Donnerstag, 24. Juli 2008

Die Wirksamkeit der homöopathischen Mittel



ist gleich null.



Dieses ernüchternde Ergebnis veröffentlicht der deutsche Mediziner Edzard Ernst in der aktuellen Ausgabe 8/2008 des Magazins Technology Review.

Hier der ganze Artikel auf heise online.

Montag, 21. Juli 2008

Sterbehilfe. Im Dialog mit Hubert Hüppe MdB

Angela Merkel, Wolfgang Bosbach und Hubert Hüppe von der CDU sprechen sich sich kategorisch gegen Sterbehilfe aus.

Leider kann ich dem Artikel keines Ihrer Argumente entnehmen und Frage einfach mal nach.


"Sehr geehrte(r) Frau Merkel, Herr Bosbach, Herr Hüppe,

dem Spiegel-Online entnehme ich, dass Sie sich kategorisch gegen aktive Sterbehilfe aussprechen.

Leider konnte ich dem Artikel keines Ihrer Argumente entnehmen. Können Sie kurz begründen, warum Sie sich gegen aktive Sterbehilfe aussprechen? Gestatten Sie mir einzig den Hinweis, dass "Palliativmedizin" im bekannten Fall von Chantal Sébire aus "Aspirin" bestand.

Mit Dank und Gruß"

Am 06.07.2008 meldet sich Herr MdB Hüppe bzw. sein Büro.

"Sehr geehrter Herr ABC,

leider ist Herr Hüppe momentan nicht in Berlin und kann Ihnen nicht persönlich antworten, doch ich will Ihnen gerne noch vor meinem Urlaub eine Antwort zukommen klassen.

Eine ausführlichere Argumentation gegen Euthanasie von Herrn Hüppe finden Sie im angefügten Manuskript anlässlich des Einspruchsverfahrens gegen das Europäische Patent "Euthanasia compositions".

Wenn bei Frau Sebiré starke Schmerzen nicht ausreichend bekämpft worden sein sollten, läge möglicherweise ein ärztlicher Kunstfehler vor. Es gibt jedoch Zweifel, ob die einzige angebotene palliative Therapie in ASS bestand. Schließlich sagten Ärzte aus, dass Frau Sebiré, nachdem sie zunächst eine Operation abgelehnt habe, die ihr später angebotenen
Schmerzmittel ebenfalls abgelehnt habe, weil sie befürchtete, dass "Medikamente Chemikalien sind, und Chemikalien sind Gift". Ich füge Ihnen einen Beitrag aus "Time" dazu an.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Friedl
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin

Tel. 0 30 - 22 77 75 89
Fax 0 30 - 22 77 67 08

email: hubert.hueppe@bundestag.de
Internet: www.huberthueppe.de

--

http://www.time.com/time/world/article/0,8599,1726787,00.html


Die Rede "Euthansie Compositions" von Herrn Hüppe ist teilweise hoch interessant.
Einserseits malt Sie ein auf ein hauptsächlich auf Ängsten basierendes sehr düsteres Bild einer Welt mit Sterbehilfe, anderseits zeigt er mit dem schleichenden aber radikalen Wertewandel zur Euthanasie während der Zeit der Nationalsozialisten einen sehr wichtigen Aspekt auf.


"
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Hubert Hüppe MdB

Einspruch gegen das Europäische Patent 0 516 811 -

"Euthanasia Compositions"

Mündliche Verhandlung am 23. Mai 2000

Meine Damen und Herren,

ich habe Einspruch gegen das Streitpatent erhoben, weil es Patentschutz für ein Mittel zur Tötung nicht nur von Tieren, sondern auch von Menschen gewährt. Daß das Patent auch die Anwendung an Menschen umfaßt, habe ich in meinem Einspruch begründet, und dieser Sachverhalt ist wohl heute unstrittig.

Mein Einspruch stützt sich auf Artikel 53 a des Europäischen Patentübereinkommens: Die Veröffentlichung und erst recht die Verwertung einer Erfindung zur Tötung von Menschen verstößt gegen die Öffentliche Ordnung und die guten Sitten.

Alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens haben die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Daher müssen wir die Frage der Sittenwidrigkeit der Euthanasie-Tötung von Menschen an der Europäischen Menschenrechtskonvention messen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt in Artikel 2 Absatz 1 das menschliche Leben:

"Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.

Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden."

Darin kommt zu Ausdruck, daß das menschliche Leben einen Höchstwert darstellt. Schließlich ist das Lebensrecht die notwendige Grundlage für die Wahrnehmung aller anderen Menschen- und Bürgerrechte. Die Respektierung des menschlichen Lebens ist unverzichtbar für ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben und den Bestand der öffentlichen Ordnung.

2


Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet nicht nur die absichtliche Tötung eines Menschen (außer der Todesstrafe für Verbrecher). Sie gebietet den Mitgliedsstaaten auch die
Abwehr einer Gefahrenlage, die sich gegen das Lebensrecht richtet.

Mit einem Patent wird der Patentinhaber für gesellschaftlich nützliches Tun belohnt. Er erhält ein amtlich verbrieftes Monopol zur wirtschaftlichen Verwertung seiner Erfindung. Die selbstverständliche Grundlage eines Patents ist das Interesse an der gewinnbringenden Verwertung der Erfindung. Der Patentinhaber hat nicht nur ein ideelles, sondern auch ein wirtschaftliches Interesse daran, daß seine patentierte Erfindung zur Anwendung gelangt. Die Verfolgung dieses Interesses wird vom Staat durch das Patent geschützt.
Soweit aber das Streitpatent auch die Tötung von Menschen umfaßt, ensteht eine Gefahrenlage für das Leben, die ich näher schildern möchte:

Die Verfügbarkeit von Euthanasie als Möglichkeit, freiwillig und auf ausdrücklichen eigenen Wunsch hin getötet zu werden, hätte zur Folge, daß sich Euthanasie für Menschen in bestimmten Alters- oder Gesundheitsumständen als eine unter mehreren Alternativen darstellen und auf längere Sicht hin etablieren würde.

Euthanasie träte dann in Konkurrenz zu palliativer Versorgung, medizinischer Weiterbehandlung, menschlicher Zuwendung und möglicherweise aufwendiger Langzeitpflege.

Euthanasie würde als eine von mehreren Möglichkeiten wahrgenommen - als autonome, verantwortungsbewußte, und vor allem uneigennützige Entscheidung. Dies würde bewirken, daß alte oder kranke Menschen sich als Belastung für die Gesellschaft empfinden. Sie würden sich ethisch verpflichtet fühlen, über Euthanasie zu sprechen und irgendwann um ihre Tötung durch Euthanasie zu bitten.

