Sonntag, 20. Juli 2008

Cortal-Consors möchte mir Kontoführungsgebühren erlassen!

Im Jahr 2000 eröffne ich ein Depot bei Cortal-Consors, heute einer Tochter der BNP Paribas.

Beim Kollaps des neuen Marktes kam ich mit einem blauen Auge davon, da ich an einem Tag das ganze Depot verkauft habe. Seitdem habe ich keine Aktien mehr angerührt.

Das Depot habe ich nie gekündigt, allerdings wurde mir seit 2000 auch keine Rechnung mehr gestellt. Ich bekam noch regelmäßig Werbung, aber das war es.

Bis heute:

Da bekomme ich ein Schreiben von Cortal-Consors.

"Wir möchten Ihnen die bisher angefallenen Kontoführungsgebühren erlassen!

Sehr geehrter Herr,

schon vor einiger Zeit haben Sie sich dafür entschieden, ein Konto/Depot bei Cortal-Consors zu eröffnen.

Für unsere Kunden ist die Kontoführung gebührenfrei, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Ein Guthaben von durchschnittlich mindestens 2500 EUR, ein Trade pro Quartal oder ein laufender Sparplan.

Da bei Ihnen keine dieser Voraussetzungen zutraf, wird nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Leistungspauschale von monatlich 1,95 EUR fällig. In den vielen Monaten, die Ihr Konto bereits besteht, haben sich die Gebühren und Zinsen bei Ihnen inzwischen zu folgendem Soll-Betrag summiert.
137,86 EUR

Wahrscheinlich haben Sie nicht daran, dass auch ein ungenutztes Konto Gebühren verursacht. Deshalb sehen wir davon zunächst ab, Ihnen eine Zahlungsaufforderung zu schicken.

Stattdessen machen wir Ihnen hier ein faires Angebot: Wir erlassen Ihnen die für die Vergangenheit angefallenen Gebühren und Zinsen komplett, wenn Sie bis zum 31.07.2008
  • entweder ein Tagesgeld anlegen:....
  • oder Festgeld anlegen.....
  • oder einen Sparplan eröffnen ... (mindestens 25 EUR monatlich oder 50 EUR vierteljährlich)
Sparen Sei jetzt die bisher angefallenen Kontoführungsgebühren - und machen Sie gleichzeitig mehr aus Ihrem Geld!

Ist kein interessanter Vorschlag für Sie dabei, dann bitten wir Sie, Ihr Konto Ihr Konto bis zum 31.07.2008 auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Kai Wulff,
Direktor"

Bitte?????

8 Jahre keine Rechnung stellen und mich dann auf so eine fadenscheinige Art unter Druck zu setzen? Und ich soll auch noch Dankbar sein? Mir kommen gleich die Tränen.

"Sehr geehrter Herr Wulff,

Vielen Dank für Ihr faires Angebot. Um meine Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen möchte hiermit ich das o.g. Depot zum nächstmöglichen Termin kündigen.

In Ihrem Schreiben vom 09.07.2008 verweisen Sie darauf, dass ich Euch noch 137,86 EUR schulde.

Das sind die Depotgebühren für 6 Jahre!

Ihr stellt mir seite 8 Jahre keine Rechnung mehr, und wollt mich dann mit so einem fadenscheinigen Angebot unter Druck setzen?

Geht es Ihnen noch gut?

Wie Euer Anwalt bestimmt weiß, ist eine Forderung nach §195 BGB ohnehin nach 3 Jahren verjährt, darüber hinaus erwarte ich eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Einzelbeträgen und ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Vorher seht Ihr von mir keinen Cent und mich als Kunden ohnehin nie wieder. Ich werde die Angelegenheit dann direkt meinem Anwalt übergeben.

Darüber hinaus habe ich bereits diesen Vorfall in meinem Blog veröffentlicht. Viel Spaß weiterhin beim Ruinieren des Image und beim Verlieren der Kunden.

Mit freundlichen Grüßen!"


21.07.2008

Cortal Consors meldet sich.

Lange Rede kurzer Sinn. Im Oktober 2001 führt Consors ein Onlinearchiv ein und dann im August 2002 noch eine monatliche Depotgebühr. Da ich das Depot zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr verwende, lese ich mir offensichtlich die Schreiben nicht richtig durch. Die Rechnungen kommen seitdem monatlich aber stehen irgendwo in einem Onlinearchiv bei dem ich nicht einmal mehr wüßte, wie und wo ich mich anmelden soll.

Das ganze erinnert mich an Arthur Dent, als er erfährt, dass sein Haus abgerissen werden soll.

"But Mr Dent, the plans have been available in the local planning office for the last nine month."

"Oh yes, well as soon as I heard I went straight round to see them, yesterday afternoon. You hadn't exactly gone out of your way to call attention to them had you? I mean like actually telling anybody or anything."

"But the plans were on display ..."

"On display? I eventually had to go down to the cellar to find them."

"That's the display department."

"With a torch."

"Ah, well the lights had probably gone."

"So had the stairs."

"But look, you found the notice didn't you?"

"Yes," said Arthur, "yes I did. It was on display in the bottom of a locked filing cabinet stuck in a disused lavatory with a sign on the door saying Beware of the Leopard."


Nichts desto trotz bietet mir Cortal Consors einen Gutschrift von 70 EUR an.


"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.07.2008. Sowohl die Leistungspauschale als auch die Umstellung auf das Onlinearchiv waren mir nicht gegenwärtig. Allerdings konnte ich Ihre Angaben anhand meiner Unterlagen verifizieren.
Ich bitte daher meine spontane Reaktion zu entschuldigen und bedanke mich für Ihr Angebot, welches ich anzunehmen Gedanke.
Wie überweise ich allerdings auf mein Consors Konto? Für die Kontoverbindungen wäre ich dankbar.

Trotzdem möchte ich das Depot kündigen. Für eine Bestätigung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen"



Update 25.08.2008

Ich habe noch 68 EUR überwiesen und Cortal Consors hat inzwischen mein Depot und Konto gelöscht.

Aber für mich gilt:

Cortal Consors niemals wieder!

Freitag, 18. Juli 2008

Amtsmissbrauch bei der Polizei?

Erstens kommt es anders...
Als ich Anfang Mai zu meiner Mutter fahre, ahne ich noch nicht welcher Ärger da auf mich zukommt. Als ich kurz vor dem Haus meiner Mutter um die 90° Kurve biege, stehen unsere 3 Lieblingsnachbarn Herr Schneider-Sabel, Herr Nold und Herr Meinusch meinem Eindruck nach schlecht gelaunt in Ihren Gärten.

Dass wir so gute Freunde sind, liegt unter anderem daran, dass die Herren die Straße vor Ihren Häusern seit Jahren als Ihr persönliches Eigentum betrachten. Stellt man den Wagen in der Nähe Ihrer Häuser ab, wird man schon mal zugeparkt oder aggressiv darauf hingewiesen den Wagen doch bitte 200m weiter die Straße runter abzustellen.

Freundschaft geht über alles...
Kurz nachdem ich aus dem Auto steige kommen Sie auch schon angerannt, offensichtlich hat Ihnen meine Fahrweise nicht gefallen. In dem nun folgenden Wortgefecht, verliert Herr Schneider-Sabel die Kontrolle und schlägt mir an den Kopf.

Als ich gerade in Kampfstellung gehe und die Herren pflichtgemäß auf meine Kampfsporterfahrung hinweise, fangen die Gattinnen der Herren Ihre Ehemänner ein und begleiten Sie nach Hause.

An dem Punkt denke ich mir noch nichts und will die Sache auf sich beruhen lassen.

Aber nein...

Die Polizei erscheint auf der Bühne
30 Minuten später steht die Polizei in Form von Polizeikommissar Steffes und seinem Kollegen von der Polizeiwache St. Goarshausen vor der Tür.

Man ist der Meinung "ich wäre mit nicht angepasster Geschwindigkeit" gefahren.

Ah ja......... nicht angepasste Geschwindigkeit.... kommt das kommt kurz vor oder nach "wahnsinniger Geschwindigkeit"...

Die Stelle ist übrigens außerorts, dort gilt keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber aufgrund der engen Kurve mit anschließenden 15% Steigung kommt man ohnehin nicht schneller als mit 10 km/h um die Kurve ohne bei Herr und Frau Schneider-Sabel samt Wagen im Wohnzimmer zu stehen....

Gut... Ich sage natürlich, dass ich durchaus mit angepasster Geschwindigkeit gefahren bin und gebe zu Protokoll, dass ich von Herrn Schneider-Sabel tätlich angegriffen wurde. Die Polizisten erkennen zumindest in einem Punkt schnell den Sachverhalt "Das ist jetzt aber Kindergarten" stellt der PK Steffes völlig zu recht fest.

Ok.........

Wer jetzt denkt, dass war's.....
Am 15.06.2008 bekomme ich eine "Betroffenen Anhörung" zu gesendet.

Dort heißt es:

".....

Ordnungwidrigkeit: Laut Zeugenaussagen fuhren Sie in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen-/Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

....

Steffes PK"

Ich schreibe zurück:

"Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit.

Die Zeugen betrachten seit Jahren die Straße als Ihr persönliches Eigentum und traten diesbezüglich bereits mehrfach aggressiv in Erscheinung. Hierfür gibt es ebenfalls Zeugen. Ich bitte um sofortige Einstellung"


War's das jetzt?
Spätestens an diesem Punkt rechne ich mit einem Ende dieses Unsinns, aber wieder einmal sollte ich mich irren.

Stattdessen fahren jetzt PK Herr Steffes und sein Kollege unaufgefordert ein zweites Mal zu den 3 Herren um sich die Angaben noch einmal persönlich bestätigen zu lassen.

Wer hat denn so was schon mal erlebt? Ich hatte sogar schon Probleme die Polizei nach einem Unfall ohne Personenschaden an den Unfallort zu bekommen. Nachdem man mir mein Auto aufgebrochen hat, mußte ich zur Polizei fahren. Da kam überhaupt keiner.

Aber das die Polizei wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" 2 mal ausrückt, einmal davon sogar ohne Aufforderung, habe ich bisher nicht für möglich gehalten.

Wozu rede ich eigentlich?
In der Folge erreicht mich
am 18.7.2008 im gelben Umschlag ein Bußgeldbescheid.

"Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer,

Ihnen wird vorgeworfen ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen-/Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

§3 Abs. 1, §49 StVO, §24 StVG; 8.1 BKat

....

Zeuge: PK Steffes, PI St. Goarshausen, Herr Schneider-Sabel, Her Nold, Herr Meinunsch.

Das Kraftfahrtbundesamt wir bei Rechtskraft dieses Bußgeldbescheides die Entscheidung vorraussichtlich mit 3 Punkten bewerten. Die Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldverfahrens und somit nicht anfechtbar

...
eine Geldbuße festgesetzt (§17 OWig von ) 50EUR
Gebühr 20 EUR
Auslagen der Verwaltung 3,5 EUR
Zusammen: 73,50 EUR

Bad Ems den 15.07.2008

Im Auftrag
Michael Nagel"


(Klicken für größeres Bild)


Bitte?????

Aufrund der rein subjektiven Einschätzung von 3 meiner Meinung nach mit Ihrem Leben unzufriedenen Nachbarn 3 Punkte und 75 EUR?


Vor einigen Jahren wurde mein Auto an Sylvester just an der Stelle aufgebrochen, welche von dem Trio als Parkplatz (statt vor Ihrem Haus) angegeben wird. Dabei wurde einfach ein Stein durch die Scheibe geschmissen.

Nach meinem Anruf bei der Polizei in St.Goarshausen ließen sich die Kollegen mehrere Stunden Zeit um in Erscheinung zu treten. Aber obwohl zahlreiche Spuren von dem Einbruch vorhanden waren, stiegen die Polizisten nicht mal aus, sondern fuhren lediglich in 5 Meter Entfernung an meinem Wagen vorbei. Und obwohl ich natürlich Anzeige erstattet habe, habe ich von diesem Tag nie wieder etwas in der Sache gehört.

Das ist meiner Erfahrung nach das ganz normale Niveau der Polizeiwache St. Goarshausen.

