ist gleich null.
Dieses ernüchternde Ergebnis veröffentlicht der deutsche Mediziner Edzard Ernst in der aktuellen Ausgabe 8/2008 des Magazins Technology Review.
Hier der ganze Artikel auf heise online.
Ein Blog für Freidenker. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 5 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
"But Mr Dent, the plans have been available in the local planning office for the last nine month."
"Oh yes, well as soon as I heard I went straight round to see them, yesterday afternoon. You hadn't exactly gone out of your way to call attention to them had you? I mean like actually telling anybody or anything."
"But the plans were on display ..."
"On display? I eventually had to go down to the cellar to find them."
"That's the display department."
"With a torch."
"Ah, well the lights had probably gone."
"So had the stairs."
"But look, you found the notice didn't you?"
"Yes," said Arthur, "yes I did. It was on display in the bottom of a locked filing cabinet stuck in a disused lavatory with a sign on the door saying Beware of the Leopard."
Ein wenig Physik. Der Umfang der Kurve beträgt 46,55m. U = 2 * pi * r => r = 7,4m
Bei 30km/h währe die Zentrifugalkraft = m * v^2 /r (bei 1000kg) = 9000 Newton was rund 2 facher Erdbeschleunigung entspricht. Das sind Werte wie bei einem Formel 1 Wagen.
Update 10.08.2008
Mir ist übrigens noch aufgefallen, dass meine Rechnung nicht mal stimmt. Die Zentrifugalkraft ist sogar größer als von mir berechnet, da ich statt dem mittleren Radius den äußeren Radius der Kurve genommen haben.
"Unbegründete Einwendungen"
Grund genug für mich nachzufragen, mit welcher Begründung hier überhaupt die Anzeige aufrecht erhalten wird.
"Sehr geehrter Herr Nagel,
wie mein Anwalt bereits festgestellt hat, hat die Aussage der Zeugen keinerlei Beweiskraft. Darüber hinaus wurde inzwischen gegen einen Zeugen Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt, und ein zweiter Zeuge steht meinen Informationen zufolge schon nicht mehr als Zeuge zur Verfügung.
Können Sie mir als Laien kurz erklären auf welcher Grundlage das Verfahren trotz Einspruch weiterhin betrieben wird?
Der geschaffene Präzendensfall würde bedeuten, dass in Deutschland jeder, jeden, jederzeit wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" anzeigen könnte.
Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, genau null.
Ich wäre daher für eine Einstellung des Verfahrens dankbar.
Mit freundlichen Grüßen!"
Herr Nagel meldet sich schon am 11.08.2008 wieder. Allerdings ohne die Frage zu beantworten.
"Sehr geehrter Herr ABC,
in Ihrem v. g. Schreiben haben Sie uns gebeten, unsere Verfahrenweise zu erklären.Die Einlassung Ihres Verteidigers wurde von uns geprüft. Die von ihm gemachten Angaben reichten uns jedoch nicht aus, Ihr Verfahren einzustellen.
Zur weiteren Entscheidung wurde die Akte deshalb an die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet. In der Regel wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht zur endgültigen Entscheidung abgegeben.
Abschließend möchte ich noch mitteilen, dass auch Anzeigen von privaten Personen nachgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michael Nagel"
Richter: "Sind Sie mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren?"
Ich: "Nö"
Kläger: "Doch"
Ich: "Nö"
Kläger: "Aber voll ey"
Ich: "Stimmt ja gar nicht!"
Klöger: "Doch doch doch"
Ich: "Nö Nö Nö"
....
Wen sich hier jemand an seine Kinder oder an seine Kindergartenzeit erinnert fühlt, kommt das sicherlich nicht von ungefähr. Erschreckend finde ich allerdings, dass sich unser Justizsystem mit Angelegenheiten auf diesem Niveau beschäftigt. Gott sein Dank können 3-Jährige noch keine Anzeige erstatten, sonst wären unsere Gerichte wahrscheinlich mittlerweile zusammengebrochen.
Zum Richter...
Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf. Am 25.08.2008 meldet sich das Amtsgericht im Form von Herr Richter Dr. Trosch vom Amtsgericht Lahnstein zu Wort.
"wegen Straßenverkehrswidrigkeit
sind nach Aktenlage für Ihren Einspruch vom 22.07.2008 gegen den Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Rhein-Lahn vom 15.07.2008 keine Erfolgsaussichten erkennbar, da nach Aktenlage die Höhe des Bußgeldes, die im Übrigen auch dem Regelsatz des Bußgeldkatalogs entspricht, mehr als angemessen erscheint.
Ich empfehle Ihnen daher, den Einspruch zurückzunehmen, da ansonsten eine Hauptverhandlung durchzuführen wäre, zu der Ihr persönliches Erscheinen angeordnet würde.
Im Falle Ihrer Verurteilung kämen neben dem hohen Zeitaufwand weitere Kosten auf Sie zu.
Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit,binnen zwei Wochen zu erklären, ob Sie den Einspruch zurücknehmen.
Sollten Sie keine Stellungnahme abgeben, wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.
- 2 -
Bitte reichen Sie, eine fortdauernde Vertretung unterstellt eine Vollmacht zur Akte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Trosch
Richter"
Bittee???
Die Antwort gebe ich Herrn Dr. Trosch persönlich:
"Sehr geehrter Richter Dr. Trosch,
Aus meiner Sicht ergibt sich folgende Faktenlage:
• Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit.
• Es ist physikalisch gar nicht möglich unter den Verhältnissen (sehr enge Kurve im Eingangsbereich zur Stichstrasse, danach >15% Steigung und nur 50m Strecke) auf die angebliche Geschwindigkeit von über 50km/h zu beschleunigen.
Gehen wir von 10km/h bei der Einfahrt in die Strasse und 20m Bremsweg aus, so blieben mir 30m bei 15% Steigung um von 10km/h auf über 50km/h zu beschleunigen. Das ist mehr als doppelte der Beschleunigung, zu der das Fahrzeug auf gerader Strasse in der Lage ist.
• Ein Zeuge wurde bei der Auseinandersetzung handgreiflich, gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Körperverletzung, ein Zeuge steht nicht mehr als Zeuge zur Verfügung. Es ist aktenkundig, dass es sich um eine jahrelange Nachbarschaftsstreitigkeit handelt, bei denen die Zeugen bereits mehrfach aggressiv in Erscheinung traten.
• Es handelt sich um eine Geschwindigkeitseinschätzung von Laien im Querverkehr. Daher liegen meiner Meinung nach überhaupt keine beweiskräftigen Tatsachen vor.
• Ich bin der einzige der weiß wie schnell ich gefahren bin, jedoch wird mMn. meiner Aussage bisher keinerlei Bedeutung zugemessen.
Sollte ich verurteilt werden würde der geschaffene Präzedensfall bedeuten, dass in Deutschland jeder, jeden, jederzeit wegen nicht angepasster Geschwindigkeit anzeigen kann, ohne dass der Betroffene eine Möglichkeit hat, dies abzuwenden.
Das hätte ich gerne zur weiteren Verwendung schriftlich in Form einer Urteilsbegründung und bitte daher um Verständnis, dass ich auf keinen Fall meinen Einspruch zurückziehen werde und stattdessen darum bitte, dieses Verfahren einzustellen.
Ich weise darauf hin, dass ein persönliches Erscheinens für mich aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit mit erheblichen Unkosten verbunden ist. "
Fragen dürfen gestellt werden?Ist der Richter befangen?
Inzwischen hat mein Anwalt am 16.09.2008 beantragt, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Die Aussage es seien keine "Erfolgsaussichten erkennbar" ist unserer Meinung nach eine klare Vorverurteilung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter die vorab gefasste Meinung noch mal ändert, tendiert gegen null. Immerhin wurde der Termin inzwischen verlegt. Das dumme ist nur, dass der Richter Dr. Trosch selbst über den Befangenheitsantrag entscheiden kann.... Seufz.