Zunehmend würde Euthanasie als eine Option verstanden, die dem Patienten zugebilligt werden muß, die ihm aber auch zumutbar ist. Mit der Zeit würde ein zunehmender Begründungsdruck für den einzelnen Patienten entstehen, wenn er sich nicht für Euthanasie entscheidet. Er wird Gründe aufbringen müssen, die es gegenüber seiner sozialen Umgebung rechtfertigen, daß er weiterhin die Ressourcen der Allgemeinheit in Anspruch nehmen will. Er wird sich genötigt sehen, Gründe zu finden, warum in seiner Weiterexistenz soviel "Lebensqualität" liegt, daß der Wert seines Weiterlebens den Aufwand für seine Versorgung rechtfertigt.

In der praktischen Konsequenz würde das Menschenrecht auf Leben nicht mehr jedem allein aus dem Grund zugestanden und praktisch gewährleistet, weil er Mensch ist. Der Betroffene wird sich vielmehr für die Inanspruchnahme seines Menschenrechts auf Leben rechtfertigen müssen. Dies wäre eine Umkehrung des von der Europäischen Menschenrechtskonvention gebotenen Lebensschutzes, es wäre die Aushebelung eines tragenden Pfeilers geordneten menschlichen Zusammenlebens.

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Noch gravierendere Folgerungen würden sich ergeben für Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind, eine eigene Entscheidung in bezug auf Euthanasie zu treffen.

Es könnte argumentiert werden, daß dieser Betroffenengruppe in ungerechter Weise die Option der Euthanasie "vorenthalten" wird und sie gegenüber geschäftsfähigen Menschen "benachteiligt" sind. Bald würde die Forderung erhoben, daß Dritte - wie Ärzte, Angehörige, Ethikkommissionen - im mutmaßlichen "besten Interesse" dieser Patienten über Euthanasie entscheiden dürfen. Diese Patientengruppe würde beispielsweise Menschen im Koma, Patienten mit Altersdemenzen oder Personen mit geistigen Behinderungen sowie neugeborene Kinder mit Behinderungen umfassen.

Auch Ärzte gerieten unter ethisch nicht akzeptablen Druck: Sie müßten begründen, warum sie von der kostengünstigen "therapeutischen Variante" der Patiententötung durch Euthanasie keinen Gebrauch machen wollen, sondern stattdessen eine möglicherweise teure Therapie zur
Lebenserhaltung und Leidensmilderung ihres Patienten durchführen wollen.

Diese Form von Euthanasie könnte grundsätzlich jedermann betreffen, da jeder durch Unfall, Krankheit, erbliche Veranlagung oder Alter in eine solche Situtation kommen kann. Die Folge wäre, daß ganze Gruppen von Patienten und ihre Angehörigen in Angst und Ungewißheit leben.

Angst vor Euthanasie könnte Menschen veranlassen, sich gegen ihre Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim oder eine Krankenhauseinweisung zu sträuben, sie könnten sich weigern, ärztlich verordnete Medikamente einzunehmen. Dies würde das Leben und die Gesundheit dieser Menschen zusätzlich gefährden.

Eine solche Entwicklung würde das vorstaatliche, unbedingte Menschenrecht auf Leben preisgeben. Stattdessen würde dem einzelnen das Recht auf Leben durch eine berufene - und letztlich staatlich legitimierte - Stelle zugesprochen. Dies wäre eine Umkehrung des
demokratischen Prinzips.

Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt nicht zufällig an herausgehobener Stelle das Menschenrecht auf Leben. Dies beruht vielmehr auf historischer Erfahrung.
Der an den Nürnberger Ärzteprozessen auf Seite der Anklage beteiligte US-amerikanische Arzt Leo Alexander hat die Patiententötungen während der national-sozialistischen Diktatur so bewertet:

"Welche Ausmaße auch immer die [Nazi]-Verbrechen schließlich angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen.

Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das es nicht wert sei, gelebt zu werden. In ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer und chronisch Kranken.

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Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.

Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war."

(Leo Alexander, "Medical Science Under Dictatorship," New England Journal of Medicine,
vol.241 (July 14, 1949), Seite 45)

Der Frankfurter Euthanasieprozeß mündete in das sogenannte "Hadamar-Urteil", worin das
Gericht sagt:

"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat.

Diese letzten Rechtssätze im Naturrecht sind zwingend, weil sie unabhängig vom Wandel der Zeit und vom Wechsel menschlicher Anschauungen durch die Jahrtausende gegangen sind und über alle Zeiten hinweg den gleichen Bestand und die gleiche Gültigkeit besitzen.
Sie müssen deshalb einen unerläßlichen und fortwährenden Bestandteil dessen bilden, was menschliche Ordnung und menschlicher Sinn schließlich als Recht und Gesetz bezeichnen. Im Grund gilt schon der Satz, daß Gesetz gleich Recht sein muß, aber er gilt nur mit dieser einzigen und ausschließlichen Einschränkung. Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.

Einen dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten letzten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit des Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben, das der Staat als Kulturnation nur fordern darf auf Grund eines Richterspruchs oder im Kriege. Die Gesetze Adolf Hitlers über die sogenannte Euthanasie verstießen aber in krasser Form gegen diesen letzten Naturrechtssatz, mißachteten das Recht von der Heiligkeit des menschlichen Lebens und stellten sich damit außerhalb jeden Rechts. Diese Gesetze verstießen gegen alle Grundsätze von Gerechtigkeit, Sittlichkeit und Moral und lösten die Grundlagen menschlichen Zusammenlebens auf, weil sie den einen Teil zum Leben und

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den anderen zum Tode bestimmten."

(Hadamar-Urteil, Seite 30).

Was hier aus schrecklicher historischer Erfahrung erkannt wurde, ist Hintergrund des Lebensschutz-Gebotes der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nicht nur ist direktes staatliches Handeln gegen das Lebensrecht verboten, vielmehr ist staatliches Handeln auch darauf verpflichtet, eine gegen das Leben gerichtete Gefahrenlage abzuwehren.

Daran sind alle Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden, und auch eine von diesen Staaten gebildete zwischenstaatliche Behörde wie das Europäische Patentamt.

Deshalb ist es nicht ausreichend, wenn etwa der Patentinhaber erklärte, er werde die Anwendung seines Tötungsmittles an Menschen nicht zulassen - selbst wenn eine solche Erklärung wirksam wäre.

