Roland Koch und andere CDU Mitglieder im Verwaltungsrat machen sich nach wie vor für eine Entlassung des ZDF Chef-Redakteurs Nikolaus Brender stark. Dabei wurde Nikolaus Brender noch von keinem Mitglied des Verwaltungsrates persönlich gesprochen...
Der Verwaltungsrat des ZDF liest sich mir übrigens mittlerweile wie das Who is Who der Ministerpräsidenten der Länder. So fliegen nicht nur Koch und Beck da rum sondern auch Herr Stoiber sowie der ehemalige CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann.
Jedenfalls schrieb ich ja Herr Koch und Frau Merkel persönlich . Von der Bundes-CDU gab es ja schon eine Meldung. Vor einigen Tag erreichte mich dann diese Mail....
"Sehr geehrter Herr ABC,
mit Ihrer Nachricht vom 28. Februar 2009 haben Sie sich an mich gewandt und zu der derzeit in den Medien diskutierten Frage einer eventuellen Verlängerung des Anstellungsvertrages des Chefredakteurs des Zweiten Deutschen Fernsehens Stellung bezogen. Gerne möchte ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen. Bevor ich mich zu der von Ihnen angesprochenen konkreten Angelegenheit äußere, möchte ich kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben, um verständlich zu machen, an welcher Stelle ich welche Aufgabe wahrnehme.
Bei dem ZDF handelt es sich um eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, dessen Träger die sechzehn Länder der Bundesrepublik sind. Organe des ZDF sind nach dem ZDF Staatsvertrag, den alle Länder miteinander abgeschlossen haben, der Fernsehrat, der Verwaltungsrat und der Intendant. Der Verwaltungsrat, dessen Stellvertretender Vorsitzender ich bin (Vorsitzender ist Ministerpräsident Beck), besteht aus 14 Mitgliedern, von denen fünf Vertreter der Länder sind, die von den sechzehn Ministerpräsidenten berufen werden. Acht Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Fernsehrat des ZDF mit qualifizierter Mehrheit gewählt und ein Mitglied ist Vertreter des Bundes, das von der Bundesregierung berufen wird.
Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Verwaltungsrates, dem Intendanten das Einvernehmen zu den für den Sender wichtigsten Personalentscheidungen zu erteilen oder zu verweigern. Der Verwaltungsrat ist demnach immer gefragt, wenn es um die erstmalige oder auch um die Verlängerung einer zeitlich befristeten Bestellung geht. Gegen den Intendanten kann der Verwaltungsrat freilich selbst keine Personalentscheidung durchsetzen, das geht nur im Einvernehmen.
Vor diesem Hintergrund ist es unaufrichtig, von den Mitgliedern des Verwaltungsrates zu erwarten, dass Sie jeder Vorlage des Intendanten widerspruchslos zustimmen. Denn dann erfüllten Sie den ihnen von den sechzehn Landesgesetzgebern, die den ZDF-Staatsvertrag zum Gesetz erhoben haben, erteilten Auftrag nicht. Es ist gesetzliche Pflicht der Mitglieder des Verwaltungsrates, sich mit den Vorlagen des Intendanten inhaltlich auseinander zu setzen und sich eine Meinung zu bilden. Dabei haben alle Gesichtspunkte eine Rolle zu spielen, die für den Erfolg des Senders und die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages relevant sind. Dieser Pflicht stelle ich mich.
Da es sich bei dem ZDF um eine öffentlich-rechtliche und vom Rundfunkgebührenzahler finanzierte Rundfunkanstalt handelt, halte ich es auch für richtig, dass den Gremien des ZDF neben den Vertretern gesellschaftlicher Gruppen auch Politiker angehören, die von den Wählerinnen und Wählern legitimiert worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Koch"
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Dienstag, 31. März 2009
Samstag, 21. März 2009
Amoklauf von Winnenden... Die CDU meldet sich
Die CDU Fraktion meldet sich...
Unten ist noch ein Link auf ein Rede von Reinhard Grindel MdB. Dort heißt es....
"Manchmal hat die Berichterstattung die notwendige Distanz und den Respekt vor den Trauernden in der Tat vermissen lassen. Ich habe mich erinnert an die Medienberichterstattung über die Geiselnahme in Gladbeck und an die damalige Diskussion, die im Nachhinein geführt worden ist."
"Sehr geehrter Herr ABC,
vielen Dank für Ihre Email an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. In deren Auftrag darf ich Ihnen antworten.
Zu dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden haben uns zahlreiche Zuschriften mit unterschiedlichen Bewertungen und Vorschlägen erreicht. Viele Menschen wünschen, dass Bundesregierung und Bundestag Initiativen ergreifen, um solche tragischen Vorkommnisse in Zukunft besser zu verhindern.
Seien Sie versichert, dass die Unionsfraktion alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten, das Risiko für derartige Katastrophen weiter zu vermindern, sorgfältig prüfen wird. Dabei muss uns allen aber klar sein: Es gibt leider keinen hundertprozentigen Schutz vor solchen Verzweiflungs- oder Irrsinnstaten. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers sind hier begrenzt.
Der Ruf nach schärferen Gesetzen – beispielsweise bei der Aufbewahrung und Kontrolle von Waffen – ist verständlich. Bevor aber Gesetze verschärft werden, muss geprüft werden, ob damit echte Verbesserungen erreicht werden können. Mit Aktionismus und Symbolpolitik wäre niemand geholfen.
Deutschland hat im internationalen Vergleich bereits ein strenges Waffenrecht. Dieses ist in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden, u.a. bei den Aufbewahrungspflichten und beim Mindestalter zum Erwerb von Schusswaffen.
Bei unseren Überlegungen werden wir auch die möglichen Zusammenhänge zwischen Gewaltexzessen und Computerspielen - verbotenen und erlaubten - beachten.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2009 auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion über den Amoklauf von Winnenden debattiert. Anbei sende ich Ihnen als PDF-Dokument die Redebeiträge von Bundesfamilienministerin von der Leyen und des Waffenrechtsexperten der Unionsfraktion, Reinhard Grindel MdB.
Ferner sende ich Ihnen den Text eines Interviews, das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 12. März 2009 dem Fernsehsender Phoenix gegeben hat, sowie Hinweise des Bundesinnenministeriums zum Waffenrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Krüger
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Bürgerinformation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030 / 227-55550
Internet: www.cducsu.de
Podcast: www.ikauder.de "
Einige Dokumente dazu....
Waffenrechtflyer.pdf
20090312phoenix_schaeuble_amoklauf.pdf
bmi_waffenrecht.pdf
amoklauf_grindel_bt_2009-03-18.pdf
amoklauf_leyen_bt_2009-03-18.pdf
Zum Artikel...
Unten ist noch ein Link auf ein Rede von Reinhard Grindel MdB. Dort heißt es....
"Manchmal hat die Berichterstattung die notwendige Distanz und den Respekt vor den Trauernden in der Tat vermissen lassen. Ich habe mich erinnert an die Medienberichterstattung über die Geiselnahme in Gladbeck und an die damalige Diskussion, die im Nachhinein geführt worden ist."
"Sehr geehrter Herr ABC,
vielen Dank für Ihre Email an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. In deren Auftrag darf ich Ihnen antworten.
Zu dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden haben uns zahlreiche Zuschriften mit unterschiedlichen Bewertungen und Vorschlägen erreicht. Viele Menschen wünschen, dass Bundesregierung und Bundestag Initiativen ergreifen, um solche tragischen Vorkommnisse in Zukunft besser zu verhindern.
Seien Sie versichert, dass die Unionsfraktion alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten, das Risiko für derartige Katastrophen weiter zu vermindern, sorgfältig prüfen wird. Dabei muss uns allen aber klar sein: Es gibt leider keinen hundertprozentigen Schutz vor solchen Verzweiflungs- oder Irrsinnstaten. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers sind hier begrenzt.
Der Ruf nach schärferen Gesetzen – beispielsweise bei der Aufbewahrung und Kontrolle von Waffen – ist verständlich. Bevor aber Gesetze verschärft werden, muss geprüft werden, ob damit echte Verbesserungen erreicht werden können. Mit Aktionismus und Symbolpolitik wäre niemand geholfen.
Deutschland hat im internationalen Vergleich bereits ein strenges Waffenrecht. Dieses ist in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden, u.a. bei den Aufbewahrungspflichten und beim Mindestalter zum Erwerb von Schusswaffen.
Bei unseren Überlegungen werden wir auch die möglichen Zusammenhänge zwischen Gewaltexzessen und Computerspielen - verbotenen und erlaubten - beachten.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2009 auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion über den Amoklauf von Winnenden debattiert. Anbei sende ich Ihnen als PDF-Dokument die Redebeiträge von Bundesfamilienministerin von der Leyen und des Waffenrechtsexperten der Unionsfraktion, Reinhard Grindel MdB.
Ferner sende ich Ihnen den Text eines Interviews, das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 12. März 2009 dem Fernsehsender Phoenix gegeben hat, sowie Hinweise des Bundesinnenministeriums zum Waffenrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Krüger
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Bürgerinformation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030 / 227-55550
Internet: www.cducsu.de
Podcast: www.ikauder.de "
Einige Dokumente dazu....