Aber wie erklärt sich dann das plötzliche Engagement in einer absolut nichtigen wie hoffnungslosen Sache? Es fehlt noch ein pikantes Detail.

Frau Schneider-Sabel ist Beamtin bei der JVA (Justizvollzugsanstalt).

Aber natürlich ist der ein Schelm der jetzt böses dabei denkt........

Ich habe mir diesen Blödsinn ja lange mit angesehen, aber jetzt habe ich den Kanal gestrichen voll.

Ich werde einen Anwalt einschalten und gegen die Beamten sowie gegen Frau Schneider-Sabel Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmißbrauch einlegen. Aber damit Herr Scheider-Sabel nicht leer ausgeht, gibt es für Ihn eine Anzeige wegen Körperverletzung.






Was ist eigentlich möglich?
Ein wenig Physik. Der Umfang der Kurve beträgt 46,55m. U = 2 * pi * r => r = 7,4m

Bei 30km/h währe die Zentrifugalkraft = m * v^2 /r (bei 1000kg) = 9000 Newton was rund 2 facher Erdbeschleunigung entspricht. Das sind Werte wie bei einem Formel 1 Wagen.

Update 10.08.2008

Mir ist übrigens noch aufgefallen, dass meine Rechnung nicht mal stimmt. Die Zentrifugalkraft ist sogar größer als von mir berechnet, da ich statt dem mittleren Radius den äußeren Radius der Kurve genommen haben.

Wie auch immer: Ich habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet und Strafanzeige gegen den Herrn Schneider Sabel wegen Körperverletzung gestellt. Obwohl mir dieser Kindergarten eigentlich zuwider ist, muß man auch mal klarstellen, dass irgendwann mal Schluss ist.

"Unbegründete Einwendungen"
Der vom Anwalt eingelegte Einspruch wurde allerdings inzwischen von Herrn Michael Nagel von der Kreisverwalung als "als zulässig, jedoch in der Sache unbegründet" zurückgewiesen. Aber leider fehlt die Begründung, warum es unbegründet sein soll.

Grund genug für mich nachzufragen, mit welcher Begründung hier überhaupt die Anzeige aufrecht erhalten wird.

"Sehr geehrter Herr Nagel,

wie mein Anwalt bereits festgestellt hat, hat die Aussage der Zeugen keinerlei Beweiskraft. Darüber hinaus wurde inzwischen gegen einen Zeugen Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt, und ein zweiter Zeuge steht meinen Informationen zufolge schon nicht mehr als Zeuge zur Verfügung.

Können Sie mir als Laien kurz erklären auf welcher Grundlage das Verfahren trotz Einspruch weiterhin betrieben wird?

Der geschaffene Präzendensfall würde bedeuten, dass in Deutschland jeder, jeden, jederzeit wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" anzeigen könnte.

Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, genau null.

Ich wäre daher für eine Einstellung des Verfahrens dankbar.

Mit freundlichen Grüßen!"

Herr Nagel meldet sich schon am 11.08.2008 wieder. Allerdings ohne die Frage zu beantworten.


"Sehr geehrter Herr ABC,

in Ihrem v. g. Schreiben haben Sie uns gebeten, unsere Verfahrenweise zu erklären.Die Einlassung Ihres Verteidigers wurde von uns geprüft. Die von ihm gemachten Angaben reichten uns jedoch nicht aus, Ihr Verfahren einzustellen.


Zur weiteren Entscheidung wurde die Akte deshalb an die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet. In der Regel wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht zur endgültigen Entscheidung abgegeben.


Abschließend möchte ich noch mitteilen, dass auch Anzeigen von privaten Personen nachgegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Michael Nagel"

Vom Staatsanwalt...
D.h .die Sache ist inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. Dooh! Ich habe die Tage mit meinem Anwalt gesprochen. Sollte der Staatsanwaltschaft im Moment langweilig sein (d.h. auch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nicht) kann es hier tatsächlich zu einem Gerichsverfahren kommmen. Hier die Vorschau auf das Gerichtsprotokoll:

Richter: "Sind Sie mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren?"

Ich: "Nö"

Kläger: "Doch"

Ich: "Nö"

Kläger: "Aber voll ey"

Ich: "Stimmt ja gar nicht!"

Klöger: "Doch doch doch"

Ich: "Nö Nö Nö"

....

Wen sich hier jemand an seine Kinder oder an seine Kindergartenzeit erinnert fühlt, kommt das sicherlich nicht von ungefähr. Erschreckend finde ich allerdings, dass sich unser Justizsystem mit Angelegenheiten auf diesem Niveau beschäftigt. Gott sein Dank können 3-Jährige noch keine Anzeige erstatten, sonst wären unsere Gerichte wahrscheinlich mittlerweile zusammengebrochen.

Zum Richter...

Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf. Am 25.08.2008 meldet sich das Amtsgericht im Form von Herr Richter Dr. Trosch vom Amtsgericht Lahnstein zu Wort.

"wegen Straßenverkehrswidrigkeit

sind nach Aktenlage für Ihren Einspruch vom 22.07.2008 gegen den Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Rhein-Lahn vom 15.07.2008 keine Erfolgsaussichten erkennbar, da nach Aktenlage die Höhe des Bußgeldes, die im Übrigen auch dem Regelsatz des Bußgeldkatalogs entspricht, mehr als angemessen erscheint.

Ich empfehle Ihnen daher, den Einspruch zurückzunehmen, da ansonsten eine Hauptverhandlung durchzuführen wäre, zu der Ihr persönliches Erscheinen angeordnet würde.

Im Falle Ihrer Verurteilung kämen neben dem hohen Zeitaufwand weitere Kosten auf Sie zu.
Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit,binnen zwei Wochen zu erklären, ob Sie den Einspruch zurücknehmen.

Sollten Sie keine Stellungnahme abgeben, wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.

- 2 -
Bitte reichen Sie, eine fortdauernde Vertretung unterstellt eine Vollmacht zur Akte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Trosch
Richter"

Bittee???

Die Antwort gebe ich Herrn Dr. Trosch persönlich:

"Sehr geehrter Richter Dr. Trosch,

Aus meiner Sicht ergibt sich folgende Faktenlage:
• Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit.
• Es ist physikalisch gar nicht möglich unter den Verhältnissen (sehr enge Kurve im Eingangsbereich zur Stichstrasse, danach >15% Steigung und nur 50m Strecke) auf die angebliche Geschwindigkeit von über 50km/h zu beschleunigen.
Gehen wir von 10km/h bei der Einfahrt in die Strasse und 20m Bremsweg aus, so blieben mir 30m bei 15% Steigung um von 10km/h auf über 50km/h zu beschleunigen. Das ist mehr als doppelte der Beschleunigung, zu der das Fahrzeug auf gerader Strasse in der Lage ist.
• Ein Zeuge wurde bei der Auseinandersetzung handgreiflich, gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Körperverletzung, ein Zeuge steht nicht mehr als Zeuge zur Verfügung. Es ist aktenkundig, dass es sich um eine jahrelange Nachbarschaftsstreitigkeit handelt, bei denen die Zeugen bereits mehrfach aggressiv in Erscheinung traten.
• Es handelt sich um eine Geschwindigkeitseinschätzung von Laien im Querverkehr. Daher liegen meiner Meinung nach überhaupt keine beweiskräftigen Tatsachen vor.
• Ich bin der einzige der weiß wie schnell ich gefahren bin, jedoch wird mMn. meiner Aussage bisher keinerlei Bedeutung zugemessen.

Sollte ich verurteilt werden würde der geschaffene Präzedensfall bedeuten, dass in Deutschland jeder, jeden, jederzeit wegen nicht angepasster Geschwindigkeit anzeigen kann, ohne dass der Betroffene eine Möglichkeit hat, dies abzuwenden.

Das hätte ich gerne zur weiteren Verwendung schriftlich in Form einer Urteilsbegründung und bitte daher um Verständnis, dass ich auf keinen Fall meinen Einspruch zurückziehen werde und stattdessen darum bitte, dieses Verfahren einzustellen.

Ich weise darauf hin, dass ein persönliches Erscheinens für mich aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit mit erheblichen Unkosten verbunden ist. "

Fragen dürfen gestellt werden?
Ich kanns nicht lassen und frag am 15.09.2008 mal nach, wie der Richter Dr. Trosch zu seiner Meinung kommt....

"Sehr geehrter Richter Dr. Trosch,

in Ihrem Schreiben vom 25.08.2008 schreiben Sie es wären "keine Erfolgsaussichten erkennbar".

Wäre es Ihnen möglich, dies kurz zu begründen?

Ehrlich gesagt ich fände es sehr erschreckend, wenn es in Deutschland möglich wäre, dass man erst provoziert, bedroht, geschlagen, angezeigt und verurteilt werden könnte, ohne dass man sich in irgend einer Weise gesetzeswidrig verhalten hätte.

Mit freundlichen Grüßen,"


Darüber hinaus will ich mal den ADAC aktivieren... Den erreicht man hier.

"Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. In einer ganz normalen Nachbarschaftstreitigkeit ist unser Nachbar auf die Idee gekommen, mich wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" (d.h. in diesem Fall mit mehr als 50 km/h) anzuzeigen.

Der "Tatort" ist eine 50m lange Stichstrasse mit 16% Steigung und kann aufgrund einer engen Kurve nur im 1. Gang befahren werden.

Alle Versuche, diesen Unsinn einstellen zu lassen sind gescheitert und mittlerweile ist die Sache trotz eingeschaltetem Anwalt am Amtsgericht Lahnstein. Der zuständige Richter Dr. Trosch hat sich schon geäußert und ist der Meinung "es wären keine Erfolgsaussichten erkennbar".

Meiner Meinung nach lassen sich Geschwindkeiten von Personen nicht schätzen, da die menschliche Wahrnehmung von Geschwindigkeiten von zahlreichen Faktoren (z.B. Position der Person, Größe des Fahrzeugs, Breite der Strasse etc) abhängt.

Könnt Ihr mir einen Hinweis auf eine Studie oder ein Gerichtsurteil geben in welcher dies belegt wird?"

Ist der Richter befangen?
Inzwischen hat mein Anwalt am 16.09.2008 beantragt, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Die Aussage es seien keine "Erfolgsaussichten erkennbar" ist unserer Meinung nach eine klare Vorverurteilung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter die vorab gefasste Meinung noch mal ändert, tendiert gegen null. Immerhin wurde der Termin inzwischen verlegt. Das dumme ist nur, dass der Richter Dr. Trosch selbst über den Befangenheitsantrag entscheiden kann.... Seufz.

Der ADAC bietet Hilfe an (17.09.2008)
Der ADAC in Form der "Juristische Zentrale-Verbraucherschutz Recht" hat sich heute morgen bei mir telefonisch gemeldet und hat Hilfe angeboten. Man möge doch bitte mal die Akte vorbeischicken. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wir dies wohl auch tun.

Nachbarn schlagen ist in Ordnung (20.10.2008)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz meldet sich zu Wort.

"Sehr geehrter Rechtsanwalt ABC

In dem vorbezeichneten Verfahren wurde heute folgende Entscheidung getroffen.:

Von der Erhebung der öffentlichen Klage wird bezüglich Schneider-Sabel abgesehen.

Straftaten wie die angezeigte können gemäß §§ 374,376 der Strafprozessordnung vom Verletzten selbst im Wege der Privatklage verfolgt werden, ohne dass es einer Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf. Die Erhebung der öffentlichen Klage ist in diesem Fällen nur zulässig, wenn ein öffentliches Ineresse an der Strafverfolgung besteht. Dieses ist in der Regel dann gegeben, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört un die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, zum Beispiel wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat oder wegen der niedrigen Beweggründe des Täters. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor.

Es handelt sich offensichtlich um rein private Streitigkeiten.

Die Angelegenheit kann au dem Privatklageweg weiterverfolgt werden, der ebenfalls eine Bestrafung ermöglicht. Dem Rechtsschutz- und Sühnebedürfnis wird damit ausreichend Rechnung getragen.

Die Privatklage ist beim zuständigen Amtsgericht zu erheben, und zwar durch Erklärung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch Einreichung einer Anklageschrift (§381 der Strafprozessordnung). Der Erhebung der Klage muss jedoch in der Regel ein Sühneverfahren beim Schiedsmann vorausgehen.