Der ADAC bietet Hilfe an (17.09.2008)
Der ADAC in Form der "Juristische Zentrale-Verbraucherschutz Recht" hat sich heute morgen bei mir telefonisch gemeldet und hat Hilfe angeboten. Man möge doch bitte mal die Akte vorbeischicken. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wir dies wohl auch tun.
Nachbarn schlagen ist in Ordnung (20.10.2008)
Die Staatsanwaltschaft Koblenz meldet sich zu Wort.
"Sehr geehrter Rechtsanwalt ABC
In dem vorbezeichneten Verfahren wurde heute folgende Entscheidung getroffen.:
Von der Erhebung der öffentlichen Klage wird bezüglich Schneider-Sabel abgesehen.
Straftaten wie die angezeigte können gemäß §§ 374,376 der Strafprozessordnung vom Verletzten selbst im Wege der Privatklage verfolgt werden, ohne dass es einer Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf. Die Erhebung der öffentlichen Klage ist in diesem Fällen nur zulässig, wenn ein öffentliches Ineresse an der Strafverfolgung besteht. Dieses ist in der Regel dann gegeben, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört un die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, zum Beispiel wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat oder wegen der niedrigen Beweggründe des Täters. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor.
Es handelt sich offensichtlich um rein private Streitigkeiten.
Die Angelegenheit kann au dem Privatklageweg weiterverfolgt werden, der ebenfalls eine Bestrafung ermöglicht. Dem Rechtsschutz- und Sühnebedürfnis wird damit ausreichend Rechnung getragen.
Die Privatklage ist beim zuständigen Amtsgericht zu erheben, und zwar durch Erklärung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch Einreichung einer Anklageschrift (§381 der Strafprozessordnung). Der Erhebung der Klage muss jedoch in der Regel ein Sühneverfahren beim Schiedsmann vorausgehen.
Eventuell bestehende zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Schmitz
Oberstaatsanwalt"
Was heißt denn das jetzt? Frauen und Nachbarn verprügeln ist ok, ist ja rein privat??? Wenn ich jemanden mit einer guten Begründung die Fresse einschlage, ist das kein niederer Beweggrund?
Das bedeutet zumindest, dass man getrost seinem Nachbarn eine Ballern kann und ihn danach wegen nicht angepasster Geschwindigkeit anzeigen kann. Die Anzeige wegen Körperverletzung wird dann wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt, zweiteres geht vor Gericht mit dem Hinweis des Richters, dass "keine Erfolgsaussicht für den Beklagten erkennbar sind".
Es bestätigt sich mal wieder
Vor Gericht und auf hoher See legt alles in Gottes Hand.
29.10.2008
Vom Direktor des Amtsgerichts erhalte ich auf meinen Befangenheitsantrag folgende Stellungnahme:
"Der Antrag ... auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit war unbegründet.
.....
Bei vernünftiger Betrachtung kann deshalb ein Betroffener nicht davon ausgehen, der amtierende Richter habe damit zum Ausdruck gebracht, dass er sich bereits ein abschließendes Urteil gebildet habe, welches durch den Eindruck einer Haupverhandlung nicht mehr geändert werden könnte.
...
gez. Conradi
Direktor des Amtsgerichts"
D.h. wenn mir ein Richter vor der eigentlichen Hauptverhandlung sagt: "Versuchs gar nicht erst, Du verlierst", dann ist der Richter unbefangen und der Ausgang des Verfahrens völlig offen?
Bitte?
Und vernünftige Betrachtung? Welche Art von Vernunft meint Herr Conradi?
Die entscheidende Frage....
Wenn die Aussage von Herr Trosch keine Vorwegnahme des Urteils ist, was müßte ein Richter sagen, um genau das auszudrücken???
Das ließe sich in dem Fall gar nicht mehr in Worten fassen :-))))) .
23.02.2009
Ich sollte nicht zuviel versprochen haben. Ende Januar kam es dann zur Gerichtsverhandlung am Amtsgericht in Lahnstein.