Waffenrechtflyer.pdf
20090312phoenix_schaeuble_amoklauf.pdf
bmi_waffenrecht.pdf
amoklauf_grindel_bt_2009-03-18.pdf
amoklauf_leyen_bt_2009-03-18.pdf
Zum Artikel...
Samstag, 28. Februar 2009
Das ZDF gehört nicht der CDU
Seit sich der ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender offen dafür ausgesprochen hat, dass z.B. Wünsche und Kritik von Politikern künftig schriftlich statt am Telefon geäußert werden, versuchen Roland Koch und jetzt auch unsere Kanlzerin den ZDF-Chefredakteur u.a. mit falschen Behauptungen und scheinheiligen Vorwürfen loszuwerden.
Hintergrund ist, dass dadurch Versuche der Einflussnahme der Politik auf öffentlich-rechtliche Programm-Macher dokumentierbar wären.
An Herr Koch kann man sich hier wenden.
Angie erreicht man über Ihre Website hier.
"Sehr geehrte(r) Herr Koch, Frau Merkel,
der Versuch der CDU den Chefredakteur Nikolaus Brender als Chefredakteur des ZDF abzusetzen, halte ich für eine direkte Einmischung der Politik in Hoheit der öffentlich-rechtlichen Sender.
Ich unterstütze in aller Deutlichkeit die Forderung von Herrn Brender, dass Kritik und Vorschläge an den öffentlich-rechtlichen Sendern aus der Politik zukünftig ausschließlich schriftlich geäußert werden sollten.
Darüber hinaus fordere ich Roland Koch auf, als stellvertretender Vorsitzender des ZDF Verwaltungsrates zurückzutreten.
Mit Gruß,
ABC"
Das ZDF erreicht man hier..
"Hallo,
ich möchte meine Unterstützung für Herrn Brender zum Ausdruck bringen. Dies gilt insbesondere für die Forderung, dass Kritik am öffentlich-rechtlichen Fernsehen von Politikern zukünftig nur noch schriftlich geäußert werden sollte. Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass Politiker im Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Fernsehen nichts zu suchen haben.
Können Sie mir bitte die aktuelle Mitgliederliste des Verwaltungsrates zukommen lassen? Wenns möglich ist bitte gleich mit Parteizugehörigkeit.
Mit Gruß,
ABC
"
Da stellen sich aber noch ganz andere Fragen. Was machen Politiker im Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Fernsehen? Noch dazu Politiker wie Roland Koch, die schon mal mit Ausländerfeindlichkeit Wahlkampf machen, dass sogar die NPD Beifall klatscht....
Hier noch ein Link auf eine Video des ZDF...
11.03.2009
Die CDU Bundesgeschäftsstelle meldet sich....
"Sehr geehrte(r) ABC,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Diskussion über die Verlängerung des Vertrages von ZDF-Chefredakteur Brender.
Die Vorsitzende der CDU Deutschlands, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erreichen täglich Hunderte an Zuschriften und Anfragen. Es ist ihr daher nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. Seien Sie aber versichert, dass wir stets bemüht sind, die Bundeskanzlerin über den Stand der Zuschriften auf dem Laufenden zu halten und in ihrem Sinne die Anfragen beantworten.
Ein Chefredakteur ist ein leitender Angestellter. Es ist daher ein ganz normaler Vorgang und das gute Recht und die Pflicht der Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates, dass über die Vertragsverlängerung ausführlich diskutiert wird. Jedes Unternehmen, das eine vergleichbare Stelle zu besetzen hat, tut dies ebenfalls. Hinzu kommt: Das ZDF ist ein öffentlich-rechtlicher und gebührenfinanzierter Sender. Eine intensive Diskussion innerhalb des zuständigen Gremiums liegt daher im besonderen Interesse der Zuschauer und der Gebührenzahler.
Mit freundlichen Grüßen
Lennart Senger
Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle"
Hintergrund ist, dass dadurch Versuche der Einflussnahme der Politik auf öffentlich-rechtliche Programm-Macher dokumentierbar wären.
An Herr Koch kann man sich hier wenden.
Angie erreicht man über Ihre Website hier.
"Sehr geehrte(r) Herr Koch, Frau Merkel,
der Versuch der CDU den Chefredakteur Nikolaus Brender als Chefredakteur des ZDF abzusetzen, halte ich für eine direkte Einmischung der Politik in Hoheit der öffentlich-rechtlichen Sender.
Ich unterstütze in aller Deutlichkeit die Forderung von Herrn Brender, dass Kritik und Vorschläge an den öffentlich-rechtlichen Sendern aus der Politik zukünftig ausschließlich schriftlich geäußert werden sollten.
Darüber hinaus fordere ich Roland Koch auf, als stellvertretender Vorsitzender des ZDF Verwaltungsrates zurückzutreten.
Mit Gruß,
ABC"
Das ZDF erreicht man hier..
"Hallo,
ich möchte meine Unterstützung für Herrn Brender zum Ausdruck bringen. Dies gilt insbesondere für die Forderung, dass Kritik am öffentlich-rechtlichen Fernsehen von Politikern zukünftig nur noch schriftlich geäußert werden sollte. Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass Politiker im Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Fernsehen nichts zu suchen haben.
Können Sie mir bitte die aktuelle Mitgliederliste des Verwaltungsrates zukommen lassen? Wenns möglich ist bitte gleich mit Parteizugehörigkeit.
Mit Gruß,
ABC
"
Da stellen sich aber noch ganz andere Fragen. Was machen Politiker im Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Fernsehen? Noch dazu Politiker wie Roland Koch, die schon mal mit Ausländerfeindlichkeit Wahlkampf machen, dass sogar die NPD Beifall klatscht....
Hier noch ein Link auf eine Video des ZDF...
11.03.2009
Die CDU Bundesgeschäftsstelle meldet sich....
"Sehr geehrte(r) ABC,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Diskussion über die Verlängerung des Vertrages von ZDF-Chefredakteur Brender.
Die Vorsitzende der CDU Deutschlands, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erreichen täglich Hunderte an Zuschriften und Anfragen. Es ist ihr daher nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. Seien Sie aber versichert, dass wir stets bemüht sind, die Bundeskanzlerin über den Stand der Zuschriften auf dem Laufenden zu halten und in ihrem Sinne die Anfragen beantworten.
Ein Chefredakteur ist ein leitender Angestellter. Es ist daher ein ganz normaler Vorgang und das gute Recht und die Pflicht der Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates, dass über die Vertragsverlängerung ausführlich diskutiert wird. Jedes Unternehmen, das eine vergleichbare Stelle zu besetzen hat, tut dies ebenfalls. Hinzu kommt: Das ZDF ist ein öffentlich-rechtlicher und gebührenfinanzierter Sender. Eine intensive Diskussion innerhalb des zuständigen Gremiums liegt daher im besonderen Interesse der Zuschauer und der Gebührenzahler.
Mit freundlichen Grüßen
Lennart Senger
Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle"
Montag, 21. Juli 2008
Sterbehilfe. Im Dialog mit Hubert Hüppe MdB
Angela Merkel, Wolfgang Bosbach und Hubert Hüppe von der CDU sprechen sich sich kategorisch gegen Sterbehilfe aus.
Leider kann ich dem Artikel keines Ihrer Argumente entnehmen und Frage einfach mal nach.
"Sehr geehrte(r) Frau Merkel, Herr Bosbach, Herr Hüppe,
dem Spiegel-Online entnehme ich, dass Sie sich kategorisch gegen aktive Sterbehilfe aussprechen.
Leider konnte ich dem Artikel keines Ihrer Argumente entnehmen. Können Sie kurz begründen, warum Sie sich gegen aktive Sterbehilfe aussprechen? Gestatten Sie mir einzig den Hinweis, dass "Palliativmedizin" im bekannten Fall von Chantal Sébire aus "Aspirin" bestand.
Mit Dank und Gruß"
Am 06.07.2008 meldet sich Herr MdB Hüppe bzw. sein Büro.
"Sehr geehrter Herr ABC,
leider ist Herr Hüppe momentan nicht in Berlin und kann Ihnen nicht persönlich antworten, doch ich will Ihnen gerne noch vor meinem Urlaub eine Antwort zukommen klassen.
Eine ausführlichere Argumentation gegen Euthanasie von Herrn Hüppe finden Sie im angefügten Manuskript anlässlich des Einspruchsverfahrens gegen das Europäische Patent "Euthanasia compositions".
Wenn bei Frau Sebiré starke Schmerzen nicht ausreichend bekämpft worden sein sollten, läge möglicherweise ein ärztlicher Kunstfehler vor. Es gibt jedoch Zweifel, ob die einzige angebotene palliative Therapie in ASS bestand. Schließlich sagten Ärzte aus, dass Frau Sebiré, nachdem sie zunächst eine Operation abgelehnt habe, die ihr später angebotenen
Schmerzmittel ebenfalls abgelehnt habe, weil sie befürchtete, dass "Medikamente Chemikalien sind, und Chemikalien sind Gift". Ich füge Ihnen einen Beitrag aus "Time" dazu an.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Friedl
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 0 30 - 22 77 75 89
Fax 0 30 - 22 77 67 08
email: hubert.hueppe@bundestag.de
Internet: www.huberthueppe.de
--
http://www.time.com/time/world/article/0,8599,1726787,00.html
Die Rede "Euthansie Compositions" von Herrn Hüppe ist teilweise hoch interessant.