Eventuell bestehende zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Schmitz

Oberstaatsanwalt"

Was heißt denn das jetzt? Frauen und Nachbarn verprügeln ist ok, ist ja rein privat??? Wenn ich jemanden mit einer guten Begründung die Fresse einschlage, ist das kein niederer Beweggrund?

Das bedeutet zumindest, dass man getrost seinem Nachbarn eine Ballern kann und ihn danach wegen nicht angepasster Geschwindigkeit anzeigen kann. Die Anzeige wegen Körperverletzung wird dann wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt, zweiteres geht vor Gericht mit dem Hinweis des Richters, dass "keine Erfolgsaussicht für den Beklagten erkennbar sind".

Es bestätigt sich mal wieder

Vor Gericht und auf hoher See legt alles in Gottes Hand.

29.10.2008

Vom Direktor des Amtsgerichts erhalte ich auf meinen Befangenheitsantrag folgende Stellungnahme:

"Der Antrag ... auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit war unbegründet.

.....


Bei vernünftiger Betrachtung kann deshalb ein Betroffener nicht davon ausgehen, der amtierende Richter habe damit zum Ausdruck gebracht, dass er sich bereits ein abschließendes Urteil gebildet habe, welches durch den Eindruck einer Haupverhandlung nicht mehr geändert werden könnte.


...


gez. Conradi

Direktor des Amtsgerichts"


D.h. wenn mir ein Richter vor der eigentlichen Hauptverhandlung sagt: "Versuchs gar nicht erst, Du verlierst", dann ist der Richter unbefangen und der Ausgang des Verfahrens völlig offen?

Bitte?

Und vernünftige Betrachtung? Welche Art von Vernunft meint Herr Conradi?

Die entscheidende Frage....

Wenn die Aussage von Herr Trosch keine Vorwegnahme des Urteils ist, was müßte ein Richter sagen, um genau das auszudrücken???

Das ließe sich in dem Fall gar nicht mehr in Worten fassen :-))))) .

23.02.2009

Ich sollte nicht zuviel versprochen haben. Ende Januar kam es dann zur Gerichtsverhandlung am Amtsgericht in Lahnstein.

Es war ein freundiges Wiedersehen. Herr Meinusch, Herr Nold und Herr Schneider-Sabel wurden nacheinander in den Gerichtssaal gerufen. Dabei stellte sich folgendes heraus.

Herr Meinusch stand in seiner Einfahrt als ich um die Kurve kam. Er hörte ein Quitschen und ein zügiges Beschleunigen. Das wars.

Gleiches von Herr Nold. Nur das er nicht mal ein Quitschen gehört hat. Keiner von den beiden hatte mich überhaupt fahren gesehen, nur gehört.

Der einzige der mich tatsächlich gesehen hatte war der arbeitslose Schweisser Schneider-Sabel. Nur stellte sich jetzt heraus, dass mich gar nicht auf den 50m 16% Steigung zum Haus meiner Mutter gesehen hatte, sondern ganze 10 - 15m vor der Einfahrt in die Stichstrasse. Eine Kurve die selbst gemäß der Aussage aller Zeugen nur im 1. Gang befahren werden kann.

Auf meine Frage, wie er denn meine Geschwindigkeit festgestellt habe, antwortete er "das habe er im Gefühl...". Nur traute er offensichtlich jetzt seinen eigenen Gefühlen nicht mehr, denn statt 60km/h waren es jetzt wohl doch nur 30km/h. Ich konnte mir den Kommentar zu dem Zeitpunkt nicht ersparen, dass wir ja wohl kaum hier wären, wenn er gleich gesagt hätte ich wäre 30 gefahren. Lustig wurde es noch mal als ich nachfragte, ob er öfters andere Fahrzeuge anhalte und darauf hinweise, dass Sie zu schnell fahren würden. Erst drückte er sich und versuchte um die Antwort herzumzukommen. Als der Richter in dann aber darauf hinwies, dass er die Frage beantworten müsse, gab er zu sogar hin und wieder den "rasenden" BO-Frost Laster anzuhalten. Denn "man kann da einfach net so schnell fahre, dass geht net!!". Dass er gewaltätig geworden war, hatte er seltsamerweise inzwischen vergessen.

Selbst dem guten Richter Trosch war klar, dass Herr Schneider-Sabel als Zeuge nicht mehr Wert war als der Haufen Papier, den er vor sich liegen hatte.

Aber die Pointe sollte jetzt erst noch kommen. Nachdem alle Zeugen gehört waren, meinte der gute Richter Trosch, ich wäre da wohl doch ein wenig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren.

"Bitte???"

"Ja, wenn man ein Quitschen gehört hat war es ja wohl kaum angepasste Geschwindigkeit."

Ok. Klar.

"§ 0815 StVO

I.
Wer seine Reifen vorsätzlich oder fahrlässig quitschen lässt, fährt mich nicht angepasster Geschwindigkeit. Das wird mit 75 EUR sowie 3 Punkten geahndet.

II.
Wer seinen Richter nach einer Vorverurteilung zusätzlich wegen Befangenheit ablehnt, dem droht sogar der unbefristete Führerscheinentzug sowie mindestens 3 Jahre Arbeitslager in Sibirien. "

Der gute Mann wollte mich trotz allem verknacken.

Erst als ich freundlicherweise darauf hinwies, dass ein Zeuge gewaltätig geworden war, ich selbst laut den Zeugen nur 30 km/h gefahren war, mich überhaupt nur einer von den drei gesehen hatten und nur einer von den beiden belastbaren Zeugen überhaupt ein Quitschen gehört hatte seufzte er nach einiger Bedenkzeit enttäuscht in Richtung meines Anwalts .... "Wäre der Anwalt mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden?".

Mein Anwalt nahm dankend an.

Man muß dazu sagen, dass eine Einstellung kein Freispruch ist. Das heißt konkret, dass ich auf meinen Kosten sitzenbleibe und die Allgemeinheit für die Kosten des Verfahren aufkommt.

Inzwischen habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den PK Steffes eingereicht.

"Beschwerde gegen PK Steffes / Polizeinspektion St.Goarshausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sache 123 nahm der PK Steffes am 11.05.2008 eine Anzeige gegen mich auf.

Darin behauptet Herr Schneider-Sabel ich sei am 11.05.2008 mit 50-60km/h durch das Ferienwohngebiet am Hauserbach gefahren, was unter den besonderen örtlichen Umständen "Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit" bedeutet hätte.

Anbei finden Sie die Skizze. Die eingezeichneten Markierungen entsprechen den Angaben der Zeugen vor Gericht.

Blau: Standort des Zeugen Schneider-Sabel
Lila: Standort des Zeugen Meinusch
Grün: Standort des Zeugen Nold
Rot: Mein Fahrweg
Gelb: Zeitpunkt zu dem der Zeuge Schneider-Sabel mich zum ersten Mal gesehen hat.

Das bedeutet: Nur Herr Schneider-Sabel konnte mich bei der Einfahrt in die Strasse "Am Hauserbach" beobachten.

Das würde bedeuten, ich wäre 10m vor der Einfahrt in eine Stichstrasse mit 16% Steigung und 4,5m mittlerem Kurvenradius noch 60km/h schnell gewesen.

Das ist absolut unmöglich.

Vor Gericht sagten alle Zeugen aus, dass die Kurve nur im ersten Gang befahren werden kann. Herr Steffes kennt die örtlichen Gegebenheiten sehr gut, da er die Strecke zu unserem Haus fuhr um die Anzeige aufzunehmen.

Auf die Frage bei Gericht, wie Herr Schneider-Sabel die Geschwindigkeit des frontal auf Ihn zukommenden PKW festgestellt habe, antwortete dieser "das habe er im Gefühl".

Allerdings hielt Herr Schneider-Sabel seine "gefühlte" Behauptung ich sei mit 60km/h gefahren vor Gericht nicht mehr aufrecht, sondern behauptete jetzt es wären wohl doch nur 30 km/h gewesen.

Aufgrund der meiner Meinung nach überaus schlampigen Ermittlungsarbeit von Herrn PK Steffes wurde ich jetzt 9 Monate lang von Polizei, Kreisverwaltung und Gericht immer wieder gezwungen zu der Sache Stellung zu nehmen. Am Freitag letzter Woche kam es sogar zur Gerichtsverhandlung zu der ich von hier nach Lahnstein musste. Dort wurde das Verfahren jetzt endlich eingestellt.

Der Zeitaufwand war für mich erheblich, aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit kam es für mich sogar zu Verdienstausfällen.

Darüber hinaus wurde der Herr PK Steffes bei seinem Erscheinen am 11.05.2008 von mir darüber informiert, dass der Zeuge Schneider-Sabel im Zuge des verbalen Konflikts gewalttätig geworden war und mir unter Zeugen an den Kopf geschlagen hatte. Dies wiederum wird von Herrn PK Steffes in seinem Bericht mit keinem Wort erwähnt.

Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob hier eventuell ein Fall von Amtsmissbrauch vorlag, da Frau Schneider-Sabel meinem Kenntnisstand nach eine Beamtin der JVA ist.

Mit freundlichen Grüßen!"

24.02.2009

Der leitende Oberstaatsanwalt Koblenz Dr. Hund meldet sich....

"Sehr geehrter Herr ABC,

auf Ihr vorbezeichnetes Schreibe habe ich den Sachverhalt überprüft, jedoch keinen Anlass zu dienstaufsichtlichen Maßnahmen gefunden.

...

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Dr. Hund"

Abschließend....

Der Grundsatz

"Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand."

gilt mehr denn je. Richter sind auf Gesetze genauso angewiesen, wie der Mensch auf Klopapier.

"Ist ganz praktisch, zur Not geht's aber auch ohne"

Unabhängige Richter sind nicht immer von Vorteil aber Alternativen dazu gibt es auch nicht.

Wer vor Gericht zu erscheinen hat, sollte sich wie überall im Leben um sich selbst kümmern. Anwälte bekommen Ihr Geld ob Sie gewinnen oder nicht.

Dienstag, 17. Juni 2008

Defizite der Demokratie

Wer regiert in einer Demokratie?

Auf den ersten Blick scheint die Antwort auf die Frage einfach, denn so haben wir es in der Schule gelernt:


Der Wille des Volkes


Schauen wir etwas genauer.

Was ist der politische Wille des Volkes in unserer Wohlstandsgesellschaft? Ich mache jede Wette, dass bei einer Umfrage die Ergebnisse in etwa so aussehen würden:

"Wenischer Steurn zahle, wenischer Schaffe und mit fufzisch ganz aufhöre, sischere Arbeitsplätz, scheh Haus mit große Gardde und nen scheh Auto"

Das ist der ganz allgemeine Egoismus. Aber was ist an diesem Willen politisch?

Gar nichts.


Fragen wir die Bürger aber nach Ihrer Position zur China- oder Nahostpolitik, dem Bundeswehreinsatz im Inneren oder zur Föderalismusreform wird es schon dünn.
Von der Innen- zur Außenpolitik wird der Grad Meinung geringer. Je weniger es den Bürger betrifft, desto weniger wird er eine Meinung dazu haben.

Halten wir fest: Die breite Masse einer Wohlstandsgesellschaft möchte möglichst gut und bequem leben, hat aber darüber hinaus keinen wesentlichen politischen Willen. Einen tatsächlichen politischen Willen hat nur eine intellektuelle Minderheit.


Wo es an politischen Willen mangelt ist, aber etwas anderes im Volk reichlich vorhanden:


Angst


Der Angst-Faktor

Das Leben der meisten Menschen wird hauptsächlich von Ihren Ängsten bestimmt und


wenn ich Deine Ängste kenne, kann ich Dich nach Belieben damit manipulieren.


Beispiele


Welche Ängste hat die breite Masse?

Angst vor dem Verlust des Arbeitplatzes
Angst vor sozialem Abstieg
Angst vor Verbrechen
Angst vor Ausländern
Angst vor fremden Kulturen
Angst vor Terroristen
Angst vor dem Weltuntergang
Angst vor Außerirdischen
Angst vor Spinnen
Angst vor der Dunkelheit,
Angst vor dem Tod....