Es darf keinen Europäischen Patentschutz für eine Erfindung geben, der auch die Tötung von
Menschen umfaßt.

Meine Damen und Herren,

wir verhandeln heute über eine Frage, die in ihrer grundsätzlichen Dimension weit über das Patent der Michigan State University hinausgeht. Unsere heutige Sitzung wird - über die Klärung einer patentrechtlichen Frage hinaus - eine weitreichende Signalwirkung für den staatlichen Schutz des Rechts auf Leben haben.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zu folgen."


Am 21.07.2008 nehme ich wie folgt Stellung.

"Sehr geehrter Herr Hüppe,

am 2. Juli hatte ich Sie gebeten, mir Ihre Argumentation gegen die Sterbehilfe näher zu erläutern.

Herr Thomas Friedl war so freundlich mir Ihre Rede gegen das Patent "Euthanasie Compositions" sowie einen Link auf einen Time Artikel zum Thema Chantal Sebiré zur Verfügung zu stellen. Beides habe ich mit großem Interesse gelesen.

Zu Ihrer Rede:
In Ihrer Rede malen Sie ein sehr düsteres Bild wie sich Sterbehilfe auswirken könnte. Am 29.06. hat sich allerdings ein Teil Ihrer Befürchtungen bewahrheitet als Herr Ronald Kusch eine 79 jährigen Frau beim ihrem Selbstmord unterstützt. Die Frau litt weder an Krankheit noch an Schmerzen, sondern hatte lediglich Angst vor dem Seniorenheim. Sterbehilfe unter diesen Gesichtspunkten lehne ich klar ab.

Herr Kusch hat der der Gesellschaft zum 2. Mal den Fehdehandschuh hingeworfen. Wie die grandios gescheiterte Gesetzesinitiative der Länder gezeigt hat, wird sich die von Herrn Kusch genutzte Gesetzeslücke jedoch nicht schließen lassen, da es sich um einen juristischen Grundsatz handelt.

Es gibt aus meiner Sicht jetzt 2 Möglichkeiten.

A.) Wir lehnen die Sterbehilfe weiterhin rigoros ab, und überlassen daher Menschen wie Herrn Kusch alleine das Feld. Und wenn ich mal eine Prognose wagen darf, werden wir dann nicht nur Herrn Kusch regelmäßig im Fernsehen sondern auch bald kommerzielle Hilfe beim Selbstmord sehen. Und dabei reden wir wie in diesem Fall gesehen über einen Selbstmord aus geringen Motiven und ohne jegliche Unterstützung des Betroffenen.

B.) Analog zur gesetzlichen Regelung zur Abtreibung definieren wir ganz klare Kriterien für Sterbehilfe und entziehen Menschen wie Herrn Kusch damit die Basis. Diese Kriterien müssen meiner Meinung nach u.a. sein.
* Es liegt eine unheilbare Krankheit vor.
* Es hat eine Beratung zu den palliativen Möglichkeiten stattgefunden.
* Es ist der ausgesprochene Wille des Betroffenen.
* Der Wille des Betroffenen bleibt über einen definierten Zeitraum bestehen.

D.h. wir kümmern uns um den Betroffenen, bieten Ihm Unterstützung, zeigen Ihm Alternativen, respektieren aber letzten Endes seine Entscheidung.

Dies ist auch das, was in Art. 1 (1) GG klar ausgesagt ist.

Das sich aber Ihre Befürchtungen Bewahrheiten ist also ohne Regelung wesentlich wahrscheinlicher als mit.

Zum dem Artikel der Time:
Der Artikel der Autor ziemlich wörtlich zu dem Schluss, dass sich Ihre Forderung nach Sterbehilfe nicht mit Ihrem Verhalten während der Behandlung Ihrer Krankheit in Einklang bringen lässt. Nach dieser Argumentation könnte man jedem Raucher mit Lungenkrebs die Behandlung verweigern. Das Recht auf einen würdevollen Tod ist von der konkreten Verschuldensfrage völlig unabhängig.

Ich würde mich über eine Antwort freuen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,"


tbc

Sonntag, 20. Juli 2008

Cortal-Consors möchte mir Kontoführungsgebühren erlassen!

Im Jahr 2000 eröffne ich ein Depot bei Cortal-Consors, heute einer Tochter der BNP Paribas.

Beim Kollaps des neuen Marktes kam ich mit einem blauen Auge davon, da ich an einem Tag das ganze Depot verkauft habe. Seitdem habe ich keine Aktien mehr angerührt.

Das Depot habe ich nie gekündigt, allerdings wurde mir seit 2000 auch keine Rechnung mehr gestellt. Ich bekam noch regelmäßig Werbung, aber das war es.

Bis heute:

Da bekomme ich ein Schreiben von Cortal-Consors.

"Wir möchten Ihnen die bisher angefallenen Kontoführungsgebühren erlassen!

Sehr geehrter Herr,

schon vor einiger Zeit haben Sie sich dafür entschieden, ein Konto/Depot bei Cortal-Consors zu eröffnen.

Für unsere Kunden ist die Kontoführung gebührenfrei, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Ein Guthaben von durchschnittlich mindestens 2500 EUR, ein Trade pro Quartal oder ein laufender Sparplan.

Da bei Ihnen keine dieser Voraussetzungen zutraf, wird nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Leistungspauschale von monatlich 1,95 EUR fällig. In den vielen Monaten, die Ihr Konto bereits besteht, haben sich die Gebühren und Zinsen bei Ihnen inzwischen zu folgendem Soll-Betrag summiert.
137,86 EUR

Wahrscheinlich haben Sie nicht daran, dass auch ein ungenutztes Konto Gebühren verursacht. Deshalb sehen wir davon zunächst ab, Ihnen eine Zahlungsaufforderung zu schicken.

Stattdessen machen wir Ihnen hier ein faires Angebot: Wir erlassen Ihnen die für die Vergangenheit angefallenen Gebühren und Zinsen komplett, wenn Sie bis zum 31.07.2008
  • entweder ein Tagesgeld anlegen:....
  • oder Festgeld anlegen.....
  • oder einen Sparplan eröffnen ... (mindestens 25 EUR monatlich oder 50 EUR vierteljährlich)
Sparen Sei jetzt die bisher angefallenen Kontoführungsgebühren - und machen Sie gleichzeitig mehr aus Ihrem Geld!

