Sonntag, 8. Juni 2008

Erfahrung mit Rechtsanwalt Gerhard Winnebald

Nach jahrelangen Querelen mit der Mutter meiner Tochter, habe ich den Kanal voll. Jahrelang muß ich zusehen, wie meine Tochter von der Mutter immer wieder als Druckmittel für persönliche Interessen verwendet wird. Und alles was ich tun kann ist lächeln. Als das 100. Gespräch auch keinen Fortschritt mehr bringt, habe ich keine Lust mehr. Ich will eine schriftliche Regelung, was natürlich nicht im Sinne der Mutter ist.
Ich wende mich auf Empfehlung an den Rechtsanwalt Gerhard Winnebald aus der Kanzlei Günther Menke und Winnebald in Taunusstein.

Der Besuch in seiner Kanzlei
Im Frühjahr 2005 besuche ich Herrn Winnebald in seiner Kanzlei in Taunusstein um mit Ihm die Vorgehensweise zu besprechen. Erst soll noch mal ein Schreiben an die Mutter aufgesetzt werden, danach wird Klage eingereicht, sofern keine schriftliche Regelung zum Besuchsrecht zustande kommt. An dem Tag, an dem ich Herrn Winnebald in seiner Kanzlei besuche, gehe ich extra noch mal zum Auto zurück und diktiere seiner Sektretärin die Adresse der Mutter aus meinem portablen Navi. Da ich einige Wochen zuvor korrekt bei der Mutter angekommen bin, muß es wohl die korrekte Adresse sein (eine falsche Adresse läßt sich zudem gar nicht hinterlegen).

3. Versuche um einen Brief zu verschicken
Es geht schon nicht gut los, als Herr Winnebald es nicht schafft die korrekte Adresse auf den Brief zu bringen. Der erste Brief kommt zurück. Aber auch im 2. Versuch schafft es Herr Winnebald nicht den Brief korrekt ans Ziel zu bringen. Angeblich schreibt die Post eine falsche Adresse auf die Rücksendung. Gesehen habe ich das aber nicht. Im 3. Versuch kommt der Brief dann tatsächlich an.

Mittlerweile ist eine Menge Zeit ins Land gegangen und ich habe eine längere Reise geplant. Vor meiner Rückkehr will ich daher nichts mehr machen.

Der Auftrag zur Klage
Als ich wiederkomme rufe ich Herrn Winnebald am 26.09.2005 in seiner Kanzlei an. Im dem persönlichen Gespräch teilt Herr Winnebald mir mit, dass sich die Mutter in derZwischenzeit nicht geäußert hat. "Gut dann bitte Klage einreichen" ist meine Antwort. "Klage einreichen?" fragt Herr Winnebald noch mal. "Ja bitte". Da wir diese Vorgehensweise vorab besprochen hatten, ist das Gespräch damit beendet.

Es passiert .... nichts .
Monatelang tut sich trotz mehrfacher Anrufe gar nichts. Immer wieder verspricht er endlich Klage einzureichen, immer wieder passiert gar nichts.

Es ist Klage einreicht, oder?
Als ich im März meinen Anlageberater feuer, denke ich mir, wenn ich schon mal dabei bin, kann ich meinen Anwalt gleich mit feuern. Ich rufe Herrn Winnebald in seiner Kanzlei an, um ihm dies mitzuteilen. Allerdings kommt es nicht dazu, da er mir mitteilt "Es ist Klage einreicht, ich warte auf Terminierung". "Da bist Du aber gerade noch mal von der Klinge gehüpft" denke ich mir. Da ich nichts schriftliches habe, bitte ich Ihn mir die Klage zuzuschicken, was er mir auch zusagt.

Es passiert wieder .... nichts .
Wieder passiert trotz mehrfacher Anrufe nichts, aber jedes mal verspricht er mir die Klage zu schicken. Bei einem Anruf in seiner Kanzlei behauptet die Sekretärin, "sie könne die Akte nicht finden". Die angebliche Klage taucht jedenfalls nicht bei mir nicht auf.