Zusammengefasst:


Die Angst vor Veränderungen

und

vor allem was es nicht kennt.


Wer nutzt das aus?

Die Populisten

Auf der einen Seite gibt es immer wieder Populisten, die die Ängste der Menschen ausnutzen um in politische Ämter zu gelangen. Schöne Beispiele sind Ronald Schill, Jörg Haider, oder Erwin Schönhuber. Läuft die Wirtschaft gerade nicht gut, brauche ich nur die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes mit der Angst vor fremden Kulturen zu verknüpfen und das ganze in kurze und knappe Worte zu fassen.

"Ausländer raus. Sie nehmen uns die Arbeitsplätze weg."

kommt dann dabei raus. Und wenn die Wirtschaft gerade nicht rund läuft erreiche ich damit auf relativ einfache Weise zwischen 5% und 26,9% (FPÖ mit Haider 1999).

Das Problem mit den Populisten löst sich aber Gott sei Dank meist von alleine. Sie ziehen hauptsächlich Protestwähler an. Sobald Sie gewählt werden und den vollmundigen Versprechungen keine Taten folgen, verschwinden Sie in der Regel wieder von der Bildfläche.

Gibt es jemanden der es besser macht?

Für die konstante Versorgung der Ängste der Bürger gibt es bei uns eine feste Konstante:

Die Bild-Partei

d.h. die Boulevard-Zeitungen bzw. für uns die Bild-Zeitung.

Geht man auf die Seite www.bildblog.de und gibt dort mal die entsprechenden Suchbegriffe zu den aufgezählten Ängsten ein, findet man für jeden Suchbegriff etliche Bild-Artikel.

"So leicht können Sie Ihren Job verlieren"
"Wir haben zu viele junge kriminelle Ausländer" (Zitat Koch auf der Titelseite der Bild)
"Die Urwald-Männer zähmen Spinnen"
"Äquator dramatisch verschoben"
"Sterbender Komet rast auf die Erde zu"
"200 Meter Flutwelle im Atlantik"

Dabei versteht die Bild-Zeitung es wie kein zweiter auf die intellektuellen Möglichkeiten Ihrer Leser einzugehen.

Dass heißt in der Regel weniger als 12 Worte pro Satz. Kaum Nebensätze. Kommas sind zu vermeiden.

Sorgfältig in kleinen Happen serviert, nimmt die Bild Ihren Lesern freundlicherweise das Denken ab. Politik im Outsourcing Betrieb sozusagen.

Ein weiterer Vorteil: Die Bild-Zeitung muß nicht erst warten, bis man durch Recherche das passende Thema gefunden hat. Viele Artikel sind zum Teil frei erfunden. Zwar kann man sich juristisch wehren, aber für einen Politiker im Wahlkampf ist der entstandene Schaden fatal. Somit kann die Bild auch gezielten Einfluss auf Politiker nehmen und wie man im Buch von Günther Wallraff "Der Aufmacher. Der Mann, der bei „Bild“ Hans Esser" nachlesen kann, tut Sie das auch.

Wie viele Politiker krampfhaft lächelnd auf allen Vieren durch die Bildredaktion gekrochen sind, möchte ich mir gar nicht vorstellen. Der Gang nach Canossa der Moderne.

Die Bildzeitung ist wesentlich gefährlicher als jede Form von Bestechung.


Die Bild-Zeitung greift aber auch aktiv in die Politik ein. Je nach gewünschter Richtung werden Politiker und Vorschläge entweder gezielt öffentlich diffamiert oder in den Himmel gelobt.

Beispiele


Und die Bild ist mit einer Auflage von rund 4 Millionen Deutschlands auflagenstärkste Zeitung.

Wenn wir davon ausgehen, dass der überwiegende Teil der Leser wahlberechtigt ist entspricht das bei 60 Millionen Wahlberechtigten einem Anteil der "Bild-Partei" von 6,66% .

Und mit 6,66% mehr oder weniger stellt man Mehrheiten her oder verliert man Wahlen.

Wie gut das funktioniert hat man bei den Abstimmungen zur EU-Verfassung gesehen. Fragt man jetzt diejenigen, die mit Nein gestimmt haben nach dem Grund, so bekommt so ziemlich alles zu hören außer das worum es eigentlich ging. Viele, die mit "No" gestimmt haben, haben nicht aufgrund einer Überzeugung sondern einzig aufgrund Ihrer Ängste entschieden. Und kräftig geschürt werden diese Ängste von der Boulevard-Presse.

Ist eine Bevölkerung in einer Frage gespalten so übernimmt die Boulevard-Presse das "Zünglein an der Wage" und trifft somit direkt politische Entscheidungen. Statt eines Referendums könnte man in diesen Fällen die Entscheidung auch gleich der Boulevard-Presse überlassen.
Ein äußerst beunruhigender Gedanke, wie ich finde.

Aber ist eine Entscheidung aufgrund von Ängsten nicht auch demokratisch?

Definition Wille:

das handlungsleitende Streben (d.h. ein Streben aus dem sich Handlungen ergeben oder geleitet werden)

Definition Angst:

Affekt oder Gefühlszustand, der im Unterschied zur Furcht einer unbestimmten Lebensbedrohung entspricht.

Wille basiert auf etwas zielgerichtetem, Angst auf etwas unbestimmten.

=> Angst kann kein Wille sein

Somit ist ein auf diese Weise beeinflusstes Referendum zutiefst undemokratisch, da hier trotz der Abstimmung nicht der Wille des Volkes entscheidet, sondern diejenigen die seine Ängste instrumentalisieren.

In unserem Fall werden 491 Millionen Menschen von vielleicht 10 Chefredakteuren blockiert.




------------ Fazit -----------------


Die Boulevard-Presse macht nichts anderes als permanent die Ängste Ihrer Leser zu schüren und ist daher nur zu einem geringen Anteil dem Begriff "Presse" zuzuordnen.

Unter dem Deckmantel der Pressefreiheit ist die Boulevard-Presse in erster Linie eine feste Machtinstitution, die Ihre unmündigen Leser als Geiseln benutzt um politischen Einfluss zu nehmen.

Sie arbeitet mit Angst und nationaler Hetze und funktioniert damit auf die gleiche Weise, wie das Propaganda-Ministerium Göbbels.

In einer Demokratie herrscht nicht nur der Wille des Volkes, sondern in gleichem Anteil seine Ängste. Wer es schafft die die Ängste des Volkes zu instrumentalisieren, gewinnt erheblichen Einfluss.
Grundsätzlich demokratische Mittel wie Volksabstimmungen oder Wahlen können dadurch so manipuliert werden, dass das Ergebnis zutiefst undemokratisch ausfällt.

Dieser Angst-Faktor scheint in der Demokratie je nach Ausprägung zwischen 5% und 25% zu liegen.

Der Neuwahlen-Faktor

Um zu regieren, muss man in einer Demokratie gewählt werden.

Wie wird man gewählt?

Stellen wir uns die Kolonisten bei Ihrem ersten Treffen mit den Einheimischen vor.
Mit "Hallo, wir schenken Euch die Pocken und nehmen Euch dafür Euer Land" oder
"Wir nehmen eure Freiheit und schenken euch dafür die ewige Erlösung"
wäre der Empfang wahrscheinlich wenig euphorisch ausgefallen.
Mit Glasperlen und schönen Worten kam man hier schon wesentlich weiter.

Das gleiche Prinzip gilt noch heute

Mit "Ich werde die Sozialleistungen kürzen und dafür die Rentenbeiträge erhöhen" oder "Ich erhöhe die Steuern und kürze die Renten" gewinnt man bei demokratischen Wahlen auch heute noch keinen Blumentopf.

Will man gewählt zu werden, muss man schöne Versprechungen machen und Geschenke verteilen.

Das jüngste Beispiel kommt sogar von der CSU.

Was sollen denn da die Parteien in den Ländern mit wechselnden Mehrheiten machen?

Wo kein eigener politischer Wille vorhanden ist, müssen die Wähler in einer Demokratie im wahrsten Sinne des Wortes "gekauft" werden.

Beispiele

Das wir auf einem ständig weiterwachsenden Schuldenhaufen von mittlerweile 1500 Milliarden EUR sitzen gerät vor jeder Wahl grundsätzlich in Vergessenheit. Alle 4-5 Jahre kommt der kollektive Schuldenblackout. Sowohl bei den Politikern als auch bei den Wählern.

Nachdem sich eine Partei die Regierung auf Versprechungspump gekauft hat, steht Sie vom ersten Moment an vor einem großen Schuldenhaufen von Versprechungen.

Sie hat jetzt folgende Alternativen.

Option A.) Sie löst Sie die Versprechungen nicht ein, bricht Ihre Wahlversprechen und steht gleich am Anfang der Legislaturperiode dumm da.

Option B.) Sie gibt Geld aus, dass Sie nicht hat, wandelt ihre Versprechungsschulden in finanzielle Schulden um steht am Ende der Legislaturperiode dumm da.

Zu dem Symptom "Wählerfrust" oder "Politverdrossenheit" kommt es dann ganz automatisch. Natürlich muss sich die Politik nach der Wahl zumindest teilweise an der Realität orientieren und kann die Versprechen nicht im vollen Maße umsetzen. Damit büßt Sie aber bereits wieder an Vertrauen ein und ist dabei die nächste Wahl zu verlieren.


------------ Fazit -----------------


Auch wenn dringender Reformbedarf besteht, muss man in einer Wohlstandsdemokratie Geschenke verteilen und die Wähler kaufen um an die Regierung zu kommen. Hierfür ist hauptsächlich der Wähler verantwortlich.

Die dazu notwendigen Wahlversprechen sind in der Regel den tatsächlichen Anforderungen diametral entgegengesetzt.

"Wählerfrust" und "Politikverdrossenheit" ist systembedingt und tritt immer dann auf, wenn Reformen notwendig sind.

Die Reformfalle

Aber nehmen wir den Idealfall. Die Vorgängerregierung hat Mist gebaut, und wir bekommen sozusagen ein Freilos auf die Regierung.

Politische Reformen benötigen mindestens 2-3 Jahre bevor sie sich bemerkbar machen. Bestes Beispiel ist die Agenda 2010.

Jetzt benötigen wir aber mindestens 1 - 2 Jahre um so ein Reformpaket auf den Weg zu bringen.

D.h. Führe ich unbequeme Reformen durch ist der Nutzen in der Regel am Ende meiner Legislaturperiode noch nicht erkennbar. Ich bin der Buhmann und konsequenterweise verliere ich die nächste Wahl. Dafür freut sich jetzt der politische Gegner, der jetzt nicht nur vom Nutzen der Reformen profitieren kann, sondern auch den Erfolg für Sich verbuchen kann.


Bei einer Legislaturperiode von 4-5 Jahren

sind unpopuläre politische Reformen politischer Selbstmord und gleichzeitig

die Grundlage einer dauerhaften Machtübernahme durch den politischen Gegner.



Nachdem man als Politiker sehr viel Zeit und Energie aufwenden musste, um an die Macht zu kommen stellt sich jetzt diesem jetzt die Frage:

a.) Ich führe notwendige Reformen durch, mach mich sogar in der eigenen Partei im höchsten Maße unbeliebt, verliere schnell und dauerhaft meine Macht und stärke gleichzeitig den politischen Gegner.

b.) Ich gebe wie alle Vorgänger weiter Geld aus, dass ich nicht habe, bin weitgehend beliebt, bleibe an der Macht und überlasse das Schuldenproblem, denen die nach mir kommen. (das allseits beliebte "Nach-mir-die-Sintflut Prinzip")

Nach 25 Jahren mühevoller Arbeit in der Partei kommst Du an die Macht. Wie würdest Du Dich entscheiden?

------------ Fazit -----------------

Unsere Demokratie gibt keinerlei Anreize notwendige politische Reformen durchzuführen.

Dafür gibt es reichlich Anreize, diese nicht durchzuführen.


Die Föderalismus-Falle

Aber selbst wenn ich mich für die Durchführung politischer Reformen entscheide, bekomme ich auf bundespolitischer Ebene schnell das nächste Problem.

