Freitag, 18. Juli 2008

Amtsmissbrauch bei der Polizei?

Erstens kommt es anders...
Als ich Anfang Mai zu meiner Mutter fahre, ahne ich noch nicht welcher Ärger da auf mich zukommt. Als ich kurz vor dem Haus meiner Mutter um die 90° Kurve biege, stehen unsere 3 Lieblingsnachbarn Herr Schneider-Sabel, Herr Nold und Herr Meinusch meinem Eindruck nach schlecht gelaunt in Ihren Gärten.

Dass wir so gute Freunde sind, liegt unter anderem daran, dass die Herren die Straße vor Ihren Häusern seit Jahren als Ihr persönliches Eigentum betrachten. Stellt man den Wagen in der Nähe Ihrer Häuser ab, wird man schon mal zugeparkt oder aggressiv darauf hingewiesen den Wagen doch bitte 200m weiter die Straße runter abzustellen.

Freundschaft geht über alles...
Kurz nachdem ich aus dem Auto steige kommen Sie auch schon angerannt, offensichtlich hat Ihnen meine Fahrweise nicht gefallen. In dem nun folgenden Wortgefecht, verliert Herr Schneider-Sabel die Kontrolle und schlägt mir an den Kopf.

Als ich gerade in Kampfstellung gehe und die Herren pflichtgemäß auf meine Kampfsporterfahrung hinweise, fangen die Gattinnen der Herren Ihre Ehemänner ein und begleiten Sie nach Hause.

An dem Punkt denke ich mir noch nichts und will die Sache auf sich beruhen lassen.

Aber nein...

Die Polizei erscheint auf der Bühne
30 Minuten später steht die Polizei in Form von Polizeikommissar Steffes und seinem Kollegen von der Polizeiwache St. Goarshausen vor der Tür.

Man ist der Meinung "ich wäre mit nicht angepasster Geschwindigkeit" gefahren.

Ah ja......... nicht angepasste Geschwindigkeit.... kommt das kommt kurz vor oder nach "wahnsinniger Geschwindigkeit"...

Die Stelle ist übrigens außerorts, dort gilt keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber aufgrund der engen Kurve mit anschließenden 15% Steigung kommt man ohnehin nicht schneller als mit 10 km/h um die Kurve ohne bei Herr und Frau Schneider-Sabel samt Wagen im Wohnzimmer zu stehen....

Gut... Ich sage natürlich, dass ich durchaus mit angepasster Geschwindigkeit gefahren bin und gebe zu Protokoll, dass ich von Herrn Schneider-Sabel tätlich angegriffen wurde. Die Polizisten erkennen zumindest in einem Punkt schnell den Sachverhalt "Das ist jetzt aber Kindergarten" stellt der PK Steffes völlig zu recht fest.

Ok.........

Wer jetzt denkt, dass war's.....
Am 15.06.2008 bekomme ich eine "Betroffenen Anhörung" zu gesendet.

Dort heißt es:

".....

Ordnungwidrigkeit: Laut Zeugenaussagen fuhren Sie in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen-/Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

....

Steffes PK"

Ich schreibe zurück:

"Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit.

Die Zeugen betrachten seit Jahren die Straße als Ihr persönliches Eigentum und traten diesbezüglich bereits mehrfach aggressiv in Erscheinung. Hierfür gibt es ebenfalls Zeugen. Ich bitte um sofortige Einstellung"


War's das jetzt?
Spätestens an diesem Punkt rechne ich mit einem Ende dieses Unsinns, aber wieder einmal sollte ich mich irren.

Stattdessen fahren jetzt PK Herr Steffes und sein Kollege unaufgefordert ein zweites Mal zu den 3 Herren um sich die Angaben noch einmal persönlich bestätigen zu lassen.

Wer hat denn so was schon mal erlebt? Ich hatte sogar schon Probleme die Polizei nach einem Unfall ohne Personenschaden an den Unfallort zu bekommen. Nachdem man mir mein Auto aufgebrochen hat, mußte ich zur Polizei fahren. Da kam überhaupt keiner.

Aber das die Polizei wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" 2 mal ausrückt, einmal davon sogar ohne Aufforderung, habe ich bisher nicht für möglich gehalten.