Das Ultimatum
Am 30.05.2007 habe ich den Kanal zum 2. Mal voll. Per Fax teile ich Herrn Winnebald mit, dass ich noch 4 Tage warte, bevor ich die nächsten Schritte einleite. Außerdem haben in der Zwischenzeit wieder Gespräche mit der Mutter stattgefunden. Eine schriftliche Einigung zeichnet sich ab.

Ein gefeuerter Anwalt und eine Klage
Herr Winnebald läßt das Ultimatum ungerührt verstreichen und wird daher am 03.06.2007 von mir per Fax gefeuert.

Wer jetzt denkt, die Geschichte wäre hier zu Ende irrt gewaltig. Es sollte jetzt erst richtig losgehen.

Denn auf einmal erreicht mich am 06.06. die Abschrift eine Klage vom Amtsgericht Stuttgart, die dort am 01.06.2006 einging.

Allerdings stellt das Gericht gleich erst mal fest:

"...hätte keine Klage erhoben werden dürfen, sondern ein Antrag nach den Bestimmungen des FGG..." (Freiwillige Gesetzbarkeit)

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht, der nicht weiß wann ein Antrag und wann eine Klage einzureichen ist?

Aber auch Herr Winnebald meldet sich auf einmal. Diemal geht es ganz schnell.

Mit einer Rechnung über 308,21 EUR.

Da ich gerade kurz vor einer Einigung mit der Mutter stehe, sorgt die Klage jetzt für erhebliche Irritationen. Der fragile Kompromiss wird in Frage gestellt. Das ganze erweist mir zu dem Zeitpunkt einen Bärendienst.

Herr Winnebald hatte mir als seinen Klienten tatsächlich über mehrere Monate ins Gesicht gelogen.

Mitte Juni meldet er sich noch mal Schriftlich. Wieder eine Rechnung, diesmal will er aber schon 450,72 EUR.

Ich lasse Herrn Winnebald wissen, dass er von mir keinen Cent zu sehen bekommt, er müsse mich schon verklagen und reiche Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Frankfurt ein.

Die Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer
Was jetzt von Herrn Winnebald kommt, ist meiner Meinung nach ein echter Hammer.

Herr Winnebald arbeitet jetzt mit dem Mittel der Lüge und Denunziation.

So heißt es in seiner Erwiderung u.a.:

"Herr ABC leidet aus bestimmten Gründen an Realitätsverlust., was auch aus der Beschwerde deutlich wird.

Sein persönlicher Hintergrund ist im Übrigen auch die Ursache dafür, dass die Kindesmutter ihm als Kindesvater den Umgang zum gemeinsamen Kind nicht mehr gewährt hat.

Diese Umstände wurden mir allerdings erst nachträglich bekannt.....

Sein Kind hatte er seit Anfang 2005 nicht mehr geshen, weil die Kindesmutter Befürchtungen um das Kindeswohl hatte vor dem eingangs geschilderten persönlichen Hintergrund des Herrn ABC.....

Erstmalig erkundigte sich der Beschwerdeführer im späten Frühjahr 2006 nach dem Stand der Dinge....

, dass es die persönlichen, das Kindeswohl gefährdenden Hintergründe des Beschwerdeführers sind, die Ihn vom Umgangsrecht ausgeschlossen haben...

Mit vorzüglicher, kollegialer Hochachtung

gez. Winnebald
Rechtsanwalt"

Dumm nur, dass ich anhand meiner Einzelverbindungsnachweise beweisen kann, dass ich seine Kanzlei mehrfach und mehr als ein halbes Jahr früher angerufen habe. In Bezug auf die widerlichen Unterstellungen von Herrn Winnebald lässt man am besten die Fakten sprechen. Denn noch im Juni 2006 kommt es mit der Mutter zu einer außergerichtlichen schriftlichen Einigung zum Besuchsrecht und im August fahre ich mit meiner Tochter eine Woche in den Urlaub.

