Mittwoch, 23. Dezember 2009

Was ein Minarettverbot bedeutet

Ich hatte die Tage eine interessante Diskussion mit 2 Kollegen.

Besonders interessant fand ich die dabei die folgende These.

"Ein Minarett ist kein religiöses Symbol, daher kann das Verbot auch keine Einschränkung der Religionsfreiheit sein."

Ein Minarett ist kein religiöses Symbol?
Die Schweiz hat nicht den Bau von runden Türmen mit spitzem Dach verboten. Ob ein runder Turm mit spitzem Dach verboten ist oder nicht hängt alleine vom Zusammenhang des Turm ab. Derselbe Turm auf einem normalen Gebäude ist in Ordnung, aber sobald der Turm in Zusammenhang mit einer Moschee und somit der Religion des Islam steht ist er verboten.
Daraus folgt: Natürlich ist ein Minarett ein religiöses Symbol. Im Grunde war dies der einzige Grund für Ihr Verbot.

Der überwiegende Teil der Diskussion drehte sich aber um die Frage:

Ist das Verbot von Minaretten eine Einschränkung der Religionsfreiheit?

Hier vertraten meine Kollegen die Auffassung:

"Nein, ein Minarettverbot ist keine Einschränkung der Religionsfreiheit, da die Muslime in Ihrem Glauben ja nicht eingeschränkt werden. Sie können nachwievor in die Moschee gehen und Beten zu wem Sie wollen."

Allerdings kann ich so auch folgende Argumentionskette aufbauen.
Unter den Nazis waren Synagogen als ganzes verboten. Allerdings wurde kein Jude daran gehindert zu beten. Die Juden mussten zwar einen Stern tragen und wurden industriell vernichtet, aber selbst in der Gaskammer konnten sie beten wann und zu wem Sie wollen. Demzufolge herrschte unter den Nazis ebenfalls Religionsfreiheit.

Sensationell.

Und so kann man sich dieser Frage auf sehr dramatische Weise nähern.

Stellen wir folgende Frage an die Mehrheit der Deutschen, die Minarette derzeit auch in Deutschland verbieten würde.

Sollten Minarette auch in Deutschland verboten werden?
Ja

Sollten nicht auch Moscheen verboten werden?
Ja, eigentlich schon.

Wenn wir Moscheen verbieten, warum verbieten wir nicht auch die Synagogen, und wenn Sie verboten sind, warum zünden wir Sie nicht an?

An diesem Punkt schwenkt die Zustimmung in blankes Entsetzen.
Der Kollege sagte: "Nur weil ich gegen Minarette bin, möchte ich keine Juden vernichten!!!".

Diese Reaktion ist interessant, weil von "Juden vernichten" hatte ich gar nichts gesagt.

Aber hier zeigt sich

was das Verbot von Minaretten bedeutet

Stören sich die Menschen an runden Türmen oder an en Gebäuden zu denen Sie gehören? Die Antwort ist natürlich, dass die viele Menschen in Europa gar keine Moscheen in Ihrer Nähe haben möchte.
Darüber hinaus gibt es keine "eingeschränkte Religionsfreiheit". Freiheit ist absolut oder man ist nicht frei. Fängt man an die Freiheit einzuschränken, gibt es überhaupt keine moralische Barriere mehr, warum man die Verbote mit der Zeit nicht noch drastisch verschärfen sollte. Und wohin das am Ende führen kann, haben wir vor 60 Jahren auf eindrucksvolle Weise gesehen.

Wenn man sich anschließend fragt, "Wie konnte das alles passieren?", so sehen wir hier einen ersten Schritt in eine gefährliche Richtung.

Aber das wirft eine interessante neue Frage auf...

Warum ist eigentlich eine Mehrheit in Europa für ein Verbot von Minaretten und defacto für ein Verbot von Moscheen?

Das Verbot von Minaretten wendet sich ausschließlich gegen den Islam. Niemand denkt derzeit über ein Verbot von Synagogen oder buddhistischen Tempeln nach. Es geht also schon mal nicht um eine allgemeine Feindlichkeit gegenüber anderen Religionen.