Ist kein interessanter Vorschlag für Sie dabei, dann bitten wir Sie, Ihr Konto Ihr Konto bis zum 31.07.2008 auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Kai Wulff,
Direktor"

Bitte?????

8 Jahre keine Rechnung stellen und mich dann auf so eine fadenscheinige Art unter Druck zu setzen? Und ich soll auch noch Dankbar sein? Mir kommen gleich die Tränen.

"Sehr geehrter Herr Wulff,

Vielen Dank für Ihr faires Angebot. Um meine Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen möchte hiermit ich das o.g. Depot zum nächstmöglichen Termin kündigen.

In Ihrem Schreiben vom 09.07.2008 verweisen Sie darauf, dass ich Euch noch 137,86 EUR schulde.

Das sind die Depotgebühren für 6 Jahre!

Ihr stellt mir seite 8 Jahre keine Rechnung mehr, und wollt mich dann mit so einem fadenscheinigen Angebot unter Druck setzen?

Geht es Ihnen noch gut?

Wie Euer Anwalt bestimmt weiß, ist eine Forderung nach §195 BGB ohnehin nach 3 Jahren verjährt, darüber hinaus erwarte ich eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Einzelbeträgen und ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Vorher seht Ihr von mir keinen Cent und mich als Kunden ohnehin nie wieder. Ich werde die Angelegenheit dann direkt meinem Anwalt übergeben.

Darüber hinaus habe ich bereits diesen Vorfall in meinem Blog veröffentlicht. Viel Spaß weiterhin beim Ruinieren des Image und beim Verlieren der Kunden.

Mit freundlichen Grüßen!"


21.07.2008

Cortal Consors meldet sich.

Lange Rede kurzer Sinn. Im Oktober 2001 führt Consors ein Onlinearchiv ein und dann im August 2002 noch eine monatliche Depotgebühr. Da ich das Depot zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr verwende, lese ich mir offensichtlich die Schreiben nicht richtig durch. Die Rechnungen kommen seitdem monatlich aber stehen irgendwo in einem Onlinearchiv bei dem ich nicht einmal mehr wüßte, wie und wo ich mich anmelden soll.

Das ganze erinnert mich an Arthur Dent, als er erfährt, dass sein Haus abgerissen werden soll.

"But Mr Dent, the plans have been available in the local planning office for the last nine month."

"Oh yes, well as soon as I heard I went straight round to see them, yesterday afternoon. You hadn't exactly gone out of your way to call attention to them had you? I mean like actually telling anybody or anything."

"But the plans were on display ..."

"On display? I eventually had to go down to the cellar to find them."

"That's the display department."

"With a torch."

"Ah, well the lights had probably gone."

"So had the stairs."

"But look, you found the notice didn't you?"

"Yes," said Arthur, "yes I did. It was on display in the bottom of a locked filing cabinet stuck in a disused lavatory with a sign on the door saying Beware of the Leopard."


Nichts desto trotz bietet mir Cortal Consors einen Gutschrift von 70 EUR an.


"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.07.2008. Sowohl die Leistungspauschale als auch die Umstellung auf das Onlinearchiv waren mir nicht gegenwärtig. Allerdings konnte ich Ihre Angaben anhand meiner Unterlagen verifizieren.
Ich bitte daher meine spontane Reaktion zu entschuldigen und bedanke mich für Ihr Angebot, welches ich anzunehmen Gedanke.
Wie überweise ich allerdings auf mein Consors Konto? Für die Kontoverbindungen wäre ich dankbar.

Trotzdem möchte ich das Depot kündigen. Für eine Bestätigung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen"



Update 25.08.2008

Ich habe noch 68 EUR überwiesen und Cortal Consors hat inzwischen mein Depot und Konto gelöscht.

Aber für mich gilt:

Cortal Consors niemals wieder!

Freitag, 18. Juli 2008

Amtsmissbrauch bei der Polizei?

Erstens kommt es anders...
Als ich Anfang Mai zu meiner Mutter fahre, ahne ich noch nicht welcher Ärger da auf mich zukommt. Als ich kurz vor dem Haus meiner Mutter um die 90° Kurve biege, stehen unsere 3 Lieblingsnachbarn Herr Schneider-Sabel, Herr Nold und Herr Meinusch meinem Eindruck nach schlecht gelaunt in Ihren Gärten.

Dass wir so gute Freunde sind, liegt unter anderem daran, dass die Herren die Straße vor Ihren Häusern seit Jahren als Ihr persönliches Eigentum betrachten. Stellt man den Wagen in der Nähe Ihrer Häuser ab, wird man schon mal zugeparkt oder aggressiv darauf hingewiesen den Wagen doch bitte 200m weiter die Straße runter abzustellen.

Freundschaft geht über alles...
Kurz nachdem ich aus dem Auto steige kommen Sie auch schon angerannt, offensichtlich hat Ihnen meine Fahrweise nicht gefallen. In dem nun folgenden Wortgefecht, verliert Herr Schneider-Sabel die Kontrolle und schlägt mir an den Kopf.

Als ich gerade in Kampfstellung gehe und die Herren pflichtgemäß auf meine Kampfsporterfahrung hinweise, fangen die Gattinnen der Herren Ihre Ehemänner ein und begleiten Sie nach Hause.

An dem Punkt denke ich mir noch nichts und will die Sache auf sich beruhen lassen.

Aber nein...

Die Polizei erscheint auf der Bühne
30 Minuten später steht die Polizei in Form von Polizeikommissar Steffes und seinem Kollegen von der Polizeiwache St. Goarshausen vor der Tür.

Man ist der Meinung "ich wäre mit nicht angepasster Geschwindigkeit" gefahren.

Ah ja......... nicht angepasste Geschwindigkeit.... kommt das kommt kurz vor oder nach "wahnsinniger Geschwindigkeit"...

Die Stelle ist übrigens außerorts, dort gilt keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber aufgrund der engen Kurve mit anschließenden 15% Steigung kommt man ohnehin nicht schneller als mit 10 km/h um die Kurve ohne bei Herr und Frau Schneider-Sabel samt Wagen im Wohnzimmer zu stehen....

Gut... Ich sage natürlich, dass ich durchaus mit angepasster Geschwindigkeit gefahren bin und gebe zu Protokoll, dass ich von Herrn Schneider-Sabel tätlich angegriffen wurde. Die Polizisten erkennen zumindest in einem Punkt schnell den Sachverhalt "Das ist jetzt aber Kindergarten" stellt der PK Steffes völlig zu recht fest.

Ok.........