(Klicken für größeres Bild)

Aber selbst das nützt nichts. Herr Winnebald erreicht erstmal sein Ziel. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben wird die Beschwerde von der Rechtsanwaltskammer zurückgewiesen.

"....Es ist Aufgabe der Rechtsanwaltskammer dafür Sorge zu tragen, daß das geltende Berufsrecht von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen eingehalten wird. Es nicht Aufgabe der Rechtsanwaltskammer materiell-rechtliche Differenzen aufzuklären oder auch nur zu beurteilen, da hierzu ausschließlich die ordentliche Gerichtsbarkeit berufen ist....

Nach dem uns mitgeteilten Sachverhalt, dem uns überlassenen Schriftverkehr, den vorgelegten Unterlagen und er Stellungnahme liegt ein Verstoß gegen das geltende Berufsrecht nicht vor.

Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt und auch nicht in der Lage, widersprüchlichen Vortrag des Beschwerdeführers und des Beschwerdegegners aufzuklären...."

Herrn Winnebalds Klage

Herr Winnebald lässt sich allerdings nicht zweimal bitten und reicht Klage ein.

Diesmal beharrt er nicht mehr auf seiner Darstellung ich hätte mich erst im "späten Frühjahr 2006" bei Ihm gemeldet. Stattdessen legt er eine Ladung am Amtsgericht Bad Schwalbach mit dem Datum 26.09.2006 vor. Auf mehr als einer DIN A4 erklärt er, dass er den Anruf daher ja gar nicht erhalten haben könne, ausserdem seien 101 Sekunden zu kurz BLABLABLABLA.

(Die angebliche Ladung. Klicken für größeres Bild)

Dumm nur, dass er nicht mal in der Lage ist einen Brief so zu schwärzen, dass man nichts mehr erkennen kann. Als ich den Brief gegen das Licht halte, lässt sich klar erkennen um welche Sache es handelt. Ein Anruf beim Amtsgericht Bad Schwalbach genügt nun um festzustellen, dass der Termin gar nicht stattgefunden hat. Es gab an dem Tag ohnehin nur bis 13.40 Uhr Termine am Amtsgericht Bad Schwalbach (Telefon: 06124 / 70 69 - 0) .

Dass man Herrn Winnebald eine Lüge in einem selbst initierten Prozess nachweisen kann, stellt meiner Meinung nach einen klaren Fall von Prozessbetrug dar.

Da ich Herrn Winnebald zum 2. Mal in der gleichen Frage (wann erhielt Herr Winnebald den Auftrag zu Klage) eine Falschaussage nachweisen kann, ist meiner Meinung nach auch jeder versehentliche Irrtum seinerseits ausgeschlossen.

Das Urteil

Leider sind seine Lügen auch diesmal unerheblich für den Ausgang des Verfahrens. Das Gericht ist der Meinung, dass die Einigung nur Aufgrund der eingereichten Klage zustande kam und er deshalb einen Anspruch auf seine Vergütung hat. Es stellt leider fest, dass "keine Rechte wegen einer Schlechterfüllung des Anwaltvertrages" einwendbar sind.

Ansonsten ist das Urteil meiner Meinung nach eine schallende Ohrfeige für Herrn Winnebald, da die Richterin ihm gleich mal erklärt wie er seine Arbeit eigentlich erledigen sollte:

"....Insofern scheint auch dem Gericht die Dauer der Bevollmächtigung im Juni 2005 bis zur Einreichung der Klage Ende Mai 2006 als zu lange, zumal es sich um eine wegen der zu besorgenden Entfremdung von Vater und Tochter um eine eilbedürftige Angelegenheit gehandelt hat...

Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, die angeblichen Anrufe des Beklagten, die dieser nach seinem Vortrag mit dem Ziel unternommen hat, das Verfahren zu beschleunigen, hätten ihn nicht erreicht. Insoweit ist beachtlich, dass der Anwalt zum einen von sich aus auf eine Bearbeitung innerhalb angemessener Zeit zu achten hat und zum anderen sein Büro so organisieren muss, dass ein zeitnaher Zugang der Mandanten zu dem Rechtsanwalt gewährleistet wird.