Wozu rede ich eigentlich?
In der Folge erreicht mich
am 18.7.2008 im gelben Umschlag ein Bußgeldbescheid.

"Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer,

Ihnen wird vorgeworfen ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen-/Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

§3 Abs. 1, §49 StVO, §24 StVG; 8.1 BKat

....

Zeuge: PK Steffes, PI St. Goarshausen, Herr Schneider-Sabel, Her Nold, Herr Meinunsch.

Das Kraftfahrtbundesamt wir bei Rechtskraft dieses Bußgeldbescheides die Entscheidung vorraussichtlich mit 3 Punkten bewerten. Die Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldverfahrens und somit nicht anfechtbar

...
eine Geldbuße festgesetzt (§17 OWig von ) 50EUR
Gebühr 20 EUR
Auslagen der Verwaltung 3,5 EUR
Zusammen: 73,50 EUR

Bad Ems den 15.07.2008

Im Auftrag
Michael Nagel"


(Klicken für größeres Bild)


Bitte?????

Aufrund der rein subjektiven Einschätzung von 3 meiner Meinung nach mit Ihrem Leben unzufriedenen Nachbarn 3 Punkte und 75 EUR?


Vor einigen Jahren wurde mein Auto an Sylvester just an der Stelle aufgebrochen, welche von dem Trio als Parkplatz (statt vor Ihrem Haus) angegeben wird. Dabei wurde einfach ein Stein durch die Scheibe geschmissen.

Nach meinem Anruf bei der Polizei in St.Goarshausen ließen sich die Kollegen mehrere Stunden Zeit um in Erscheinung zu treten. Aber obwohl zahlreiche Spuren von dem Einbruch vorhanden waren, stiegen die Polizisten nicht mal aus, sondern fuhren lediglich in 5 Meter Entfernung an meinem Wagen vorbei. Und obwohl ich natürlich Anzeige erstattet habe, habe ich von diesem Tag nie wieder etwas in der Sache gehört.

Das ist meiner Erfahrung nach das ganz normale Niveau der Polizeiwache St. Goarshausen.

Aber wie erklärt sich dann das plötzliche Engagement in einer absolut nichtigen wie hoffnungslosen Sache? Es fehlt noch ein pikantes Detail.

Frau Schneider-Sabel ist Beamtin bei der JVA (Justizvollzugsanstalt).

Aber natürlich ist der ein Schelm der jetzt böses dabei denkt........

Ich habe mir diesen Blödsinn ja lange mit angesehen, aber jetzt habe ich den Kanal gestrichen voll.

Ich werde einen Anwalt einschalten und gegen die Beamten sowie gegen Frau Schneider-Sabel Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmißbrauch einlegen. Aber damit Herr Scheider-Sabel nicht leer ausgeht, gibt es für Ihn eine Anzeige wegen Körperverletzung.






Was ist eigentlich möglich?
Ein wenig Physik. Der Umfang der Kurve beträgt 46,55m. U = 2 * pi * r => r = 7,4m

Bei 30km/h währe die Zentrifugalkraft = m * v^2 /r (bei 1000kg) = 9000 Newton was rund 2 facher Erdbeschleunigung entspricht. Das sind Werte wie bei einem Formel 1 Wagen.

Update 10.08.2008

Mir ist übrigens noch aufgefallen, dass meine Rechnung nicht mal stimmt. Die Zentrifugalkraft ist sogar größer als von mir berechnet, da ich statt dem mittleren Radius den äußeren Radius der Kurve genommen haben.

Wie auch immer: Ich habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet und Strafanzeige gegen den Herrn Schneider Sabel wegen Körperverletzung gestellt. Obwohl mir dieser Kindergarten eigentlich zuwider ist, muß man auch mal klarstellen, dass irgendwann mal Schluss ist.

"Unbegründete Einwendungen"
Der vom Anwalt eingelegte Einspruch wurde allerdings inzwischen von Herrn Michael Nagel von der Kreisverwalung als "als zulässig, jedoch in der Sache unbegründet" zurückgewiesen. Aber leider fehlt die Begründung, warum es unbegründet sein soll.

Grund genug für mich nachzufragen, mit welcher Begründung hier überhaupt die Anzeige aufrecht erhalten wird.