Es war ein freundiges Wiedersehen. Herr Meinusch, Herr Nold und Herr Schneider-Sabel wurden nacheinander in den Gerichtssaal gerufen. Dabei stellte sich folgendes heraus.
Herr Meinusch stand in seiner Einfahrt als ich um die Kurve kam. Er hörte ein Quitschen und ein zügiges Beschleunigen. Das wars.
Gleiches von Herr Nold. Nur das er nicht mal ein Quitschen gehört hat. Keiner von den beiden hatte mich überhaupt fahren gesehen, nur gehört.
Der einzige der mich tatsächlich gesehen hatte war der arbeitslose Schweisser Schneider-Sabel. Nur stellte sich jetzt heraus, dass mich gar nicht auf den 50m 16% Steigung zum Haus meiner Mutter gesehen hatte, sondern ganze 10 - 15m vor der Einfahrt in die Stichstrasse. Eine Kurve die selbst gemäß der Aussage aller Zeugen nur im 1. Gang befahren werden kann.
Auf meine Frage, wie er denn meine Geschwindigkeit festgestellt habe, antwortete er "das habe er im Gefühl...". Nur traute er offensichtlich jetzt seinen eigenen Gefühlen nicht mehr, denn statt 60km/h waren es jetzt wohl doch nur 30km/h. Ich konnte mir den Kommentar zu dem Zeitpunkt nicht ersparen, dass wir ja wohl kaum hier wären, wenn er gleich gesagt hätte ich wäre 30 gefahren. Lustig wurde es noch mal als ich nachfragte, ob er öfters andere Fahrzeuge anhalte und darauf hinweise, dass Sie zu schnell fahren würden. Erst drückte er sich und versuchte um die Antwort herzumzukommen. Als der Richter in dann aber darauf hinwies, dass er die Frage beantworten müsse, gab er zu sogar hin und wieder den "rasenden" BO-Frost Laster anzuhalten. Denn "man kann da einfach net so schnell fahre, dass geht net!!". Dass er gewaltätig geworden war, hatte er seltsamerweise inzwischen vergessen.
Selbst dem guten Richter Trosch war klar, dass Herr Schneider-Sabel als Zeuge nicht mehr Wert war als der Haufen Papier, den er vor sich liegen hatte.
Aber die Pointe sollte jetzt erst noch kommen. Nachdem alle Zeugen gehört waren, meinte der gute Richter Trosch, ich wäre da wohl doch ein wenig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren.
"Bitte???"
"Ja, wenn man ein Quitschen gehört hat war es ja wohl kaum angepasste Geschwindigkeit."
Ok. Klar.
"§ 0815 StVO
I.
Wer seine Reifen vorsätzlich oder fahrlässig quitschen lässt, fährt mich nicht angepasster Geschwindigkeit. Das wird mit 75 EUR sowie 3 Punkten geahndet.
II.
Wer seinen Richter nach einer Vorverurteilung zusätzlich wegen Befangenheit ablehnt, dem droht sogar der unbefristete Führerscheinentzug sowie mindestens 3 Jahre Arbeitslager in Sibirien. "
Der gute Mann wollte mich trotz allem verknacken.
Erst als ich freundlicherweise darauf hinwies, dass ein Zeuge gewaltätig geworden war, ich selbst laut den Zeugen nur 30 km/h gefahren war, mich überhaupt nur einer von den drei gesehen hatten und nur einer von den beiden belastbaren Zeugen überhaupt ein Quitschen gehört hatte seufzte er nach einiger Bedenkzeit enttäuscht in Richtung meines Anwalts .... "Wäre der Anwalt mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden?".
Mein Anwalt nahm dankend an.
Man muß dazu sagen, dass eine Einstellung kein Freispruch ist. Das heißt konkret, dass ich auf meinen Kosten sitzenbleibe und die Allgemeinheit für die Kosten des Verfahren aufkommt.
Inzwischen habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den PK Steffes eingereicht.
"Beschwerde gegen PK Steffes / Polizeinspektion St.Goarshausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sache 123 nahm der PK Steffes am 11.05.2008 eine Anzeige gegen mich auf.