Wer jetzt denkt, dass war's.....
Am 15.06.2008 bekomme ich eine "Betroffenen Anhörung" zu gesendet.

Dort heißt es:

".....

Ordnungwidrigkeit: Laut Zeugenaussagen fuhren Sie in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen-/Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

....

Steffes PK"

Ich schreibe zurück:

"Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit.

Die Zeugen betrachten seit Jahren die Straße als Ihr persönliches Eigentum und traten diesbezüglich bereits mehrfach aggressiv in Erscheinung. Hierfür gibt es ebenfalls Zeugen. Ich bitte um sofortige Einstellung"


War's das jetzt?
Spätestens an diesem Punkt rechne ich mit einem Ende dieses Unsinns, aber wieder einmal sollte ich mich irren.

Stattdessen fahren jetzt PK Herr Steffes und sein Kollege unaufgefordert ein zweites Mal zu den 3 Herren um sich die Angaben noch einmal persönlich bestätigen zu lassen.

Wer hat denn so was schon mal erlebt? Ich hatte sogar schon Probleme die Polizei nach einem Unfall ohne Personenschaden an den Unfallort zu bekommen. Nachdem man mir mein Auto aufgebrochen hat, mußte ich zur Polizei fahren. Da kam überhaupt keiner.

Aber das die Polizei wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" 2 mal ausrückt, einmal davon sogar ohne Aufforderung, habe ich bisher nicht für möglich gehalten.

Wozu rede ich eigentlich?
In der Folge erreicht mich
am 18.7.2008 im gelben Umschlag ein Bußgeldbescheid.

"Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer,

Ihnen wird vorgeworfen ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen-/Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

§3 Abs. 1, §49 StVO, §24 StVG; 8.1 BKat

....

Zeuge: PK Steffes, PI St. Goarshausen, Herr Schneider-Sabel, Her Nold, Herr Meinunsch.

Das Kraftfahrtbundesamt wir bei Rechtskraft dieses Bußgeldbescheides die Entscheidung vorraussichtlich mit 3 Punkten bewerten. Die Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldverfahrens und somit nicht anfechtbar

...
eine Geldbuße festgesetzt (§17 OWig von ) 50EUR
Gebühr 20 EUR
Auslagen der Verwaltung 3,5 EUR
Zusammen: 73,50 EUR

Bad Ems den 15.07.2008

Im Auftrag
Michael Nagel"


(Klicken für größeres Bild)


Bitte?????

Aufrund der rein subjektiven Einschätzung von 3 meiner Meinung nach mit Ihrem Leben unzufriedenen Nachbarn 3 Punkte und 75 EUR?


Vor einigen Jahren wurde mein Auto an Sylvester just an der Stelle aufgebrochen, welche von dem Trio als Parkplatz (statt vor Ihrem Haus) angegeben wird. Dabei wurde einfach ein Stein durch die Scheibe geschmissen.

Nach meinem Anruf bei der Polizei in St.Goarshausen ließen sich die Kollegen mehrere Stunden Zeit um in Erscheinung zu treten. Aber obwohl zahlreiche Spuren von dem Einbruch vorhanden waren, stiegen die Polizisten nicht mal aus, sondern fuhren lediglich in 5 Meter Entfernung an meinem Wagen vorbei. Und obwohl ich natürlich Anzeige erstattet habe, habe ich von diesem Tag nie wieder etwas in der Sache gehört.

Das ist meiner Erfahrung nach das ganz normale Niveau der Polizeiwache St. Goarshausen.

Aber wie erklärt sich dann das plötzliche Engagement in einer absolut nichtigen wie hoffnungslosen Sache? Es fehlt noch ein pikantes Detail.

Frau Schneider-Sabel ist Beamtin bei der JVA (Justizvollzugsanstalt).

Aber natürlich ist der ein Schelm der jetzt böses dabei denkt........

Ich habe mir diesen Blödsinn ja lange mit angesehen, aber jetzt habe ich den Kanal gestrichen voll.

Ich werde einen Anwalt einschalten und gegen die Beamten sowie gegen Frau Schneider-Sabel Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmißbrauch einlegen. Aber damit Herr Scheider-Sabel nicht leer ausgeht, gibt es für Ihn eine Anzeige wegen Körperverletzung.






Was ist eigentlich möglich?
Ein wenig Physik. Der Umfang der Kurve beträgt 46,55m. U = 2 * pi * r => r = 7,4m

Bei 30km/h währe die Zentrifugalkraft = m * v^2 /r (bei 1000kg) = 9000 Newton was rund 2 facher Erdbeschleunigung entspricht. Das sind Werte wie bei einem Formel 1 Wagen.

Update 10.08.2008

Mir ist übrigens noch aufgefallen, dass meine Rechnung nicht mal stimmt. Die Zentrifugalkraft ist sogar größer als von mir berechnet, da ich statt dem mittleren Radius den äußeren Radius der Kurve genommen haben.

Wie auch immer: Ich habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet und Strafanzeige gegen den Herrn Schneider Sabel wegen Körperverletzung gestellt. Obwohl mir dieser Kindergarten eigentlich zuwider ist, muß man auch mal klarstellen, dass irgendwann mal Schluss ist.

"Unbegründete Einwendungen"
Der vom Anwalt eingelegte Einspruch wurde allerdings inzwischen von Herrn Michael Nagel von der Kreisverwalung als "als zulässig, jedoch in der Sache unbegründet" zurückgewiesen. Aber leider fehlt die Begründung, warum es unbegründet sein soll.

Grund genug für mich nachzufragen, mit welcher Begründung hier überhaupt die Anzeige aufrecht erhalten wird.

"Sehr geehrter Herr Nagel,

wie mein Anwalt bereits festgestellt hat, hat die Aussage der Zeugen keinerlei Beweiskraft. Darüber hinaus wurde inzwischen gegen einen Zeugen Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt, und ein zweiter Zeuge steht meinen Informationen zufolge schon nicht mehr als Zeuge zur Verfügung.

Können Sie mir als Laien kurz erklären auf welcher Grundlage das Verfahren trotz Einspruch weiterhin betrieben wird?

Der geschaffene Präzendensfall würde bedeuten, dass in Deutschland jeder, jeden, jederzeit wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" anzeigen könnte.

Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, genau null.

Ich wäre daher für eine Einstellung des Verfahrens dankbar.

Mit freundlichen Grüßen!"

Herr Nagel meldet sich schon am 11.08.2008 wieder. Allerdings ohne die Frage zu beantworten.