"Sehr geehrter Herr Nagel,

wie mein Anwalt bereits festgestellt hat, hat die Aussage der Zeugen keinerlei Beweiskraft. Darüber hinaus wurde inzwischen gegen einen Zeugen Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt, und ein zweiter Zeuge steht meinen Informationen zufolge schon nicht mehr als Zeuge zur Verfügung.

Können Sie mir als Laien kurz erklären auf welcher Grundlage das Verfahren trotz Einspruch weiterhin betrieben wird?

Der geschaffene Präzendensfall würde bedeuten, dass in Deutschland jeder, jeden, jederzeit wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" anzeigen könnte.

Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, genau null.

Ich wäre daher für eine Einstellung des Verfahrens dankbar.

Mit freundlichen Grüßen!"

Herr Nagel meldet sich schon am 11.08.2008 wieder. Allerdings ohne die Frage zu beantworten.


"Sehr geehrter Herr ABC,

in Ihrem v. g. Schreiben haben Sie uns gebeten, unsere Verfahrenweise zu erklären.Die Einlassung Ihres Verteidigers wurde von uns geprüft. Die von ihm gemachten Angaben reichten uns jedoch nicht aus, Ihr Verfahren einzustellen.


Zur weiteren Entscheidung wurde die Akte deshalb an die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet. In der Regel wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht zur endgültigen Entscheidung abgegeben.


Abschließend möchte ich noch mitteilen, dass auch Anzeigen von privaten Personen nachgegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Michael Nagel"

Vom Staatsanwalt...
D.h .die Sache ist inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. Dooh! Ich habe die Tage mit meinem Anwalt gesprochen. Sollte der Staatsanwaltschaft im Moment langweilig sein (d.h. auch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nicht) kann es hier tatsächlich zu einem Gerichsverfahren kommmen. Hier die Vorschau auf das Gerichtsprotokoll:

Richter: "Sind Sie mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren?"

Ich: "Nö"

Kläger: "Doch"

Ich: "Nö"

Kläger: "Aber voll ey"

Ich: "Stimmt ja gar nicht!"

Klöger: "Doch doch doch"

Ich: "Nö Nö Nö"

....

Wen sich hier jemand an seine Kinder oder an seine Kindergartenzeit erinnert fühlt, kommt das sicherlich nicht von ungefähr. Erschreckend finde ich allerdings, dass sich unser Justizsystem mit Angelegenheiten auf diesem Niveau beschäftigt. Gott sein Dank können 3-Jährige noch keine Anzeige erstatten, sonst wären unsere Gerichte wahrscheinlich mittlerweile zusammengebrochen.

Zum Richter...

Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf. Am 25.08.2008 meldet sich das Amtsgericht im Form von Herr Richter Dr. Trosch vom Amtsgericht Lahnstein zu Wort.

"wegen Straßenverkehrswidrigkeit

sind nach Aktenlage für Ihren Einspruch vom 22.07.2008 gegen den Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Rhein-Lahn vom 15.07.2008 keine Erfolgsaussichten erkennbar, da nach Aktenlage die Höhe des Bußgeldes, die im Übrigen auch dem Regelsatz des Bußgeldkatalogs entspricht, mehr als angemessen erscheint.

Ich empfehle Ihnen daher, den Einspruch zurückzunehmen, da ansonsten eine Hauptverhandlung durchzuführen wäre, zu der Ihr persönliches Erscheinen angeordnet würde.

Im Falle Ihrer Verurteilung kämen neben dem hohen Zeitaufwand weitere Kosten auf Sie zu.
Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit,binnen zwei Wochen zu erklären, ob Sie den Einspruch zurücknehmen.

Sollten Sie keine Stellungnahme abgeben, wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.

- 2 -
Bitte reichen Sie, eine fortdauernde Vertretung unterstellt eine Vollmacht zur Akte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Trosch
Richter"

Bittee???