Einserseits malt Sie ein auf ein hauptsächlich auf Ängsten basierendes sehr düsteres Bild einer Welt mit Sterbehilfe, anderseits zeigt er mit dem schleichenden aber radikalen Wertewandel zur Euthanasie während der Zeit der Nationalsozialisten einen sehr wichtigen Aspekt auf.
ich habe Einspruch gegen das Streitpatent erhoben, weil es Patentschutz für ein Mittel zur Tötung nicht nur von Tieren, sondern auch von Menschen gewährt. Daß das Patent auch die Anwendung an Menschen umfaßt, habe ich in meinem Einspruch begründet, und dieser Sachverhalt ist wohl heute unstrittig.
Mein Einspruch stützt sich auf Artikel 53 a des Europäischen Patentübereinkommens: Die Veröffentlichung und erst recht die Verwertung einer Erfindung zur Tötung von Menschen verstößt gegen die Öffentliche Ordnung und die guten Sitten.
Alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens haben die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Daher müssen wir die Frage der Sittenwidrigkeit der Euthanasie-Tötung von Menschen an der Europäischen Menschenrechtskonvention messen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt in Artikel 2 Absatz 1 das menschliche Leben:
"Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.
Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden."
Darin kommt zu Ausdruck, daß das menschliche Leben einen Höchstwert darstellt. Schließlich ist das Lebensrecht die notwendige Grundlage für die Wahrnehmung aller anderen Menschen- und Bürgerrechte. Die Respektierung des menschlichen Lebens ist unverzichtbar für ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben und den Bestand der öffentlichen Ordnung.
2
Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet nicht nur die absichtliche Tötung eines Menschen (außer der Todesstrafe für Verbrecher). Sie gebietet den Mitgliedsstaaten auch die
Abwehr einer Gefahrenlage, die sich gegen das Lebensrecht richtet.
Mit einem Patent wird der Patentinhaber für gesellschaftlich nützliches Tun belohnt. Er erhält ein amtlich verbrieftes Monopol zur wirtschaftlichen Verwertung seiner Erfindung. Die selbstverständliche Grundlage eines Patents ist das Interesse an der gewinnbringenden Verwertung der Erfindung. Der Patentinhaber hat nicht nur ein ideelles, sondern auch ein wirtschaftliches Interesse daran, daß seine patentierte Erfindung zur Anwendung gelangt. Die Verfolgung dieses Interesses wird vom Staat durch das Patent geschützt.
Soweit aber das Streitpatent auch die Tötung von Menschen umfaßt, ensteht eine Gefahrenlage für das Leben, die ich näher schildern möchte:
Die Verfügbarkeit von Euthanasie als Möglichkeit, freiwillig und auf ausdrücklichen eigenen Wunsch hin getötet zu werden, hätte zur Folge, daß sich Euthanasie für Menschen in bestimmten Alters- oder Gesundheitsumständen als eine unter mehreren Alternativen darstellen und auf längere Sicht hin etablieren würde.
Euthanasie träte dann in Konkurrenz zu palliativer Versorgung, medizinischer Weiterbehandlung, menschlicher Zuwendung und möglicherweise aufwendiger Langzeitpflege.
Euthanasie würde als eine von mehreren Möglichkeiten wahrgenommen - als autonome, verantwortungsbewußte, und vor allem uneigennützige Entscheidung. Dies würde bewirken, daß alte oder kranke Menschen sich als Belastung für die Gesellschaft empfinden. Sie würden sich ethisch verpflichtet fühlen, über Euthanasie zu sprechen und irgendwann um ihre Tötung durch Euthanasie zu bitten.
Zunehmend würde Euthanasie als eine Option verstanden, die dem Patienten zugebilligt werden muß, die ihm aber auch zumutbar ist. Mit der Zeit würde ein zunehmender Begründungsdruck für den einzelnen Patienten entstehen, wenn er sich nicht für Euthanasie entscheidet. Er wird Gründe aufbringen müssen, die es gegenüber seiner sozialen Umgebung rechtfertigen, daß er weiterhin die Ressourcen der Allgemeinheit in Anspruch nehmen will. Er wird sich genötigt sehen, Gründe zu finden, warum in seiner Weiterexistenz soviel "Lebensqualität" liegt, daß der Wert seines Weiterlebens den Aufwand für seine Versorgung rechtfertigt.
In der praktischen Konsequenz würde das Menschenrecht auf Leben nicht mehr jedem allein aus dem Grund zugestanden und praktisch gewährleistet, weil er Mensch ist. Der Betroffene wird sich vielmehr für die Inanspruchnahme seines Menschenrechts auf Leben rechtfertigen müssen. Dies wäre eine Umkehrung des von der Europäischen Menschenrechtskonvention gebotenen Lebensschutzes, es wäre die Aushebelung eines tragenden Pfeilers geordneten menschlichen Zusammenlebens.
Noch gravierendere Folgerungen würden sich ergeben für Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind, eine eigene Entscheidung in bezug auf Euthanasie zu treffen.
Es könnte argumentiert werden, daß dieser Betroffenengruppe in ungerechter Weise die Option der Euthanasie "vorenthalten" wird und sie gegenüber geschäftsfähigen Menschen "benachteiligt" sind. Bald würde die Forderung erhoben, daß Dritte - wie Ärzte, Angehörige, Ethikkommissionen - im mutmaßlichen "besten Interesse" dieser Patienten über Euthanasie entscheiden dürfen. Diese Patientengruppe würde beispielsweise Menschen im Koma, Patienten mit Altersdemenzen oder Personen mit geistigen Behinderungen sowie neugeborene Kinder mit Behinderungen umfassen.
Auch Ärzte gerieten unter ethisch nicht akzeptablen Druck: Sie müßten begründen, warum sie von der kostengünstigen "therapeutischen Variante" der Patiententötung durch Euthanasie keinen Gebrauch machen wollen, sondern stattdessen eine möglicherweise teure Therapie zur
Lebenserhaltung und Leidensmilderung ihres Patienten durchführen wollen.
Diese Form von Euthanasie könnte grundsätzlich jedermann betreffen, da jeder durch Unfall, Krankheit, erbliche Veranlagung oder Alter in eine solche Situtation kommen kann. Die Folge wäre, daß ganze Gruppen von Patienten und ihre Angehörigen in Angst und Ungewißheit leben.
Angst vor Euthanasie könnte Menschen veranlassen, sich gegen ihre Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim oder eine Krankenhauseinweisung zu sträuben, sie könnten sich weigern, ärztlich verordnete Medikamente einzunehmen. Dies würde das Leben und die Gesundheit dieser Menschen zusätzlich gefährden.
Eine solche Entwicklung würde das vorstaatliche, unbedingte Menschenrecht auf Leben preisgeben. Stattdessen würde dem einzelnen das Recht auf Leben durch eine berufene - und letztlich staatlich legitimierte - Stelle zugesprochen. Dies wäre eine Umkehrung des
demokratischen Prinzips.
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt nicht zufällig an herausgehobener Stelle das Menschenrecht auf Leben. Dies beruht vielmehr auf historischer Erfahrung.
Der an den Nürnberger Ärzteprozessen auf Seite der Anklage beteiligte US-amerikanische Arzt Leo Alexander hat die Patiententötungen während der national-sozialistischen Diktatur so bewertet:
"Welche Ausmaße auch immer die [Nazi]-Verbrechen schließlich angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das es nicht wert sei, gelebt zu werden. In ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer und chronisch Kranken.
Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war."
(Leo Alexander, "Medical Science Under Dictatorship," New England Journal of Medicine,
vol.241 (July 14, 1949), Seite 45)
Der Frankfurter Euthanasieprozeß mündete in das sogenannte "Hadamar-Urteil", worin das
Gericht sagt:
"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat.
Diese letzten Rechtssätze im Naturrecht sind zwingend, weil sie unabhängig vom Wandel der Zeit und vom Wechsel menschlicher Anschauungen durch die Jahrtausende gegangen sind und über alle Zeiten hinweg den gleichen Bestand und die gleiche Gültigkeit besitzen.
Sie müssen deshalb einen unerläßlichen und fortwährenden Bestandteil dessen bilden, was menschliche Ordnung und menschlicher Sinn schließlich als Recht und Gesetz bezeichnen. Im Grund gilt schon der Satz, daß Gesetz gleich Recht sein muß, aber er gilt nur mit dieser einzigen und ausschließlichen Einschränkung. Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.
Einen dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten letzten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit des Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben, das der Staat als Kulturnation nur fordern darf auf Grund eines Richterspruchs oder im Kriege. Die Gesetze Adolf Hitlers über die sogenannte Euthanasie verstießen aber in krasser Form gegen diesen letzten Naturrechtssatz, mißachteten das Recht von der Heiligkeit des menschlichen Lebens und stellten sich damit außerhalb jeden Rechts. Diese Gesetze verstießen gegen alle Grundsätze von Gerechtigkeit, Sittlichkeit und Moral und lösten die Grundlagen menschlichen Zusammenlebens auf, weil sie den einen Teil zum Leben und
den anderen zum Tode bestimmten."
(Hadamar-Urteil, Seite 30).