Aber worum geht es dann?

Schlichtweg Angst.

  • Der Kalif von Köln und alle sonstigen Haßprediger,
  • die Schariah
  • der Karrikaturenstreit,
  • die Ermordung des holländischen Regisseurs Theo van Gogh durch den islamischen Fundamentalisten Mohammed Bouyeri,
  • die für uns unbegreiflichen Selbstmordattentate in Madrid, London und natürlich die Anschläge von 11. September
haben dazu geführt, dass der überwiegende Anteil der Bevölkerung sich vor dem Islam fürchtet. Sie haben Angst, dass die Moscheen in Ihrer Nachbarschaft zu einer direkten Bedrohung für Sie werden könnte.

Das ist verständlich und als solches zu akzeptieren.

Aber!

Heute haben wir Angst vor der Ausbreitung des Islam. Vor 60 Jahren Jahren hatten wir Angst vor einer Ausbreitung der Juden. Wir haben heute die gleiche Angst wie vor 60 Jahren!

Worin liegt allerdings die Ursache für unsere Angst vor dem Islam?
Zum einen liegt die Ursache natürlich im Islam selbst, da es ihm nicht gelingt sich ausreichend von den Fundamentalisten zu distanzieren.
Auf der anderen Seite liegt es an unserem allgemeinen Desinteresse gegenüber dem Islam.
Kennt jemand das wichtigste islamische Fest und seine Wurzeln? Kennt jemand die Bedeutung der Pilgerfahrt und des gemeinsamen Gebets in der Mosche?
Das sind wirklich einfache Dinge, die zu einem besseren Verständnis führen könnten. Aber ich mache jede Wette, dass kaum jemand, der sich vor dem Islam fürchtet, diese Fragen beantworten könnte.

Unwissenheit führt zu Unsicherheit, Unsicherheit zu Angst und eine Masse in Angst führt zu........ jedenfalls nichts gutem.

Wie könnte eine Lösung aussehen?

Besonders enttäuschend fand ich z.B. die Reaktion des bekannten Regisseur türkischer Abstammung Fatih Akin, der sich jetzt offen für einem Boykott der Schweiz ausgesprochen hat. Ich z.B. kenne kein einziges muslimisches Land, in dem auch nur ansatzweise Religionsfreiheit herrscht. Ich könnte ja mal versuchen in der Türkei (immerhin ein EU-Beitrittskandidat) eine Kirche zu bauen.

Sehr geehrter Herr Akin,
bevor Sie die Schweizer verurteilen und vielleicht zu folgenschweren Boykotten aufrufen, stellen Sie mir doch bitte mal die Lage der Religionsfreiheit in der Türkei aus Sicht der christlichen Minderheit dar.

Das ist auf jeden Fall schon mal keine Lösung und wird die Lage nur weiter verschärfen.

Die Lösung ist jedenfalls sehr einfach:
Zum einen sollten sich Christen, Juden und Muslime mal die gemeinsame Wurzel Ihrer Religionen vor Augen führen.
Zum anderen kann aber das Bild, welches wir vom Islam haben zu einem Teil nur durch den Islam geändert werden. Wenn man etwas ändern möchte, sollte es die Aufgabe eines jeden Muslims sein, sich klar und entschieden von jeder Art von Fudamentalismus zu distanzieren. Gleichzeitig sollten die Muslime aber auch Verständnis für die derzeitigen Ängste der Christen zu zeigen.
Das kann man sogar verallgemeinern. Generell müßen Fundamenalisten in allen Religionen religionsübergreifend geächtet und somit isoliert werden. Es sollte eine gemeinsame Front aller gemäßigten Christen, Juden und Muslime gegen den Fundamentalismus geben.
Aber wir als christliche Mehrheit müssen uns auch mehr für den Islam interessieren.
Eine Idee wären z.B. Tage der offenen Tür in Moscheen, bei denen vielleicht auch Nicht-Muslime ein Gebet miterleben können. Wenn man dies noch durch die Kommunen fördern würde, wäre dies z.B. ein Schritt der das Verständnis der Christlichen Mehrheit für den Islam stark verbessern könnte.