Die Antwort gebe ich Herrn Dr. Trosch persönlich:

"Sehr geehrter Richter Dr. Trosch,

Aus meiner Sicht ergibt sich folgende Faktenlage:
• Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit.
• Es ist physikalisch gar nicht möglich unter den Verhältnissen (sehr enge Kurve im Eingangsbereich zur Stichstrasse, danach >15% Steigung und nur 50m Strecke) auf die angebliche Geschwindigkeit von über 50km/h zu beschleunigen.
Gehen wir von 10km/h bei der Einfahrt in die Strasse und 20m Bremsweg aus, so blieben mir 30m bei 15% Steigung um von 10km/h auf über 50km/h zu beschleunigen. Das ist mehr als doppelte der Beschleunigung, zu der das Fahrzeug auf gerader Strasse in der Lage ist.
• Ein Zeuge wurde bei der Auseinandersetzung handgreiflich, gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Körperverletzung, ein Zeuge steht nicht mehr als Zeuge zur Verfügung. Es ist aktenkundig, dass es sich um eine jahrelange Nachbarschaftsstreitigkeit handelt, bei denen die Zeugen bereits mehrfach aggressiv in Erscheinung traten.
• Es handelt sich um eine Geschwindigkeitseinschätzung von Laien im Querverkehr. Daher liegen meiner Meinung nach überhaupt keine beweiskräftigen Tatsachen vor.
• Ich bin der einzige der weiß wie schnell ich gefahren bin, jedoch wird mMn. meiner Aussage bisher keinerlei Bedeutung zugemessen.

Sollte ich verurteilt werden würde der geschaffene Präzedensfall bedeuten, dass in Deutschland jeder, jeden, jederzeit wegen nicht angepasster Geschwindigkeit anzeigen kann, ohne dass der Betroffene eine Möglichkeit hat, dies abzuwenden.

Das hätte ich gerne zur weiteren Verwendung schriftlich in Form einer Urteilsbegründung und bitte daher um Verständnis, dass ich auf keinen Fall meinen Einspruch zurückziehen werde und stattdessen darum bitte, dieses Verfahren einzustellen.

Ich weise darauf hin, dass ein persönliches Erscheinens für mich aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit mit erheblichen Unkosten verbunden ist. "

Fragen dürfen gestellt werden?
Ich kanns nicht lassen und frag am 15.09.2008 mal nach, wie der Richter Dr. Trosch zu seiner Meinung kommt....

"Sehr geehrter Richter Dr. Trosch,

in Ihrem Schreiben vom 25.08.2008 schreiben Sie es wären "keine Erfolgsaussichten erkennbar".

Wäre es Ihnen möglich, dies kurz zu begründen?

Ehrlich gesagt ich fände es sehr erschreckend, wenn es in Deutschland möglich wäre, dass man erst provoziert, bedroht, geschlagen, angezeigt und verurteilt werden könnte, ohne dass man sich in irgend einer Weise gesetzeswidrig verhalten hätte.

Mit freundlichen Grüßen,"


Darüber hinaus will ich mal den ADAC aktivieren... Den erreicht man hier.

"Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. In einer ganz normalen Nachbarschaftstreitigkeit ist unser Nachbar auf die Idee gekommen, mich wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" (d.h. in diesem Fall mit mehr als 50 km/h) anzuzeigen.

Der "Tatort" ist eine 50m lange Stichstrasse mit 16% Steigung und kann aufgrund einer engen Kurve nur im 1. Gang befahren werden.

Alle Versuche, diesen Unsinn einstellen zu lassen sind gescheitert und mittlerweile ist die Sache trotz eingeschaltetem Anwalt am Amtsgericht Lahnstein. Der zuständige Richter Dr. Trosch hat sich schon geäußert und ist der Meinung "es wären keine Erfolgsaussichten erkennbar".

Meiner Meinung nach lassen sich Geschwindkeiten von Personen nicht schätzen, da die menschliche Wahrnehmung von Geschwindigkeiten von zahlreichen Faktoren (z.B. Position der Person, Größe des Fahrzeugs, Breite der Strasse etc) abhängt.

Könnt Ihr mir einen Hinweis auf eine Studie oder ein Gerichtsurteil geben in welcher dies belegt wird?"

Ist der Richter befangen?
Inzwischen hat mein Anwalt am 16.09.2008 beantragt, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Die Aussage es seien keine "Erfolgsaussichten erkennbar" ist unserer Meinung nach eine klare Vorverurteilung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter die vorab gefasste Meinung noch mal ändert, tendiert gegen null. Immerhin wurde der Termin inzwischen verlegt. Das dumme ist nur, dass der Richter Dr. Trosch selbst über den Befangenheitsantrag entscheiden kann.... Seufz.

