Samstag, 9. Mai 2009
Pflichtwehrdienst aber Paintball verbieten...
* warum wir mit dem Pflichwehrdienst 18 Jährige zwingen das Töten auf Befehl zu lernen, während wir das Freizeitspiel Paintball verbieten wollen?
* warum 12 Jährige im Schützenverein den Umgang mit scharfen Waffen lernen können, wir aber Computerspiele verbieten wollen?
* warum der Privatbesitz von Waffen weiterhin erlaubt sein soll, obwohl 4 von 5 Amokläufen an Schulen mit unsachgemäß gelagerten Waffen des Vater ausgeführt wurden?
Fragen wir bei den Herren Bosbach und Schäuble, Wiefelspütz und Körper doch mal nach...
15.05.2009
Wolfgang Bosbach meldet sich zu Wort...
"Geplante Novellierung des Waffenrechts
Sehr geehrter Herr ABC,
in obiger Sache danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre E-Mail vom 09. Mai 2009 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Vielzahl von Zuschriften und Bürgeranliegen um Verständnis dafür, dass ich Ihnen leider erst heute und nur kurz antworten kann.
Bei der Vielzahl der Zuschriften zum Thema „Waffenrecht“ ist es leider beim besten Willen nicht möglich, auf jedes einzelne Schreiben individuell einzugehen und jede Frage zu beantworten, so dass ich hoffe, dass Ihnen die nachfolgende Übersicht über die geplanten Änderungen einen objektiven (!) Eindruck des geplanten Gesetzgebungsvorhabens vermittelt.
Die Kritik einiger Sportschützen verwundert, insbesondere deshalb, weil man beim Deutschen Schützenbund (DSB) mit den geplanten Regelungen „jedenfalls zufrieden ist“. Wortwörtlich sagte der DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim: „Die Heraufsetzung des Alters für das Schießen mit großkalibrigen Waffen hat für uns nur geringfügige Konsequenzen. Man verfolge ohnehin die Philosophie, jüngere Schützen mit Luftdruck- und Kleinkaliberwaffen trainieren zu lassen.“ Deshalb haben wir mit dem geplanten Gesetz kein Problem. Das gleiche gilt für die häuslichen Kontrollbesuche. Das ist eine sehr ausgewogene Regelung, mit der die Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und der Privatsphäre gewahrt wird.“
Wenn sich der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes für alle deutschen Schützen so äußert, warum sollten dann Schützen mit diesen Regelungen ein Problem haben?
Massiver war die Kritik des Deutschen Jagdschutz-Verbandes. Diese Vereinigung der Deutschen Landesjagdverbände hat allerdings eine gesetzliche Vorschrift angegriffen, die nicht beabsichtigt ist. Der DJV hat nämlich in seiner Presseerklärung ausgeführt: „Nach dem vorliegenden Entwurf sollen Behörden künftig das Recht haben, die Aufbewahrung legaler Waffen ohne richterliche Anordnung und gegen den Willen der Besitzer jederzeit zu kontrollieren.“
Dies ist nicht richtig. Wenn der Waffenbesitzer der zuständigen Behörde die Nachschau verweigert, hat diese kein Recht, die Wohnung gegen den Willen des Besitzers zu betreten. Warum der DJV den Gesetzentwurf in dieser wichtigen Passage unzutreffend widergibt, ist mir leider nicht bekannt.
Ich hoffe sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte zurückkehren und hoffe, mit diesen ergänzenden Informationen hierzu einen Beitrag geleistet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen
Ihr
Wolfgang Bosbach
Anlage:
Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe
Modifizierungen des Waffenrechts
als Konsequenz der Amok-Tat von Winnenden
Die Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können, § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG (neu)
Die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) von 14 Jahren auf 18 Jahre, § 27 Abs. 3 WaffG n.F.
Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer soll in § 36 Abs. 3 WaffG verfassungskonform (Art. 13 GG) ausgeweitet werden
BMI erhält in § 36 Abs. 5 WaffG n.F. eine Verordnungsermächtigung für die Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u.a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll
Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters, § 43a WaffG (neu)
Die Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden, § 44 Abs. 2 WaffG n.F.
Die Behörde erhält in § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten
Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen, § 52 a WaffG (neu).
Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde
Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen sollen bußgeldbewehrt verboten werden, § 118a OWiG (neu) "
18.05.2009
Wolfgang meldet sich....
"Sehr geehrter Herr ABC,
Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble hat mich beauftragt, Ihnen für Ihr Schreiben vom 9. Mai 2009 zu danken und zu antworten.