Unzweifelhaft war auch die eingereichte Klage insofern mangelhaft, als es sich bei dem Verfahren nach §621 Abs. 1 Nr. 3 um ein FGG-Familienverfahren handelte, und deshalb allein ein Antrag statthaft war."

In Bezug auf seine Rechnung:

"Die Fehler in der Einzelberechnung ändern aber nichts daran…."

(Aktenzeichen 86 C 1037/06 Amtsgericht Mainz)

Zusammenfassend:
  • Herr Winnebald braucht 9 Monate und unzählige Aufforderungen um in einer Besuchsrechtssache tätig zu werden
  • Fast 3 Monate belügt er mich als sein Mandant über den Stand des Verfahrens
  • Die dann eingereichte Klage war "mangelhaft", da nur ein Antrag zu stellen war
  • Die Rechnung mit "Fehlern in der Einzelberechnung"
  • Er denunziert mich auf übelste Art und Weise vor der Rechtsanwaltskammer
  • Er belügt die Rechtsanwaltskammer
  • Er belügt das Gericht
  • Herr Winnebald ist somit Prozessbetrug nachzuweisen

Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Teil II


Aufgrund der in Klage festgestellten Fakten, habe ich inzwischen erneute Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht. Herrn Winnebalds Verhalten wird meiner Meinung nach nur ein Ausschluß Herrn Winnebalds aus der Rechtsanwaltskammer gerecht.

Herr Winnebald gibt sich bisher erstaunlich wortkarg und verweist nur auf seine früheren Schreiben. In dem Fall muß es meiner Auffassung nach mindestens zu einer Rüge kommen, da das Verhalten von Herrn Winnebald kaum in Einklang mit irgendeiner Berufsordnung zu bringen ist.


Mein Fazit:

Dank Herrn Winnebald konnte ich meine Tochter fast ein Jahr nicht sehen und bin dafür inzwischen um fast 1000 EUR ärmer. Was ich von Herrn Winnebalds Qualitäten in menschlicher und fachlicher Sicht halte kann sich jeder denken, der selbst ein Kind hat. Ob jemand so einen Anwalt braucht, muß aber jeder für sich entscheiden.

Ich kann nur jedem empfehlen sich an die Rechtsanwaltskammer zu wenden, wenn er ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Da Herr Winnebald bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt angemeldet ist, folgende Adresse:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Ich denke, dies Theman wird mich noch eine Weile beschäftigen.

Update 06.08.2008

Die Rechtswaltskammer Frankfurt lässt sich Zeit....

Seit dem 31.05.2008 habe ich nichts mehr von der Rechtsanwaltskammer gehört. Letzte Frist für Äußerungen war der 16.06.2008....


"Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie mir kurz mitteilen, wann in der Sache mit einer Entscheidung zu rechnen ist? Letzte Frist für Äußerungen war der 16.6.2008.

Meiner Meinung nach sind die Verstöße von Herrn Winnebald gegen die Berufsordnung der Anwälte so zahlreich und eindeutig, daß hier aus meiner Sicht nur ein Ausschluß aus der Rechtsanwaltskammer in Frage kommt.


Mit freundlichen Grüßen,"


Die Rechtsanwaltskammer lässt sich viel Zeit und antwortet am knapp 2 Wochen später am 19.08.2008

"Sehr geehrter Herr ABC,

auf Ihre Sachstandsanfrage vom 06.08.2008 kann ich Ihnen mitteilen, dass der Vorgang der zuständigen Beschwerdeabteilung zur Entscheidung vorliegt.

Die nächste Sitzung wird voraussichtlich am 23.09.2008 stattfinden. Ich gehe davon aus, dass die Sache dort mit behandelt wird und werde im Anschluss an die Sitzung unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.



Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main


(Wolf)
Geschäftsführerin
Rechtsanwältin "


24.08.2008

es tut sich was.

"Sehr geehrter Herr ABC

in Ihrer Beschwerdesache gegen Rechtsanwalt Gerhad Winnebald teile ich Ihnen mit, dass die Beschwerdeabteilung V in ihrer Sitzung am 22.09.2008 beschlossen hat, dass der Vorgang zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgegeben wird."


Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht? Danach kommt nur der Bundesgerichtshof... Es braut sich hier offensichtlich etwas zusammen.

Fragen kann man ja mal.....

"Sehr geehrte Frau Wolf,

vielen Dan für Ihre Mitteilung, die ich mit gewissem Erstaunen zur Kenntnis genommen habe. Können Sie mir als Laien den Hintergrund der Abgabe an die Staatsanwaltsschaft des OLG Frankfurt näher erläutern?

Mit Dank und Gruß,"



01.10.2008

Die Rechtsanwaltskammer meldet sich:

" Sehr geehrter Herr ABC,

Bezug nehmend auf Ihre Email vom 24.09.2008 kann ich Ihnen mitteilen, dass der Vorgang zur Einleitung weiterer Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes abgegeben worden ist. Nach Abschluss der Ermittlungen ist dann zu Entscheiden, ob eine Anschuldigung an das Anwaltsgericht zu erfolgend hat, oder ob das Verfahren im Hinblick auf einen etwaigen Berufsrechtsverstoß einzustellen ist.

Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwaltskammer Franfurt am Main

Wolf

Geschäftsführerin
Rechtsanwältin"


26.10.2008

Irgendwie geht es schon wieder nicht vorwärts. Nachharken....

"Hallo,

bis heute habe ich nichts von der Staatsanwaltschaft des OLG Frankfurt gehört.

Haben Sie ein Aktenzeichen und eine Faxnummer für mich, mit der ich den Stand in der Sache erfragen kann?

Danke,"


01.02.2009

Die Rechtsanwaltskammer teilte mir das Aktenzeichen mit, die Anfrage nach dem Stand des Verfahrens bei der Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt wird abgelehnt.

"Sehr geehrter Herr Abc

auf Ihr Schreiben vom 10.1.2009 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass mir eine Auskunft über den Verfahrensstand wegen der Vertraulichkeit des anwaltsgerechtlichen Verfahrens nicht gestattet ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Rausch

Oberstaatsanwalt"

Sensationell. Ich wende mich wieder an die Rechtsanwaltskammer...

"Hallo Frau Wolf,

leider verweigert mir die Oberstaatsanwaltschaft mit Verweis auf Vertraulichkeit des anwaltsgerichtlichen Verfahrens die Auskunft.

Mittlerweile sind fast 9 Monate seit meiner Beschwerde vergangen. Können Sie mir bitte den aktuellen Stand des Verfahrens mitteilen und das Verfahren insgesamt beschleunigen?

Mit Dank und Gruß,"


5 Kommentare:

Elke Ziegele hat gesagt…

Das Geschäft mit dem Recht, ein sehr infrage zu stellender Wirtschaftszweig, ist sehr grenzwertig. Der publizierte niedere Stellenwert der Anwälte/Innen sehr berechtigt.Betrachtet man die ganz aktuellen grenzwertigen Fälle, Kachelmann und Brunner,kommt man zu dem Fazit -MACHT macht nicht nur blöd, MACHT sorgt auch dafür, dass sich der Charakter eines Menschen negativ verändert. MACHT macht soziopathisch.
Über die Wesenszüge und Charaktereigenschaften schreibt klar und authentisch Janosch - aus "Gastmahl auf Gomera...Ich muss ihm sagen, dass der berühmteste Jurist immer der gerissenste, der mit dem verschweintesten Charakter ist. Jener, der den Massenmörder mit Freispruch aus dem Gericht geleitet und zusätzlich noch eine Entschädigung für ihn rausholt. Ein Jurist mit Moral würde jeden Prozeß verlieren und wäre nach einem Monat aus dem Job raus...
Nimmt man dann noch diesen nicht zu leugnenden Fakt, der Richter/INNEN Spruch, meist nur der geschnatterte Spruch der Willkür, bezüglich eines überwiegend grenzwertigen Elaborats, das explizit die Eigenschaften und Wesenszüge der Autoren/INNEN reflektiert, das Spiegelbild der Erwirtschaftung der Kostennote, dann kann man nur noch im Strahl kotzen.
Schon die Bibel überliefert-