Ein Beispiel was passieren kann, wenn man Fundamentalisten nicht bremst, ist derzeit übrigens Isreal. Der faschistische Außenminister Israels Awigdor Lieberman hat sich offen für ethnische Säuberungen, Erschießung von muslimischen Parlementsabgeordneten und Deportationen ausgeprochen. Die Tatsache, dass solche Leute gewählt wurden zeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung genauso denkt. Noch erschreckender finde ich, dass solche Leute von der Bundesregierung auf deutschem Boden empfangen werden. Ich hoffe er hat nicht gefragt, ob wir Dachau für Ihn noch mal reaktivieren können.

Dienstag, 22. September 2009

Wohnungsdurchsuchung nach Haarschnitt

Nach einem Bericht des Magazins Frontal 21 wurde die Wohnung des Selbständigen Arnold Sasha allein aufgrund der Tatsache durchsucht, dass er anderen Leute die Haare schneidet.

Das wirft natürlich Fragen auf. Insbesondere an das Amtsgericht in Göttingen.

"An den zuständigen Richter in der Sache Wohnungsdurchsuchung Arnold Sasha. Der Bericht in Frontal 21.

Sehr geehrter Herr Richter,
wenn man als Richter eine Wohnungsdurchsuchung mit "schneidet Haare" begründen kann, frage ich mich als besorgter Bürger, was man noch als "Rechtsbeugung" bezeichnen könnte. Trotz meiner großen Phantasie fällt mir hierzu überhaupt nichts mehr ein. Ihnen vielleicht?
Mit freundlichen Grüßen!"


Terrorist vs. Haareschneider

Folgendes finde ich mal sehr interessant:

Ein Terrorist, dessen Telefon gerade überwacht wird, kann sich sicher sein, dass alle Aufzeichnungen, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen unverzüglich gelöscht werden.

Demgegenüber steht eine Hausdurchsuchung, d.h eine vollständige Durchsuchung des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung und völlige Zerstörung jeglicher Privatsphäre, nur weil jemand gegen Geld einem anderen Menschen die Haare schneidet....

D.h. ein Terrorist genießt deutlich mehr Rechtssicherheit als jemand der Haare schneidet...

Sensationell....

Sonntag, 13. September 2009

Erfahrung mit dem Autohaus Karl & Co in Mainz

Als ich Ende April meinen Wagen zum Autohaus Karl & Co in Mainz bringe, bin ich froh endlich meine inzwischen abgefahrenen Goodyear Eagle loszuwerden. Auf trockener Strasse ist der Reifen top, auf nasser Strasse ist der Reifen aber selbst bei defensiver Fahrweise einfach nur brandgefährlich.

Als ich abends den Wagen abhole staune ich daher erst mal nicht schlecht, als ich statt der neuen Michelin wieder einen Satz Goodyear Eagle auf der Hinterachse habe. :-(

Ich hatte extra einen Satz Michelin vorab bestellt, dumm nur, dass ich die Reifengröße aus dem KFZ-Schein genommen habe. Wie ich dann später lernen musste ist das nicht unbedingt die Größe, die man auf dem Sommerreifen hat. Mit anderen Worten ich hatte die falsche Größe bestellt.

Aber auf die Reifeneigenschaften angesprochen erzählte mir ein Mitarbeiter des Autohauses lang und breit, dass es sich bei dem Reifen um einen speziell für BMW getesteten Reifen handelt, der besonders gut in eigenen Tests getestet wurde, was man an einem speziellen Stern erkennen würde etc etc. Auf gut Deutsch: Er hat mich zugelabert.

Aufgrund meiner schlechten Erfahrungen mit dem Reifen, fragte ich allerdings bei einem anderen Reifenhändler nach, ob er mir die beiden Reifen abnehmen würde und mir im Gegenzug gleich einen kompletten Satz neuer Sommerreifen verkaufen würde.