Die Überlegungen zur eventuellen Änderungen des Waffenrechts (einschließlich eines etwaigen Verbots von Paintball) sind noch nicht abgeschlossen.
Hierzu wird es voraussichtlich in den nächsten Tagen einen abschließenden Koalitionsvorschlag geben, der in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.
Ich bitte um Verständnis, dass ich diesen Überlegungen nicht vorgreifen möchte.
Aktuelle Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Internetseite des BMI (www.bmi.bund.de).
In dieser Hinsicht habe ich Ihre Eingabe vom 9. Mai 2009 entgegengenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice-Zentrum
Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de"
Montag, 30. Juli 2007
Das Gaga-Gesetz
So stellt man fest, dass Herr Friedrich Merz mit seinem Beruf als Anwalt und dem Bundestagsmandat insgesamt 15 bezahlte Ämter bekleidet. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich Banken und Versicherungen.
Da stellt sich mir spontan die Frage, ob er seine Mandate alle fehlerfrei und ohne zu stocken aufzählen kann.
Wiederrum auf Herrn Otto bezogen stellt man fest, dass sich Herr Otto in zahlreichen Mandaten ausschließlich ehrenamtlich engagiert.
Ich fühle mich berufen, Herrn MdB Hans-Joachim Otto meine Ergebnisse und meine Meinung ungefragt mitzuteilen. Dabei äußere ich meine Zweifel, dass Herr Merz Gesetze unterstützen würde, die mit den Interessen der mit Ihm verbundenen Unternehmen im groben Widerspruch stehen. Und das sollte meiner Meinung nach der Wähler wissen, bevor er an die Wahlurne schreitet.
Lange Zeit tut sich nichts... bis zum 20.07.07
"Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Mail vom 06. Juli 2007. Ich stimme Ihnen absolut
zu: der Wähler hat das Recht zu erfahren, von wem Abgeordnete des
Bundstages Zahlungen neben ihrem Mandat erhalten.
Dieses Recht ist bereits seit Jahren - das wird in der aktuellen
Diskussion leider oft vergessen - im Abgeordnetengesetz verankert, und
ich bin der Pflicht zur Offenlegung meiner sogenannten
"Nebentätigkeiten" stets nachgekommen und habe meinen Beruf und meine
ehrenamtlichen Positionen transparent dargestellt. Das von Rot/Grün im
Jahr 2005 geänderte Abgeordnetengesetz führt allerdings gerade nicht zu
mehr Transparenz. Durch die aktuelle Presseberichterstattung sehe ich
mich in dieser Auffassung bestärkt.
Nur aus diesem Grund habe ich das geänderte Gesetz als "gaga"
bezeichnet. Es ist, wie einige andere Projekte von Rot/Grün auch,
handwerklich schlecht gemacht und völlig unbrauchbar, was die Erhöhung
der Transparenz angeht. So wird zum Beispiel verlangt, daß selbständige
Rechtsanwälte die Höhe der "Einkünfte" aus den einzelnen Mandaten
offenlegen. Mal abgesehen davon, daß das im Hinblick auf das gesetzl.
Geheimnis der Rechtsanwälte problematisch ist, wird dem interessierten
Bürger überhaupt nicht klar, was diese "Einkünfte" bedeuten. Ich gebe
Ihnen ein Beispiel: wenn ich veröffentliche, daß ich mehrere
Hunderttausend Euro im Jahr an "Einkünften" habe, werden viele mich für
einen Großverdiener halten, ohne zu wissen, daß diesen Einkünften
jährliche Kosten von über 600.000 Euro gegenüberstehen (z.B. für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Großteil der Arbeit
verrichten!).
Ein weiterer Punkt muß unbedingt angesprochen werden: die Aufnahme einer
bezahlten Tätigkeit - zum Beispiel als Berater - NACH der Erlangung
eines Mandates für das Parlament finde auch ich sehr problematisch. Denn
hier drohen tatsächlich Interessenskollisionen. Die Fortführung eines
angestammten Berufs allerdings finde ich sogar erstrebenswert. Oder
wollen Sie ein Parlament, das in erster Linie aus Beamten,
Gewerkschaftsfunktionären und "Parteisoldaten" besteht?
