Dienstag, 29. September 2020

Die verschwundenen Diamanten

Die Rechtsanwältin K. aus der verkaufte beim Juwelier Schneider aus Gifhorn Wertschmuck aus dem Nachlass meiner verstorbenen Großmutter. Gemäß Quittung sollten dabei die Wertsteine ausgefasst werden, die mir anschließend von der Rechtsanwältin übergeben wurden. Problematisch dabei ist, dass sich die Steine aus dem angeblich verkauften Schmuck nicht mit den mir übergebenen Schmucksteinen in Deckung bringen lassen. Nach Prüfung bei mehreren Juwelieren stellte sich z.B. heraus, dass die durchsichtigen Schmucksteine allesamt wertlos sind, obwohl der von der Rechtsanwältin verkaufte Schmuck Diamanten enthielt. 

Auf telefonische Anfrage bestätigte der Junior Chef  Schneider zunächst den Ankauf von der Rechtsanwältin K. Allerdings stellte Herr Schneider in dem Zusammenhang fest, dass ihm die Rechtsanwältin K. offensichtlich persönlich bekannt ist und gab daraufhin keine weiteren Auskünfte mehr. Um die offenen Fragen zu klären, habe ich anschließend Herrn Schneider Junior in seinem Geschäft persönlich aufgesucht. Herr Schneider verweigerte jedoch selbst die Ansicht der Verkaufsunterlagen und verwies mich stattdessen an die Polizei. Dort habe ich inzwischen Strafanzeige erstattet.

Exemplarisch lässt sich der Vorgang anhand eines Ringes meiner Großmutter nachvollziehen. Der Ring mit 6 Saphiren und 2 Diamanten wurde nach Angaben der Anwältin verkauft. Auf dem Foto vor dem Verkauf ist der Ring mit einem roten Kreis markiert. Darunter ist das Bild mit den ausgefassten Schmucksteinen, die mir von der Rechtsanwältin K. übergeben wurden. Dazu noch eine Großaufnahme der Tütchen. 2 Dinge sind hierbei offensichtlich, wurden mir aber auch von mehreren Juwelieren bestätigt. Zum einen sind die blauen Steinchen in dem einen Tütchen zu klein um in den Ring zu passen. Zum anderen sind die durchsichtigen Steinchen im 2. Tütchen eckig und nicht rund wie in dem Ring. Darüber hinaus sind alle durchsichtigen Steinchen in dem 2. Tütchen keine Diamanten.

Ich habe inzwischen auch einen Goldschmied gebeten mir anhand des Fotos ein Angebot für die Anfertigung einer Kopie des Ringes zu machen. Der kommt zu folgender Schätzung:

".... Die Maße sind berechnet für einen Ring in Weite 54.... Die Steine schlagen bei der Berechnung mit 690,- € zu Buche ( 6 blaue Saphire à 30,- €, 2 Brillanten à 0,15 ct / = 3,4 mm , je 255,- € )"

Allerdings sind die blauen Steine in dem Tütchen mit einem Durchmesser von ca. 1,5mm, nicht mal halb so groß, wie sie sein müssten um wie behauptet zu dem Ring zu passen. 

Die Bilder können durch klicken vergrößert werden.

Ring meiner Großmutter


Schmuck aus dem Verkauf (Ring von oben rot markiert)
Verkaufsbeleg für den Schmuck


Restschmuck mit ausgefassten Steinen in den Tütchen


Großaufnahme der Tütchen mit den ausgefassten Steine





Montag, 21. September 2020

Innoscripta GmbH - Mehr als fragwürdig

2 x haben die Anwälte der Innoscripta GmbH bereits versucht meinen Google Kommentar zur Innoscripta GmbH löschen zu lassen. Jetzt kommt die erste Unterlassungsaufforderung in Bezug auf meinen Artikel und meinen Kommentar.