Was hier aus schrecklicher historischer Erfahrung erkannt wurde, ist Hintergrund des Lebensschutz-Gebotes der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nicht nur ist direktes staatliches Handeln gegen das Lebensrecht verboten, vielmehr ist staatliches Handeln auch darauf verpflichtet, eine gegen das Leben gerichtete Gefahrenlage abzuwehren.
Daran sind alle Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden, und auch eine von diesen Staaten gebildete zwischenstaatliche Behörde wie das Europäische Patentamt.
Deshalb ist es nicht ausreichend, wenn etwa der Patentinhaber erklärte, er werde die Anwendung seines Tötungsmittles an Menschen nicht zulassen - selbst wenn eine solche Erklärung wirksam wäre.
Es darf keinen Europäischen Patentschutz für eine Erfindung geben, der auch die Tötung von
Menschen umfaßt.
Meine Damen und Herren,
wir verhandeln heute über eine Frage, die in ihrer grundsätzlichen Dimension weit über das Patent der Michigan State University hinausgeht. Unsere heutige Sitzung wird - über die Klärung einer patentrechtlichen Frage hinaus - eine weitreichende Signalwirkung für den staatlichen Schutz des Rechts auf Leben haben.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zu folgen."
Am 21.07.2008 nehme ich wie folgt Stellung.
"Sehr geehrter Herr Hüppe,
am 2. Juli hatte ich Sie gebeten, mir Ihre Argumentation gegen die Sterbehilfe näher zu erläutern.
Herr Thomas Friedl war so freundlich mir Ihre Rede gegen das Patent "Euthanasie Compositions" sowie einen Link auf einen Time Artikel zum Thema Chantal Sebiré zur Verfügung zu stellen. Beides habe ich mit großem Interesse gelesen.
Zu Ihrer Rede:
In Ihrer Rede malen Sie ein sehr düsteres Bild wie sich Sterbehilfe auswirken könnte. Am 29.06. hat sich allerdings ein Teil Ihrer Befürchtungen bewahrheitet als Herr Ronald Kusch eine 79 jährigen Frau beim ihrem Selbstmord unterstützt. Die Frau litt weder an Krankheit noch an Schmerzen, sondern hatte lediglich Angst vor dem Seniorenheim. Sterbehilfe unter diesen Gesichtspunkten lehne ich klar ab.
Herr Kusch hat der der Gesellschaft zum 2. Mal den Fehdehandschuh hingeworfen. Wie die grandios gescheiterte Gesetzesinitiative der Länder gezeigt hat, wird sich die von Herrn Kusch genutzte Gesetzeslücke jedoch nicht schließen lassen, da es sich um einen juristischen Grundsatz handelt.
Es gibt aus meiner Sicht jetzt 2 Möglichkeiten.
A.) Wir lehnen die Sterbehilfe weiterhin rigoros ab, und überlassen daher Menschen wie Herrn Kusch alleine das Feld. Und wenn ich mal eine Prognose wagen darf, werden wir dann nicht nur Herrn Kusch regelmäßig im Fernsehen sondern auch bald kommerzielle Hilfe beim Selbstmord sehen. Und dabei reden wir wie in diesem Fall gesehen über einen Selbstmord aus geringen Motiven und ohne jegliche Unterstützung des Betroffenen.
B.) Analog zur gesetzlichen Regelung zur Abtreibung definieren wir ganz klare Kriterien für Sterbehilfe und entziehen Menschen wie Herrn Kusch damit die Basis. Diese Kriterien müssen meiner Meinung nach u.a. sein.
* Es liegt eine unheilbare Krankheit vor.
* Es hat eine Beratung zu den palliativen Möglichkeiten stattgefunden.
* Es ist der ausgesprochene Wille des Betroffenen.
* Der Wille des Betroffenen bleibt über einen definierten Zeitraum bestehen.
D.h. wir kümmern uns um den Betroffenen, bieten Ihm Unterstützung, zeigen Ihm Alternativen, respektieren aber letzten Endes seine Entscheidung.
Dies ist auch das, was in Art. 1 (1) GG klar ausgesagt ist.
Das sich aber Ihre Befürchtungen Bewahrheiten ist also ohne Regelung wesentlich wahrscheinlicher als mit.
Zum dem Artikel der Time:
Der Artikel der Autor ziemlich wörtlich zu dem Schluss, dass sich Ihre Forderung nach Sterbehilfe nicht mit Ihrem Verhalten während der Behandlung Ihrer Krankheit in Einklang bringen lässt. Nach dieser Argumentation könnte man jedem Raucher mit Lungenkrebs die Behandlung verweigern. Das Recht auf einen würdevollen Tod ist von der konkreten Verschuldensfrage völlig unabhängig.
Ich würde mich über eine Antwort freuen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,"
tbc
Leider kann ich dem Artikel keines Ihrer Argumente entnehmen und Frage einfach mal nach.
"Sehr geehrte(r) Frau Merkel, Herr Bosbach, Herr Hüppe,
dem Spiegel-Online entnehme ich, dass Sie sich kategorisch gegen aktive Sterbehilfe aussprechen.
Leider konnte ich dem Artikel keines Ihrer Argumente entnehmen. Können Sie kurz begründen, warum Sie sich gegen aktive Sterbehilfe aussprechen? Gestatten Sie mir einzig den Hinweis, dass "Palliativmedizin" im bekannten Fall von Chantal Sébire aus "Aspirin" bestand.
Mit Dank und Gruß"
Am 06.07.2008 meldet sich Herr MdB Hüppe bzw. sein Büro.
"Sehr geehrter Herr ABC,
leider ist Herr Hüppe momentan nicht in Berlin und kann Ihnen nicht persönlich antworten, doch ich will Ihnen gerne noch vor meinem Urlaub eine Antwort zukommen klassen.
Eine ausführlichere Argumentation gegen Euthanasie von Herrn Hüppe finden Sie im angefügten Manuskript anlässlich des Einspruchsverfahrens gegen das Europäische Patent "Euthanasia compositions".
Wenn bei Frau Sebiré starke Schmerzen nicht ausreichend bekämpft worden sein sollten, läge möglicherweise ein ärztlicher Kunstfehler vor. Es gibt jedoch Zweifel, ob die einzige angebotene palliative Therapie in ASS bestand. Schließlich sagten Ärzte aus, dass Frau Sebiré, nachdem sie zunächst eine Operation abgelehnt habe, die ihr später angebotenen
Schmerzmittel ebenfalls abgelehnt habe, weil sie befürchtete, dass "Medikamente Chemikalien sind, und Chemikalien sind Gift". Ich füge Ihnen einen Beitrag aus "Time" dazu an.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Friedl
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 0 30 - 22 77 75 89
Fax 0 30 - 22 77 67 08
email: hubert.hueppe@bundestag.de
Internet: www.huberthueppe.de
--
http://www.time.com/time/world/article/0,8599,1726787,00.html
Die Rede "Euthansie Compositions" von Herrn Hüppe ist teilweise hoch interessant.
Einserseits malt Sie ein auf ein hauptsächlich auf Ängsten basierendes sehr düsteres Bild einer Welt mit Sterbehilfe, anderseits zeigt er mit dem schleichenden aber radikalen Wertewandel zur Euthanasie während der Zeit der Nationalsozialisten einen sehr wichtigen Aspekt auf.
"
1Hubert Hüppe MdB
Einspruch gegen das Europäische Patent 0 516 811 -
"Euthanasia Compositions"
Mündliche Verhandlung am 23. Mai 2000
Meine Damen und Herren,Einspruch gegen das Europäische Patent 0 516 811 -
"Euthanasia Compositions"
Mündliche Verhandlung am 23. Mai 2000
ich habe Einspruch gegen das Streitpatent erhoben, weil es Patentschutz für ein Mittel zur Tötung nicht nur von Tieren, sondern auch von Menschen gewährt. Daß das Patent auch die Anwendung an Menschen umfaßt, habe ich in meinem Einspruch begründet, und dieser Sachverhalt ist wohl heute unstrittig.
Mein Einspruch stützt sich auf Artikel 53 a des Europäischen Patentübereinkommens: Die Veröffentlichung und erst recht die Verwertung einer Erfindung zur Tötung von Menschen verstößt gegen die Öffentliche Ordnung und die guten Sitten.
Alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens haben die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Daher müssen wir die Frage der Sittenwidrigkeit der Euthanasie-Tötung von Menschen an der Europäischen Menschenrechtskonvention messen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt in Artikel 2 Absatz 1 das menschliche Leben:
"Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.
Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden."
Darin kommt zu Ausdruck, daß das menschliche Leben einen Höchstwert darstellt. Schließlich ist das Lebensrecht die notwendige Grundlage für die Wahrnehmung aller anderen Menschen- und Bürgerrechte. Die Respektierung des menschlichen Lebens ist unverzichtbar für ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben und den Bestand der öffentlichen Ordnung.
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Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet nicht nur die absichtliche Tötung eines Menschen (außer der Todesstrafe für Verbrecher). Sie gebietet den Mitgliedsstaaten auch die
Abwehr einer Gefahrenlage, die sich gegen das Lebensrecht richtet.