Der Händler war einverstanden, allerdings staunte ich nicht schlecht als mir der Reifenhändler mitteilte, dass der Reifen bei Ihm für 100 EUR zu haben ist. Das Autohaus Karl & Co hatte mir den gleichen Reifen für 166 EUR verkauft. Das sind mal satte 65% Aufschlag.

Noch erstaunter war ich, als mir der Reifenhändler mitteilte, dass der Reifen, der mir als Neuware verkauft worden war, bereits mehr als 3 Jahre alt war.

Endgültig sauer war ich, als ich mir beim ADAC mal den Testbericht zum Goodyear Eagle durchgelesen habe. Im Test 03/2004 wurde der Reifen dort als zweit schlechtester Reifen getestet. "Schwach auf nasser Fahrbahn. Besonders beim Bremsen".

Mit anderen Worten.... Ohne Rücksprache hat man mir beim Autohaus Karl & Co einen völlig veralteten Schrottreifen zu einem total überzogenen Preis montiert. Ich hatte mich darauf hin beim Autohaus beschwert, allerdings reagierte man dort nicht weiter.

Also traut keinem Autohändler und schon gar nicht Karl & Co.

Freitag, 11. September 2009

Vorsicht Betrüger! Net Mobile AG und T-Mobile

Vor einigen Wochen bekam ich von einer unbekannten Nummer eine SMS mit dem Inhalt:

"....Willkommen. Weitere Nachrichten folgen von der 40800. Viel Spass!! Keine SMS mehr? Antworte Out an diese Nummer. "

Die SMS enthielt natürlich keinerlei Preis oder Anbieterinformationen.

Da ich keine weiteren SMS haben wollte, schickte ich also eine SMS mit dem Inhalt "Out" an die 40800.

Fehler....

Denn jetzt geht es erst richtig los.

In den nächsten Tagen bekomme ich auf einmal unverhofft SMS. Diesmal von der 40800.

"Mobile Detox http://tom.bobmobile.com/tomwap...."
"Yoga Begins http://tom.bobmobile.com/tomwap...."
"Funny sayings http://tom.bobmobile.com/tomwap...."
"Magic Touch http://tom.bobmobile.com/tomwap...."

Also alles völlig nutzloser SMS-Spam. Ärgerlich, denke ich mir noch ....

bis ich die Rechnung sehe...

"Net Mobile AG 41,86 EUR".

Das ist mal ein Geschäftskonzept! Nicht nur unerwünschten Werbemüll unter die Leute bringen, sondern den Empfänger auch noch bis zu 5 EUR pro SMS dafür zahlen lassen. Das ist in etwa so, als würde ich meinen Müll im Garten der Nachbarn auskippen und dafür jeweils 5 EUR über die Stromrechnung kassieren.

Sensationell!!

Ich reklamiere allerdings den Posten sofort bei T-Mobile und drohe mit Rückholung der Lastschrift.

Als Antwort bekomme ich ein Schreiben.

"Ihre Anfrage zu den Sonderdiensten
....
gern informieren wir Sie über den Anbieter net mobile AG...

Wir empfehlen Ihnen, den Betrag komplett zu zahlen, damit Ihr Kundenkonto ausgeglichen ist. Eine eventuelle Gutschrift erstattet Ihnen der Anbieter in der Regel per Verrechnungsscheck oder er überweist den Betrag auf Ihr Bankkonto."

Eine kurze Internetrecherche bringt es schnell ans Licht. Bei der Net Mobile AG handelt es handelt sich schlicht und ergreifend um professionelle SMS-Betrüger, die mit gleichen und ähnlichen Betrügereien schon tausende Leute abgezockt haben.

Und T-Mobile macht kräftig mit. Warum? T-Mobile verdient natürlich gut mit den Betrügereien der Net Mobile AG. Ich würde mal vermuten, dass T-Mobile mindestens 20% der Betrügereien als Provision kassiert.

