Sonntag, 8. Juni 2008

Erfahrungen mit ConKred Inkasso


RUNDE 1


Am 30.05. meldet sich ConKred-Inkasso bei mir. Ich hätte da was nicht bezahlt.

Die Rechnung ist happig.
Zu den 149 EUR aus der Forderung gesellen sich nebst 3,06 EUR Zinsen noch 7 EUR Gläubigerkosten (was auch immer das sein soll), 50 EUR Inkassokosten und 19 EUR Auslangenpauschale. Insgesamt 228 EUR.

Nicht schlecht.

Das dumme ist nur. Ich habe gar keine Rechnung.

Das teile ich den Jungs von ConKred am 01.06.08 per Fax mit.

"Mir liegt keine Forderung seitens Ihres Mandanten vor. Weder schriftlich noch per Email."

Das interessiert die Jungs aber gar nicht. Das schreiben wir einfach ignoriert und am 09.05. kommt die "letzte Mahnung". Hier wird jetzt erheblicher Druck aufgebaut. Offensichtlich handelt es sich um ein automatisch erstelltes Schreiben.


RUNDE 2


"Sehr geehrter Herr ABC,

auf das Schreiben unseres Mandanten haben Sie leider nicht reagiert. Nun sind wir der Rechtsverfolgung beauftragt. Können wir keinen Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen feststellen, wird das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet. Es ist die letzte Möglichkeit die nicht unerheblichen Verfahrens- und ggfs. Vollstreckungskosnten zu vermeiden."

Wieder melde ich mich per Fax:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Schreiben vom 01.06.2008 teilte ich Ihnen mit, dass mir keine Forderung seitens Ihres Mandanten vorliegt. Daran hat sich nichts geändert. Ich habe auch entgegen Ihrer Aussage kein Schreiben Ihres Mandanten erhalten.

Zeigen Sie mir die Forderung, sowie den Nachweis, dass ich diese auch erhalten habe oder lassen Sie mich in Ruhe.

Das sie mein Schreiben einfach ignorieren und stattdessen meinen einfach weiter Druck ausüben zu können, halte ich für unseriös. Ich habe daher bereits einen Artikel mit meinen Erfahrungen mit Ihrer Firma in meinem Blog veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen!"

Ich vermute, dass Schreiben ignorieren und Druck aufbauen zum festen Programm dieser Firma gehört. Ich halte das für eine klare Einschüchterungstaktik. Wer ähnliche Erfahrungen mit ConKred gemacht hat, hinterlasse doch bitte einen Kommentar!


RUNDE 3


Update: 29.06.2008

ConKred meldet sich wieder. Aber auch diesmal nur wieder ein maschinelles Schreiben.

"MÜSSEN WIR WIRKLICH SO WEIT GEHEN?

Sehr geehrter Herr ABC,

DAS KANN DOCH NICHT IN IHREM SINN SEIN!

Wir können uns nicht vorstellen, dass ein gerichtliche Geltendmachung der Forderung mit eventuell anschließender Vollstreckung gewünscht wird. Die Verfahrenskosten würden sich nur unnötig erhöhen. Ist das wirklich so gewollt? Wenn ja, dann tun Sie nichts. Anderenfalls veranlassen Sie umgehend die Zahlung der Forderung. Überdenken Sie lieber noch einmal, ob Sie sich das nicht ersparen möchten.

Mit freundlichen Grüßen,
ConKred Inkasso GmbH"

Gähn, das wird langweilig.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Was muss man bei Euch machen um eine persönliche Antwort zu bekommen?
Zum dritten Male teile ich Ihnen mit, dass ich die Forderung nicht kenne und Sie bitte mir eine Kopie der Forderung zukommen zu lassen.
Offensichtlich werden bei Euch Schreiben aber völlig ignoriert. Von mir aus macht was Ihr wollt, auf den Kosten bleibt ihr sitzen.

Mit freundlichen Grüßen!"