"Sehr geehrter Herr ABC,

in Ihrem v. g. Schreiben haben Sie uns gebeten, unsere Verfahrenweise zu erklären.Die Einlassung Ihres Verteidigers wurde von uns geprüft. Die von ihm gemachten Angaben reichten uns jedoch nicht aus, Ihr Verfahren einzustellen.


Zur weiteren Entscheidung wurde die Akte deshalb an die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet. In der Regel wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht zur endgültigen Entscheidung abgegeben.


Abschließend möchte ich noch mitteilen, dass auch Anzeigen von privaten Personen nachgegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Michael Nagel"

Vom Staatsanwalt...
D.h .die Sache ist inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. Dooh! Ich habe die Tage mit meinem Anwalt gesprochen. Sollte der Staatsanwaltschaft im Moment langweilig sein (d.h. auch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nicht) kann es hier tatsächlich zu einem Gerichsverfahren kommmen. Hier die Vorschau auf das Gerichtsprotokoll:

Richter: "Sind Sie mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren?"

Ich: "Nö"

Kläger: "Doch"

Ich: "Nö"

Kläger: "Aber voll ey"

Ich: "Stimmt ja gar nicht!"

Klöger: "Doch doch doch"

Ich: "Nö Nö Nö"

....

Wen sich hier jemand an seine Kinder oder an seine Kindergartenzeit erinnert fühlt, kommt das sicherlich nicht von ungefähr. Erschreckend finde ich allerdings, dass sich unser Justizsystem mit Angelegenheiten auf diesem Niveau beschäftigt. Gott sein Dank können 3-Jährige noch keine Anzeige erstatten, sonst wären unsere Gerichte wahrscheinlich mittlerweile zusammengebrochen.

Zum Richter...

Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf. Am 25.08.2008 meldet sich das Amtsgericht im Form von Herr Richter Dr. Trosch vom Amtsgericht Lahnstein zu Wort.

"wegen Straßenverkehrswidrigkeit

sind nach Aktenlage für Ihren Einspruch vom 22.07.2008 gegen den Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Rhein-Lahn vom 15.07.2008 keine Erfolgsaussichten erkennbar, da nach Aktenlage die Höhe des Bußgeldes, die im Übrigen auch dem Regelsatz des Bußgeldkatalogs entspricht, mehr als angemessen erscheint.

Ich empfehle Ihnen daher, den Einspruch zurückzunehmen, da ansonsten eine Hauptverhandlung durchzuführen wäre, zu der Ihr persönliches Erscheinen angeordnet würde.

Im Falle Ihrer Verurteilung kämen neben dem hohen Zeitaufwand weitere Kosten auf Sie zu.
Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit,binnen zwei Wochen zu erklären, ob Sie den Einspruch zurücknehmen.

Sollten Sie keine Stellungnahme abgeben, wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.

- 2 -
Bitte reichen Sie, eine fortdauernde Vertretung unterstellt eine Vollmacht zur Akte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Trosch
Richter"

Bittee???

Die Antwort gebe ich Herrn Dr. Trosch persönlich:

"Sehr geehrter Richter Dr. Trosch,

Aus meiner Sicht ergibt sich folgende Faktenlage:
• Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit.
• Es ist physikalisch gar nicht möglich unter den Verhältnissen (sehr enge Kurve im Eingangsbereich zur Stichstrasse, danach >15% Steigung und nur 50m Strecke) auf die angebliche Geschwindigkeit von über 50km/h zu beschleunigen.
Gehen wir von 10km/h bei der Einfahrt in die Strasse und 20m Bremsweg aus, so blieben mir 30m bei 15% Steigung um von 10km/h auf über 50km/h zu beschleunigen. Das ist mehr als doppelte der Beschleunigung, zu der das Fahrzeug auf gerader Strasse in der Lage ist.
• Ein Zeuge wurde bei der Auseinandersetzung handgreiflich, gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Körperverletzung, ein Zeuge steht nicht mehr als Zeuge zur Verfügung. Es ist aktenkundig, dass es sich um eine jahrelange Nachbarschaftsstreitigkeit handelt, bei denen die Zeugen bereits mehrfach aggressiv in Erscheinung traten.
• Es handelt sich um eine Geschwindigkeitseinschätzung von Laien im Querverkehr. Daher liegen meiner Meinung nach überhaupt keine beweiskräftigen Tatsachen vor.
• Ich bin der einzige der weiß wie schnell ich gefahren bin, jedoch wird mMn. meiner Aussage bisher keinerlei Bedeutung zugemessen.

Sollte ich verurteilt werden würde der geschaffene Präzedensfall bedeuten, dass in Deutschland jeder, jeden, jederzeit wegen nicht angepasster Geschwindigkeit anzeigen kann, ohne dass der Betroffene eine Möglichkeit hat, dies abzuwenden.

Das hätte ich gerne zur weiteren Verwendung schriftlich in Form einer Urteilsbegründung und bitte daher um Verständnis, dass ich auf keinen Fall meinen Einspruch zurückziehen werde und stattdessen darum bitte, dieses Verfahren einzustellen.

Ich weise darauf hin, dass ein persönliches Erscheinens für mich aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit mit erheblichen Unkosten verbunden ist. "

Fragen dürfen gestellt werden?
Ich kanns nicht lassen und frag am 15.09.2008 mal nach, wie der Richter Dr. Trosch zu seiner Meinung kommt....

"Sehr geehrter Richter Dr. Trosch,

in Ihrem Schreiben vom 25.08.2008 schreiben Sie es wären "keine Erfolgsaussichten erkennbar".

Wäre es Ihnen möglich, dies kurz zu begründen?

Ehrlich gesagt ich fände es sehr erschreckend, wenn es in Deutschland möglich wäre, dass man erst provoziert, bedroht, geschlagen, angezeigt und verurteilt werden könnte, ohne dass man sich in irgend einer Weise gesetzeswidrig verhalten hätte.

Mit freundlichen Grüßen,"


Darüber hinaus will ich mal den ADAC aktivieren... Den erreicht man hier.

"Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. In einer ganz normalen Nachbarschaftstreitigkeit ist unser Nachbar auf die Idee gekommen, mich wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" (d.h. in diesem Fall mit mehr als 50 km/h) anzuzeigen.

Der "Tatort" ist eine 50m lange Stichstrasse mit 16% Steigung und kann aufgrund einer engen Kurve nur im 1. Gang befahren werden.