Ich teile T-Mobile folgendes mit:

"Hallo,

wie Ihnen seit langem bekannt ist, handelt es sich bei Ihrem Kooperationspartner "net mobile AG" um bekannte SMS-Betrüger....


Ich habe im Gegensatz zu Ihnen keinerlei Vertragsverhältnis mit der Net Mobile AG.

Sie sind Ihren Prüfungs- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen. Der Schaden geht daher komplett zu Ihren Lasten.

Ich werde alle zu Unrecht abgebuchten Beträge unter dem Posten "net mobile AG" von zukünftigen Rechnungen abziehen."

Darauf hin erhalte ich nur freundliche den Hinweis....

"Sehr geehrter Herr ABC,

vielen Dank für Ihr Fax vom 16.07.2009.

Hier nochmals die Kontaktdaten der net mobile AG:

http://www.net-m.de
reklamationen@net-m.de

Postanschrift:
Zollhof 17
40221 Düsseldorf.

Gerne richten wir für Sie eine Sperre für Dienste von Drittanbietern ein.
T-Mobile tritt für Dienste von Drittanbietern in Vorkasse.
Wenn Kosten durch ein Abo verursacht wurden, so ist dieses Abo beim jeweiligen Anbieter zu kündigen. T-Mobile kann dies nicht."

Mit freundlichen Grüßen"

Die Strategie von T-Mobile wird jetzt klar. Man versucht das Problem an die "net mobile AG" abzudrücken. Als professioneller Betrüger legt man dort allerdings höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit, guten Service und gute Erreichbarkeit....

Als ich die Rechnung weiter prüfe, stelle ich übrigens fest, dass ich in meinem Tarif 15 EUR zu viel zahle. Inzwischen hat T-Mobile die Konditionen verbessert, gibt den Vorteil allerdings nicht die Bestandskunden weiter.

Als ich bei der Service-Hotline anrufe ist man gerne bereit den Tarif anzupassen und bestätigt gerne, dass man Bestandskunden grundsätzlich nie auf günstigere Tarife aufmerksam macht.

Super Service T-Mobile!

Als ich dem Kundenberater dann noch meinen Ärger mit der Net Mobile AG schildere wird es allerdings interessant....

T-Mobile Mitarbeiter: "Man traut sich ja kaum noch sein Handy anzumachen. Wenn man mittlerweile schon ein Abo hat, wenn man nur eine SMS zugeschickt bekommt...."

Interessant. Bei T-Mobile weiß man also bestens bescheid und bucht fröhlich weiter Beträge für die Betrüger der net mobile AG ab.....

Also wenn man mich fragt, ist das die Definition von "Beihilfe zum Betrug".....

Und ich soll jetzt meinem Geld hinterherzulaufen, dass T-Mobile trotz Kenntnis der Betrugsabsichten gegen Provision bereitwillig unter Betrügern verteilt?

Ich glaube es ballert.

Als T-Mobile ungeachtet meiner Bitte, alle Dienste der Net Mobile AG zu sperren, wieder einen saftigen Betrag für die net mobile AG abbucht, kündige ich die Einzugsermächtigung.

Inzwischen habe ich meiner Ankündigung Taten folgen lassen und habe die nächste Handyrechnung um alle zu Unrecht abgebuchten Beträge gekürzt. Jetzt wurde man bei T-Mobile wieder wach....

"Sie möchten die Forderung von net mobile AG durch uns beglichen haben.

Wir können Ihren Wunsch nicht nachkommen.

Bitte setzen Sie sich mit der "net mobile AG" in Verbindung. Aus Datenschutzgründen können wir nicht für Sie Ihre Rechnung dort reklamieren.