Es ist für mich offensichtlich, dass ConKred überhaupt kein Interesse an einer Aufklärung hat. Ich denke mal, mit Ihren automatisierten Drohungen bekommen Sie einen hohen Prozentsatz Ihrer Forderungen rein. Persönliche Bearbeitung würde nur die Kosten pro Vorfall nur unnötig in die Höhe treiben. Ich denke erst kurz bevor der Fall ans Gericht geht, wird noch mal ein Anwalt auf Ihrer Seite die Lage einschätzen, und dann ist es wichtig, dass man immer auf die Schreiben geantwortet hat. Tut man das nicht, erkennt man unter Umständen die Forderung stillschweigend an.

Also immer auf solche Schreiben reagieren.


RUNDE 4

6.7.2008

Der ConKred-Inkassoroboter ändert die Taktik und schlägt versöhnliche Worte an.

"Ihre Forderung der Vertragskopie der Firma ABC GmbH

Sehr geehrter Herr XYZ,

der hier zugrundeliegende Vertrag unterliegt dem so genannten Fernabsatzgesetz nach BGB § 312b-f. ....blablabla....... Aus diesem Grund liegt uns unserem Auftraggeber kein Schriftstück zum Vertragsabschluss im herkömmlichen Sinne vor.

........

Bitte zahlen Sie den offenstehenden Betrag bis zum 11.07.2008 ein.

Ihnen wurden die AGB des Dienstleistungsunternehmen frei zugänglich gemacht und Ihnen die Möglichkeit gegeben, diese in der wiedergabefähiger Form zu speichern. ......blablabla.........
Aus diesem Grund liegt uns unserem Auftraggeber kein Schriftstück zum Vertragsabschluss im herkömmlichen Sinne vor.

.........

Bitte zahlen Sie den offenstehenden Betrag bis zum 11.07.2008 ein.

Mit freundlichen Grüßen,
ConKred Inkasso GmbH"

Offensichtlich sind dem Inkassoroboter zwei ähnliche Textblöcke ins Schreiben gerutscht. Aber mal unter uns.... Wer hat in meinen Schreiben etwas von einem Vertrag gefunden, den ich angefordert haben soll?

Aber wie beim Tennis: Aufschlag - Return

"Sehr geehrter Inkassoroboter,

ich habe keine Kopie des Vertrages angefordert.
Zum 4 Mal bitte ich Dich mir eine KOPIE DER FORDERUNG zukommen zu lassen. Ich habe nämlich keine Rechnung!

Mit freundlichen Grüßen!"

Ich gehe bis zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass man meine Schreiben bei Conkred noch nicht einmal gelesen hat. So wie das für mich aussieht fahren die ein vollautomatisches Standardprogramm durch.

Wer berechtigte Einwände gegen die Forderung hat, sollte sich von den Schreiben nicht unter Druck setzen lassen. Mich würde mal interessieren, inwiefern so ein Geschäftsgebahren eigentlich als Sittenwidrig bzw. als Nötigung eingestuft werden kann.
So ist z.B. gewerbsmäßiges Abmahnen auch nicht erlaubt.

Mal schauen, was die nächste Runde bringt.

Update 20.07.2008

Bis heute kam nichts mehr. Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Anwälte zum ersten Male die Sachlage prüfen und dann entweder aufgeben und Klage einreichen werden.

RUNDE 5



26.7.2008 ConKred meldet sich:

"Ihre geforderten Unterlagen der Firma abc GmbH

Sehr geehrter Herr xy,

leider können wir Ihnen nicht die gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen.

Wir möchten Sie bitte sich direkt an Ihren Vertragspartner zu wenden. Sofern es sich um eine Telekommunikationsdienstleistung handelt, fordern Sie bitte die Unterlagen bei Ihrem Teilnehmernetzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG, Arcor, Alice) an.

Sie sollten diese Möglichkeit nutzen, Ihre ausstehende Forderung auf das unten angegebene Konto unter Angabe Ihres Aktenzeichens zu bezahlen.

Nach Eingang der vollständigen Zahlung haben wir unter dem oben genannten Aktenzeichen keinerlei Forderung mehr gegen Sie.

Mit freundlichen Grüßen,
ConKred Inkasso GmbH"


Bitte???

