass auch der Hinweis auf das Jugendschutzrecht nicht weiterführt.
Es enthält zwar umfangreiche und komplizierte Regelungen, die aber nicht
ausreichend sicherstellen, dass höchst problematische, gewalthaltige Spiele in
Deutschland frei verkäuflich sind. Ist ein Spiel erst einmal freigegeben, gelangt es
schnell in die Hände von Kindern und Jugendlichen; der Aufdruck „keine Jugendfreigabe“
hat hier eher Anreizwirkung. Eltern, das müssen wir leider zur Kenntnis
nehmen, sind häufig schon aus Zeitgründen nicht in der Lage, dies zu verhindern.
Indizierung und strafrechtliches Verbot haben, anders als dies manche behaupten,
ganz erhebliche Wirkung. Da damit ein Werbeverbot verbunden ist, werden davon
betroffene Spiele nur noch sehr schwer bekannt. Außerdem wollen die Hersteller
derartiger Spiele mit ihnen Geld verdienen. Dies ist bei einem illegalen Vertrieb
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auch über das Internet nur schwer möglich; Schwierigkeiten ergeben sich schon
beim Geldtransfer. Trotzdem wird es sicher Fälle geben, in denen derartige Spiele
zum Beispiel im Ausland erworben werden. Gesetzesverstöße, die nie ganz ausgeschlossen
werden können, sind aber kein Grund, von einem strafrechtlichen
Verbot abzusehen.

Derzeit bemüht sich die zuständige bayerische Sozialministerin, in Gesprächen mit
Bund und Ländern Verbesserungen im Jugendschutz durchzusetzen, wie sie Bayern
in seiner Bundesratsinitiative Anfang 2007 bereits vorgeschlagen hatte. Daneben
sollen die auf Staatsverträgen beruhenden Grundsätze und die Prüfordnung
der USK mit dem Ziel angepasst werden, insgesamt zu einer restriktiveren Freigabepraxis
zu gelangen. Dazu soll die Rolle der Länder im Prüfverfahren durch Verbesserung
der Appellationsmöglichkeiten gestärkt, die Kriterien für die Alterseinstufung
unter Einbeziehung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die
psychischen Auswirkungen und die Abhängigkeitspotenziale angepasst sowie die
Zusammenarbeit von USK und Bundesprüfstelle verbessert werden.

Vielleicht ist mein Schreiben doch Anlass für Sie, über die Problematik noch einmal
nachzudenken. Wir wollen keine Gesellschaft, in der Gewalt zur Selbstverständlichkeit
wird. Deshalb muss Gewalt geächtet werden, auch auf den heimischen
Computern. Der Staat allein kann mit Verboten oder durch Erziehung zu
Medienkompetenz in den Schulen nur einen Teil beitragen. Gefordert sind wir alle,
wenn es darum geht, eine humane Gesellschaft zu verwirklichen, die der Werteordnung
des Grundgesetzes und damit in erster Linie der Würde des Menschen
entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Joachim Herrmann"

1 Kommentar:

stronghold hat gesagt…

Und leider auch Monate später herrschen immer noch die selben Diskussionen. Langsam bin ich dieses Thema leid, doch ich finde gut, dass hier auch mal Mail-Unterhaltungen diesbezüglich veröffentlicht werden, um zu zeigen, wie beide Meinungspartein in etwa denken... naja ich bin gespannt.