Der ADAC bietet Hilfe an (17.09.2008)
Der ADAC in Form der "Juristische Zentrale-Verbraucherschutz Recht" hat sich heute morgen bei mir telefonisch gemeldet und hat Hilfe angeboten. Man möge doch bitte mal die Akte vorbeischicken. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wir dies wohl auch tun.

Nachbarn schlagen ist in Ordnung (20.10.2008)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz meldet sich zu Wort.

"Sehr geehrter Rechtsanwalt ABC

In dem vorbezeichneten Verfahren wurde heute folgende Entscheidung getroffen.:

Von der Erhebung der öffentlichen Klage wird bezüglich Schneider-Sabel abgesehen.

Straftaten wie die angezeigte können gemäß §§ 374,376 der Strafprozessordnung vom Verletzten selbst im Wege der Privatklage verfolgt werden, ohne dass es einer Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf. Die Erhebung der öffentlichen Klage ist in diesem Fällen nur zulässig, wenn ein öffentliches Ineresse an der Strafverfolgung besteht. Dieses ist in der Regel dann gegeben, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört un die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, zum Beispiel wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat oder wegen der niedrigen Beweggründe des Täters. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor.

Es handelt sich offensichtlich um rein private Streitigkeiten.

Die Angelegenheit kann au dem Privatklageweg weiterverfolgt werden, der ebenfalls eine Bestrafung ermöglicht. Dem Rechtsschutz- und Sühnebedürfnis wird damit ausreichend Rechnung getragen.

Die Privatklage ist beim zuständigen Amtsgericht zu erheben, und zwar durch Erklärung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch Einreichung einer Anklageschrift (§381 der Strafprozessordnung). Der Erhebung der Klage muss jedoch in der Regel ein Sühneverfahren beim Schiedsmann vorausgehen.


Eventuell bestehende zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Schmitz

Oberstaatsanwalt"

Was heißt denn das jetzt? Frauen und Nachbarn verprügeln ist ok, ist ja rein privat??? Wenn ich jemanden mit einer guten Begründung die Fresse einschlage, ist das kein niederer Beweggrund?

Das bedeutet zumindest, dass man getrost seinem Nachbarn eine Ballern kann und ihn danach wegen nicht angepasster Geschwindigkeit anzeigen kann. Die Anzeige wegen Körperverletzung wird dann wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt, zweiteres geht vor Gericht mit dem Hinweis des Richters, dass "keine Erfolgsaussicht für den Beklagten erkennbar sind".

Es bestätigt sich mal wieder

Vor Gericht und auf hoher See legt alles in Gottes Hand.

29.10.2008

Vom Direktor des Amtsgerichts erhalte ich auf meinen Befangenheitsantrag folgende Stellungnahme:

"Der Antrag ... auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit war unbegründet.

.....


Bei vernünftiger Betrachtung kann deshalb ein Betroffener nicht davon ausgehen, der amtierende Richter habe damit zum Ausdruck gebracht, dass er sich bereits ein abschließendes Urteil gebildet habe, welches durch den Eindruck einer Haupverhandlung nicht mehr geändert werden könnte.


...


gez. Conradi

Direktor des Amtsgerichts"


D.h. wenn mir ein Richter vor der eigentlichen Hauptverhandlung sagt: "Versuchs gar nicht erst, Du verlierst", dann ist der Richter unbefangen und der Ausgang des Verfahrens völlig offen?

Bitte?

Und vernünftige Betrachtung? Welche Art von Vernunft meint Herr Conradi?

Die entscheidende Frage....

Wenn die Aussage von Herr Trosch keine Vorwegnahme des Urteils ist, was müßte ein Richter sagen, um genau das auszudrücken???

Das ließe sich in dem Fall gar nicht mehr in Worten fassen :-))))) .

23.02.2009

Ich sollte nicht zuviel versprochen haben. Ende Januar kam es dann zur Gerichtsverhandlung am Amtsgericht in Lahnstein.

Es war ein freundiges Wiedersehen. Herr Meinusch, Herr Nold und Herr Schneider-Sabel wurden nacheinander in den Gerichtssaal gerufen. Dabei stellte sich folgendes heraus.

Herr Meinusch stand in seiner Einfahrt als ich um die Kurve kam. Er hörte ein Quitschen und ein zügiges Beschleunigen. Das wars.