Denn bei meinem Beruf geht es mir in erster Linie darum, gerade als
Abgeordneter meine berufliche Unabhängigkeit und Individualität zu
bewahren und gleichzeitig den Bezug zum beruflichen Alltag nicht zu
verlieren. Dadurch erlebe ich auch den Einfluß politischer
Entscheidungen auf das Arbeitsleben. Außerdem stärke ich so auch meine
politische Unabhängigkeit gegenüber Partei und Fraktion, da mein
finanzielles Schicksal nicht - wie bei so manchem Berufspolitiker - vom
Gusto der Partei- und Fraktionsführung abhängt.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, daß ich auf meiner Homepage im
Bereich "Transparenz" sämtliche sog. "Nebentätigkeiten" aufgelistet und
mit Erläuterungen versehen habe. So möchte ich dem berechtigten Wunsch
des Bürgers nach Transparenz der Abgeordneten jederzeit nachkommen, ganz
gleich, was offiziell von Seiten des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto
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Hans-Joachim Otto, MdB
Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien
des Deutschen Bundestages"
Samstag, 7. Juli 2007
Schäubles Kampf mit dem Terror
Schäubles neueste Stilblüte bewegt mich spontan dazu ihm an dieser Stelle meine Glückwünsche zu übermitteln.
****NEU**** Das T-Shirt zum Thread"Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
wie ich dem Spiegel entnehmen kann, planen Sie in Ihrem persönlichen Kampf gegen den Terror eine "Internierung von Gefährdern bzw. Kombattanten, den Straftatbestand der Verschwörung einzuführen, Terroristen das Handy und das Internet wegzunehmen bei gleichzeitiger Onlinedurchsuchung von privaten PC's".
Herzlichen Glückwunsch zu diesen hervorragenden Vorschlägen!!!
Aber das ganze geht natürlich noch nicht weit genug!
Die Menschenrechte gehören in diesem Zuge auch noch gleich mit abschafft.
Zusätzlich fehlt uns noch eine Geheimpolizei, sagen wir zur "verdeckten Rasterfandung nach verschwörerischen Elementen". Im Sinne der Wiedervereinigung wäre "Gestasi" der Name der Wahl!
Ich habe auch schon eine Idee wo wir das Internierungslager aufbauen. Helgoland erscheint mir hierzu gerade ideal!!! Steilküste mit positivem Image!
Wo wir gerade dabei sind, ich will ja niemanden anschwärzen, ABER wie mir zu Ohren gekommen ist, ist derzeit gerade eine gemeine Verschwörung zur Abschaffung des Deutschen Rechtsstaatsprinzips im Gange. Stellen Sie sich vor, das ganze geht bis in die Spitzen der Regierung....
Ich empfehle daher sofortige Onlineüberwachung sämtlicher Regierungsmitglieder, sämtlichen Bundestagsabgeordneten das Handy wegzunehmen, sowie die sofortige Deportation verdächtiger Elemente in das Internierungslager Helgoland.
In der Hoffnung, dass Sie mir nicht jetzt nicht das Handy wegnehmen und meinen Internetzugang sperren wünsche ich Ihnen im Fall der Fälle eine erholsame Zeit auf Helgoland und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Da stellt sich mir spontan die Frage auf welches Grundgesetz der gute Mann seinen Amtseid geleistet hat.
09.07.2007
Ich leiste mir den Spass die Herren Struck, Beck, Baldauf und Koch sowie die Dame Künast ungefragt mit meiner Meinung zu beglücken.
"Sehr geehrte Frau Künast,
nach den wiederholten Angriffen des Herrn Dr. Schäuble auf die elementaren Grundwerte unserer Verfassung bin zu folgender Überzeugung gelangt:
"Es gibt kein Attentat, daß die gleichen verheerenden Auswirkungen auf das Alltagsleben der Bundesbürger hätte, wie die Vorschläge von Herr Dr. Schäuble"
Ich sehe daher in Herr Dr. Schäuble die derzeit weltweit größte Gefahr für unsere Grundrechte und -werte.
Ich bin der Auffassung, daß ein derartiger Innenminister nicht länger tragbar ist. Zumindest sollte man Ihn spätestens jetzt an seinen Amtseid erinnern.
Mit den besten Grüßen,
XXX"
10.07.2007
Die SPD in Form von Herrn Beck meldet sich prompt und positioniert sich klar.
"Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 09.07.2007 erreicht hat.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass der SPD-Vorsitzende und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Herr Kurt Beck, nicht alle an ihn gerichteten Zuschriften persönlich beantworten kann. Er hat mich gebeten, auf Ihre Nachricht zu antworten.