Alle Versuche, diesen Unsinn einstellen zu lassen sind gescheitert und mittlerweile ist die Sache trotz eingeschaltetem Anwalt am Amtsgericht Lahnstein. Der zuständige Richter Dr. Trosch hat sich schon geäußert und ist der Meinung "es wären keine Erfolgsaussichten erkennbar".

Meiner Meinung nach lassen sich Geschwindkeiten von Personen nicht schätzen, da die menschliche Wahrnehmung von Geschwindigkeiten von zahlreichen Faktoren (z.B. Position der Person, Größe des Fahrzeugs, Breite der Strasse etc) abhängt.

Könnt Ihr mir einen Hinweis auf eine Studie oder ein Gerichtsurteil geben in welcher dies belegt wird?"

Ist der Richter befangen?
Inzwischen hat mein Anwalt am 16.09.2008 beantragt, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Die Aussage es seien keine "Erfolgsaussichten erkennbar" ist unserer Meinung nach eine klare Vorverurteilung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter die vorab gefasste Meinung noch mal ändert, tendiert gegen null. Immerhin wurde der Termin inzwischen verlegt. Das dumme ist nur, dass der Richter Dr. Trosch selbst über den Befangenheitsantrag entscheiden kann.... Seufz.

Der ADAC bietet Hilfe an (17.09.2008)
Der ADAC in Form der "Juristische Zentrale-Verbraucherschutz Recht" hat sich heute morgen bei mir telefonisch gemeldet und hat Hilfe angeboten. Man möge doch bitte mal die Akte vorbeischicken. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wir dies wohl auch tun.

Nachbarn schlagen ist in Ordnung (20.10.2008)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz meldet sich zu Wort.

"Sehr geehrter Rechtsanwalt ABC

In dem vorbezeichneten Verfahren wurde heute folgende Entscheidung getroffen.:

Von der Erhebung der öffentlichen Klage wird bezüglich Schneider-Sabel abgesehen.

Straftaten wie die angezeigte können gemäß §§ 374,376 der Strafprozessordnung vom Verletzten selbst im Wege der Privatklage verfolgt werden, ohne dass es einer Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf. Die Erhebung der öffentlichen Klage ist in diesem Fällen nur zulässig, wenn ein öffentliches Ineresse an der Strafverfolgung besteht. Dieses ist in der Regel dann gegeben, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört un die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, zum Beispiel wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat oder wegen der niedrigen Beweggründe des Täters. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor.

Es handelt sich offensichtlich um rein private Streitigkeiten.

Die Angelegenheit kann au dem Privatklageweg weiterverfolgt werden, der ebenfalls eine Bestrafung ermöglicht. Dem Rechtsschutz- und Sühnebedürfnis wird damit ausreichend Rechnung getragen.

Die Privatklage ist beim zuständigen Amtsgericht zu erheben, und zwar durch Erklärung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch Einreichung einer Anklageschrift (§381 der Strafprozessordnung). Der Erhebung der Klage muss jedoch in der Regel ein Sühneverfahren beim Schiedsmann vorausgehen.


Eventuell bestehende zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Schmitz

Oberstaatsanwalt"

Was heißt denn das jetzt? Frauen und Nachbarn verprügeln ist ok, ist ja rein privat??? Wenn ich jemanden mit einer guten Begründung die Fresse einschlage, ist das kein niederer Beweggrund?

Das bedeutet zumindest, dass man getrost seinem Nachbarn eine Ballern kann und ihn danach wegen nicht angepasster Geschwindigkeit anzeigen kann. Die Anzeige wegen Körperverletzung wird dann wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt, zweiteres geht vor Gericht mit dem Hinweis des Richters, dass "keine Erfolgsaussicht für den Beklagten erkennbar sind".

Es bestätigt sich mal wieder

Vor Gericht und auf hoher See legt alles in Gottes Hand.

29.10.2008

Vom Direktor des Amtsgerichts erhalte ich auf meinen Befangenheitsantrag folgende Stellungnahme:

"Der Antrag ... auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit war unbegründet.

.....


Bei vernünftiger Betrachtung kann deshalb ein Betroffener nicht davon ausgehen, der amtierende Richter habe damit zum Ausdruck gebracht, dass er sich bereits ein abschließendes Urteil gebildet habe, welches durch den Eindruck einer Haupverhandlung nicht mehr geändert werden könnte.


...


gez. Conradi

Direktor des Amtsgerichts"


D.h. wenn mir ein Richter vor der eigentlichen Hauptverhandlung sagt: "Versuchs gar nicht erst, Du verlierst", dann ist der Richter unbefangen und der Ausgang des Verfahrens völlig offen?

Bitte?

Und vernünftige Betrachtung? Welche Art von Vernunft meint Herr Conradi?

Die entscheidende Frage....

Wenn die Aussage von Herr Trosch keine Vorwegnahme des Urteils ist, was müßte ein Richter sagen, um genau das auszudrücken???

Das ließe sich in dem Fall gar nicht mehr in Worten fassen :-))))) .

23.02.2009

Ich sollte nicht zuviel versprochen haben. Ende Januar kam es dann zur Gerichtsverhandlung am Amtsgericht in Lahnstein.

Es war ein freundiges Wiedersehen. Herr Meinusch, Herr Nold und Herr Schneider-Sabel wurden nacheinander in den Gerichtssaal gerufen. Dabei stellte sich folgendes heraus.

Herr Meinusch stand in seiner Einfahrt als ich um die Kurve kam. Er hörte ein Quitschen und ein zügiges Beschleunigen. Das wars.

Gleiches von Herr Nold. Nur das er nicht mal ein Quitschen gehört hat. Keiner von den beiden hatte mich überhaupt fahren gesehen, nur gehört.

Der einzige der mich tatsächlich gesehen hatte war der arbeitslose Schweisser Schneider-Sabel. Nur stellte sich jetzt heraus, dass mich gar nicht auf den 50m 16% Steigung zum Haus meiner Mutter gesehen hatte, sondern ganze 10 - 15m vor der Einfahrt in die Stichstrasse. Eine Kurve die selbst gemäß der Aussage aller Zeugen nur im 1. Gang befahren werden kann.

