Sonntag, 22. April 2007

Haft für Computerspiele

Statt zu überlegen, wie man Jugendliche davon abhalten könnte, sich übers Internet bis unter die Zähne mit Schusswaffen und Sprengsätzen zu bewaffnen bringt Emsdetten mal wieder die Forderung nach dem Verbot von Egoshootern, die jetzt "Killerspiele" heißen, auf den Tisch.

Ganz vorne dabei die Innenminister von Bayern und Niedersachsen, Beckstein und Schönemann. Schönemann fordert dabei sogar bis zu 2 Jahre Haft auf die Verbreitung von Egoshootern.

Ich fasse meine Begeisterung in Worte und sende diese per Email an poststelle@stmi.bayern.de.

"Sehr geehrter Herr Beckstein,

herzlichen Glückwunsch zu diesem Vorschlag. Denkt man Ihren Vorschlag weiter, so stellt man fest, dass man auch noch alles mit Haft bestrafen muss, was zu "Killerspielen" vergleichbare Gewalt darstellt. D.h. zukünftig auch Haft für Actionfilme und Kriegsfilme.

Die Qualität des Vorschlags knüpft nahtlos an den Vorschlag Ihres Parteivorsitzenden Herr Stoibers an, als der Haft auf Gotteslästerung forderte.

Wenn Sie sich wundern woher Politverdrossenheit kommt, so haben Sie sich heute die Antwort selbst gegeben.

Mit freundlichen Grüßen"

Wer jetzt denkt, man bekäme keine Antwort der irrt. Einige Wochen später bekommt man folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr,
im Auftrag von Staatsminister Dr. Beckstein danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2006, in der Sie zu seiner Forderung nach einem Verbot von „Killer-spielen“ Stellung nehmen.
Der schreckliche Amoklauf in Emsdetten hat wieder einmal gezeigt, dass von Ge-walt verherrlichenden Computerspielen ernsthafte Gefahren ausgehen. Sie för-dern Gewaltbereitschaft und aggressives Verhalten und können bei anfälligen Personen zu Nachahmungstaten führen. Durch stundelange Beschäftigung mit derartigen „Killerspielen“ stumpfen viele Jugendliche ab. Bei labilen Charakteren sinkt eindeutig die Hemmschwelle. Derartige Spiele, selbst wenn sie erst für Er-wachsene freigegeben sind, sind auch für Kinder und Jugendliche viel zu leicht zugänglich, manchmal nur mit wenigen Maus-Klicks im Internet. Viele Eltern wis-sen nicht einmal, was auf den Computern in den Kinderzimmern abläuft.
Die bisherigen Mechanismen des Jugendschutzes reichen nach Auffassung von Staatsminister Dr. Beckstein nicht aus, um diesen Gefahren wirksam zu begegnen. Im Kampf gegen Gewalt verherrlichende und menschenverachtende Compu-terspiele brauchen wir ein politisches Signal, dass Deutschland Killerspiele ächtet. Deshalb ist ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot unverzichtbar. Auch wenn ein solches Verbot verfassungsrechtlich nicht unumstritten ist, muss zum Schutz der Bevölkerung sowie unserer Kinder und Jugendlichen der Gesetzgeber han-deln.
Durch ein strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot macht der Ge-setzgeber deutlich, dass solche Spiele ethisch, moralisch und rechtlich abzuleh-nen sind. Darüber hinaus gehört nach Auffassung von Staatsminister Dr. Beckstein die Bewertung und Altersfreigabe von Computerspielen durch die Unterhaltungs-software-Selbstkontrolle auf den Prüfstand. Im polizeilichen Bereich muss schließ-lich die Internetüberwachung auf Bereiche wie die Verbreitung jugendgefährden-der Medien bzw. Verstöße gegen das Waffen- oder Betäubungsmittelgesetz erwei-tert werden.
Die Innenministerkonferenz hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Fragen präven-tiver Gefahrenabwehr bereits im Mai 2006 beschlossen, zur Verbreitung Gewalt verherrlichender Computerspiele eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und ab-zuklären, welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten für Sicherheitsbehör-den zur Unterbindung des Verbreitens derartiger Computerspiele bestehen. Der Freistaat Bayern wird demnächst ein umfangreiches Maßnahmenpaket, darunter auch ein Verbot von Killerspielen, beschließen und als Bundesratsinitiative in den Bundesrat einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. XXXXXXX
Ministerialrätin

Das ganz kommt sogar hübsch verpackt mit Logo von Bayern oben links in der Ecke als PDF.
Meine Antwort kommt prompt:

"Sehr geehrte Frau XXXXX, Frau XXXXXX, Herr Beckstein,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Da Sie Bezug auf den Amoklauf in Emsdetten nehmen, möchte ich folgendes hinzufügen.

Meines Wissens war der 18 jährige Täter mit mehreren Schusswaffen, sowie mehreren selbstgebastelten Sprengsätzen ausgestattet.

Meines Wissens steht der unerlaubte Waffenbesitz bereits unter Strafe. Offensichtlich hat es den Täter nicht davon abgehalten. Darüberhinaus war der Täter meines Wissens sozial auffällig, drehte sogar Videos im Stile des Films "Matrix" mit seinen Waffen und Sprengsätzen.
Daraus ergeben sich folgende Schlüsse.

* Die Wahrscheinlichkeit, dass ein strafbewehrtes Verbot von Killerspielen den Täter davon abgehalten hätte, solche zu besitzen und zu spielen liegt bei genau 0.
* Da offensichtlich der Aktionfilm "Matrix" einen erheblichen Einfluß auf den Täter hatte, müssen Sie den Besitz und Vertrieb von Aktionfilmen ebenfalls unter Strafe stellen.

Dies kann kein sinnvoller Ansatz sein, da dies meiner Meinung nach einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte (Artikel 2 Absatz 1 GG) darstellt und somit verfassungswidrig ist.

Daraus ergibt sich aber die klare Forderung:

Sehr geehrter Herr Innenminister, ich möchte Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass sich 18-jährige in unserem Land nicht bis unter die Zähne mit Schusswaffen und Sprengsätzen bewaffnen können, statt hunderttausende friedliche Spieler von so genannten "Egoshootern" bzw. "Killerspielen" zu kriminalisieren.

Ich bedanke mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen"


Diese Mail bleibt wie eine vergleichbare Email an den Innenminister von Niedersachsen Herrn Schönemann unbeantwortet.

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