Gleiches von Herr Nold. Nur das er nicht mal ein Quitschen gehört hat. Keiner von den beiden hatte mich überhaupt fahren gesehen, nur gehört.

Der einzige der mich tatsächlich gesehen hatte war der arbeitslose Schweisser Schneider-Sabel. Nur stellte sich jetzt heraus, dass mich gar nicht auf den 50m 16% Steigung zum Haus meiner Mutter gesehen hatte, sondern ganze 10 - 15m vor der Einfahrt in die Stichstrasse. Eine Kurve die selbst gemäß der Aussage aller Zeugen nur im 1. Gang befahren werden kann.

Auf meine Frage, wie er denn meine Geschwindigkeit festgestellt habe, antwortete er "das habe er im Gefühl...". Nur traute er offensichtlich jetzt seinen eigenen Gefühlen nicht mehr, denn statt 60km/h waren es jetzt wohl doch nur 30km/h. Ich konnte mir den Kommentar zu dem Zeitpunkt nicht ersparen, dass wir ja wohl kaum hier wären, wenn er gleich gesagt hätte ich wäre 30 gefahren. Lustig wurde es noch mal als ich nachfragte, ob er öfters andere Fahrzeuge anhalte und darauf hinweise, dass Sie zu schnell fahren würden. Erst drückte er sich und versuchte um die Antwort herzumzukommen. Als der Richter in dann aber darauf hinwies, dass er die Frage beantworten müsse, gab er zu sogar hin und wieder den "rasenden" BO-Frost Laster anzuhalten. Denn "man kann da einfach net so schnell fahre, dass geht net!!". Dass er gewaltätig geworden war, hatte er seltsamerweise inzwischen vergessen.

Selbst dem guten Richter Trosch war klar, dass Herr Schneider-Sabel als Zeuge nicht mehr Wert war als der Haufen Papier, den er vor sich liegen hatte.

Aber die Pointe sollte jetzt erst noch kommen. Nachdem alle Zeugen gehört waren, meinte der gute Richter Trosch, ich wäre da wohl doch ein wenig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren.

"Bitte???"

"Ja, wenn man ein Quitschen gehört hat war es ja wohl kaum angepasste Geschwindigkeit."

Ok. Klar.

"§ 0815 StVO

I.
Wer seine Reifen vorsätzlich oder fahrlässig quitschen lässt, fährt mich nicht angepasster Geschwindigkeit. Das wird mit 75 EUR sowie 3 Punkten geahndet.

II.
Wer seinen Richter nach einer Vorverurteilung zusätzlich wegen Befangenheit ablehnt, dem droht sogar der unbefristete Führerscheinentzug sowie mindestens 3 Jahre Arbeitslager in Sibirien. "

Der gute Mann wollte mich trotz allem verknacken.

Erst als ich freundlicherweise darauf hinwies, dass ein Zeuge gewaltätig geworden war, ich selbst laut den Zeugen nur 30 km/h gefahren war, mich überhaupt nur einer von den drei gesehen hatten und nur einer von den beiden belastbaren Zeugen überhaupt ein Quitschen gehört hatte seufzte er nach einiger Bedenkzeit enttäuscht in Richtung meines Anwalts .... "Wäre der Anwalt mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden?".

Mein Anwalt nahm dankend an.

Man muß dazu sagen, dass eine Einstellung kein Freispruch ist. Das heißt konkret, dass ich auf meinen Kosten sitzenbleibe und die Allgemeinheit für die Kosten des Verfahren aufkommt.

Inzwischen habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den PK Steffes eingereicht.

"Beschwerde gegen PK Steffes / Polizeinspektion St.Goarshausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sache 123 nahm der PK Steffes am 11.05.2008 eine Anzeige gegen mich auf.

Darin behauptet Herr Schneider-Sabel ich sei am 11.05.2008 mit 50-60km/h durch das Ferienwohngebiet am Hauserbach gefahren, was unter den besonderen örtlichen Umständen "Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit" bedeutet hätte.

Anbei finden Sie die Skizze. Die eingezeichneten Markierungen entsprechen den Angaben der Zeugen vor Gericht.