Mit einem Patent wird der Patentinhaber für gesellschaftlich nützliches Tun belohnt. Er erhält ein amtlich verbrieftes Monopol zur wirtschaftlichen Verwertung seiner Erfindung. Die selbstverständliche Grundlage eines Patents ist das Interesse an der gewinnbringenden Verwertung der Erfindung. Der Patentinhaber hat nicht nur ein ideelles, sondern auch ein wirtschaftliches Interesse daran, daß seine patentierte Erfindung zur Anwendung gelangt. Die Verfolgung dieses Interesses wird vom Staat durch das Patent geschützt.
Soweit aber das Streitpatent auch die Tötung von Menschen umfaßt, ensteht eine Gefahrenlage für das Leben, die ich näher schildern möchte:
Die Verfügbarkeit von Euthanasie als Möglichkeit, freiwillig und auf ausdrücklichen eigenen Wunsch hin getötet zu werden, hätte zur Folge, daß sich Euthanasie für Menschen in bestimmten Alters- oder Gesundheitsumständen als eine unter mehreren Alternativen darstellen und auf längere Sicht hin etablieren würde.
Euthanasie träte dann in Konkurrenz zu palliativer Versorgung, medizinischer Weiterbehandlung, menschlicher Zuwendung und möglicherweise aufwendiger Langzeitpflege.
Euthanasie würde als eine von mehreren Möglichkeiten wahrgenommen - als autonome, verantwortungsbewußte, und vor allem uneigennützige Entscheidung. Dies würde bewirken, daß alte oder kranke Menschen sich als Belastung für die Gesellschaft empfinden. Sie würden sich ethisch verpflichtet fühlen, über Euthanasie zu sprechen und irgendwann um ihre Tötung durch Euthanasie zu bitten.
Zunehmend würde Euthanasie als eine Option verstanden, die dem Patienten zugebilligt werden muß, die ihm aber auch zumutbar ist. Mit der Zeit würde ein zunehmender Begründungsdruck für den einzelnen Patienten entstehen, wenn er sich nicht für Euthanasie entscheidet. Er wird Gründe aufbringen müssen, die es gegenüber seiner sozialen Umgebung rechtfertigen, daß er weiterhin die Ressourcen der Allgemeinheit in Anspruch nehmen will. Er wird sich genötigt sehen, Gründe zu finden, warum in seiner Weiterexistenz soviel "Lebensqualität" liegt, daß der Wert seines Weiterlebens den Aufwand für seine Versorgung rechtfertigt.
In der praktischen Konsequenz würde das Menschenrecht auf Leben nicht mehr jedem allein aus dem Grund zugestanden und praktisch gewährleistet, weil er Mensch ist. Der Betroffene wird sich vielmehr für die Inanspruchnahme seines Menschenrechts auf Leben rechtfertigen müssen. Dies wäre eine Umkehrung des von der Europäischen Menschenrechtskonvention gebotenen Lebensschutzes, es wäre die Aushebelung eines tragenden Pfeilers geordneten menschlichen Zusammenlebens.
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Noch gravierendere Folgerungen würden sich ergeben für Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind, eine eigene Entscheidung in bezug auf Euthanasie zu treffen.
Es könnte argumentiert werden, daß dieser Betroffenengruppe in ungerechter Weise die Option der Euthanasie "vorenthalten" wird und sie gegenüber geschäftsfähigen Menschen "benachteiligt" sind. Bald würde die Forderung erhoben, daß Dritte - wie Ärzte, Angehörige, Ethikkommissionen - im mutmaßlichen "besten Interesse" dieser Patienten über Euthanasie entscheiden dürfen. Diese Patientengruppe würde beispielsweise Menschen im Koma, Patienten mit Altersdemenzen oder Personen mit geistigen Behinderungen sowie neugeborene Kinder mit Behinderungen umfassen.
Auch Ärzte gerieten unter ethisch nicht akzeptablen Druck: Sie müßten begründen, warum sie von der kostengünstigen "therapeutischen Variante" der Patiententötung durch Euthanasie keinen Gebrauch machen wollen, sondern stattdessen eine möglicherweise teure Therapie zur
Lebenserhaltung und Leidensmilderung ihres Patienten durchführen wollen.
Diese Form von Euthanasie könnte grundsätzlich jedermann betreffen, da jeder durch Unfall, Krankheit, erbliche Veranlagung oder Alter in eine solche Situtation kommen kann. Die Folge wäre, daß ganze Gruppen von Patienten und ihre Angehörigen in Angst und Ungewißheit leben.
Angst vor Euthanasie könnte Menschen veranlassen, sich gegen ihre Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim oder eine Krankenhauseinweisung zu sträuben, sie könnten sich weigern, ärztlich verordnete Medikamente einzunehmen. Dies würde das Leben und die Gesundheit dieser Menschen zusätzlich gefährden.
Eine solche Entwicklung würde das vorstaatliche, unbedingte Menschenrecht auf Leben preisgeben. Stattdessen würde dem einzelnen das Recht auf Leben durch eine berufene - und letztlich staatlich legitimierte - Stelle zugesprochen. Dies wäre eine Umkehrung des
demokratischen Prinzips.
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt nicht zufällig an herausgehobener Stelle das Menschenrecht auf Leben. Dies beruht vielmehr auf historischer Erfahrung.
Der an den Nürnberger Ärzteprozessen auf Seite der Anklage beteiligte US-amerikanische Arzt Leo Alexander hat die Patiententötungen während der national-sozialistischen Diktatur so bewertet:
"Welche Ausmaße auch immer die [Nazi]-Verbrechen schließlich angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das es nicht wert sei, gelebt zu werden. In ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer und chronisch Kranken.
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Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war."
(Leo Alexander, "Medical Science Under Dictatorship," New England Journal of Medicine,
vol.241 (July 14, 1949), Seite 45)
Der Frankfurter Euthanasieprozeß mündete in das sogenannte "Hadamar-Urteil", worin das
Gericht sagt:
"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat.
Diese letzten Rechtssätze im Naturrecht sind zwingend, weil sie unabhängig vom Wandel der Zeit und vom Wechsel menschlicher Anschauungen durch die Jahrtausende gegangen sind und über alle Zeiten hinweg den gleichen Bestand und die gleiche Gültigkeit besitzen.
Sie müssen deshalb einen unerläßlichen und fortwährenden Bestandteil dessen bilden, was menschliche Ordnung und menschlicher Sinn schließlich als Recht und Gesetz bezeichnen. Im Grund gilt schon der Satz, daß Gesetz gleich Recht sein muß, aber er gilt nur mit dieser einzigen und ausschließlichen Einschränkung. Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.
Einen dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten letzten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit des Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben, das der Staat als Kulturnation nur fordern darf auf Grund eines Richterspruchs oder im Kriege. Die Gesetze Adolf Hitlers über die sogenannte Euthanasie verstießen aber in krasser Form gegen diesen letzten Naturrechtssatz, mißachteten das Recht von der Heiligkeit des menschlichen Lebens und stellten sich damit außerhalb jeden Rechts. Diese Gesetze verstießen gegen alle Grundsätze von Gerechtigkeit, Sittlichkeit und Moral und lösten die Grundlagen menschlichen Zusammenlebens auf, weil sie den einen Teil zum Leben und
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den anderen zum Tode bestimmten."
(Hadamar-Urteil, Seite 30).
Was hier aus schrecklicher historischer Erfahrung erkannt wurde, ist Hintergrund des Lebensschutz-Gebotes der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nicht nur ist direktes staatliches Handeln gegen das Lebensrecht verboten, vielmehr ist staatliches Handeln auch darauf verpflichtet, eine gegen das Leben gerichtete Gefahrenlage abzuwehren.
Daran sind alle Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden, und auch eine von diesen Staaten gebildete zwischenstaatliche Behörde wie das Europäische Patentamt.
Deshalb ist es nicht ausreichend, wenn etwa der Patentinhaber erklärte, er werde die Anwendung seines Tötungsmittles an Menschen nicht zulassen - selbst wenn eine solche Erklärung wirksam wäre.
Es darf keinen Europäischen Patentschutz für eine Erfindung geben, der auch die Tötung von
Menschen umfaßt.
Meine Damen und Herren,
wir verhandeln heute über eine Frage, die in ihrer grundsätzlichen Dimension weit über das Patent der Michigan State University hinausgeht. Unsere heutige Sitzung wird - über die Klärung einer patentrechtlichen Frage hinaus - eine weitreichende Signalwirkung für den staatlichen Schutz des Rechts auf Leben haben.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zu folgen."
Am 21.07.2008 nehme ich wie folgt Stellung.
"Sehr geehrter Herr Hüppe,
am 2. Juli hatte ich Sie gebeten, mir Ihre Argumentation gegen die Sterbehilfe näher zu erläutern.
Herr Thomas Friedl war so freundlich mir Ihre Rede gegen das Patent "Euthanasie Compositions" sowie einen Link auf einen Time Artikel zum Thema Chantal Sebiré zur Verfügung zu stellen. Beides habe ich mit großem Interesse gelesen.
Zu Ihrer Rede:
In Ihrer Rede malen Sie ein sehr düsteres Bild wie sich Sterbehilfe auswirken könnte. Am 29.06. hat sich allerdings ein Teil Ihrer Befürchtungen bewahrheitet als Herr Ronald Kusch eine 79 jährigen Frau beim ihrem Selbstmord unterstützt. Die Frau litt weder an Krankheit noch an Schmerzen, sondern hatte lediglich Angst vor dem Seniorenheim. Sterbehilfe unter diesen Gesichtspunkten lehne ich klar ab.