Bei der Durchführung politischer Reformen fallen die Länder peu a peu an den politischen Gegner. Nach 2 Jahren ist es sehr wahrscheinlich, dass ich nicht mehr über die notwendige Mehrheit im Bundesrat verfüge.

An diesem Punkt kommt es zur Blockade durch den politischen Gegner und die Regierungsarbeit ist nur noch stark eingeschränkt möglich. Sehr deutlich war das in den jeweils letzten Jahren unter Schröder oder Kohl.

Da wir das Problem in Zeiten der grossen Koalition offensichtlich nicht haben und es in der Zwischenzeit eine Föderalismusreform gab, bleibt abzuwarten, ob sich hier in der Zwischenzeit etwas geändert hat.

Es stellt sich aber eine ganz andere Frage: Wozu brauche ich überhaupt den Konstrukt der Länder in einem kleinen Land wie Deutschland?

Wer kann mir 3 landespolitische Themen nennen?

Mir fällt spontan gerade mal das Rauchverbot ein. Und auch hier stellt sich die Frage: Wozu brauche ich ein regional individuelles Rauchverbot? Gar nicht.

Offensichtlich sind die Landtagswahlen vielmehr ein Stimmungsbild mit der jeweiligen Partei auf Bundes- als auf Landesebene. Wessen Partei auf Bundesebene gerade unbeliebt ist, der wird auch kaum auf Landesebene Erfolge haben. Egal wie gut er da war.

Stellt sich die Frage: Welchen demokratischen Nutzen bietet der Bundesrat?

Da wir den Bundespräsidenten haben, der ein Gesetz auf Verfassungskonformität zu prüfen hat, fällt mir nichts dazu ein.


------------ Fazit -----------------



Landtagswahlen spiegeln die Zufriedenheit mit der Bundesregierung und sind somit vorweggenomme Bundestagswahlen.

Führt eine Regierung notwendige Reformen durch, so verliert sich wahrscheinlich innerhalb von 2 Jahren die Mehrheit im Bundesrat.

Der Föderalismus nimmt Anreiz für Reformen.

Nach der halben Legislaturperiode werden Reformen wahrscheinlich vollständig blockiert.




Gesamtfazit

In einer Demokratie herrscht neben dem Willen des Volkes seine Angst.

Ist ein Volk politisch gespalten, übernehmen diejenigen, die seine Ängste instrumentalisieren, die Macht. Dies ist vor allem die Boulevard-Presse.

Demokratische Instrumente wie Wahlen oder Referenden können manipuliert werden und äußerst undemokratische Ergebnisse erzielen.

Um an die Regierung zu kommen müssen Wähler mit Versprechen und Zusagen gekauft werden. Ursächlich hierfür ist das Verhalten der Wähler.

"Politikverdrossenheit" tritt systembedingt immer dann auf, wenn Reformen notwendig sind. Versprechen und politische Realität stehen sich in diesem Fall diametral gegenüber.

Unsere Demokratie setzt der Politik keinerlei Anreize zur Durchführung von Reformen.

Unsere Demokratie setzt der Politik viele Anreize keine Reformen durchzuführen.

Der Föderalismus behindert die Regierungsarbeit zusätzlich,verkürzt die Legislaturperiode faktisch um die Hälfte, bringt aber keinerlei demokratischen Nutzen.

Lösungansätze

Wie reduziert man den Einfluss durch die Instrumentalisierung von Ängsten?

Verbot oder Zensur?
Nein, das schafft nur eine noch größere Machtposition bei denen dann Bestimmen was erlaubt und was verboten ist. Es verschiebt die Macht nur.

Keine oder möglichst wenige Volksabstimmungen. Die Gefahr, das eine Volksabtimmungen ein undemokratisches Ergebniss erzeugt, ist aufgrund der Gefahr von Massen-Manipulation groß.

Volksabstimmungen nur mit qualifizierter Mehrheit. Hier wird der tatsächliche Wille eines Volkes durch ein klares Votum deutlich gestärkt und veringert zumindest die Gefahr, dass ein Volksentscheid nur den Willen des Boulevards wiedergibt.

Zusätzlich sollte die Politik gezielt auf die eingehen, die diese Ängste haben und für Hetze anfällig sind. Warum überlassen wir der Bild kampflos das Feld? Wenn die Politik sich zusätzlich mit den gleichen Worten erklären würde wie die Bildzeitung, würde das Verständniss für die Politik steigen und gleichzeitig dem Boulevard die Nahrung entziehen.

Das wären z.B. Pressemitteilungen, Websites in 2 Versionen. Eine wie bisher und eine mit den gleichen sprachlichen Merkmalen, wie sie bei der Bild verwendet werden.

Es reicht nicht nur Deutsch zu sprechen, man muß auch die Sprache der Menschen sprechen. Und die sprechen nun mal auch innerhalb eines Sprachraums unterschiedlich.


Wie setzt man der Politik Anreize zur Durchführung von Reformen?


Kann man von den eigenen Reformen selbst profitieren, statt sich nur überall unbeliebt zu machen und den politischen Gegner zu stärken, wäre das ein deutlicher Anreiz für Reformen. Dazu sollte man die Legislaturperiode auf 10 Jahre anheben.

Da hier aber dem Wähler deutlich die Kontrollmöglichkeit entzogen wird, benötigt man ein zusätzliches Instrument.

Leider fällt mir hier nicht besseres ein, als eine Volksabstimmung.

D.h. das Volk sollte in der Lage sein, durch eine Volksabstimmung mit qualifizierter Mehrheit Neuwahlen zu veranlassen. D.h. wenn die Dinge ganz auf dem Ruder laufen und auch der letzte es geblickt hat, wird neu gewählt.

Dazu gehört der Bundesrat in seiner jetztigen Form abgeschafft. Landtagswahlen repräsentieren keine Landespolitik sondern die derzeitige Zufriedenheit mit der Bundesregierung. Daher werden hier auch keine Länder-, sondern überwiegend bundespolitische Interessen vertreten. Diese Funktion liegt aber bei der Bundesregierung im Parlament.

Braucht man noch eine 2. Kammer? Bin ich mir im Moment nicht schlüssig, vor allem wenn das Volk mit qualifizierter Mehrheit Neuwahlen herbeiführen kann. Kommentare sind willkommen.

Wie kann man erreichen, das die Wähler bei Wahlen nicht mehr gekauft werden müssen (Ehrlichkeit in der Politik)?

An der Stelle schließe ich mich einem Vorschlag der Jungen Liberalen an. Zuerst einmal sollte ganz klar ein Verschuldungsverbot in unsere Verfassung übernommen werden. Ausnahmen hiervon sollte es nur noch mit qualifizierter Mehrheit im Bundestag sowie einem verbindlichen Tilgunsplan möglich sein. Um seriösere Wahlversprechen zu erlangen, sollte zusätzlich mindestens für die Parteien jederzeit Einsicht in den Bundeshaushalt möglich sein.

Aber hier sind auch die Wähler gefordert. Wäre das Volk bereit auch unbequeme Wahrheiten zu aktzeptieren, würden wir auch mehr Ehrlichkeit aus der Politik bekommen.

Wie man das aber erreichen soll, ist mehr derzeit schleiherhaft. Nichts was realistisch wäre.

Besonders lustig finde ich die Forderungen in letzter Zeit "Die Politik müsse die Herzen der Menschen erreichen" Das ist wie von einer Fußballmanschaft zu verlangen "Sie müsse toll spielen" um den Zuschauer zu begeistern. Quatsch. Wenn gewonnen wird, fragt hinterher kein Mensch mehr danach.

Wem fällt dazu was ein?


Schlusswort


Nach 60 Jahren halte ich die Demokratie in Deutschland für fest verwurzelt. Ob in Bezug auf unsere militärischen Auslandseinsätze oder unsere Deutschlandfähnchen am Auto wird eines deutlich:

Ohne die Vergangenheit zu verdrängen ist Deutschland dabei sich als eigenständige Nation neu zu entdecken.

Aufrecht aber ohne Überheblichkeit

Wir gehen in die richtige Richtung. Und ich denke es ist langsam an der Zeit weiterzudenken und zu überlegen, an welchen Punkten sich unsere Demokratie noch verbessern lässt. Wir haben jedes Recht dazu denn im allgemeinen hat.....

jeder das politische System, dass er verdient

Samstag, 14. Juni 2008

Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln

Was mir die Tage auffiel:

Die Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln ist längst da. Und die Lebensmittelindustrie hat sogar recht.

Die Kennzeichnung ist irreführend!


(Klicken für größeres Bild)

Die Lebensmittelindustrie nutzt die Signalfarben um auf die für sie besonders positiven Eigenschaften des Lebensmittel deutlich hervorzuheben.

Völlig willkürlich natürlich.

Müssen wir uns denn schon wieder von einem ganzen Industriezweig für dumm verkaufen lassen?

Seit Jahren spielt die Pharmaindurstrie mit der Gesundsheitsministerin Katz und Maus. Mit Präparaten zu völlig überhöhten Preisen, die man gar nicht kaufen kann oder mit minimalen Veränderungen der Wirkstoffe (Scheininnovationen) versucht die Pharmainstrustrie seit Jahren alle kostensenkenden Maßnahmen gezielt auszuhebeln.
Ähnliche Beispiele gibt es aus der Automobilindustrie beim Rußpartikelfilter oder der Kraftfahrzeugsteuer nach CO2 Ausstoss.

Immer wieder übernehmen offensichtlich die Industrieverbände in Deutschland die Regierung.

Was sich da jetzt bei der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln anbahnt ist doch wieder das genau das Gleiche.

Horst Seehofeer setzt dabei auf Freiwilligkeit und hält ein Ampelsystem für zu einfach.

Bitte????? Zu einfach?

Das System ist nicht gut, weil es von jedem verstanden werden kann?

Muß ein System zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland erst so kompliziert werden wie unsere Steuererklärung (die übrigens nicht mal mehr alle Steuerberater verstehen)?


Freiwillig?

Was glaubt Ihr, wie lange ich warten muß, bevor die Industrie freiwillig eine rote Ampel auf die Flasche Cola klebt? Das erleb ich nicht mehr.


Ich wende mich an Herrn Herrn Seehofer:

"Sehr geehrter Herr Seehofer,

mir ist die Tage aufgefallen, dass die Lebensmittelindustrie längst ein Ampelsystem eingeführt hat. Und zwar werden dabei Signalfarben benutzt, um völlig willkürlich die positiven Eigenschaften der Produkte in den Vordergrund zu stellen. Anbei finden Sie 3 Bilder, die dies belegen. Das die Industrie dies vorher noch "irreführend" bezeichnet und es jetzt selbst nutzt um die Verbraucher gezielt zu manipulieren halte ich für höchst unseriös.

Das sie generell ein Ampelsystem für zu einfach bzw. nicht differenziert genug halten und gleichzeitig auf Freiwilligkeit setzen, ist für mich schwer zu verstehen.

In Punkto Freiwilligkeit:
Wann denken Sie wird die Industrie freiwillig die Flasche Cola deutlich markieren? Ich denke das wird der gleiche Tag sein, an dem die Pharmaindustrie aufhört Scheininnovation auf den Markt zu bringen.

In Punkto zu einfach.
Wie kann denn ein System zu einfach sein? Wenn Sie 50 Artikel im Supermarkt einkaufen, wollen Sie da 50-mal versuchen ein kompliziertes System zu verstehen? Zumal 50% der Bevölkerung mit den Begriffen "Protein", "gesättigte Fettsäure", und "Kohlenhydraten" ohnehin nichts anfangen können.

Auf Ihrer Website schreiben Sie: "Die Politik ist für die Menschen da, nicht die Menschen für die Politiker". Weit mehr als die Hälfte der Bürger hätte gern ein Ampelsystem und das man hier mit Freiwilligkeit nicht weiterkommt ist völlig offensichtlich.

Es wäre schön, wenn Sie sich von Ihrem Credo leiten lassen würden und sich damit für ein allgemeinverbindliches Ampelsystem einsetzen würden.

Mit den besten Grüßen,
XYZ

P.S. Ich habe diese Mail in meinem Blog veröffentlicht. Ich werde jede Antwort ebenfalls unverändert in meinem Blog veröffentlichen."

