Gerade eben soll ich wieder mehrere hundert Euro für die Zwangsmitgliedschaft in der IHK berappen.
In den ganzen Jahren habe ich jetzt mehrere Tausend Euro an den Verein überwiesen für NULL Gegenwert. Ausser dass es sich einige Leute von meinem Geld so richtig gut gehen lassen ist der Verein für mich völlig nutzlos.
Wer einen Lobbyapparat finanzieren möchte, sollte das freiwillig tun. Ich meine ich muß nicht mal GEZ Gebühren bezahlen, wenn ich kein Fernseher und kein Radio habe, und ansonsten bekommt man wenigstens noch was für sein Geld. Auß der Kirche kann man auch austreten, warum geht das hier nicht?
Außer das man sich bei der IHK gegenseitig zerfleischt, Kritiker rausschmeisst und sich verklagt, ist der Laden für mich noch nicht in Erscheinung getreten. Auf der anderen Seite zeigt es, dass man hier offensichtlich zwangsweise einen Machtapparat mit all seinen menschlichen Problemen finanziert.
Ich wende mich an Herrn Glos sowie an den Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz Hendrik Hering.
"Sehr geehrter Herr Glos/Hering,
als in ABC ansässiger Unternehmer, muss ich gerade wieder den Beitrag für die Zwangsmitgliedschaft in der IHK leisten. Ich habe über die Jahre jetzt mehrere tausend Euro an die IHK überwiesen, ohne jemals irgendeinen Gegenwert dafür erhalten zu haben.
Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist nicht mehr zeitgemäß und gehört als Wirtschaftshemmnis und im Sinne des Bürokratieabbaus abgeschafft.
Mit freundlichen Grüßen,
Geschäftsführer ABC GmbH"
Bei Herrn Glos bekommt man eine Eingangsbestätigung, die wenige Sekunden nach meiner Mail eintrifft.
Update 10.09.2008
Laut Spiegel Online Artikel fällt Deutschland in punkto Wirtschaftsfreundlichkeit hinter Georgien und Mauritius zurück. Ein guter Zeitpunkt um mal wieder gegen die IHK Zwangsmitgliedschaft vorzugehen.
"Hallo Herr Hering/Glos,
wie auf http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,577418,00.html nachzulesen ist, fällt Deutschland in Punkto Wirtschaftsfreundlichkeit mittlerweile sogar hinter Georgien und Mauritius zurück.
Ursache für die Wirtschaftshemnisse bei der Existensgründung und beim freien Handel ist unter anderem die Zwangsmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der IHK.
Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist nicht mehr zeitgemäß und gehört als Wirtschaftshemmnis und im Sinne des Bürokratieabbaus mMn. abgeschafft.
Mit den besten Grüßen,
Geschäftsführer EvoTegra GmbH
Mainz"
01.02.2009
Alljährlich beschwere ich mich bei Fälligkeit meiner IHK-Beiträge über die Zwangsmitgliedschaft. Diesmal wieder über die Kontaktseite beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und diesmal gibt es sogar eine Antwort.
"Sehr geehrter Herr ABC,
vielen Dank für Ihre Mail vom 25. Januar 2009, mit der Sie gegen die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie-und Handelskammer protestieren.
Den Industrie- und Handelskammern gehören in Deutschland kraft Gesetz seit langem alle natürlichen und juristischen Personen an, die im Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung, eine Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhalten, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden (Pflichtmitgliedschaft).
Die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt worden. Nach Ansicht des Gerichts ist die Pflichtmitgliedschaft hinnehmbar, weil sie für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHKs) als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft weiterhin erforderlich und sachgerecht.
Sie hat dies in ihrem Bericht für den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 14/9175 - Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern) dargelegt, sie hat aber auch erklärt, dass sie die Thematik weiter beobachten wird und erwartet, dass die IHKs auch künftig ihre Effizienz und Transparenz verbessern. In der Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Bundesregierung ist daher keine Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft vorgesehen. Die Bundesregierung beobachtet aber laufend die Entwicklung bei den Kammern im Hinblick auf die Frage der Erforderlichkeit der Ptlichtmitgliedschaft.
Aus der Ptlichtmitgliedschaft folgt nach unserer Rechtsordnung die Beitragsptlicht der Kammerzugehörigen. Der Beitrag ist eine Gegenleistung für den Vorteil des Mitgliedes aus der Kammertätigkeit. Dieser Vorteil besteht vor allem darin, dass die Industrie- und Handelskammer ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt, insbesondere das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Der Vorteil davon kommt allen Mitgliedern zugute. Dies entspricht dem Äquivalenzprinzip. Es ist nicht erforderlich, dass der Beitrag einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil bewirkt, der sich bei den einzelnen Kammerzugehörigen messbar niederschlägt.
Den Grundbeitrag muss grundsätzlich jedes Kammermitglied leisten, die Höhe kann aber nach Art, Umfang und Leistungskraft des Gewerbebetriebes gestaffelt werden.
Bemessungsgrundlage für die Umlage ist der Gewerbeertragnach dem Gewerbesteuergesetz, sofern ein solcher festgesetzt wurde, andernfalls der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Durch diese Regelungen soll die Größe und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbebetriebes bei der Beitragsfestsetzung angemessen berücksichtigt werden. Damit wird eine Überforderung von mittelständischen Betrieben durch die IHK-Beiträge verhindert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Voos"
Sonntag, 1. Juni 2008
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1 Kommentar:
Hier noch 2 Links zum Thema
www.ihk-zwang-nein.de
www.kammerwatch.de
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