Inzwischen hat Herr Gottschalk über seinen Anwalt einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht.
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Dazu gab es am 08.02.2013 eine Anhörung beim Amtsgericht, bei der Herr Gottschalk nicht persönlich erschien und sich durch seinen Anwalt vertreten ließ. Der Richter entscheidet über die einstweilige Verfügung Anfang März.
Im Namen des Volkes
Der Antrag von Herrn Gottschalk wurde abgewiesen. Für eine einstweilige Verfügung benötigt man 2 Dinge:
1.) Man muss die Eilbedürftigkeit nachweisen
2.) Einen Verfügungsgrund
Mein Anwalt hatte sich darauf konzentriert, dass die Eilbedürftigkeit nicht nachweisbar sei, da Herr Gottschalk mehr als 3 Monate vergehen lies, bis er den Antrag auf einstweilige Verfügung stellte.
Das Urteil untersucht diesen Aspekt jedoch gar nicht und konzentriert sich einzig auf den Verfügungsgrund.
Und kurz zusammengefasst. Es gibt ihn nicht.
Der zentrale Punkt in dem Urteil:
Schmähkritik: Herabsetzende und diffamierende Werturteile, die sich weit jenseits jeder sachbezogenen Auseinandersetzung in der Herabsetzung einer Person erschöpfen.
Gegen eine "unzulössige" Schmähkritik besteht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch. Ein solche Unzulössigkeit liegt dann vor, wenn die Kritik nicht mehr eine Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht.
Unter Berücksichtigung aller Umstände kann das Gericht diese Voraussetzung nicht erkennen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Vorwürfe nicht ohne Begründung erhoben wurden. Vielmehr nimmt der Artikel wesentliche Schilderungen vor, deren Richtigkeit vom Antragsteller nicht in Zweifel gezogen wurden.
Anbei einige Seiten aus dem Urteil. Die Begründung ist vollständig wiedergegeben.
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Inzwischen gab es noch einige seltsame Anrufe bei mir . Offensichtlich gibt es unter den ehemaligen Angestellten von Herrn Gottschalk ebenfalls Personen die mit dem Verhalten von Herrn Gottschalk nicht einverstanden sind. Ich hoffe dieses Urteil ermutigt diesen Personenkreis ebenfalls offensiv mit den Fakten an die Öffentlichkeit zu gehen. Gerne auch hier auf meinelobby.blogspot.com