Eine Rechnung haben Sie nicht, einen Vertrag haben Sie nicht, woher weiß eigentlich ConKred, dass Sie überhaupt irgendeine Forderung gegen mich haben?

Und ich soll jetzt bei der ABC GmbH die Unterlagen besorgen, die ConKred Inkasso nicht hat, damit ConKred Ihr Inkassoverfahren weiter betreiben kann?

Seufz.

" Sehr geehrter Inkassoroboter,

Die ABC GmbH hat sich bei mir nicht gemeldet. Ich stelle fest:

Ihr habt keinen Vertrag.
Sowohl Ihr als Euer Mandant habt keine Rechnung.

Aber Ihr droht mir mit gerichtlichem Mahnverfahren, einem Gerichtsverfahren und Vollstreckung.

So wie ich das sehe ist das ein klarer Fall von Nötigung.

Ich biete Euch mit Fristsetzung zum 26.8.2008 folgende Alternativen:
a.) Ihr beweist Eure Forderung indem Ihr mir die Rechnung zeigt, die ich bekommen habe.
b.) Ihr klagt.
c.) Ihr stellt das Inkassoverfahren schriftlich ein.

Danach gibt es Option
d.) Ich werde gegen Sie Herrn Kadel Anzeige wegen Nötigung stellen.

Mit freundlichen Grüßen,
"

Anbei noch ein interessanter Link zum Thema. Auch hier wird empfohlen auf die Schreiben der Inkassounternehmen zu reagieren.

Es gibt übrigens auch den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. indem fast 500 Inkassounternehmen organisiert sind. So gibt es z.B. einheitliche Verhaltensregeln. Aber wenn wunderts... ConKred Inkasso gehört nicht dazu.

Runde 6

07.08.2008

ConKred meldet sich wieder....

"EILZUSTELLUNG
+++ WIR WARTEN AUF IHRE ZAHLUNG +++
+++ NOCH 3 TAGE +++
+++ ES FOLGT EIN MAHNBESCHEID +++
+++ DIE VOLLSTRECKUNG IST IN VORBEREITUNG +++
+++ ZAHLEN SIE SOFORT +++
+++++++++++++++++++++++ EUR 250,14 +++"


Gähn, laaaangweilig.....

Der Satz "Die Vollstreckung ist Vorbereitung" ist übrigens absoluter Blödsinn. "Vollstrecken" kann in Deutschland nur der Gerichtsvollzieher und ohne sogenannten "Titel" macht der gar nichts. Um den zu bekommen braucht ConKred einen gerichtlichen Mahnbescheid, auf den man nicht reagiert bzw. nicht widerspricht, oder per Gerichtsurteil.
Aber für mich ist es jetzt Grund genug mal meinen Anwalt zu fragen, inwiefern ich hier bereits jetzt eine Anzeige wegen Nötigung stellen kann.

25.08.2008

Ich habe übrigens mal mit einem Anwalt gesprochen, der nebenbei selbst ein Inkassounternehmen führt. Er hat bestätigt, dass es durchaus nicht verwunderlich wäre, wenn das Inkassounternehmen wie ConKred überhaupt keine Unterlagen hat, d.h. sie weder Rechnung noch Vertrag kennen. Er hat geraten, die Sache auszusitzen, aber in diesem Fall die Inkassogebühren auf keinen Fall zu zahlen.
Er war der Meinung, dass in diesem Fall keine Nötigung vorliegt. Allerdings halte ich Ihn in dieser Sache nicht mehr für objektiv. "Die Sache zwischen Nötigung und "Druck" sei fließend".
Vielleicht wende ich mich noch mal an einen anderen Anwalt, der nicht gerade auch ein Inkassounternehmen leitet.

19.09.2008

Wer denkt ich hätte vergessen den Artikel weiter zu schreiben, der irrt. Es ist nur seit dem 07.08. nicht mehrs passiert. Kein gerichtliches Verfahren oder weiteres Schreiben. Sollte es das gewesen sein?

offensichtlich nicht....
Runde 7

01.02.2009

Ein Rechtsanwalt der auf den Namen "Klaus Brink" hört meldet sich bei mir.