Freitag, 13. Juni 2008

"No" means "Go"

Based on the example from Ireland....

Dear people from Ireland,

every year you receive more than 1 billion EUR from the European Union.

Since you joined in 1973 you received 55 billion EUR from the EU.

Like not many other countries Irland did profit from the freedom to deliver goods and services freely within the EU.
Thanks to these subsidies your country turned from a economically backward island into an economic centre of Europe. Your economy grew constantly much stronger than in most other countries in the EU.

I make the assumption that the European Union paid for the relocation of companies to Ireland. Companies that were attracted by your low taxes and that were not coming only from off-shore, but from other countries in the european union as well. I bet that thousands of people in the rest of europe lost their jobs, thanks to to your low taxes and to the subsidies paid by the EU for the relocation. But hard as it sounds. This was truly european!

Longtime your unemployment rate was around 4-5%. A rate we as the highest net payer can only dream about. I promise the millions of our unemployed would have enjoyed some extra billions, which we instead payed to the EU. We pay also to you!

All this was financed with EU money. Financed by Germany, the Netherlands, Britain and others. In short. Also with my money.


To all the "No" sayers.

Randomly pick 27 people from the street and choose an arbitrary subject. Now discuss as long as you come up with a unisonous decision. I promise before this happens you prefer to jump from a brigde.

But that is what you voted for.

To all the "No" sayers

Didn't you notice that the EU is its currenct state is prone to blackmail. The polish Katschinski idiots have demonstrated in outstanding manner how easy this can be done. 26 countries grabbed by their nose and enacted like clowns. And always keep smiling!

But this is what you voted for.

To all the the "No" sayers

The Lisbo Agreement was not about abortion, was not about your taxes, was not about pacifism. I make any bet that more than 80% of you who said "No", have absolutely no clue what is part of that agreement.

But this is what you voted for!

To all the the "No" sayers

The Lisbo agreement was about the future of the EU. It was to ensure how a EU with 27 countries can still be able to act. It was to ensure that not every Katschinski of this world can blackmail the vast majority with ridiculous demands.

But this is what you voted against!

Dear people from Ireland.

Apart from saying "No", and taking our money, what is your contribution to the EU?

But if you can say only "No", please be so consequent to say really "No".


"No", means "Go"


Sadly the whole issue again demonstrates how we are governed by the boulevard press.

After the second failed attempt, I like and support the idea to start a kind of core EU, the EU 2 paces, the EU of the willing.

Who said that accepting their vote means we have to wait for them or to make them a better offer???

Lets be good democrats, accept their vote and simply leave those behind who say "No".

Sonntag, 8. Juni 2008

Erfahrung mit Rechtsanwalt Gerhard Winnebald

Nach jahrelangen Querelen mit der Mutter meiner Tochter, habe ich den Kanal voll. Jahrelang muß ich zusehen, wie meine Tochter von der Mutter immer wieder als Druckmittel für persönliche Interessen verwendet wird. Und alles was ich tun kann ist lächeln. Als das 100. Gespräch auch keinen Fortschritt mehr bringt, habe ich keine Lust mehr. Ich will eine schriftliche Regelung, was natürlich nicht im Sinne der Mutter ist.
Ich wende mich auf Empfehlung an den Rechtsanwalt Gerhard Winnebald aus der Kanzlei Günther Menke und Winnebald in Taunusstein.

Der Besuch in seiner Kanzlei
Im Frühjahr 2005 besuche ich Herrn Winnebald in seiner Kanzlei in Taunusstein um mit Ihm die Vorgehensweise zu besprechen. Erst soll noch mal ein Schreiben an die Mutter aufgesetzt werden, danach wird Klage eingereicht, sofern keine schriftliche Regelung zum Besuchsrecht zustande kommt. An dem Tag, an dem ich Herrn Winnebald in seiner Kanzlei besuche, gehe ich extra noch mal zum Auto zurück und diktiere seiner Sektretärin die Adresse der Mutter aus meinem portablen Navi. Da ich einige Wochen zuvor korrekt bei der Mutter angekommen bin, muß es wohl die korrekte Adresse sein (eine falsche Adresse läßt sich zudem gar nicht hinterlegen).

3. Versuche um einen Brief zu verschicken
Es geht schon nicht gut los, als Herr Winnebald es nicht schafft die korrekte Adresse auf den Brief zu bringen. Der erste Brief kommt zurück. Aber auch im 2. Versuch schafft es Herr Winnebald nicht den Brief korrekt ans Ziel zu bringen. Angeblich schreibt die Post eine falsche Adresse auf die Rücksendung. Gesehen habe ich das aber nicht. Im 3. Versuch kommt der Brief dann tatsächlich an.

Mittlerweile ist eine Menge Zeit ins Land gegangen und ich habe eine längere Reise geplant. Vor meiner Rückkehr will ich daher nichts mehr machen.

Der Auftrag zur Klage
Als ich wiederkomme rufe ich Herrn Winnebald am 26.09.2005 in seiner Kanzlei an. Im dem persönlichen Gespräch teilt Herr Winnebald mir mit, dass sich die Mutter in derZwischenzeit nicht geäußert hat. "Gut dann bitte Klage einreichen" ist meine Antwort. "Klage einreichen?" fragt Herr Winnebald noch mal. "Ja bitte". Da wir diese Vorgehensweise vorab besprochen hatten, ist das Gespräch damit beendet.

Es passiert .... nichts .
Monatelang tut sich trotz mehrfacher Anrufe gar nichts. Immer wieder verspricht er endlich Klage einzureichen, immer wieder passiert gar nichts.

Es ist Klage einreicht, oder?
Als ich im März meinen Anlageberater feuer, denke ich mir, wenn ich schon mal dabei bin, kann ich meinen Anwalt gleich mit feuern. Ich rufe Herrn Winnebald in seiner Kanzlei an, um ihm dies mitzuteilen. Allerdings kommt es nicht dazu, da er mir mitteilt "Es ist Klage einreicht, ich warte auf Terminierung". "Da bist Du aber gerade noch mal von der Klinge gehüpft" denke ich mir. Da ich nichts schriftliches habe, bitte ich Ihn mir die Klage zuzuschicken, was er mir auch zusagt.

Es passiert wieder .... nichts .
Wieder passiert trotz mehrfacher Anrufe nichts, aber jedes mal verspricht er mir die Klage zu schicken. Bei einem Anruf in seiner Kanzlei behauptet die Sekretärin, "sie könne die Akte nicht finden". Die angebliche Klage taucht jedenfalls nicht bei mir nicht auf.

Das Ultimatum
Am 30.05.2007 habe ich den Kanal zum 2. Mal voll. Per Fax teile ich Herrn Winnebald mit, dass ich noch 4 Tage warte, bevor ich die nächsten Schritte einleite. Außerdem haben in der Zwischenzeit wieder Gespräche mit der Mutter stattgefunden. Eine schriftliche Einigung zeichnet sich ab.

Ein gefeuerter Anwalt und eine Klage
Herr Winnebald läßt das Ultimatum ungerührt verstreichen und wird daher am 03.06.2007 von mir per Fax gefeuert.

Wer jetzt denkt, die Geschichte wäre hier zu Ende irrt gewaltig. Es sollte jetzt erst richtig losgehen.

Denn auf einmal erreicht mich am 06.06. die Abschrift eine Klage vom Amtsgericht Stuttgart, die dort am 01.06.2006 einging.

Allerdings stellt das Gericht gleich erst mal fest:

"...hätte keine Klage erhoben werden dürfen, sondern ein Antrag nach den Bestimmungen des FGG..." (Freiwillige Gesetzbarkeit)

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht, der nicht weiß wann ein Antrag und wann eine Klage einzureichen ist?

Aber auch Herr Winnebald meldet sich auf einmal. Diemal geht es ganz schnell.

Mit einer Rechnung über 308,21 EUR.

Da ich gerade kurz vor einer Einigung mit der Mutter stehe, sorgt die Klage jetzt für erhebliche Irritationen. Der fragile Kompromiss wird in Frage gestellt. Das ganze erweist mir zu dem Zeitpunkt einen Bärendienst.

Herr Winnebald hatte mir als seinen Klienten tatsächlich über mehrere Monate ins Gesicht gelogen.

Mitte Juni meldet er sich noch mal Schriftlich. Wieder eine Rechnung, diesmal will er aber schon 450,72 EUR.

Ich lasse Herrn Winnebald wissen, dass er von mir keinen Cent zu sehen bekommt, er müsse mich schon verklagen und reiche Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Frankfurt ein.

Die Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer
Was jetzt von Herrn Winnebald kommt, ist meiner Meinung nach ein echter Hammer.

Herr Winnebald arbeitet jetzt mit dem Mittel der Lüge und Denunziation.

So heißt es in seiner Erwiderung u.a.:

"Herr ABC leidet aus bestimmten Gründen an Realitätsverlust., was auch aus der Beschwerde deutlich wird.

Sein persönlicher Hintergrund ist im Übrigen auch die Ursache dafür, dass die Kindesmutter ihm als Kindesvater den Umgang zum gemeinsamen Kind nicht mehr gewährt hat.

Diese Umstände wurden mir allerdings erst nachträglich bekannt.....

Sein Kind hatte er seit Anfang 2005 nicht mehr geshen, weil die Kindesmutter Befürchtungen um das Kindeswohl hatte vor dem eingangs geschilderten persönlichen Hintergrund des Herrn ABC.....

Erstmalig erkundigte sich der Beschwerdeführer im späten Frühjahr 2006 nach dem Stand der Dinge....

, dass es die persönlichen, das Kindeswohl gefährdenden Hintergründe des Beschwerdeführers sind, die Ihn vom Umgangsrecht ausgeschlossen haben...

Mit vorzüglicher, kollegialer Hochachtung

gez. Winnebald
Rechtsanwalt"

Dumm nur, dass ich anhand meiner Einzelverbindungsnachweise beweisen kann, dass ich seine Kanzlei mehrfach und mehr als ein halbes Jahr früher angerufen habe. In Bezug auf die widerlichen Unterstellungen von Herrn Winnebald lässt man am besten die Fakten sprechen. Denn noch im Juni 2006 kommt es mit der Mutter zu einer außergerichtlichen schriftlichen Einigung zum Besuchsrecht und im August fahre ich mit meiner Tochter eine Woche in den Urlaub.

(Klicken für größeres Bild)

Aber selbst das nützt nichts. Herr Winnebald erreicht erstmal sein Ziel. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben wird die Beschwerde von der Rechtsanwaltskammer zurückgewiesen.

"....Es ist Aufgabe der Rechtsanwaltskammer dafür Sorge zu tragen, daß das geltende Berufsrecht von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen eingehalten wird. Es nicht Aufgabe der Rechtsanwaltskammer materiell-rechtliche Differenzen aufzuklären oder auch nur zu beurteilen, da hierzu ausschließlich die ordentliche Gerichtsbarkeit berufen ist....

Nach dem uns mitgeteilten Sachverhalt, dem uns überlassenen Schriftverkehr, den vorgelegten Unterlagen und er Stellungnahme liegt ein Verstoß gegen das geltende Berufsrecht nicht vor.

Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt und auch nicht in der Lage, widersprüchlichen Vortrag des Beschwerdeführers und des Beschwerdegegners aufzuklären...."

Herrn Winnebalds Klage

Herr Winnebald lässt sich allerdings nicht zweimal bitten und reicht Klage ein.

Diesmal beharrt er nicht mehr auf seiner Darstellung ich hätte mich erst im "späten Frühjahr 2006" bei Ihm gemeldet. Stattdessen legt er eine Ladung am Amtsgericht Bad Schwalbach mit dem Datum 26.09.2006 vor. Auf mehr als einer DIN A4 erklärt er, dass er den Anruf daher ja gar nicht erhalten haben könne, ausserdem seien 101 Sekunden zu kurz BLABLABLABLA.