Blau: Standort des Zeugen Schneider-Sabel
Lila: Standort des Zeugen Meinusch
Grün: Standort des Zeugen Nold
Rot: Mein Fahrweg
Gelb: Zeitpunkt zu dem der Zeuge Schneider-Sabel mich zum ersten Mal gesehen hat.

Das bedeutet: Nur Herr Schneider-Sabel konnte mich bei der Einfahrt in die Strasse "Am Hauserbach" beobachten.

Das würde bedeuten, ich wäre 10m vor der Einfahrt in eine Stichstrasse mit 16% Steigung und 4,5m mittlerem Kurvenradius noch 60km/h schnell gewesen.

Das ist absolut unmöglich.

Vor Gericht sagten alle Zeugen aus, dass die Kurve nur im ersten Gang befahren werden kann. Herr Steffes kennt die örtlichen Gegebenheiten sehr gut, da er die Strecke zu unserem Haus fuhr um die Anzeige aufzunehmen.

Auf die Frage bei Gericht, wie Herr Schneider-Sabel die Geschwindigkeit des frontal auf Ihn zukommenden PKW festgestellt habe, antwortete dieser "das habe er im Gefühl".

Allerdings hielt Herr Schneider-Sabel seine "gefühlte" Behauptung ich sei mit 60km/h gefahren vor Gericht nicht mehr aufrecht, sondern behauptete jetzt es wären wohl doch nur 30 km/h gewesen.

Aufgrund der meiner Meinung nach überaus schlampigen Ermittlungsarbeit von Herrn PK Steffes wurde ich jetzt 9 Monate lang von Polizei, Kreisverwaltung und Gericht immer wieder gezwungen zu der Sache Stellung zu nehmen. Am Freitag letzter Woche kam es sogar zur Gerichtsverhandlung zu der ich von hier nach Lahnstein musste. Dort wurde das Verfahren jetzt endlich eingestellt.

Der Zeitaufwand war für mich erheblich, aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit kam es für mich sogar zu Verdienstausfällen.

Darüber hinaus wurde der Herr PK Steffes bei seinem Erscheinen am 11.05.2008 von mir darüber informiert, dass der Zeuge Schneider-Sabel im Zuge des verbalen Konflikts gewalttätig geworden war und mir unter Zeugen an den Kopf geschlagen hatte. Dies wiederum wird von Herrn PK Steffes in seinem Bericht mit keinem Wort erwähnt.

Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob hier eventuell ein Fall von Amtsmissbrauch vorlag, da Frau Schneider-Sabel meinem Kenntnisstand nach eine Beamtin der JVA ist.

Mit freundlichen Grüßen!"

24.02.2009

Der leitende Oberstaatsanwalt Koblenz Dr. Hund meldet sich....

"Sehr geehrter Herr ABC,

auf Ihr vorbezeichnetes Schreibe habe ich den Sachverhalt überprüft, jedoch keinen Anlass zu dienstaufsichtlichen Maßnahmen gefunden.

...

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Dr. Hund"

Abschließend....

Der Grundsatz

"Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand."

gilt mehr denn je. Richter sind auf Gesetze genauso angewiesen, wie der Mensch auf Klopapier.

"Ist ganz praktisch, zur Not geht's aber auch ohne"

Unabhängige Richter sind nicht immer von Vorteil aber Alternativen dazu gibt es auch nicht.

Wer vor Gericht zu erscheinen hat, sollte sich wie überall im Leben um sich selbst kümmern. Anwälte bekommen Ihr Geld ob Sie gewinnen oder nicht.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Gab es inzwischen ein Urteil?

elLoco hat gesagt…

Ja gab es. Ich stells morgen online.

Anonym hat gesagt…

Das Urteilt würde mich auch brennend interessieren. Hab die Story ganz gespannt gelesen. Jetzt wäre das Ende auch nicht schlecht. Oder gehts doch noch weiter?

Anonym hat gesagt…

Oh man, welch´ eine verrückte Welt! Da muß man wirklich aufpassen, nicht den Glauben an unser Rechtssystem zu verlieren.

Heiter weiter!

Loyale Grüße,

Mett

Anonym hat gesagt…

Der Klaeger steht in Beweispflicht. Verstehe garnicht, warum das Verfahren ohne einen Beweis ueberhaupt aufgenommen wurde.
Wie gesagt, der KLAEGER steht in der Beweispflicht.