Samstag, 7. Juni 2008

Übermittlung persönlicher Daten bei der Lufthansa

Das ganze rührt daher, dass ich Lufthansa bereits mehrere Male per Email daraum gebeten hatte mir mitzuteilen, welche Daten im Falle einer USA-Reise von der Lufthansa and die amerikanischen Behörden übermittelt werden.

Überraschenderweise habe ich nie eine Antwort erhalten.

Als ich vor kurzem mal Wissen wollte, welche Daten von mir bei der Wirtschaftsauskunft Bürgel gespeichert sind, wurde ich auf folgendes Gesetz aufmerksam gemacht. (Bürgel hat übrigens vorbildlich reagiert und mir die Daten ohne Probleme und sogar ohne Kosten zur Verfügung gestellt. Super und besten Dank!)

Da heisst es in §34 BDSG (BundesDatenSchutzGesetz) unter anderem

"(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über

1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung."


Supi. Das probieren wir doch gleich mal aus und ich wende mich am 07.06.2008 diesmal per Fax ( +49 - 69 - 69 63 30 22) an die Lufthansa.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §34 BSDG hätte ich gerne Auskunft über
1.) meine bei Ihnen gespeicherten Daten
2.) die Herkunft dieser Daten
3.) Empfänger und eine Aufstellung der Daten welche im Falle einer USA Reise von Ihnen an US Behörden übermittelt werden.

Mein Geburtsdatum ist der XX.YY.ZZZZ.

Ich hatte diese diese Daten bereits mehrfach per Email angefragt und habe nie eine Antwort erhalten. Ich weise darauf hin, dass ich bei erneuter Nichtauskunft diese Sache sofort meinem Anwalt übergebe.

Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage im Internet veröffentlicht habe, und die Antwort anonymisiert aber ansonsten unverändert in meinem Blog veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen!"



Update 20.07.2008

Nichts tut sich.

Letzter Schuß vor den Bug bevor dann scharf geschossen wird.

"Letzte Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 7.6.2008 hatte ich Sie gebeten mir eine Selbstauskunft gemäß §34 BDSG zu geben.
Ich hätte gerne Auskunft über
1.) meine bei Ihnen gespeicherten Daten
2.) die Herkunft dieser Daten
3.) Empfänger und Art der Daten, welche im Falle einer USA Reise von Ihnen an US Behörden übermittelt werden.

Mein Geburtsdatum ist der A.B.C

Ich hatte diese Daten bereits mehrfach per Email angefragt und habe nie eine Antwort erhalten.

Ich bitte Sie jetzt letztmalig mir die Daten bis zum 04.08.2008 zur Verfügung zu stellen. Danach werde ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Die anfallenden Kosten werde ich an Sie weiterreichen.

Mit freundlichen Grüßen!"



Man muss erst mit der Keule drohen, aber dann tut sich doch noch etwas.

Am 21.07.2008 meldet sich die Lufthansa:

"Sehr geehrter Herr ABC,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 20. Juni 2008 bezüglich Auskunft über Ihre gespeicherten personen bezogenen Daten bei der Deutschen Lufthansa AG.

Gemäß § 34 BDSG erteilen wir Ihnen die folgende Auskunft:

Name: ABC
Anschrift: DFG
Geburtsdatum: 01.01.1900
Telefonnummer: 123
M&M-Kundennummer:
M&M-Status:
Contact-Flag:Kontakt nicht zugestimmt

Diese Daten wurden im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft beim Miles & More Programmerhoben. Nach der Kündigung Ihrer Mitgliedschaft wurden diese Daten gesperrt und nach den HGB-Vorschriften aufbewahrt.

Die Deutsche Luthansa AG ist gesetzlich verpflichtet den Zoll- und Grenzbehörden der USA (Department of Homeland Security) die Flug- und Reservierungsangaben (auch bekannt als Passenger Name Record oder PNR-Daten) jedes USA-Passagiers offen zu legen. Die Daten sollen ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet werden.Detailierte Informationen über die Daten, die Lufthansa an die US-Behördenweitergeben muss, finden Sie in den beigefügten FAQs.