(Die angebliche Ladung. Klicken für größeres Bild)

Dumm nur, dass er nicht mal in der Lage ist einen Brief so zu schwärzen, dass man nichts mehr erkennen kann. Als ich den Brief gegen das Licht halte, lässt sich klar erkennen um welche Sache es handelt. Ein Anruf beim Amtsgericht Bad Schwalbach genügt nun um festzustellen, dass der Termin gar nicht stattgefunden hat. Es gab an dem Tag ohnehin nur bis 13.40 Uhr Termine am Amtsgericht Bad Schwalbach (Telefon: 06124 / 70 69 - 0) .

Dass man Herrn Winnebald eine Lüge in einem selbst initierten Prozess nachweisen kann, stellt meiner Meinung nach einen klaren Fall von Prozessbetrug dar.

Da ich Herrn Winnebald zum 2. Mal in der gleichen Frage (wann erhielt Herr Winnebald den Auftrag zu Klage) eine Falschaussage nachweisen kann, ist meiner Meinung nach auch jeder versehentliche Irrtum seinerseits ausgeschlossen.

Das Urteil

Leider sind seine Lügen auch diesmal unerheblich für den Ausgang des Verfahrens. Das Gericht ist der Meinung, dass die Einigung nur Aufgrund der eingereichten Klage zustande kam und er deshalb einen Anspruch auf seine Vergütung hat. Es stellt leider fest, dass "keine Rechte wegen einer Schlechterfüllung des Anwaltvertrages" einwendbar sind.

Ansonsten ist das Urteil meiner Meinung nach eine schallende Ohrfeige für Herrn Winnebald, da die Richterin ihm gleich mal erklärt wie er seine Arbeit eigentlich erledigen sollte:

"....Insofern scheint auch dem Gericht die Dauer der Bevollmächtigung im Juni 2005 bis zur Einreichung der Klage Ende Mai 2006 als zu lange, zumal es sich um eine wegen der zu besorgenden Entfremdung von Vater und Tochter um eine eilbedürftige Angelegenheit gehandelt hat...

Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, die angeblichen Anrufe des Beklagten, die dieser nach seinem Vortrag mit dem Ziel unternommen hat, das Verfahren zu beschleunigen, hätten ihn nicht erreicht. Insoweit ist beachtlich, dass der Anwalt zum einen von sich aus auf eine Bearbeitung innerhalb angemessener Zeit zu achten hat und zum anderen sein Büro so organisieren muss, dass ein zeitnaher Zugang der Mandanten zu dem Rechtsanwalt gewährleistet wird.

Unzweifelhaft war auch die eingereichte Klage insofern mangelhaft, als es sich bei dem Verfahren nach §621 Abs. 1 Nr. 3 um ein FGG-Familienverfahren handelte, und deshalb allein ein Antrag statthaft war."

In Bezug auf seine Rechnung:

"Die Fehler in der Einzelberechnung ändern aber nichts daran…."

(Aktenzeichen 86 C 1037/06 Amtsgericht Mainz)

Zusammenfassend:
  • Herr Winnebald braucht 9 Monate und unzählige Aufforderungen um in einer Besuchsrechtssache tätig zu werden
  • Fast 3 Monate belügt er mich als sein Mandant über den Stand des Verfahrens
  • Die dann eingereichte Klage war "mangelhaft", da nur ein Antrag zu stellen war
  • Die Rechnung mit "Fehlern in der Einzelberechnung"
  • Er denunziert mich auf übelste Art und Weise vor der Rechtsanwaltskammer
  • Er belügt die Rechtsanwaltskammer
  • Er belügt das Gericht
  • Herr Winnebald ist somit Prozessbetrug nachzuweisen

Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Teil II


Aufgrund der in Klage festgestellten Fakten, habe ich inzwischen erneute Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht. Herrn Winnebalds Verhalten wird meiner Meinung nach nur ein Ausschluß Herrn Winnebalds aus der Rechtsanwaltskammer gerecht.

Herr Winnebald gibt sich bisher erstaunlich wortkarg und verweist nur auf seine früheren Schreiben. In dem Fall muß es meiner Auffassung nach mindestens zu einer Rüge kommen, da das Verhalten von Herrn Winnebald kaum in Einklang mit irgendeiner Berufsordnung zu bringen ist.


Mein Fazit:

Dank Herrn Winnebald konnte ich meine Tochter fast ein Jahr nicht sehen und bin dafür inzwischen um fast 1000 EUR ärmer. Was ich von Herrn Winnebalds Qualitäten in menschlicher und fachlicher Sicht halte kann sich jeder denken, der selbst ein Kind hat. Ob jemand so einen Anwalt braucht, muß aber jeder für sich entscheiden.

Ich kann nur jedem empfehlen sich an die Rechtsanwaltskammer zu wenden, wenn er ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Da Herr Winnebald bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt angemeldet ist, folgende Adresse:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Ich denke, dies Theman wird mich noch eine Weile beschäftigen.

Update 06.08.2008

Die Rechtswaltskammer Frankfurt lässt sich Zeit....

Seit dem 31.05.2008 habe ich nichts mehr von der Rechtsanwaltskammer gehört. Letzte Frist für Äußerungen war der 16.06.2008....


"Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie mir kurz mitteilen, wann in der Sache mit einer Entscheidung zu rechnen ist? Letzte Frist für Äußerungen war der 16.6.2008.

Meiner Meinung nach sind die Verstöße von Herrn Winnebald gegen die Berufsordnung der Anwälte so zahlreich und eindeutig, daß hier aus meiner Sicht nur ein Ausschluß aus der Rechtsanwaltskammer in Frage kommt.


Mit freundlichen Grüßen,"


Die Rechtsanwaltskammer lässt sich viel Zeit und antwortet am knapp 2 Wochen später am 19.08.2008

"Sehr geehrter Herr ABC,

auf Ihre Sachstandsanfrage vom 06.08.2008 kann ich Ihnen mitteilen, dass der Vorgang der zuständigen Beschwerdeabteilung zur Entscheidung vorliegt.

Die nächste Sitzung wird voraussichtlich am 23.09.2008 stattfinden. Ich gehe davon aus, dass die Sache dort mit behandelt wird und werde im Anschluss an die Sitzung unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.



Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main


(Wolf)
Geschäftsführerin
Rechtsanwältin "


24.08.2008

es tut sich was.

"Sehr geehrter Herr ABC

in Ihrer Beschwerdesache gegen Rechtsanwalt Gerhad Winnebald teile ich Ihnen mit, dass die Beschwerdeabteilung V in ihrer Sitzung am 22.09.2008 beschlossen hat, dass der Vorgang zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgegeben wird."


Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht? Danach kommt nur der Bundesgerichtshof... Es braut sich hier offensichtlich etwas zusammen.

Fragen kann man ja mal.....

"Sehr geehrte Frau Wolf,

vielen Dan für Ihre Mitteilung, die ich mit gewissem Erstaunen zur Kenntnis genommen habe. Können Sie mir als Laien den Hintergrund der Abgabe an die Staatsanwaltsschaft des OLG Frankfurt näher erläutern?

Mit Dank und Gruß,"



01.10.2008

Die Rechtsanwaltskammer meldet sich:

" Sehr geehrter Herr ABC,

Bezug nehmend auf Ihre Email vom 24.09.2008 kann ich Ihnen mitteilen, dass der Vorgang zur Einleitung weiterer Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes abgegeben worden ist. Nach Abschluss der Ermittlungen ist dann zu Entscheiden, ob eine Anschuldigung an das Anwaltsgericht zu erfolgend hat, oder ob das Verfahren im Hinblick auf einen etwaigen Berufsrechtsverstoß einzustellen ist.

Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwaltskammer Franfurt am Main

Wolf

Geschäftsführerin
Rechtsanwältin"


26.10.2008

Irgendwie geht es schon wieder nicht vorwärts. Nachharken....

"Hallo,

bis heute habe ich nichts von der Staatsanwaltschaft des OLG Frankfurt gehört.

Haben Sie ein Aktenzeichen und eine Faxnummer für mich, mit der ich den Stand in der Sache erfragen kann?

Danke,"


01.02.2009

Die Rechtsanwaltskammer teilte mir das Aktenzeichen mit, die Anfrage nach dem Stand des Verfahrens bei der Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt wird abgelehnt.

"Sehr geehrter Herr Abc

auf Ihr Schreiben vom 10.1.2009 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass mir eine Auskunft über den Verfahrensstand wegen der Vertraulichkeit des anwaltsgerechtlichen Verfahrens nicht gestattet ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Rausch

Oberstaatsanwalt"

Sensationell. Ich wende mich wieder an die Rechtsanwaltskammer...

"Hallo Frau Wolf,

leider verweigert mir die Oberstaatsanwaltschaft mit Verweis auf Vertraulichkeit des anwaltsgerichtlichen Verfahrens die Auskunft.

Mittlerweile sind fast 9 Monate seit meiner Beschwerde vergangen. Können Sie mir bitte den aktuellen Stand des Verfahrens mitteilen und das Verfahren insgesamt beschleunigen?

Mit Dank und Gruß,"


Erfahrungen mit ConKred Inkasso


RUNDE 1


Am 30.05. meldet sich ConKred-Inkasso bei mir. Ich hätte da was nicht bezahlt.

Die Rechnung ist happig.
Zu den 149 EUR aus der Forderung gesellen sich nebst 3,06 EUR Zinsen noch 7 EUR Gläubigerkosten (was auch immer das sein soll), 50 EUR Inkassokosten und 19 EUR Auslangenpauschale. Insgesamt 228 EUR.

Nicht schlecht.

Das dumme ist nur. Ich habe gar keine Rechnung.

Das teile ich den Jungs von ConKred am 01.06.08 per Fax mit.

"Mir liegt keine Forderung seitens Ihres Mandanten vor. Weder schriftlich noch per Email."

Das interessiert die Jungs aber gar nicht. Das schreiben wir einfach ignoriert und am 09.05. kommt die "letzte Mahnung". Hier wird jetzt erheblicher Druck aufgebaut. Offensichtlich handelt es sich um ein automatisch erstelltes Schreiben.


RUNDE 2


"Sehr geehrter Herr ABC,

auf das Schreiben unseres Mandanten haben Sie leider nicht reagiert. Nun sind wir der Rechtsverfolgung beauftragt. Können wir keinen Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen feststellen, wird das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet. Es ist die letzte Möglichkeit die nicht unerheblichen Verfahrens- und ggfs. Vollstreckungskosnten zu vermeiden."

Wieder melde ich mich per Fax:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Schreiben vom 01.06.2008 teilte ich Ihnen mit, dass mir keine Forderung seitens Ihres Mandanten vorliegt. Daran hat sich nichts geändert. Ich habe auch entgegen Ihrer Aussage kein Schreiben Ihres Mandanten erhalten.

Zeigen Sie mir die Forderung, sowie den Nachweis, dass ich diese auch erhalten habe oder lassen Sie mich in Ruhe.

Das sie mein Schreiben einfach ignorieren und stattdessen meinen einfach weiter Druck ausüben zu können, halte ich für unseriös. Ich habe daher bereits einen Artikel mit meinen Erfahrungen mit Ihrer Firma in meinem Blog veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen!"

Ich vermute, dass Schreiben ignorieren und Druck aufbauen zum festen Programm dieser Firma gehört. Ich halte das für eine klare Einschüchterungstaktik. Wer ähnliche Erfahrungen mit ConKred gemacht hat, hinterlasse doch bitte einen Kommentar!


RUNDE 3


Update: 29.06.2008

ConKred meldet sich wieder. Aber auch diesmal nur wieder ein maschinelles Schreiben.

"MÜSSEN WIR WIRKLICH SO WEIT GEHEN?

Sehr geehrter Herr ABC,

DAS KANN DOCH NICHT IN IHREM SINN SEIN!

Wir können uns nicht vorstellen, dass ein gerichtliche Geltendmachung der Forderung mit eventuell anschließender Vollstreckung gewünscht wird. Die Verfahrenskosten würden sich nur unnötig erhöhen. Ist das wirklich so gewollt? Wenn ja, dann tun Sie nichts. Anderenfalls veranlassen Sie umgehend die Zahlung der Forderung. Überdenken Sie lieber noch einmal, ob Sie sich das nicht ersparen möchten.