" DAS GERICHTLICHE MAHNVERFAHREN STEHT BEVOR

Sehr geehrter Herr ABC,

auf die Rechnung meiner Mandantin haben Sie nicht reagiert. Auch die Zahlungsaufforderungen der Conkred Inkasso GmbH haben Sie unbeachtet gelassen. Nun bin ich mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt. Sie haben nun letztmals Gelegenheit, die leidige Angelegenheit außergerichtlich zu regeln.

Zahlen Sie bitte innerhalb 1 Woche nur mit dem beigefügten Überweisungsträger auf das angegebene Konto.

Für diesen Fall verzichtet meine Mandantin auf zusätzliche Geltendmachung meiner Gebühren in Höhe von EUR 13,92. Reagieren Sie nicht, werde ich in jedem Falle das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dadurch erhöht sich die Forderung weiter um die Gerichtskosten und meine dann höheren Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwalt Klaus Brink"


"Hallo Herr Brink,

mir liegt bis zum heutigen Tag keine Rechung seitens XYZ vor. Die Conkred Inkasso GmbH verweigert mir bis heute trotz zahlreicher Aufforderungen die Überlassung einer Kopie der Rechnung oder irgendeiner Vertrags- bzw. Rechnungsgrundlage.

Das Verfahren wegen Nötigung gegen den Geschäftsführer der Conkred Inkasso GmbH Philipp Charles Kadel ist in Vorbereitung.

Darüber hinaus bin ich mal gespannt, wie Sie ohne Rechnung und Vertrag ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten wollen.

Mit freundlichen Grüßen!"


Runde 8

05.02.2009

der Rechtsanwalt Klaus Brink alias Conkred Inkasso meldet sich noch einmal...

"Sehr geehrter Herr ABC,

wir haben Ihre Nachricht erhalten. Unsere Auftraggeberin EFG besteht auf Einzahlung der Gesamtforderung. Zahlen Sie ausschließlich auf das unten angegebene Konto unter Angabe des Aktenzeichens. Sie habne nun die allerletzte Gelegenheit, die leidige Sache noch außergerichtlich zu regeln. Nach Eingang der vollständigen Zahlung haben wir unter genannten Aktenzeichen keinerlei Forderungen mehr an Sie.

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Brink"
Runde 9

14.05.2009

Conkred gibt nicht auf, entdeckt aber mal wieder seine soziale Seite....

"VERGLEICHSANGEBOT;
VERZICHT AUF GERICHTSVERFAHREN

Sehr geehrter Herr ABC,

die oben näher bezeichnete Forderung ist leider bis zum heutigen Tage immer noch nicht beglichen. Wir können nicht glauben, dass Sie wegen einer so kleinen Summe ein teueres Gerichtsverfahren riskieren wollen. Offensichtlich haben Sie aber ernste finanzielle Probleme. Deshalb können wir nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin Ihnen heute ein einmaliges Angebot unterbreiten. Die EFG und wir verzichten auf einen Teil unserer Forderungen. Sie zahlen einmalig 179,19 statt des oben ausgewiesenen Betrages in Höhe von 298,66 EUR.
Wenn dieser Betrag bis zum 24.05.2009 mit dem anhängenden Beleg bezahlt wurde, bestehen keinerlei Forderungen mehr gegen Sie. Andernfalls sind wir beauftragt das Gerichtsverfahren einzuleiten und bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fortzuführen. Bitte beachten Sie, dass ein Eintrag bei einem Schuldnerregister verhängnisvolle Folgen auf Ihre Kreditwürdigkeit hat. Anschließend kann 30 Jahre lang Ihr Vermögen gepfändet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Conkred Inkasso GmbH"

Samstag, 7. Juni 2008

Erfahrung mit Airline-direct.de

Nach meinen schlechten Erfahrungen mit Oppodo.de und Flug.de habe ich meine letzten beiden Flüge über Airline-Direct.de gebucht.

Airline-Direct bietet neben Kreditkarte auch die Möglichkeit an per Überweisung zu bezahlen.

