Mittwoch, 19. Februar 2014

Abgeordnetenbestechung richtig gemacht!

Die große Koalition scheint dem öffentlichen Druck nachzugeben und plant derzeit einen Gesetzentwurf, der die Bestechung von Parlamentsabgeordneten neu regelt. Die bisherige Regelung, nach der Abgeordnetenbestechung grundsätzlich straf frei ist, wird dabei ersetzt.
Nach der neuen Regelung ist die Bestechung von Abgeordneten strafbar, wenn der Abgeordnete auf "Weisung oder Anordnung" handelt.
Obwohl dies in der Praxis keine Veränderung zur aktuellen Regelung bedeutet, sollte man beim Austausch zukünftig folgende Punkte beachten:

Schildern sie dem Abgeordneten möglichst ausführlich die Problemstellung ohne dabei konkret Hinweise auf die gewünschte Handlung zu geben.

Richtig:
z.B. Sehr geehrter Herr Gabriel. Die geplante Neuregelung zum EEG wird den Umsatz meines Windkraftunternehmens deutlich verringern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir in diesem Fall unsere Privatzuwendungen nicht im gewohnten Umfang aufrecht erhalten können. Wir als Vertreter von IHK und BDU würden es sehr begrüßen, wenn das Gesetz an einigen Stellen überarbeitet werden würde. Die entsprechenden Mitarbeiter stellen wir gerne zur Verfügung.

Falsch:
Für die 3 Millionen erwarten wir von Ihnen, dass die Neuregelung zum EEG gekippt wird.

Tip! Verpacken Sie die Zuwendung in Geschenkpapier. Befestigen Sie dabei die Visitenkarte ihres Unternehmens sowie die Ihrer Lobbyverbände am Geschenkband. Das wertet Ihre Zuwendung optisch auf und erhöht die Interessentransparenz für den Abgeordneten.

Tip! Unterstützen Sie Ihren Abgeordneten, indem Sie ihn mit Argumentationsgrundlagen versehen. Besonders wirksam ist dabei das Reizwort "Arbeitsplätze". Je nach gewünschter Wirkung kann man das Stichwort in positivem oder negativem Zusammenhang bringen.
z.B.
Negativ:
"Die Neuregelung des EEG wird allein in unserem Unternehmen 500 Arbeitsplätze und deutschlandweit ca. 100000 Arbeitsplätze kosten."
Positiv:
"Bleibt das EEG in seiner bestehenden Form erhalten, werden wir weitere x Arbeitsplätze schaffen und die Rolle Deutschlands als Weltmarktführer weiter ausbauen."

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisherige Praxis der Abgeordnetenbestechung auch mit dem neuen Gesetzentwurf weitgehend uneingeschränkt fortgeschrieben wird. Darüber hinaus erhält die Bestechung von Abgeordneten endlich den erforderlichen gesetzlichen Rahmen, um auch in Zukunft den reibungslosen Ablauf aller demokratischen Prozesse sicherstellen zu können.
Die fehlgeleitete Politik der Steuerehrlichkeit hat allerdings insbesondere in der Schweiz zu einer drastischen Reduktion der Mittel zur Aufrechterhaltung dieser Prozesse geführt. Insofern geht von der zunehmenden Steuerehrlichkeit eine immer größer werdende Gefahr für die Demokratie aus. 
Aufgrund der somit stark gestiegenen Kosten für die demokratische Praxis kritisieren wir, dass in dem neuen Gesetzentwurf die steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern erneut nicht eindeutig geregelt ist. Um die Rechtssicherheit bei der Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern weiter zu erhöhen, fordern wir daher die Bundesregierung auf, die volle steuerliche Absetzbarkeit von Abgeordnetenbestechung im neuen Gesetzentwurf festzuschreiben.

Die Unternehmer Deutschlands!