Nach einem Bericht des Magazins Frontal 21 wurde die Wohnung des Selbständigen Arnold Sasha allein aufgrund der Tatsache durchsucht, dass er anderen Leute die Haare schneidet.
Das wirft natürlich Fragen auf. Insbesondere an das Amtsgericht in Göttingen.
"An den zuständigen Richter in der Sache Wohnungsdurchsuchung Arnold Sasha. Der Bericht in Frontal 21.
Sehr geehrter Herr Richter,
wenn man als Richter eine Wohnungsdurchsuchung mit "schneidet Haare" begründen kann, frage ich mich als besorgter Bürger, was man noch als "Rechtsbeugung" bezeichnen könnte. Trotz meiner großen Phantasie fällt mir hierzu überhaupt nichts mehr ein. Ihnen vielleicht?
Mit freundlichen Grüßen!"
Terrorist vs. Haareschneider
Folgendes finde ich mal sehr interessant:
Ein Terrorist, dessen Telefon gerade überwacht wird, kann sich sicher sein, dass alle Aufzeichnungen, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen unverzüglich gelöscht werden.
Demgegenüber steht eine Hausdurchsuchung, d.h eine vollständige Durchsuchung des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung und völlige Zerstörung jeglicher Privatsphäre, nur weil jemand gegen Geld einem anderen Menschen die Haare schneidet....
D.h. ein Terrorist genießt deutlich mehr Rechtssicherheit als jemand der Haare schneidet...
Sensationell....
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Dienstag, 22. September 2009
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