Mit freundlichen Grüßen,
ConKred Inkasso GmbH"

Gähn, das wird langweilig.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Was muss man bei Euch machen um eine persönliche Antwort zu bekommen?
Zum dritten Male teile ich Ihnen mit, dass ich die Forderung nicht kenne und Sie bitte mir eine Kopie der Forderung zukommen zu lassen.
Offensichtlich werden bei Euch Schreiben aber völlig ignoriert. Von mir aus macht was Ihr wollt, auf den Kosten bleibt ihr sitzen.

Mit freundlichen Grüßen!"

Es ist für mich offensichtlich, dass ConKred überhaupt kein Interesse an einer Aufklärung hat. Ich denke mal, mit Ihren automatisierten Drohungen bekommen Sie einen hohen Prozentsatz Ihrer Forderungen rein. Persönliche Bearbeitung würde nur die Kosten pro Vorfall nur unnötig in die Höhe treiben. Ich denke erst kurz bevor der Fall ans Gericht geht, wird noch mal ein Anwalt auf Ihrer Seite die Lage einschätzen, und dann ist es wichtig, dass man immer auf die Schreiben geantwortet hat. Tut man das nicht, erkennt man unter Umständen die Forderung stillschweigend an.

Also immer auf solche Schreiben reagieren.


RUNDE 4

6.7.2008

Der ConKred-Inkassoroboter ändert die Taktik und schlägt versöhnliche Worte an.

"Ihre Forderung der Vertragskopie der Firma ABC GmbH

Sehr geehrter Herr XYZ,

der hier zugrundeliegende Vertrag unterliegt dem so genannten Fernabsatzgesetz nach BGB § 312b-f. ....blablabla....... Aus diesem Grund liegt uns unserem Auftraggeber kein Schriftstück zum Vertragsabschluss im herkömmlichen Sinne vor.

........

Bitte zahlen Sie den offenstehenden Betrag bis zum 11.07.2008 ein.

Ihnen wurden die AGB des Dienstleistungsunternehmen frei zugänglich gemacht und Ihnen die Möglichkeit gegeben, diese in der wiedergabefähiger Form zu speichern. ......blablabla.........
Aus diesem Grund liegt uns unserem Auftraggeber kein Schriftstück zum Vertragsabschluss im herkömmlichen Sinne vor.

.........

Bitte zahlen Sie den offenstehenden Betrag bis zum 11.07.2008 ein.

Mit freundlichen Grüßen,
ConKred Inkasso GmbH"

Offensichtlich sind dem Inkassoroboter zwei ähnliche Textblöcke ins Schreiben gerutscht. Aber mal unter uns.... Wer hat in meinen Schreiben etwas von einem Vertrag gefunden, den ich angefordert haben soll?

Aber wie beim Tennis: Aufschlag - Return

"Sehr geehrter Inkassoroboter,

ich habe keine Kopie des Vertrages angefordert.
Zum 4 Mal bitte ich Dich mir eine KOPIE DER FORDERUNG zukommen zu lassen. Ich habe nämlich keine Rechnung!

Mit freundlichen Grüßen!"

Ich gehe bis zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass man meine Schreiben bei Conkred noch nicht einmal gelesen hat. So wie das für mich aussieht fahren die ein vollautomatisches Standardprogramm durch.

Wer berechtigte Einwände gegen die Forderung hat, sollte sich von den Schreiben nicht unter Druck setzen lassen. Mich würde mal interessieren, inwiefern so ein Geschäftsgebahren eigentlich als Sittenwidrig bzw. als Nötigung eingestuft werden kann.
So ist z.B. gewerbsmäßiges Abmahnen auch nicht erlaubt.

Mal schauen, was die nächste Runde bringt.

Update 20.07.2008

Bis heute kam nichts mehr. Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Anwälte zum ersten Male die Sachlage prüfen und dann entweder aufgeben und Klage einreichen werden.

RUNDE 5



26.7.2008 ConKred meldet sich:

"Ihre geforderten Unterlagen der Firma abc GmbH

Sehr geehrter Herr xy,

leider können wir Ihnen nicht die gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen.

Wir möchten Sie bitte sich direkt an Ihren Vertragspartner zu wenden. Sofern es sich um eine Telekommunikationsdienstleistung handelt, fordern Sie bitte die Unterlagen bei Ihrem Teilnehmernetzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG, Arcor, Alice) an.

Sie sollten diese Möglichkeit nutzen, Ihre ausstehende Forderung auf das unten angegebene Konto unter Angabe Ihres Aktenzeichens zu bezahlen.

Nach Eingang der vollständigen Zahlung haben wir unter dem oben genannten Aktenzeichen keinerlei Forderung mehr gegen Sie.

Mit freundlichen Grüßen,
ConKred Inkasso GmbH"


Bitte???

Eine Rechnung haben Sie nicht, einen Vertrag haben Sie nicht, woher weiß eigentlich ConKred, dass Sie überhaupt irgendeine Forderung gegen mich haben?

Und ich soll jetzt bei der ABC GmbH die Unterlagen besorgen, die ConKred Inkasso nicht hat, damit ConKred Ihr Inkassoverfahren weiter betreiben kann?

Seufz.

" Sehr geehrter Inkassoroboter,

Die ABC GmbH hat sich bei mir nicht gemeldet. Ich stelle fest:

Ihr habt keinen Vertrag.
Sowohl Ihr als Euer Mandant habt keine Rechnung.

Aber Ihr droht mir mit gerichtlichem Mahnverfahren, einem Gerichtsverfahren und Vollstreckung.

So wie ich das sehe ist das ein klarer Fall von Nötigung.

Ich biete Euch mit Fristsetzung zum 26.8.2008 folgende Alternativen:
a.) Ihr beweist Eure Forderung indem Ihr mir die Rechnung zeigt, die ich bekommen habe.
b.) Ihr klagt.
c.) Ihr stellt das Inkassoverfahren schriftlich ein.

Danach gibt es Option
d.) Ich werde gegen Sie Herrn Kadel Anzeige wegen Nötigung stellen.

Mit freundlichen Grüßen,
"

Anbei noch ein interessanter Link zum Thema. Auch hier wird empfohlen auf die Schreiben der Inkassounternehmen zu reagieren.

Es gibt übrigens auch den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. indem fast 500 Inkassounternehmen organisiert sind. So gibt es z.B. einheitliche Verhaltensregeln. Aber wenn wunderts... ConKred Inkasso gehört nicht dazu.

Runde 6

07.08.2008

ConKred meldet sich wieder....

"EILZUSTELLUNG
+++ WIR WARTEN AUF IHRE ZAHLUNG +++
+++ NOCH 3 TAGE +++
+++ ES FOLGT EIN MAHNBESCHEID +++
+++ DIE VOLLSTRECKUNG IST IN VORBEREITUNG +++
+++ ZAHLEN SIE SOFORT +++
+++++++++++++++++++++++ EUR 250,14 +++"


Gähn, laaaangweilig.....

Der Satz "Die Vollstreckung ist Vorbereitung" ist übrigens absoluter Blödsinn. "Vollstrecken" kann in Deutschland nur der Gerichtsvollzieher und ohne sogenannten "Titel" macht der gar nichts. Um den zu bekommen braucht ConKred einen gerichtlichen Mahnbescheid, auf den man nicht reagiert bzw. nicht widerspricht, oder per Gerichtsurteil.
Aber für mich ist es jetzt Grund genug mal meinen Anwalt zu fragen, inwiefern ich hier bereits jetzt eine Anzeige wegen Nötigung stellen kann.

25.08.2008

Ich habe übrigens mal mit einem Anwalt gesprochen, der nebenbei selbst ein Inkassounternehmen führt. Er hat bestätigt, dass es durchaus nicht verwunderlich wäre, wenn das Inkassounternehmen wie ConKred überhaupt keine Unterlagen hat, d.h. sie weder Rechnung noch Vertrag kennen. Er hat geraten, die Sache auszusitzen, aber in diesem Fall die Inkassogebühren auf keinen Fall zu zahlen.
Er war der Meinung, dass in diesem Fall keine Nötigung vorliegt. Allerdings halte ich Ihn in dieser Sache nicht mehr für objektiv. "Die Sache zwischen Nötigung und "Druck" sei fließend".
Vielleicht wende ich mich noch mal an einen anderen Anwalt, der nicht gerade auch ein Inkassounternehmen leitet.

19.09.2008

Wer denkt ich hätte vergessen den Artikel weiter zu schreiben, der irrt. Es ist nur seit dem 07.08. nicht mehrs passiert. Kein gerichtliches Verfahren oder weiteres Schreiben. Sollte es das gewesen sein?

offensichtlich nicht....
Runde 7

01.02.2009

Ein Rechtsanwalt der auf den Namen "Klaus Brink" hört meldet sich bei mir.

" DAS GERICHTLICHE MAHNVERFAHREN STEHT BEVOR

Sehr geehrter Herr ABC,

auf die Rechnung meiner Mandantin haben Sie nicht reagiert. Auch die Zahlungsaufforderungen der Conkred Inkasso GmbH haben Sie unbeachtet gelassen. Nun bin ich mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt. Sie haben nun letztmals Gelegenheit, die leidige Angelegenheit außergerichtlich zu regeln.

Zahlen Sie bitte innerhalb 1 Woche nur mit dem beigefügten Überweisungsträger auf das angegebene Konto.

Für diesen Fall verzichtet meine Mandantin auf zusätzliche Geltendmachung meiner Gebühren in Höhe von EUR 13,92. Reagieren Sie nicht, werde ich in jedem Falle das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dadurch erhöht sich die Forderung weiter um die Gerichtskosten und meine dann höheren Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwalt Klaus Brink"


"Hallo Herr Brink,

mir liegt bis zum heutigen Tag keine Rechung seitens XYZ vor. Die Conkred Inkasso GmbH verweigert mir bis heute trotz zahlreicher Aufforderungen die Überlassung einer Kopie der Rechnung oder irgendeiner Vertrags- bzw. Rechnungsgrundlage.

Das Verfahren wegen Nötigung gegen den Geschäftsführer der Conkred Inkasso GmbH Philipp Charles Kadel ist in Vorbereitung.

Darüber hinaus bin ich mal gespannt, wie Sie ohne Rechnung und Vertrag ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten wollen.

Mit freundlichen Grüßen!"


Runde 8

05.02.2009

der Rechtsanwalt Klaus Brink alias Conkred Inkasso meldet sich noch einmal...

"Sehr geehrter Herr ABC,

wir haben Ihre Nachricht erhalten. Unsere Auftraggeberin EFG besteht auf Einzahlung der Gesamtforderung. Zahlen Sie ausschließlich auf das unten angegebene Konto unter Angabe des Aktenzeichens. Sie habne nun die allerletzte Gelegenheit, die leidige Sache noch außergerichtlich zu regeln. Nach Eingang der vollständigen Zahlung haben wir unter genannten Aktenzeichen keinerlei Forderungen mehr an Sie.

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Brink"
Runde 9

14.05.2009

Conkred gibt nicht auf, entdeckt aber mal wieder seine soziale Seite....

"VERGLEICHSANGEBOT;
VERZICHT AUF GERICHTSVERFAHREN

Sehr geehrter Herr ABC,

die oben näher bezeichnete Forderung ist leider bis zum heutigen Tage immer noch nicht beglichen. Wir können nicht glauben, dass Sie wegen einer so kleinen Summe ein teueres Gerichtsverfahren riskieren wollen. Offensichtlich haben Sie aber ernste finanzielle Probleme. Deshalb können wir nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin Ihnen heute ein einmaliges Angebot unterbreiten. Die EFG und wir verzichten auf einen Teil unserer Forderungen. Sie zahlen einmalig 179,19 statt des oben ausgewiesenen Betrages in Höhe von 298,66 EUR.
Wenn dieser Betrag bis zum 24.05.2009 mit dem anhängenden Beleg bezahlt wurde, bestehen keinerlei Forderungen mehr gegen Sie. Andernfalls sind wir beauftragt das Gerichtsverfahren einzuleiten und bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fortzuführen. Bitte beachten Sie, dass ein Eintrag bei einem Schuldnerregister verhängnisvolle Folgen auf Ihre Kreditwürdigkeit hat. Anschließend kann 30 Jahre lang Ihr Vermögen gepfändet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Conkred Inkasso GmbH"