Auf meine Frage, wie er denn meine Geschwindigkeit festgestellt habe, antwortete er "das habe er im Gefühl...". Nur traute er offensichtlich jetzt seinen eigenen Gefühlen nicht mehr, denn statt 60km/h waren es jetzt wohl doch nur 30km/h. Ich konnte mir den Kommentar zu dem Zeitpunkt nicht ersparen, dass wir ja wohl kaum hier wären, wenn er gleich gesagt hätte ich wäre 30 gefahren. Lustig wurde es noch mal als ich nachfragte, ob er öfters andere Fahrzeuge anhalte und darauf hinweise, dass Sie zu schnell fahren würden. Erst drückte er sich und versuchte um die Antwort herzumzukommen. Als der Richter in dann aber darauf hinwies, dass er die Frage beantworten müsse, gab er zu sogar hin und wieder den "rasenden" BO-Frost Laster anzuhalten. Denn "man kann da einfach net so schnell fahre, dass geht net!!". Dass er gewaltätig geworden war, hatte er seltsamerweise inzwischen vergessen.

Selbst dem guten Richter Trosch war klar, dass Herr Schneider-Sabel als Zeuge nicht mehr Wert war als der Haufen Papier, den er vor sich liegen hatte.

Aber die Pointe sollte jetzt erst noch kommen. Nachdem alle Zeugen gehört waren, meinte der gute Richter Trosch, ich wäre da wohl doch ein wenig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren.

"Bitte???"

"Ja, wenn man ein Quitschen gehört hat war es ja wohl kaum angepasste Geschwindigkeit."

Ok. Klar.

"§ 0815 StVO

I.
Wer seine Reifen vorsätzlich oder fahrlässig quitschen lässt, fährt mich nicht angepasster Geschwindigkeit. Das wird mit 75 EUR sowie 3 Punkten geahndet.

II.
Wer seinen Richter nach einer Vorverurteilung zusätzlich wegen Befangenheit ablehnt, dem droht sogar der unbefristete Führerscheinentzug sowie mindestens 3 Jahre Arbeitslager in Sibirien. "

Der gute Mann wollte mich trotz allem verknacken.

Erst als ich freundlicherweise darauf hinwies, dass ein Zeuge gewaltätig geworden war, ich selbst laut den Zeugen nur 30 km/h gefahren war, mich überhaupt nur einer von den drei gesehen hatten und nur einer von den beiden belastbaren Zeugen überhaupt ein Quitschen gehört hatte seufzte er nach einiger Bedenkzeit enttäuscht in Richtung meines Anwalts .... "Wäre der Anwalt mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden?".

Mein Anwalt nahm dankend an.

Man muß dazu sagen, dass eine Einstellung kein Freispruch ist. Das heißt konkret, dass ich auf meinen Kosten sitzenbleibe und die Allgemeinheit für die Kosten des Verfahren aufkommt.

Inzwischen habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den PK Steffes eingereicht.

"Beschwerde gegen PK Steffes / Polizeinspektion St.Goarshausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sache 123 nahm der PK Steffes am 11.05.2008 eine Anzeige gegen mich auf.

Darin behauptet Herr Schneider-Sabel ich sei am 11.05.2008 mit 50-60km/h durch das Ferienwohngebiet am Hauserbach gefahren, was unter den besonderen örtlichen Umständen "Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit" bedeutet hätte.

Anbei finden Sie die Skizze. Die eingezeichneten Markierungen entsprechen den Angaben der Zeugen vor Gericht.

Blau: Standort des Zeugen Schneider-Sabel
Lila: Standort des Zeugen Meinusch
Grün: Standort des Zeugen Nold
Rot: Mein Fahrweg
Gelb: Zeitpunkt zu dem der Zeuge Schneider-Sabel mich zum ersten Mal gesehen hat.

Das bedeutet: Nur Herr Schneider-Sabel konnte mich bei der Einfahrt in die Strasse "Am Hauserbach" beobachten.

Das würde bedeuten, ich wäre 10m vor der Einfahrt in eine Stichstrasse mit 16% Steigung und 4,5m mittlerem Kurvenradius noch 60km/h schnell gewesen.

Das ist absolut unmöglich.

Vor Gericht sagten alle Zeugen aus, dass die Kurve nur im ersten Gang befahren werden kann. Herr Steffes kennt die örtlichen Gegebenheiten sehr gut, da er die Strecke zu unserem Haus fuhr um die Anzeige aufzunehmen.

Auf die Frage bei Gericht, wie Herr Schneider-Sabel die Geschwindigkeit des frontal auf Ihn zukommenden PKW festgestellt habe, antwortete dieser "das habe er im Gefühl".

Allerdings hielt Herr Schneider-Sabel seine "gefühlte" Behauptung ich sei mit 60km/h gefahren vor Gericht nicht mehr aufrecht, sondern behauptete jetzt es wären wohl doch nur 30 km/h gewesen.

Aufgrund der meiner Meinung nach überaus schlampigen Ermittlungsarbeit von Herrn PK Steffes wurde ich jetzt 9 Monate lang von Polizei, Kreisverwaltung und Gericht immer wieder gezwungen zu der Sache Stellung zu nehmen. Am Freitag letzter Woche kam es sogar zur Gerichtsverhandlung zu der ich von hier nach Lahnstein musste. Dort wurde das Verfahren jetzt endlich eingestellt.

Der Zeitaufwand war für mich erheblich, aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit kam es für mich sogar zu Verdienstausfällen.

Darüber hinaus wurde der Herr PK Steffes bei seinem Erscheinen am 11.05.2008 von mir darüber informiert, dass der Zeuge Schneider-Sabel im Zuge des verbalen Konflikts gewalttätig geworden war und mir unter Zeugen an den Kopf geschlagen hatte. Dies wiederum wird von Herrn PK Steffes in seinem Bericht mit keinem Wort erwähnt.

Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob hier eventuell ein Fall von Amtsmissbrauch vorlag, da Frau Schneider-Sabel meinem Kenntnisstand nach eine Beamtin der JVA ist.

Mit freundlichen Grüßen!"

24.02.2009

Der leitende Oberstaatsanwalt Koblenz Dr. Hund meldet sich....

"Sehr geehrter Herr ABC,

auf Ihr vorbezeichnetes Schreibe habe ich den Sachverhalt überprüft, jedoch keinen Anlass zu dienstaufsichtlichen Maßnahmen gefunden.

...

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Dr. Hund"

Abschließend....

Der Grundsatz

"Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand."

gilt mehr denn je. Richter sind auf Gesetze genauso angewiesen, wie der Mensch auf Klopapier.

"Ist ganz praktisch, zur Not geht's aber auch ohne"

Unabhängige Richter sind nicht immer von Vorteil aber Alternativen dazu gibt es auch nicht.

Wer vor Gericht zu erscheinen hat, sollte sich wie überall im Leben um sich selbst kümmern. Anwälte bekommen Ihr Geld ob Sie gewinnen oder nicht.