Herr Kusch hat der der Gesellschaft zum 2. Mal den Fehdehandschuh hingeworfen. Wie die grandios gescheiterte Gesetzesinitiative der Länder gezeigt hat, wird sich die von Herrn Kusch genutzte Gesetzeslücke jedoch nicht schließen lassen, da es sich um einen juristischen Grundsatz handelt.
Es gibt aus meiner Sicht jetzt 2 Möglichkeiten.
A.) Wir lehnen die Sterbehilfe weiterhin rigoros ab, und überlassen daher Menschen wie Herrn Kusch alleine das Feld. Und wenn ich mal eine Prognose wagen darf, werden wir dann nicht nur Herrn Kusch regelmäßig im Fernsehen sondern auch bald kommerzielle Hilfe beim Selbstmord sehen. Und dabei reden wir wie in diesem Fall gesehen über einen Selbstmord aus geringen Motiven und ohne jegliche Unterstützung des Betroffenen.
B.) Analog zur gesetzlichen Regelung zur Abtreibung definieren wir ganz klare Kriterien für Sterbehilfe und entziehen Menschen wie Herrn Kusch damit die Basis. Diese Kriterien müssen meiner Meinung nach u.a. sein.
* Es liegt eine unheilbare Krankheit vor.
* Es hat eine Beratung zu den palliativen Möglichkeiten stattgefunden.
* Es ist der ausgesprochene Wille des Betroffenen.
* Der Wille des Betroffenen bleibt über einen definierten Zeitraum bestehen.
D.h. wir kümmern uns um den Betroffenen, bieten Ihm Unterstützung, zeigen Ihm Alternativen, respektieren aber letzten Endes seine Entscheidung.
Dies ist auch das, was in Art. 1 (1) GG klar ausgesagt ist.
Das sich aber Ihre Befürchtungen Bewahrheiten ist also ohne Regelung wesentlich wahrscheinlicher als mit.
Zum dem Artikel der Time:
Der Artikel der Autor ziemlich wörtlich zu dem Schluss, dass sich Ihre Forderung nach Sterbehilfe nicht mit Ihrem Verhalten während der Behandlung Ihrer Krankheit in Einklang bringen lässt. Nach dieser Argumentation könnte man jedem Raucher mit Lungenkrebs die Behandlung verweigern. Das Recht auf einen würdevollen Tod ist von der konkreten Verschuldensfrage völlig unabhängig.
Ich würde mich über eine Antwort freuen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,"
tbc
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Mittwoch, 9. Januar 2008
Frau Merkels Partei der Mitte
Mir fällt in der aktuellen von Frau Merkel unterstützten Debatte für die hörtere Bestrafung von kriminellen "ausländischen" Jugendlichen ("mit Migrationshintergrund") ein, dass Sie noch vor kurzem beim Bundesparteitag der CDU diese als "neue Partei der Mitte" der Mitte vorgestellt hat.
Hier übermittle ich Ihr meine Glückwünsche dazu.
"Sehr geehrte Frau Merkel,
herzlichen Glückwunsch zu der von Ihnen beim Bundesparteitag der CDU proklamierten CDU als neuen "Partei der Mitte".
Um besser zu verstehen, was damit gemeint sein könnte, lassen wir doch mal ein paar Vorschläge aus der Führung der CDU der letzten Zeit Revue passieren. Meiner Auffassung nach haben Sie diese Vorschläge entweder aktiv unterstützt bzw. von Ihnen war dazu wenig bis gar nichts zu hören.
* Straftatbestand der Verschwörung (Schäuble)
* Internierung von Gefährdern und deren Behandlung als Kombattanten (Schäuble)
* Onlineüberwachung (Schäuble)
* gezielte Tötung von Terrorverdächtigen (Schäuble)
* Abschuss von entführten Flugzeugen entgegen eines ausdrücklichen Urteil des Bundesverfassungsgericht (Jung)
* Einsatz der Bundeswehr im Inneren (Schäuble)
* Härtere Bestrafung von "ausländischen" Jugendlichen ("mit Migrationshintergrund") (Koch)
* Verbot von Egoshooter Computerspielen (Beckstein)
d.h. die CDU sieht die Mitte in einem verfassungs- und ausländerfeindlichen, Denunziations- Überwachungs- und Militärstaat?
Sehr geehrte Frau Merkel,
wenn das die Themen der CDU als "Partei der Mitte" sind, dann graut es mir ehrlich gesagt vor einem Rechtsruck in der CDU.
Schon heute dürfte es sogar der NPD langsam schwer fallen, sich noch rechts von den genannten Themen zu positionieren.
Bedenkt man auf der anderen Seite Ihre prompte, energisch, entrüstete Reaktion auf die politisch sicherlich nicht korrekte Äußerung von Herrn Thierse zum Thema Kohl, fällt mir nur eines ein:
Was hier nicht stimmt, können nur Sie genau sagen aber,
dass hier etwas nicht stimmt ist absolut offensichtlich.
Sie verspielen in meinen Augen jede Glaubwürdigkeit.
Ich möchte der Fairness halber mitteilen, dass ich diese Mail so wie alle Antworten unverändert in meinem Blog veröffentliche und würde mich daher freuen von Ihnen hören zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,"
Hier übermittle ich Ihr meine Glückwünsche dazu.
"Sehr geehrte Frau Merkel,
herzlichen Glückwunsch zu der von Ihnen beim Bundesparteitag der CDU proklamierten CDU als neuen "Partei der Mitte".
Um besser zu verstehen, was damit gemeint sein könnte, lassen wir doch mal ein paar Vorschläge aus der Führung der CDU der letzten Zeit Revue passieren. Meiner Auffassung nach haben Sie diese Vorschläge entweder aktiv unterstützt bzw. von Ihnen war dazu wenig bis gar nichts zu hören.
* Straftatbestand der Verschwörung (Schäuble)
* Internierung von Gefährdern und deren Behandlung als Kombattanten (Schäuble)
* Onlineüberwachung (Schäuble)
* gezielte Tötung von Terrorverdächtigen (Schäuble)
* Abschuss von entführten Flugzeugen entgegen eines ausdrücklichen Urteil des Bundesverfassungsgericht (Jung)
* Einsatz der Bundeswehr im Inneren (Schäuble)
* Härtere Bestrafung von "ausländischen" Jugendlichen ("mit Migrationshintergrund") (Koch)
* Verbot von Egoshooter Computerspielen (Beckstein)
d.h. die CDU sieht die Mitte in einem verfassungs- und ausländerfeindlichen, Denunziations- Überwachungs- und Militärstaat?
Sehr geehrte Frau Merkel,
wenn das die Themen der CDU als "Partei der Mitte" sind, dann graut es mir ehrlich gesagt vor einem Rechtsruck in der CDU.
Schon heute dürfte es sogar der NPD langsam schwer fallen, sich noch rechts von den genannten Themen zu positionieren.
Bedenkt man auf der anderen Seite Ihre prompte, energisch, entrüstete Reaktion auf die politisch sicherlich nicht korrekte Äußerung von Herrn Thierse zum Thema Kohl, fällt mir nur eines ein:
Was hier nicht stimmt, können nur Sie genau sagen aber,
dass hier etwas nicht stimmt ist absolut offensichtlich.
Sie verspielen in meinen Augen jede Glaubwürdigkeit.
Ich möchte der Fairness halber mitteilen, dass ich diese Mail so wie alle Antworten unverändert in meinem Blog veröffentliche und würde mich daher freuen von Ihnen hören zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,"
Dienstag, 8. Januar 2008
Roland Koch als NPD Wahlhelfer
Herr Roland Koch macht gegen Jugendliche Straftäter mobil. Hierbei fallen immer wieder von CDU Politikern die Worte "ausländisch" bzw. "mit Migrationshintergrund".
"Ich bin der akzeptierte Sprecher einer schweigenden Mehrheit von Deutschen.“
(Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) am Mittwoch zur Debatte um härtere Strafen gegen jugendliche ausländische Kriminelle.)
Was zu dem Thema im kleinen Lexikon der Politik zu lesen ist, kann man hier nachschlagen.
Sogar der Vorsitzende der NPD Udo Voigt freut sich über Koch als Wahlhelfer der NPD.
»Wenn etablierte Politiker NPD-Argumente übernehmen, dann wird das auch dazu führen, daß immer mehr Bürger Vertrauen in die Politik der NPD gewinnen und folglich auch NPD wählen«, erklärte der Parteivorsitzende Udo Voigt am Dienstag in Berlin. Koch müsse seine Forderungen allerdings auch umsetzen – er dürfe »nicht nur aus wahltaktischen Gründen von der NPD abschreiben«.
Die NPD nimmt weiter auf Ihrer Website durch Ihren Generalsekretär Peter Marx Stellung.
"In einem ist Stephan Kramer (Anm: Generalsekretär des Zentralrats der Juden) aber uneingeschränkt zuzustimmen: Roland Koch hat authentische NPD-Positionen, für die die Nationaldemokraten jahrzehntelang stigmatisiert und kriminalisiert wurden, hoffähig gemacht. Diese Positionierung der CDU läßt sich jetzt auch nicht mehr rückgängig machen."