Die Kontaktdaten:

net mobile AG
Zollhof 17
40221 Düsseldorf
Deutschland - GERMANY

Telefon: +49-211-97020-0
Telefax: +49-211-97020-999
E-Mail: reklamationen@net-m.de

Auch wenn wir Ihnen dieses Mal nicht entgegenkommen konnten, ist es uns wichtig, dass Sie mit Ihren Fragen und Wünschen auf uns zukommen. Rufen Sie uns einfach an, wenn wir etwas für Sie tun können. Wir im Geschäftskundenservice sind jeden Tag 24 Stunden gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Musa Avsar
Geschäftskundenservice
"


Das Problem abschieben kann ich allerdings auch....

"Hallo,

Ich habe keinen Vertrag und somit auch keine Forderung gegenüber einer Net Mobile AG. Mit anderen Worten: Für mich gibt es keine "Net Mobile AG".

Alles was ich weiß, ist dass ich einen Vertrag mit *Euch* habe und *Ihr* mir unter einem Rechnungsposten mit einer Aufschrift "net mobile ag" unberechtigter Weise Geld abgebucht habt. Wie Ihr Euch das Geld mit Betrügern aufteilt ist mir ehrlich gesagt völlig wurscht. Das ist mal ganz gelinde gesagt Euer Problem.

Sie leisten meiner Meinung nach aktive Beihilfe zum Betrug, indem Sie weiterhin Geld für die Net Mobile AG einziehen.

Mit Gruß,"


Ich bin mal gespannt wie die Sache endet, denn die Alternativen habe ich T-Mobile schon angekündigt:

"Hallo,

Folgende 2 Möglichkeiten:

1.) Ihr bucht, dass was Ihr mir unter dem Posten "net mobile ag" zuviel abgebucht habt aus, korrigiert den Kontostand auf 0, und ich erteile Euch wieder eine Einzugsermächtigung.

2.) Ihr mahnt, sperrt den Anschluss, ich kündige fristlos wegen versuchten Betrugs und Nichterfüllung des Vertrags.

Ihre Wahl,"

Meiner Meinung nach ergibt sich daher folgende Sachlage:

  • Es gilt in dem Fall das Fernabsatzgesetz. Aufgrund des Fehlens von Anbieter-, Preis- und Widerrufsinformationen kam kein Vertrag zwischen mir und der Net Mobile AG zustande. Somit gibt es auch keine Forderung seitens der Net Mobile AG mir gegenüber. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluß, dass ich keine Forderung gegenüber der Net Mobile AG habe.
  • Selbst wenn ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen wäre, stellt der kostenpflichtige SMS-Müll, den sie versenden keinerlei werthaltige Gegenleistung da. Das Geschäftsmodell ist einzig auf die Schädigung der Verbraucher ausgelegt und somit Sittenwidrig. Was die Net Mobile AG hier betreibt ist für mich ganz klar gewerbsmäßiger Betrug (§263 StGB).
  • Bei T-Mobile ist man genau informiert, und trotzdem zieht man weiterhin Forderungen über die T-Mobile Rechung ein. Ohne die aktive Unterstützung von T-Mobile wäre ein Betrug in der Form gar nicht möglich. T-Mobile leistet also mindestens aktive Beihilfe zum Betrug (§27 StGB). Da T-Mobile aber über die Provision auch direkt von den Aktivitäten der Net Mobile AG profitiert liegt eventuell sogar gewerbsmäßiger Betrug vor.
  • T-Mobile trägt die Beweislast für die Forderungen, die sie mit der Rechnung einziehen. Der Verweis auf den Anbieter von Drittleistungen ist meiner Ansicht nur berechtigt, wenn zwischem den Anbieter von Drittleistungen und dem Kunden ein gültiger Vertrag besteht. Dies ist jedoch hier nicht der Fall.

Mein vorläufiges Fazit:

  • Wendet Euch direkt an T-Mobile und lasst Euch nicht an die Net Mobile AG abwimmeln.
  • T-Mobile wird sein Verhalten in der Angelegenheit offensichtlich erst dann überdenken, wenn die Kosten die Erträge übersteigen, .d.h. genügend Kunden Stress machen und sich nicht einfach abwimmeln lassen.

Ein Fall von Wirtschaftskriminalität?