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Konzern-Datenschutz
i. Ä. Nicola Roth

Gesellschaftsrechtliche Angaben,
Zugriff der Reservierungsdaten durch US-Zollbehörden
Stand März 2008

1. Welche Daten sind das genau, die im Reservierungssystem gespeichert sind und die der US-Zoll jetzt einsehen kann?
Im Reservierungssystem werden alle Daten gespeichert, die zur Abwicklung der Flugreise erfasst wurden.
Dies sind zum Beispiel
• Name des Fluggastes
• Reiseverlauf mit Angabe des Fluges, eventueller Anschlussflüge und der ausführenden Fluggesellschaft
• Angaben über die Buchungsstelle (Reisebüro etc.)
• Ticket-Nummer
• Art der Bezahlung, unter Umständen die Kreditkartennummer

Auch Hotel- und Mietwagenreservierungen sowie Angaben, die für einen besonderen Service an Bord oder auf dem Flughafen erforderlich sind,können im PNR enthalten sein. Besondere Serviceangaben enthalten insbesondere Vorkehrungen, die aufgrund einer Erkrankung eines Passagiergetroffen werden müssen und etwa spezielle Essenswünsche. Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie die Informationen, die über Sie im PNR enthalten sind, teilweise selbst beeinflussen können. Bei Ihrer Entscheidung über eine Serviceleistung oder die Art der Bezahlung zum Beispiel müssen Sie sich bewusst sein, dass diese Angaben im PNR enthalten sein werden.

2. Sind nur Daten von Passagieren betroffen, die Flüge in die USA gebucht haben, oder geht es um die Daten von allen Kunden IhrerFluggesellschaft?
Es geht nur um Reisen, die einen Berührungspunkt in den USA haben

3. Werden auch Anschlussflüge zu einem USA-Flug offen gelegt?
Ja, wenn eine Reise Anschlussflüge zu einem USA-Flug umfasst, so sind auch diese Anschlussflüge im PNR enthalten und somit von der Offenlegung betroffen.

4. Sind Kundendaten aus dem Vielfliegerprogramm Ihrer Fluggesellschaft betroffen?
Nein, diese Daten sind nicht betroffen. Sie werden nicht offen gelegt.

5. Was geschieht, wenn ein Fluggast mit der Offenlegung seiner Passagierdaten nicht einverstanden ist?
Wenn ein Kunde ausdrücklich der Weitergabe der Daten widerspricht, so kann dem Widerspruch wegen der entgegenstehenden US-Gesetzgebung nicht entsprochen werden.

6. Welche Fluggesellschaften müssen den US-Behörden Zugang zum Passagiersystem geben?Das amerikanische Gesetz verpflichtet alle Fluggesellschaften, die Verkehr von, nach oder in den USA betreiben, zur Offenlegung der Daten.

7. Übermittelt lufthansa Reservierungsdaten außer an die USA auch an Behörden anderer länder?
Zurzeit werden Einzeldaten aus der Reservierung neben den USA auch an die kanadischen Behörden übermittelt. Diese Übermittlung, die nur Reisende mit Ziel Kanada betrifft, umfasst weniger Daten als für die USA. Aufgrund des mit Europa vergleichbaren Datenschutzniveaus in Kanada wurde die Übemittlung als Datenschutzrechtliche unbedenklich eingestuft.

8. Die Fluggesellschaften übermitteln auch Passdaten an die Behörden bestimmter Zielländer. Worum handelt es sich dabei?
Die Übermittlung der Identität der an Bord befindlichen Fluggäste mit aus ihrem Pass entnommenen Angaben (das so genannte "Advance Passenger Information System" oder APIS) ist für Flüge in eine zunehmende Anzahl von Ländern gesetzlich vorgeschrieben, sie soll in naher Zukunft auch für Flüge in die EU gelten. Sie ist zu unterscheiden vom Zugriff der Behörden auf Reservierungsdaten, denn sie umfasst nur Passdaten (*), die unmittelbar nach dem jeweiligen Abflug übermittelt werden.
(*) Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Geschlecht.
Bei maschinenlesbaren Pässen werden diese Daten während derPassagierabfertigung elektronisch erfasst. Die Angabe einer Adresse im Zielland ist im Falle der USA auch erforderlich
"



Es geht doch. Schade nur, dass man erst 20. Mal fragen und sogar erst mit dem Anwalt drohen muss, bevor man eine Antwort erhält. Guter Service sieht an der Stelle sichlich anders aus.

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