Was man davon denkt kann man Herrn Koch hier mitteilen
"Sehr geehrter Herr Koch,
ihre Kampagne zur härteren Bestrafung von Jugendlichen "mit Migrationshintergrund" halte ich für verhetzend, ausländerfeindlich, rechtspopulistisch und einfach widerlich.
Die Bereitschaft zu Gewalt von Jugendlichen hat weltweit in erster Linie was mit fehlenden Chancen und Bildung zu tun. Das in Deutschland hiervon überproportional viele Jugendliche mit Migrationshintergrund betroffen sind ist eine Folge schlechter Integration(s Politik) und peinlich für unser Land. Mit Ihren mMn überhöhten Studiengebühren verschärfen Sie das Problem.
Ich möchte hiermit eindeutig klarstellen, dass ich *nicht* zur "schweigenden Mehrheit" gehöre, wie Sie es so schön formuliert haben, und daher veröffentliche ich diese Mail (wie auch eventuelle Antworten) in meinem Blog.
Ich wünsche Ihnen, dass es die schweigende Mehrheit nicht gibt und Sie damit die Wahlen deutlich verlieren.
Mit freundlichen Grüßen,"
Die Bundesgeschäftsstelle meldet sich in Form von Herrn Menzer zeitnah zu Wort.
"Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Diskussion um die innere Sicherheit in unserem Land.
Die Menschen in Deutschland wollen frei und sicher leben. Sicherheit ist die Voraussetzung von Freiheit. Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit muss immer wieder neu bewertet werden. Abschließende Antworten kann es hierzu nicht geben.
Die Anschläge in Madrid und London sowie die gescheiterten Kofferbombenattentäter vom Kölner Hauptbahnhof haben uns in den letzten Jahren vor Augen geführt, in welchem Ausmaß inzwischen auch Europa und Deutschland vom internationalen Terrorismus bedroht sind.
Wir wissen daher auch, wie verwundbar freie und offene Gesellschaften sind und vor welchen Herausforderungen unser Land und die internationale Staatengemeinschaft stehen. In der globalisierten Welt werden wir unmittelbar konfrontiert mit den Auswirkungen asymmetrischer Bedrohungen. Diese Entwicklungen fordern uns nicht nur als Staat heraus, sondern auch unsere Gesellschaft und unsere Kultur.
Die innere Sicherheit hat hierdurch eine globale Dimension bekommen. Instrumente und Organe der inneren und äußeren Sicherheit müssen miteinander verzahnt werden. Die unionsgeführte Bundesregierung hat hierzu bereits eine Reihe wichtiger Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Arbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wesentlich erleichtern:
So sind mit dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz die Instrumentarien zur Abwehr terroristischer Aktivitäten fortentwickelt worden. Die Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen können nun auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden. Für die Verhinderung von Terroranschlägen ist dies ein wichtiger Fortschritt, da die Aufklärung gerade in der Grauzone zwischen Extremismus und Terrorismus verbessert wird, etwa gegen so genannte „Hassprediger“.
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder mit der Einführung einer zentralen Antiterrordatei auf ein effektives Frühwarnsystem geeinigt. Sie vernetzt terrorismusrelevante Informationen von insgesamt rund vierzig Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Die beteiligten Behörden erhalten nunmehr gegenseitig Zugriff auf die wichtigsten Grundinformationen und können für weitere Informationen schnell miteinander Kontakt aufnehmen. Das Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten bleibt dabei gewahrt.
Zudem will die CDU das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus stärken. Vor einem Jahr haben wir dem Bundeskriminalamt mit der Föderalismusreform die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Jetzt brauchen wir ein Gesetz, das diese für den Bund neue Kompetenz auch ausfüllt. Dazu gehört als zentrales Instrument die Online-Durchsuchung. Die Bundeskanzlerin hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass es das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ nur mit der Online-Durchsuchung geben wird.
Terroristen nutzen zunehmend das Internet. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Will man in die Kommunikation terroristischer Strukturen eindringen, ist die Online-Durchsuchung ohne Alternative. Dies haben Experten der Sicherheitsbehörden immer wieder hervorgehoben. Unter Umständen ist sie sogar die einzige Möglichkeit, die erforderlichen Informationen zu erhalten, um einen terroristischen Anschlag zu verhindern.
Das Bundeskriminalamt muss künftig in die Lage versetzt werden, hierauf wirkungsvoll reagieren zu können. Mit der Beschlagnahme eines Computers einschließlich Festplatte wäre es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht getan. Hochprofessionelle Terroristen verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.
Notwendig für die Online-Durchsuchung sind verfahrensrechtliche Absicherungen wie ein Richtervorbehalt sowie eine bestimmte Eingriffschwelle. Ebenfalls notwendig sind praxisgerechte Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt dabei gewahrt. 99 Prozent aller Menschen in Deutschland werden nie von einer Online-Durchsuchung betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Vielmehr geht es ausschließlich um gezielte Maßnahmen gegen einzelne Terroristen.
Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen.
Zur Stärkung des Heimatschutzes befürwortet die CDU den Einsatz der Bundeswehr im Inneren in besonderen Gefährdungslagen. Die Streitkräfte sollen ihre besonderen Fähigkeiten bei der Bewältigung von terroristischen Gefahren und im Katastrophenschutz ergänzend zur Polizei von Bund und Ländern im Rahmen festgelegter Grenzen einbringen können.
In den vergangenen Tagen haben verschiedene Fälle von gewalttätiger Jugendkriminalität ganz Deutschland erschüttert. Die brutalen Überfälle auf unschuldige Bürger haben uns allen vor Augen geführt, dass es in ganz Deutschland ein drängendes gesellschaftliches Problem gibt, das wir anpacken müssen. 43 Prozent der Gewaltdelikte werden von Jugendlichen unter 21 Jahren verübt, fast die Hälfte der Täter ist nichtdeutscher Herkunft. Jugendlicher Schwerstkriminalität muss mit einer klaren rechtsstaatlichen Antwort begegnet werden.
Leider glauben immer noch zu viele Politiker bei SPD, Linkspartei und Grünen, dass man jugendlichen Serientätern am besten mit Toleranz und Verständnis begegnet. Auf diese Weise wird der ordentliche Strafvollzug zur Ausnahme, die Täter brauchen keinerlei Angst vor Recht und Gesetz zu haben. Dieser Kuschelkurs hat zu lange eine wirksame Auseinandersetzung mit dem drängenden Problem der Jugendkriminalität verhindert. Auch im Bundesrat haben Kurt Beck und seine SPD die Initiativen der CDU zur Verschärfung des Jugendstrafrechts blockiert. SPD, Linkspartei und Grüne lehnen in Hessen sogar den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug für verurteilte jugendliche Kriminelle ab.
Dass ein klarer Kurs gegen Gewalt Wirkung zeigt, hat die CDU in Hessen unter Beweis gestellt. Die CDU hat seit ihrem Regierungsantritt Schluss gemacht mit den rot-grünen Privilegien für Straftäter. Sie hat mit 55 Prozent die höchste Aufklärungsquote in der Geschichte unseres Landes erreicht. Die Wohnungseinbruchdiebstähle wurden um 46,2 Prozent reduziert und die Straßenkriminalität um über 25 Prozent gegenüber Rot-Grün zurückgedrängt.
Die CDU macht sich deshalb auf Bundesebene für einen Sechs-Punkte-Plan stark, der eine wirksame Antwort auf die gewalttätige Jugendkriminalität vorsieht:
1. Einführung eines „Warnschussarrests“
2. Anwendung des Erwachsenenstraftrechts auf Kriminelle zwischen 18 und 21 Jahren als Regelfall
3. Erhöhung der Höchstgrenze der der Jugendstrafe bei Heranwachsenden für schwerste Verbrechen von 10 auf 15 Jahre
4. Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung durch die Ermöglichung der Sicherheitsverwahrung auch bei Heranwachsenden, wenn diese zu einer Jugendstrafe von mindestens 5 Jahren wegen Begehung einer schweren Straftat verurteilt wurden
5. Gezielte Erweiterung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums, z.B. Ausweitung des Fahrverbots zu einer eigenständigen Sanktion des Jugendstrafrechts
6. Änderung des Aufenthaltsrechtes, damit Ausländer bei einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zwingend ausgewiesen werden können. Gleichzeitig muss auch der Ausweisungsschutz im Aufenthaltsrecht für schwer kriminelle Jugendliche zurückgefahren werden.
Keine Toleranz gegenüber Gewalt – diesen klaren Kurs wird die CDU fortsetzen.
Mit freundlichem Gruß
Jan Menzer
Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle"
"Ich bin der akzeptierte Sprecher einer schweigenden Mehrheit von Deutschen.“
(Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) am Mittwoch zur Debatte um härtere Strafen gegen jugendliche ausländische Kriminelle.)
Was zu dem Thema im kleinen Lexikon der Politik zu lesen ist, kann man hier nachschlagen.
Sogar der Vorsitzende der NPD Udo Voigt freut sich über Koch als Wahlhelfer der NPD.
»Wenn etablierte Politiker NPD-Argumente übernehmen, dann wird das auch dazu führen, daß immer mehr Bürger Vertrauen in die Politik der NPD gewinnen und folglich auch NPD wählen«, erklärte der Parteivorsitzende Udo Voigt am Dienstag in Berlin. Koch müsse seine Forderungen allerdings auch umsetzen – er dürfe »nicht nur aus wahltaktischen Gründen von der NPD abschreiben«.