Wir teilen Ihre Besorgnis im Hinblick auf die Äußerungen des CDU-Innenministers Wolfgang Schäuble. Statt die Verfassung zu schützen, was sein Auftrag ist, gefährdet er die Freiheit im Lande. Denn absolute Sicherheit kann es nicht geben.
Die SPD lehnt Schäubles Vorschläge kategorisch ab. Die folgenden sechs Punkte mögen Ihnen die Position der SPD deutlich machen:
1. Allgemein
• Nach dem 11. September 2001 haben Sozialdemokraten Deutschland sicher gemacht.
• Innenminister Schily hat die Sicherheitsarchitektur in Deutschland der Bedrohungslage angepasst.
• Exemplarisch: das Terrorismusbekämpfungszentrum in Berlin (gemeinsame Arbeit der Nachrichtendienste und der Polizeien des Bundes und der Länder)
• Bei allem haben wir bedacht: dem staatlichem Gewaltmonopol muss immer ein Bereich persönlicher Freiheit als eigener Wert entgegen stehen!
• Geht es nach Schäuble, so bleibt nicht mehr viel übrig von unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
• Thomas Hobbes: „Wer stark genug ist alle zu schützen, ist auch stark genug alle zu unterdrücken“
2. Anlassunabhängige Tötung von Extremisten - „Target Killing“
• Völlig unvereinbar mit unserer Verfassung!
• Wir sind nicht im Gazastreifen!
• Tötung ohne Anlass ist nach deutschem Recht mindestens Totschlag!
• Schon die anlassbezogene Tötung von Kriminellen („finaler Rettungsschuss“) liegt auf der Grenze dessen, was unsere Verfassung erlaubt.
3. Neuer Tatbestand „Verschwörung“?
• Schäuble will Gesinnungsstrafrecht!
• Das wird es mit der SPD nicht geben! Das sind wir unserer eigenen leidvollen Geschichte schuldig!
• Im Übrigen: Das StGB kennt seit jeher die Bestrafung für die Verabredung zu Begehung eines Verbrechens (§ 30 Absatz 2 StGB).
• Schäuble will mit der Angst der Menschen Politik machen.
4. Handy-Verbot / Internetverbot
• Keine Grundrechtseingriffe auf bloßen Verdacht!
• Hier müssen die Ermittlungsbehörden Tatsachen liefern, die Sanktionen rechtfertigen!
• Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Grundrecht!
5. Online Durchsuchung
• Tauglichkeit des Mittels von keinem dargelegt!
• Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bereits anhängig (bez. Verfassungsschutz-Gesetz von NRW)
• Massiver Grundrechtseingriff!
• Nicht zu vergleichen mit anderen Kommunikationsüberwachungen, da umfassender Einblick in persönliche und höchstpersönliche Daten (sensible Daten von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen…).
• Grenze zwischen ermittlungserheblichen und unerheblichen Daten ist nicht ziehbar.
• Diese ist aber laut Bundesverfassungsgericht unbedingt einzuhalten (Entscheidung zur akustischen Wohnraumüberwachung).
6. Bundeswehreinsatz im Inneren
• Die Bundeswehr spielt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus eine wichtige Rolle – aber nicht im Inland!
• Den Bestrebungen der Union zum Einsatz der Bundeswehr werden wir weiter mit aller Kraft entgegentreten.
Mit der SPD wird es keine Militarisierung der Innenpolitik in Deutschland geben!
• Bezüglich See- und Luftsicherheit: Hier halten wir uns an den Koalitionsvertrag! Wir prüfen Möglichkeiten der Amtshilfe. Hierzu wird es allenfalls eine Klarstellung in Artikel 35 des Grundgesetztes geben. Mehr nicht!
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil erklärte am 09. Juli, die Vorschläge von Innenminister Schäuble seien "nicht für die politische Wirklichkeit bestimmt", seine Überlegungen zur gezielten Tötung von Verdächtigen stünden klar "außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik und werden auch niemals Wirklichkeit werden". Zugleich warf Heil dem CDU-Minister taktische Spielchen zur politischen Profilierung vor, die nicht zu einer ernsthaften Debatte beitrügen. Er forderte Schäuble eindringlich auf, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Zudem müsse die Bundeskanzlerin klarstellen, ob die Union hinter diesen Überlegungen stehe. Für die SPD bleibe jedenfalls "Sicherheit statt Angst" Linie der Politik. Denn wer glaube, die Freiheitsrechte in diesem Land einschränken zu können, "der geht einen falschen Weg", unterstrich Heil.
Freundliche Grüße
Susann Poppe
SPD Parteivorstand
Bürgerservice"