Sonntag, 5. April 2009

Deckt die Rechtswaltskammer Frankfurt betrügerische Anwälte?

In Bezug auf meine Beschwerde gegen den Rechtsanwalt Gerhard Winnebald, habe ich jetzt nach 9 Monaten folgendes Schreiben erhalten.....

"Sehr geehrter Herr ABC,

Bezug nehmend auf Ihre Sachstandsanfrage vom 01.02.2009 teile ich Ihnen mit, dass das Verfahren Verfahren gegen den Rechtsanwalt Gerhard Winnebald von der Generalstaatsanwaltschaft mit Beschluss vom 13.01.2009 gemäß §170 Abs. 2 StPO i.V.m § 116 BRAO eingestellt wurde. Das Verfahren ist damit auch gegenüber der Rechtsanwaltskammer Frankfurt abgeschlossen und kann nicht mehr aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolf
Geschäftsführerin
Rechtsanwältin"

Auf meine Nachfrage, wie sich das genau begründet bekam ich folgende aussagekräftige Antwort....

"Sehr geehrter Herr ABC,
weitere Auskünfte kann ich Ihnen in Hinblick auf die Verschwiegenheitsverpflichtung bei internen disziplinarrechtlichen Verfahren nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolf
Geschäftsführerin
Rechtsanwältin"


Sensationell. Das Ergebnis ist nach 11 Monaten für mich...

NICHTS...

"Herzlichen Dank für Ihre Mitteilung vom 05.03.09.

Da meine Beschwerde nach 10 Monaten in wahrsten Sinne des Wortes zu "überhaupt nichts" geführt hat, möchte ich Sie mit Nachdruck an Ihre Aufgabe erinnern. Diese lautet: "Die Wahrung der Rechtsordnung der Rechtsanwälte". Mit Ihrem Schreiben drücken Sie aus, dass es zur Rechtsordnung der Anwälte gehört, wenn Anwälte
* ihre Klienten belügen,
* Besuchsrechtsprozesse verschleppen
* Prozeßbetrug begehen

Da Sie das sicherlich nicht sagen wollten, reiche ich hiermit erneut Beschwerde gegen Herr Winnebald ein. Die Begründung hierfür entnehmen Sie bitte obigem Aktenzeichen. Da von beiden Seiten bereits alles gesagt wurde, was man sagen kann, erwarte ich eine zügige Entscheidung.


Mit Gruß,"

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