Die NPD nimmt weiter auf Ihrer Website durch Ihren Generalsekretär Peter Marx Stellung.
"In einem ist Stephan Kramer (Anm: Generalsekretär des Zentralrats der Juden) aber uneingeschränkt zuzustimmen: Roland Koch hat authentische NPD-Positionen, für die die Nationaldemokraten jahrzehntelang stigmatisiert und kriminalisiert wurden, hoffähig gemacht. Diese Positionierung der CDU läßt sich jetzt auch nicht mehr rückgängig machen."
Was man davon denkt kann man Herrn Koch hier mitteilen
"Sehr geehrter Herr Koch,
ihre Kampagne zur härteren Bestrafung von Jugendlichen "mit Migrationshintergrund" halte ich für verhetzend, ausländerfeindlich, rechtspopulistisch und einfach widerlich.
Die Bereitschaft zu Gewalt von Jugendlichen hat weltweit in erster Linie was mit fehlenden Chancen und Bildung zu tun. Das in Deutschland hiervon überproportional viele Jugendliche mit Migrationshintergrund betroffen sind ist eine Folge schlechter Integration(s Politik) und peinlich für unser Land. Mit Ihren mMn überhöhten Studiengebühren verschärfen Sie das Problem.
Ich möchte hiermit eindeutig klarstellen, dass ich *nicht* zur "schweigenden Mehrheit" gehöre, wie Sie es so schön formuliert haben, und daher veröffentliche ich diese Mail (wie auch eventuelle Antworten) in meinem Blog.
Ich wünsche Ihnen, dass es die schweigende Mehrheit nicht gibt und Sie damit die Wahlen deutlich verlieren.
Mit freundlichen Grüßen,"
Die Bundesgeschäftsstelle meldet sich in Form von Herrn Menzer zeitnah zu Wort.
"Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Diskussion um die innere Sicherheit in unserem Land.
Die Menschen in Deutschland wollen frei und sicher leben. Sicherheit ist die Voraussetzung von Freiheit. Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit muss immer wieder neu bewertet werden. Abschließende Antworten kann es hierzu nicht geben.
Die Anschläge in Madrid und London sowie die gescheiterten Kofferbombenattentäter vom Kölner Hauptbahnhof haben uns in den letzten Jahren vor Augen geführt, in welchem Ausmaß inzwischen auch Europa und Deutschland vom internationalen Terrorismus bedroht sind.
Wir wissen daher auch, wie verwundbar freie und offene Gesellschaften sind und vor welchen Herausforderungen unser Land und die internationale Staatengemeinschaft stehen. In der globalisierten Welt werden wir unmittelbar konfrontiert mit den Auswirkungen asymmetrischer Bedrohungen. Diese Entwicklungen fordern uns nicht nur als Staat heraus, sondern auch unsere Gesellschaft und unsere Kultur.
Die innere Sicherheit hat hierdurch eine globale Dimension bekommen. Instrumente und Organe der inneren und äußeren Sicherheit müssen miteinander verzahnt werden. Die unionsgeführte Bundesregierung hat hierzu bereits eine Reihe wichtiger Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Arbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wesentlich erleichtern:
So sind mit dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz die Instrumentarien zur Abwehr terroristischer Aktivitäten fortentwickelt worden. Die Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen können nun auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden. Für die Verhinderung von Terroranschlägen ist dies ein wichtiger Fortschritt, da die Aufklärung gerade in der Grauzone zwischen Extremismus und Terrorismus verbessert wird, etwa gegen so genannte „Hassprediger“.
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder mit der Einführung einer zentralen Antiterrordatei auf ein effektives Frühwarnsystem geeinigt. Sie vernetzt terrorismusrelevante Informationen von insgesamt rund vierzig Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Die beteiligten Behörden erhalten nunmehr gegenseitig Zugriff auf die wichtigsten Grundinformationen und können für weitere Informationen schnell miteinander Kontakt aufnehmen. Das Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten bleibt dabei gewahrt.
Zudem will die CDU das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus stärken. Vor einem Jahr haben wir dem Bundeskriminalamt mit der Föderalismusreform die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Jetzt brauchen wir ein Gesetz, das diese für den Bund neue Kompetenz auch ausfüllt. Dazu gehört als zentrales Instrument die Online-Durchsuchung. Die Bundeskanzlerin hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass es das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ nur mit der Online-Durchsuchung geben wird.
Terroristen nutzen zunehmend das Internet. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Will man in die Kommunikation terroristischer Strukturen eindringen, ist die Online-Durchsuchung ohne Alternative. Dies haben Experten der Sicherheitsbehörden immer wieder hervorgehoben. Unter Umständen ist sie sogar die einzige Möglichkeit, die erforderlichen Informationen zu erhalten, um einen terroristischen Anschlag zu verhindern.
Das Bundeskriminalamt muss künftig in die Lage versetzt werden, hierauf wirkungsvoll reagieren zu können. Mit der Beschlagnahme eines Computers einschließlich Festplatte wäre es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht getan. Hochprofessionelle Terroristen verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.
Notwendig für die Online-Durchsuchung sind verfahrensrechtliche Absicherungen wie ein Richtervorbehalt sowie eine bestimmte Eingriffschwelle. Ebenfalls notwendig sind praxisgerechte Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt dabei gewahrt. 99 Prozent aller Menschen in Deutschland werden nie von einer Online-Durchsuchung betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Vielmehr geht es ausschließlich um gezielte Maßnahmen gegen einzelne Terroristen.
Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen.
Zur Stärkung des Heimatschutzes befürwortet die CDU den Einsatz der Bundeswehr im Inneren in besonderen Gefährdungslagen. Die Streitkräfte sollen ihre besonderen Fähigkeiten bei der Bewältigung von terroristischen Gefahren und im Katastrophenschutz ergänzend zur Polizei von Bund und Ländern im Rahmen festgelegter Grenzen einbringen können.
In den vergangenen Tagen haben verschiedene Fälle von gewalttätiger Jugendkriminalität ganz Deutschland erschüttert. Die brutalen Überfälle auf unschuldige Bürger haben uns allen vor Augen geführt, dass es in ganz Deutschland ein drängendes gesellschaftliches Problem gibt, das wir anpacken müssen. 43 Prozent der Gewaltdelikte werden von Jugendlichen unter 21 Jahren verübt, fast die Hälfte der Täter ist nichtdeutscher Herkunft. Jugendlicher Schwerstkriminalität muss mit einer klaren rechtsstaatlichen Antwort begegnet werden.
Leider glauben immer noch zu viele Politiker bei SPD, Linkspartei und Grünen, dass man jugendlichen Serientätern am besten mit Toleranz und Verständnis begegnet. Auf diese Weise wird der ordentliche Strafvollzug zur Ausnahme, die Täter brauchen keinerlei Angst vor Recht und Gesetz zu haben. Dieser Kuschelkurs hat zu lange eine wirksame Auseinandersetzung mit dem drängenden Problem der Jugendkriminalität verhindert. Auch im Bundesrat haben Kurt Beck und seine SPD die Initiativen der CDU zur Verschärfung des Jugendstrafrechts blockiert. SPD, Linkspartei und Grüne lehnen in Hessen sogar den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug für verurteilte jugendliche Kriminelle ab.
Dass ein klarer Kurs gegen Gewalt Wirkung zeigt, hat die CDU in Hessen unter Beweis gestellt. Die CDU hat seit ihrem Regierungsantritt Schluss gemacht mit den rot-grünen Privilegien für Straftäter. Sie hat mit 55 Prozent die höchste Aufklärungsquote in der Geschichte unseres Landes erreicht. Die Wohnungseinbruchdiebstähle wurden um 46,2 Prozent reduziert und die Straßenkriminalität um über 25 Prozent gegenüber Rot-Grün zurückgedrängt.
Die CDU macht sich deshalb auf Bundesebene für einen Sechs-Punkte-Plan stark, der eine wirksame Antwort auf die gewalttätige Jugendkriminalität vorsieht:
1. Einführung eines „Warnschussarrests“
2. Anwendung des Erwachsenenstraftrechts auf Kriminelle zwischen 18 und 21 Jahren als Regelfall
3. Erhöhung der Höchstgrenze der der Jugendstrafe bei Heranwachsenden für schwerste Verbrechen von 10 auf 15 Jahre
4. Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung durch die Ermöglichung der Sicherheitsverwahrung auch bei Heranwachsenden, wenn diese zu einer Jugendstrafe von mindestens 5 Jahren wegen Begehung einer schweren Straftat verurteilt wurden
5. Gezielte Erweiterung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums, z.B. Ausweitung des Fahrverbots zu einer eigenständigen Sanktion des Jugendstrafrechts
6. Änderung des Aufenthaltsrechtes, damit Ausländer bei einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zwingend ausgewiesen werden können. Gleichzeitig muss auch der Ausweisungsschutz im Aufenthaltsrecht für schwer kriminelle Jugendliche zurückgefahren werden.
Keine Toleranz gegenüber Gewalt – diesen klaren Kurs wird die CDU fortsetzen.
Mit freundlichem Gruß
Jan Menzer
Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle"
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