Mittlerweile droht der Träger des Bundesverdienstkreuz und Ehrenbürger von H. seinem Enkel mit Klage. Dabei waren wir die einzigen aus seiner direkten Familie, die in den letzten Jahren überhaupt noch regelmäßigen Kontakt zu ihm hatten und die noch zu seinem 100. Geburtstag und zur Beerdigung meiner Oma erschienen sind.
Meine Großeltern hatten immer sehr viele Freunde und Familie, die sie auf ihrem Weg begleitet haben. Aber nur rund 6 Monate nachdem meine Oma gestorben ist, ist mein Großvater nahezu vollständig isoliert. Langjährige Freunde haben keinen Zugang mehr zu ihm oder haben den Kontakt bereits abgebrochen. Zu seiner gesamten Familie will er ebenfalls den Kontakt abbrechen und bedroht inzwischen die Familie seiner Urekel mit Klagen, ohne mit uns vorher auch nur ein Wort in der Sache gesprochen zu haben.
Das ist nicht mehr mein Opa, den wir 100. Jahre kannten. Heute gibt es praktisch nur noch eine einzige Person, die Zugang zu ihm hat. Und das ist gleichzeitig die einzige Person, die unmittelbar von jedem Streit und somit auch von der Isolation meines Großvaters profitiert.
Die Lügen der der Rechtsanwältin K.
Pikant in dem Zusammenhang: Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass seine Anwältin K. in Bezug auf das Erbe meiner Oma monatelang wiederholt vorsätzlich falsche Angaben machte, die den Erbteil der Tochter ihres Mandaten erheblich herabsetzen. So behauptete die Rechtsanwältin K noch im Oktober
"...die benannte Rentenversicherung 70744936780 explizit benannt wurde. Zum Todeszeitpunkt der Mutter Ihrer Mandantschaft belief sich die Summe noch auf 80.000,00 €"
Tatsächlich bestätigt die R&V Versicherung mehrfach, dass die Rechtsanwältin K persönlich die Versicherung bereits vor dem Tod meiner Oma ab Beginn widerrufen hatte. Das bedeutet, dass es rechtlich gesehen nie eine Versicherung gab. Die Versicherung schreibt dazu:
"Der Vertrag von Frau M. C. wurde auf schriftlichen Antrag ihrer Bevollmächtigten (Anmerkung: die Rechtsanwältin K.) am 12.05.2020 ab Beginn widerrufen. Es besteht kein rechtsgültiger Vertrag mehr für Frau C. Von dem vorhandenen Einmalbeitrag von 80.Q00,00 EUR wurden 20.000,00 EUR erstattet.....Der restliche Betrag von 60.000,00 EUR, auf den sich die von Ihnen angesprochene E-Mail bezieeht, ist noch in unserem Haus"
Schreiben der R&V Versicherung vom 18.11.2020 |
Da der Vertrag zum Todeszeitpunkt nicht mehr existierte hätte die Rechtsanwältin K das Geld bei der R&V Versicherung, wie jedes andere Guthaben auch, im Nachlassverzeichnis angeben müssen.
Darüber hinaus schreibt die Rechtsanwältin K. : "Die Gründe der zeitlichen Verzögerung lagen darin, dass der Sohn Ihrer Mandantin, Herr T... M.... sich anwaltlich an die R + V Versicherung gewandt hatte, um die Gesamtsumme zur Auszahlung zu erhalten. Dies bedingte, dass die ganze Angelegenheit in die Rechtsabteilung der R + V übergeben wurde und veranlasste die Unterzeichnerin schließlich auch, einen Teilbetrag des Schmuckes zu veräußern, um das Girokonto des Alleinerben, meines Mandanten Herrn G. Z., nicht weiter überziehen zu müssen."
Ganz abgesehen davon, dass die Versicherung über die die Rechtsanwältin K hier fabuliert nach Angaben der Versicherung überhaupt nicht mehr existierte, ist in diesem Abschnitt tatsächlich jeder Satz gelogen. Denn weder hab ich je die Auszahlung der Versicherung gefordert noch stand ich unmittelbar vor oder nach dem Tod meiner Oma anwaltlich mit der Versicherung in Verbindung. Tatsächlich scheiterte die Auszahlung aufgrund einer falschen Kontoverbindung. Die Krönung ist, dass die Rechtsanwältin K. diese dreiste Lüge auch noch als Begründung benutzt um ihren Schmuckverkauf aus dem Nachlass meiner Oma zu rechtfertigen, bei dem praktisch der gesamte Diamantschmuck meiner Oma verschwunden ist und dessen Erlös nicht auf dem Konto meiner Großeltern landete.
Ebenfalls bemerkenswert: Trotz der ganzen Geschichten, die die Rechtsanwältin K bereits über die Versicherung meiner Oma erzählt hat, hat sie der Versicherung selbst 6 Monate nach dem Tod meiner Oma immer noch nicht mitgeteilt, wer tatsächlich erbberechtigt ist. Erst nachdem die Versicherung sowohl der Notarin als auch meinem Anwalt Auskunft erteilt hat, kommt das Geld im Dezember wieder zu meinem Opa zurück. Dabei war mein Opa der Überzeugung, das Geld wäre "angelegt".