Interessant ist übrigens, dass die Inhaber der Net Mobile AG zufällig gerade Ihren Laden verkaufen wollen. Interessent ist derzeit der japanischen Telekommunikationskonzern NTT Docomo.

Ich vermute daher, dass die Inhaber der Net Mobile AG noch einmal mit allen Mitteln Ihre Geschäftszahlen frisieren um den Laden über Preis verkaufen und anschließend mit der Kohle über alle Berge verschwinden zu können.

Ganz interessant in dem Zusammenhang ist vielleicht noch die Aktionärsstruktur:

Herr Theodor Niehues 10.575 Aktien (0,50 %)
Herr Dieter Plassmann 22.500 Aktien (1,06 %)

Außerdem hat der Vorstand sich im letzten Jahr insgesamt rund  600.000 Gehalt gezahlt, die wir bezahlt haben dürften.

(Quelle)


Hier kann man NTT Docomo davor warnen.

So sehen Betrüger aus

Theodor Niehues (Vorstandsvorsitzender Net Mobile AG) (Quelle)




Der Net Mobile AG-Vorstand (v.l.n.r.): Frank Hartmann, Theodor Niehues, Kai Markus Kulas, Dieter Plassmann (Quelle)




Hier noch ein paar Links....

Dienstag, 19. Mai 2009

Die Angst der Deutschen....

Wovor hat der Deutsche Angst?

Der Schweinegrippe: 0 Tote
Der Vogelgrippe: 0 Tote
SARS: 0 Tote
Dem Klimawandel: 0 Tote
Terroristen: 0 Tote in 15 Jahren
Amokläufen: 15 Tote
Der Wirtschaftskrise: Im März gerade mal 78.000 mehr Arbeitslose als vor einem Jahr

Zusammen: 15 Tote und 78.000 mehr Arbeitslose


Was ist für den Deutschen gefährlich?

Rauchen: 140.000 Tote im Jahr
Saufen: 73.000 Tote im Jahr
Herz-Kreislauf Erkrankungen (Übergewicht und zu wenig Bewegung): 160.000 Tote im Jahr
Alkohol im Zusammenhang mit Gewalttaten: 800 Tote und 20.000 Schwerverletzte
Verkehr: 5000 Tote und 400.000 Verletzte
Blitze: 10 Tote

Insgesamt: 234.810 Tote und 420.000 Verletzte

Was macht der Deutsche?

Grundrechte einschränken
Paintball verbieten
Tamiflu kaufen
Rauchen
Saufen
Fressen
Vor dem Fernseher hocken
Autofahren



Denkt noch jemand, dass Medien keinen Einfluß auf eine Gesellschaft haben?

Samstag, 9. Mai 2009

Pflichtwehrdienst aber Paintball verbieten...

Wer kann mir erklären

* warum wir mit dem Pflichwehrdienst 18 Jährige zwingen das Töten auf Befehl zu lernen, während wir das Freizeitspiel Paintball verbieten wollen?
* warum 12 Jährige im Schützenverein den Umgang mit scharfen Waffen lernen können, wir aber Computerspiele verbieten wollen?
* warum der Privatbesitz von Waffen weiterhin erlaubt sein soll, obwohl 4 von 5 Amokläufen an Schulen mit unsachgemäß gelagerten Waffen des Vater ausgeführt wurden?



Fragen wir bei den Herren Bosbach und Schäuble, Wiefelspütz und Körper doch mal nach...

15.05.2009

Wolfgang Bosbach meldet sich zu Wort...

"Geplante Novellierung des Waffenrechts

Sehr geehrter Herr ABC,

in obiger Sache danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre E-Mail vom 09. Mai 2009 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Vielzahl von Zuschriften und Bürgeranliegen um Verständnis dafür, dass ich Ihnen leider erst heute und nur kurz antworten kann.

