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Samstag, 22. November 2008

Wann ist ein Richter befangen?

Aus einer einer harmlosen Nachbarschaftsstreitigkeit heraus bekomme ich von den werten Nachbarn eine Anzeige wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit". Einziger "Beweis" ist die Aussage der Nachbarn, von denen einer sogar handgreiflich wird.
Trotz aller Widersprüche wird das Verfahren nicht eingestellt, 3 Punkte solls geben dazu noch 75 EUR. Mittlerweile ist die Sache sogar am Amtsgericht Lahnstein, von wo aus mir der Richter Trosch folgendes schreibt:

"sind nach Aktenlage für Ihren Einspruch vom 22.07.2008 gegen den Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Rhein-Lahn vom 15.07.2008 keine Erfolgsaussichten erkennbar, ...

Ich empfehle Ihnen daher, den Einspruch zurückzunehmen, da ansonsten eine Hauptverhandlung durchzuführen wäre, zu der Ihr persönliches Erscheinen angeordnet würde."

Das ist eine eindeutige Vorwegnahme des Urteils. Dementsprechend lehnen mein Anwalt und ich den Richter wegen Befangenheit ab.

Vom Direktor des Amtsgerichts erhalte ich dazu folgende Stellungnahme:

"Der Antrag ... auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit war unbegründet.

.....

Bei vernünftiger Betrachtung kann deshalb ein Betroffener nicht davon ausgehen, der amtierende Richter habe damit zum Ausdruck gebracht, dass er sich bereits ein abschließendes Urteil gebildet habe, welches durch den Eindruck einer Haupverhandlung nicht mehr geändert werden könnte.

...

gez. Conradi

Direktor des Amtsgerichts"

Die Aussage....

D.h. wenn mir ein Richter vor der eigentlichen Hauptverhandlung sagt: "Versuchs gar nicht erst, Du verlierst", dann ist der Richter unbefangen und der Ausgang des Verfahrens völlig offen?

Bitte?

Und vernünftige Betrachtug? Welche Art von Vernunft meint Herr Conradi?

Die entscheidende Frage....

Wenn die Aussage von Herr Trosch keine Vorwegnahme des Urteils ist, was müßte ein Richter sagen, um genau das zu auszudrücken???

Das ließe sich in dem Fall gar nicht mehr in Worten fassen :-))))) .