Typischerweise werden zu diesem Zweck Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen um irgendwelche  Straftatbestände daraus zu konstruieren. Meiner Ansicht nach ist das ein Fall von Verleumdung nach § 187 StGb. Insbesondere da es sich um einen Anwalt handelt, der den Unterschied zwischen freier Meinungäußerung nach § 5 GG und den aufgezählten Straftatbeständen genau kennt. In diesem Fall ignoriert man einfach die Einleitung "Meiner Meinung nach...". Eine Kostennote liegt der Aufforderung nicht bei. Ein sicheres Zeichen, dass der Anwalt nichts in der Hand hat. Nach 5 Tagen kam jedenfalls nichts.

"Sehr geehrter Herr XXXXXX,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der innoscripta GmbH mit Sitz in München beauftragt bin. Die ordnungsgemäße anwaltliche Bevollmächtigung wird hiermit versichert.

Meine Mandantschaft ist auf einen Blogbeitrag aufmerksam geworden, den Sie über die innoscripta GmbH unter folgendem Link veröffentlicht haben:

https://meinelobby.blogspot.com/2020/05/die-fragwurdigen-praktiken-der.html?m=0

Außerdem haben Sie einen Kommentar über die innoscripta GmbH unter Google veröffentlicht:

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=innoscripta+gmbh

In den oben genannten Beiträgen äußern Sie negative Kritik am Geschäftsmodell der innoscripta GmbH. Zunächst möchte ich festhalten, dass meine Mandantschaft das Recht auf freie Meinungsäußerung selbstverständlich anerkennt und stets für konstruktive Kritik offen ist. Die genannten Beiträge enthalten allerdings rechtlich unzulässige Bestandteile, die meine Mandantschaft nicht hinnehmen muss und nicht akzeptieren wird. Beispielhaft seien folgende Rechtsverstöße genannt (Aufzählung nicht abschließend):

- Die innoscripta GmbH wird als "Drückerkolonne" beschimpft, worin ganz klar eine strafbare Beleidigung der Mitarbeiter der innoscripta GmbH liegt (§ 185 StGB)
- Der innoscripta GmbH wird kriminelles Verhalten unterstellt ("fördert Subventionsbetrug"), worin mindestens eine üble Nachrede zu sehen ist (§186 StGB)
- Es wird die Handynummer eines Mitarbeiters aus dem Vertrieb der innoscripta GmbH ohne dessen Einwilligung im Internet veröffentlicht.
- Außerdem wird auf Ihrem Blog der gesamte von der innoscripta GmbH individuell entworfene Technologietransfer-Vertrag samt AGB ohne Einwilligung der innoscripta GmbH unter Verstoß gegen das Urheberrecht der innoscripta GmbH veröffentlicht.

Hiermit möchte ich Ihnen namens und im Auftrag meiner Mandantschaft die Gelegenheit geben, die oben genannten Beiträge zu löschen, ohne dass weitere Kosten und/oder rechtliche Unannehmlichkeiten für Sie entstehen. Es geht meiner Mandantschaft nicht darum, Ihnen Kosten oder Probleme zu bereiten oder gar den Mund zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass sie nicht das Opfer von Beleidigung, übler Nachrede oder sonstigen Rechtsverletzungen im Internet wird.

Folglich setze ich Ihnen hiermit höflich und bestimmt eine verbindliche Ausschlussfrist von fünf (5) Werktagen ab Empfang dieser E-Mail, die oben genannten Beiträge zu entfernen. Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, müssen Sie mit erheblichen rechtlichen Schritten und damit verbundenen Kosten rechnen, insbesondere einer formellen Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, die allein bereits mit erheblichen Anwaltskosten verbunden ist, ggf. Erstattung einer Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede sowie zivilrechtlicher Schadensersatzforderungen wegen vorsätzlicher Zufügung eines erheblichen Reputationsschadens.

Im gegenseitigen Interesse hoffe ich, dass eine derartige Eskalation nicht nötig werden wird. Meine Mandantschaft scheut aber auch keine Kosten und Mühen, um gegen Rechtsverletzungen im Internet, notfalls auch vor Gericht, vorzugehen.

Bei Rückfragen können Sie sich selbstverständlich gerne melden.

Mit freundlichen Grüßen
C... M....
Rechtsanwalt
zugelassen an der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tel.: (+49) 15XX XXX1222
Sonnhalde 6/1
88682 Salem
c....m....@cmlegal.co"