Darin behauptet Herr Schneider-Sabel ich sei am 11.05.2008 mit 50-60km/h durch das Ferienwohngebiet am Hauserbach gefahren, was unter den besonderen örtlichen Umständen "Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit" bedeutet hätte.
Anbei finden Sie die Skizze. Die eingezeichneten Markierungen entsprechen den Angaben der Zeugen vor Gericht.
Blau: Standort des Zeugen Schneider-Sabel
Lila: Standort des Zeugen Meinusch
Grün: Standort des Zeugen Nold
Rot: Mein Fahrweg
Gelb: Zeitpunkt zu dem der Zeuge Schneider-Sabel mich zum ersten Mal gesehen hat.
Das bedeutet: Nur Herr Schneider-Sabel konnte mich bei der Einfahrt in die Strasse "Am Hauserbach" beobachten.
Das würde bedeuten, ich wäre 10m vor der Einfahrt in eine Stichstrasse mit 16% Steigung und 4,5m mittlerem Kurvenradius noch 60km/h schnell gewesen.
Das ist absolut unmöglich.
Vor Gericht sagten alle Zeugen aus, dass die Kurve nur im ersten Gang befahren werden kann. Herr Steffes kennt die örtlichen Gegebenheiten sehr gut, da er die Strecke zu unserem Haus fuhr um die Anzeige aufzunehmen.
Auf die Frage bei Gericht, wie Herr Schneider-Sabel die Geschwindigkeit des frontal auf Ihn zukommenden PKW festgestellt habe, antwortete dieser "das habe er im Gefühl".
Allerdings hielt Herr Schneider-Sabel seine "gefühlte" Behauptung ich sei mit 60km/h gefahren vor Gericht nicht mehr aufrecht, sondern behauptete jetzt es wären wohl doch nur 30 km/h gewesen.
Aufgrund der meiner Meinung nach überaus schlampigen Ermittlungsarbeit von Herrn PK Steffes wurde ich jetzt 9 Monate lang von Polizei, Kreisverwaltung und Gericht immer wieder gezwungen zu der Sache Stellung zu nehmen. Am Freitag letzter Woche kam es sogar zur Gerichtsverhandlung zu der ich von hier nach Lahnstein musste. Dort wurde das Verfahren jetzt endlich eingestellt.
Der Zeitaufwand war für mich erheblich, aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit kam es für mich sogar zu Verdienstausfällen.
Darüber hinaus wurde der Herr PK Steffes bei seinem Erscheinen am 11.05.2008 von mir darüber informiert, dass der Zeuge Schneider-Sabel im Zuge des verbalen Konflikts gewalttätig geworden war und mir unter Zeugen an den Kopf geschlagen hatte. Dies wiederum wird von Herrn PK Steffes in seinem Bericht mit keinem Wort erwähnt.
Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob hier eventuell ein Fall von Amtsmissbrauch vorlag, da Frau Schneider-Sabel meinem Kenntnisstand nach eine Beamtin der JVA ist.
Mit freundlichen Grüßen!"
24.02.2009
Der leitende Oberstaatsanwalt Koblenz Dr. Hund meldet sich....
"Sehr geehrter Herr ABC,
auf Ihr vorbezeichnetes Schreibe habe ich den Sachverhalt überprüft, jedoch keinen Anlass zu dienstaufsichtlichen Maßnahmen gefunden.
...
Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Dr. Hund"
Abschließend....
Der Grundsatz
"Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand."
gilt mehr denn je. Richter sind auf Gesetze genauso angewiesen, wie der Mensch auf Klopapier.
"Ist ganz praktisch, zur Not geht's aber auch ohne"
Unabhängige Richter sind nicht immer von Vorteil aber Alternativen dazu gibt es auch nicht.
Wer vor Gericht zu erscheinen hat, sollte sich wie überall im Leben um sich selbst kümmern. Anwälte bekommen Ihr Geld ob Sie gewinnen oder nicht.