SIRACH
Klugheit und Vorsicht beim Umgang mit Menschen ... Prozessiere nicht gegen einen Richter; wegen seiner Stellung würde er auf jeden Fall Recht bekommen.
Viele Paragraphen und Macht verderben den Charakter, die Justitia wird als launsiche Hure missbraucht, die Einrichtung Gericht somit, nicht mehr und nicht weniger, ein florierender und sehr grenzwertiger Bordellbetrieb.
Dies haben mich die gemachten Erfahrungen gelehrt, mit dem Richter Langeheine, Famileingericht Stuttgart, Anwalt M.Besserer Bad-Cannstatt, der Anwältin M.Richter, Stuttgart.
Jean de La Bruyere zitiert - Will man geachtet werden, muss man unter Menschen leben, die man achten kann.
Mein persönliches Fazit - Dies grenzwertige Klientel ist es mir nicht einmal wert, die verdiente Verachtung, Abscheu und Ekel ins Gesicht zu spucken. Erschütternd ist, dass tatsächlich sich nur so die Kostennote erwirtschaften lässt, dieser sehr infrage zu stellende Wirtschaftszweig nur so existieren kann, wie auch die aufgeführten Wesenszüge, Charaktereigenschaften erforderlich sind, damit man wenigstens auf ganz grenzwertigem Niveau mächtig und wichtig spielen kann.

Anonym hat gesagt…

http://minusfrau.wordpress.com/2011/04/23/willkur/

Anonym hat gesagt…

http://minusfrau.wordpress.com/2011/04/25/zum-gedenken/

Anonym hat gesagt…

http://minusfrau.wordpress.com/2011/04/27/der-bumerangeffekt/

Anonym hat gesagt…

Ach weißt du, in dieser Sache bist du als Vater der gelackmeierte und wurdest auch noch vom Rechtsanwalt belogen, verleugnet und denunziert.

Ich ebenfalls, als Mutter eines Kindes im Fa,ilienrechtsstreit gegen den Vater, den sie nur vom sehen kennt und niemals auch nur annähernd kennen lernte. Heute macht man ihr und mir dafür das Leben zur Hölle, mit richterlicher Unterstützung.
Das das Kind das Ergebnis einer Vergewaltigung durch diesen "Christen" ist, ist dabei völlig egal, auch wenn s vor dem Kind stattfand.


Hier wundert es vieleicht noch jemanden, wenn Anwälte einen betrügen.

In Amerika jedoch sind Anwälte, egal welcher coleur, das was sie sind. IhrBerufsstand wird dort wesentlich skeptischer betrachtet als hier. Kotrrupte Richter, Anwälte und Geschworene gehören dort zum Tagesgeschäft.

Nur weil Rechtsanwalt drauf steht, heist das längst nicht, das es sich um eine ehrenwerte Personen handelt, meist ist es genau das Gegenteil davon.

Denkt mal darüber nach, weshalb sich jemand am Elend anderer beeichert!!!

Aha, also . irgendwoher muss es doch kommen.


Abschließend ist es übelst, was dir da wiederfahren ist, doch sei gewiss, Du bist lange nicht der einzige, sowas gibts auch hier bei Jugendpflegern, Kinderbetreuern und sogar Richtern und sogenannte Gottesleute - alles samt nur Menschen und mindestens ebenso verkommen wie jeder Verbrecher!