Bei der Vielzahl der Zuschriften zum Thema „Waffenrecht“ ist es leider beim besten Willen nicht möglich, auf jedes einzelne Schreiben individuell einzugehen und jede Frage zu beantworten, so dass ich hoffe, dass Ihnen die nachfolgende Übersicht über die geplanten Änderungen einen objektiven (!) Eindruck des geplanten Gesetzgebungsvorhabens vermittelt.

Die Kritik einiger Sportschützen verwundert, insbesondere deshalb, weil man beim Deutschen Schützenbund (DSB) mit den geplanten Regelungen „jedenfalls zufrieden ist“. Wortwörtlich sagte der DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim: „Die Heraufsetzung des Alters für das Schießen mit großkalibrigen Waffen hat für uns nur geringfügige Konsequenzen. Man verfolge ohnehin die Philosophie, jüngere Schützen mit Luftdruck- und Kleinkaliberwaffen trainieren zu lassen.“ Deshalb haben wir mit dem geplanten Gesetz kein Problem. Das gleiche gilt für die häuslichen Kontrollbesuche. Das ist eine sehr ausgewogene Regelung, mit der die Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und der Privatsphäre gewahrt wird.“

Wenn sich der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes für alle deutschen Schützen so äußert, warum sollten dann Schützen mit diesen Regelungen ein Problem haben?

Massiver war die Kritik des Deutschen Jagdschutz-Verbandes. Diese Vereinigung der Deutschen Landesjagdverbände hat allerdings eine gesetzliche Vorschrift angegriffen, die nicht beabsichtigt ist. Der DJV hat nämlich in seiner Presseerklärung ausgeführt: „Nach dem vorliegenden Entwurf sollen Behörden künftig das Recht haben, die Aufbewahrung legaler Waffen ohne richterliche Anordnung und gegen den Willen der Besitzer jederzeit zu kontrollieren.“

Dies ist nicht richtig. Wenn der Waffenbesitzer der zuständigen Behörde die Nachschau verweigert, hat diese kein Recht, die Wohnung gegen den Willen des Besitzers zu betreten. Warum der DJV den Gesetzentwurf in dieser wichtigen Passage unzutreffend widergibt, ist mir leider nicht bekannt.

Ich hoffe sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte zurückkehren und hoffe, mit diesen ergänzenden Informationen hierzu einen Beitrag geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen

Ihr


Wolfgang Bosbach



Anlage:



Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe

Modifizierungen des Waffenrechts

als Konsequenz der Amok-Tat von Winnenden



Die Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können, § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG (neu)

Die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) von 14 Jahren auf 18 Jahre, § 27 Abs. 3 WaffG n.F.

Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer soll in § 36 Abs. 3 WaffG verfassungskonform (Art. 13 GG) ausgeweitet werden

BMI erhält in § 36 Abs. 5 WaffG n.F. eine Verordnungsermächtigung für die Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u.a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll

Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters, § 43a WaffG (neu)

Die Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden, § 44 Abs. 2 WaffG n.F.

Die Behörde erhält in § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten

Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen, § 52 a WaffG (neu).

Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde

Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen sollen bußgeldbewehrt verboten werden, § 118a OWiG (neu) "



18.05.2009

Wolfgang meldet sich....

"Sehr geehrter Herr ABC,

Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble hat mich beauftragt, Ihnen für Ihr Schreiben vom 9. Mai 2009 zu danken und zu antworten.

Die Überlegungen zur eventuellen Änderungen des Waffenrechts (einschließlich eines etwaigen Verbots von Paintball) sind noch nicht abgeschlossen.

Hierzu wird es voraussichtlich in den nächsten Tagen einen abschließenden Koalitionsvorschlag geben, der in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.

Ich bitte um Verständnis, dass ich diesen Überlegungen nicht vorgreifen möchte.

Aktuelle Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Internetseite des BMI (www.bmi.bund.de).

In dieser Hinsicht habe ich Ihre Eingabe vom 9. Mai 2009 entgegengenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice-Zentrum

Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de"

Sonntag, 12. April 2009

Warum wir wieder einen Amoklauf an einer Schule sehen werden II

Besser kann man es glaube ich nicht beschreiben....