Samstag, 9. Mai 2009

Pflichtwehrdienst aber Paintball verbieten...

Wer kann mir erklären

* warum wir mit dem Pflichwehrdienst 18 Jährige zwingen das Töten auf Befehl zu lernen, während wir das Freizeitspiel Paintball verbieten wollen?
* warum 12 Jährige im Schützenverein den Umgang mit scharfen Waffen lernen können, wir aber Computerspiele verbieten wollen?
* warum der Privatbesitz von Waffen weiterhin erlaubt sein soll, obwohl 4 von 5 Amokläufen an Schulen mit unsachgemäß gelagerten Waffen des Vater ausgeführt wurden?



Fragen wir bei den Herren Bosbach und Schäuble, Wiefelspütz und Körper doch mal nach...

15.05.2009

Wolfgang Bosbach meldet sich zu Wort...

"Geplante Novellierung des Waffenrechts

Sehr geehrter Herr ABC,

in obiger Sache danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre E-Mail vom 09. Mai 2009 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Vielzahl von Zuschriften und Bürgeranliegen um Verständnis dafür, dass ich Ihnen leider erst heute und nur kurz antworten kann.

Bei der Vielzahl der Zuschriften zum Thema „Waffenrecht“ ist es leider beim besten Willen nicht möglich, auf jedes einzelne Schreiben individuell einzugehen und jede Frage zu beantworten, so dass ich hoffe, dass Ihnen die nachfolgende Übersicht über die geplanten Änderungen einen objektiven (!) Eindruck des geplanten Gesetzgebungsvorhabens vermittelt.

Die Kritik einiger Sportschützen verwundert, insbesondere deshalb, weil man beim Deutschen Schützenbund (DSB) mit den geplanten Regelungen „jedenfalls zufrieden ist“. Wortwörtlich sagte der DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim: „Die Heraufsetzung des Alters für das Schießen mit großkalibrigen Waffen hat für uns nur geringfügige Konsequenzen. Man verfolge ohnehin die Philosophie, jüngere Schützen mit Luftdruck- und Kleinkaliberwaffen trainieren zu lassen.“ Deshalb haben wir mit dem geplanten Gesetz kein Problem. Das gleiche gilt für die häuslichen Kontrollbesuche. Das ist eine sehr ausgewogene Regelung, mit der die Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und der Privatsphäre gewahrt wird.“

Wenn sich der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes für alle deutschen Schützen so äußert, warum sollten dann Schützen mit diesen Regelungen ein Problem haben?

Massiver war die Kritik des Deutschen Jagdschutz-Verbandes. Diese Vereinigung der Deutschen Landesjagdverbände hat allerdings eine gesetzliche Vorschrift angegriffen, die nicht beabsichtigt ist. Der DJV hat nämlich in seiner Presseerklärung ausgeführt: „Nach dem vorliegenden Entwurf sollen Behörden künftig das Recht haben, die Aufbewahrung legaler Waffen ohne richterliche Anordnung und gegen den Willen der Besitzer jederzeit zu kontrollieren.“

Dies ist nicht richtig. Wenn der Waffenbesitzer der zuständigen Behörde die Nachschau verweigert, hat diese kein Recht, die Wohnung gegen den Willen des Besitzers zu betreten. Warum der DJV den Gesetzentwurf in dieser wichtigen Passage unzutreffend widergibt, ist mir leider nicht bekannt.

Ich hoffe sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte zurückkehren und hoffe, mit diesen ergänzenden Informationen hierzu einen Beitrag geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen

Ihr


Wolfgang Bosbach



Anlage:



Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe

Modifizierungen des Waffenrechts

als Konsequenz der Amok-Tat von Winnenden



Die Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können, § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG (neu)

Die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) von 14 Jahren auf 18 Jahre, § 27 Abs. 3 WaffG n.F.

Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer soll in § 36 Abs. 3 WaffG verfassungskonform (Art. 13 GG) ausgeweitet werden

BMI erhält in § 36 Abs. 5 WaffG n.F. eine Verordnungsermächtigung für die Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u.a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll

Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters, § 43a WaffG (neu)

Die Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden, § 44 Abs. 2 WaffG n.F.

Die Behörde erhält in § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten

Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen, § 52 a WaffG (neu).

Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde

Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen sollen bußgeldbewehrt verboten werden, § 118a OWiG (neu) "



18.05.2009

Wolfgang meldet sich....

"Sehr geehrter Herr ABC,

Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble hat mich beauftragt, Ihnen für Ihr Schreiben vom 9. Mai 2009 zu danken und zu antworten.

Die Überlegungen zur eventuellen Änderungen des Waffenrechts (einschließlich eines etwaigen Verbots von Paintball) sind noch nicht abgeschlossen.

Hierzu wird es voraussichtlich in den nächsten Tagen einen abschließenden Koalitionsvorschlag geben, der in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.

Ich bitte um Verständnis, dass ich diesen Überlegungen nicht vorgreifen möchte.

Aktuelle Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Internetseite des BMI (www.bmi.bund.de).

In dieser Hinsicht habe ich Ihre Eingabe vom 9. Mai 2009 entgegengenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice-Zentrum

Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de"

1 Kommentar:

brainfood hat gesagt…

man, die verstehen es echt gut an der fragestellung vorbei zu reden. bis ich am ende angelangt war, hatte ich schon vergessen, was die fragen waren...
klar das die politik der waffenlobby nicht schaden will. sind ja schließlich auch einpaar millionen wähler