Beim ersten Mal habe ich Lima-Frankfurt nicht für mich gebucht. Sofort kam auch hier die Bitte die Kreditkartendaten zu verifizieren. Anders als bei Oppodo.de verlangt man aber nicht den Kreditkartenauszug sondern eine Kopie beider Seiten der Karte sowie eine Kopie des Perso oder des Reisepasses. Auch bei der Anlieferung der Daten ist man flexibler, da man das ganze auch als angehängtes Bild per Email akzeptiert.
Kurz mit der Digicam 2 Bilder geschossen (die Sicherheitsnummer auf der Rückseite meiner Kreditkarte habe ich dabei abgedeckt) und per Reply zurückgeschickt.
Fertig.

Danach habe ich vor kurzem noch mal einen Flug nach Zürich für mich gebucht. Hier hatte ich innerhalb von 10 Minuten nach meiner Buchung die finale Confirmation sowie die Rechnung als PDF. Super.

Bin mal gespannt ob es auch so bleibt, aber vorerst bleibe ich bei Airline-Direct.de

Übermittlung persönlicher Daten bei der Lufthansa

Das ganze rührt daher, dass ich Lufthansa bereits mehrere Male per Email daraum gebeten hatte mir mitzuteilen, welche Daten im Falle einer USA-Reise von der Lufthansa and die amerikanischen Behörden übermittelt werden.

Überraschenderweise habe ich nie eine Antwort erhalten.

Als ich vor kurzem mal Wissen wollte, welche Daten von mir bei der Wirtschaftsauskunft Bürgel gespeichert sind, wurde ich auf folgendes Gesetz aufmerksam gemacht. (Bürgel hat übrigens vorbildlich reagiert und mir die Daten ohne Probleme und sogar ohne Kosten zur Verfügung gestellt. Super und besten Dank!)

Da heisst es in §34 BDSG (BundesDatenSchutzGesetz) unter anderem

"(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über

1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung."


Supi. Das probieren wir doch gleich mal aus und ich wende mich am 07.06.2008 diesmal per Fax ( +49 - 69 - 69 63 30 22) an die Lufthansa.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §34 BSDG hätte ich gerne Auskunft über
1.) meine bei Ihnen gespeicherten Daten
2.) die Herkunft dieser Daten
3.) Empfänger und eine Aufstellung der Daten welche im Falle einer USA Reise von Ihnen an US Behörden übermittelt werden.

Mein Geburtsdatum ist der XX.YY.ZZZZ.

Ich hatte diese diese Daten bereits mehrfach per Email angefragt und habe nie eine Antwort erhalten. Ich weise darauf hin, dass ich bei erneuter Nichtauskunft diese Sache sofort meinem Anwalt übergebe.

Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage im Internet veröffentlicht habe, und die Antwort anonymisiert aber ansonsten unverändert in meinem Blog veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen!"



Update 20.07.2008

Nichts tut sich.

Letzter Schuß vor den Bug bevor dann scharf geschossen wird.

"Letzte Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 7.6.2008 hatte ich Sie gebeten mir eine Selbstauskunft gemäß §34 BDSG zu geben.
Ich hätte gerne Auskunft über
1.) meine bei Ihnen gespeicherten Daten
2.) die Herkunft dieser Daten
3.) Empfänger und Art der Daten, welche im Falle einer USA Reise von Ihnen an US Behörden übermittelt werden.

Mein Geburtsdatum ist der A.B.C

Ich hatte diese Daten bereits mehrfach per Email angefragt und habe nie eine Antwort erhalten.

Ich bitte Sie jetzt letztmalig mir die Daten bis zum 04.08.2008 zur Verfügung zu stellen. Danach werde ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Die anfallenden Kosten werde ich an Sie weiterreichen.

Mit freundlichen Grüßen!"



Man muss erst mit der Keule drohen, aber dann tut sich doch noch etwas.

Am 21.07.2008 meldet sich die Lufthansa:

"Sehr geehrter Herr ABC,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 20. Juni 2008 bezüglich Auskunft über Ihre gespeicherten personen bezogenen Daten bei der Deutschen Lufthansa AG.

Gemäß § 34 BDSG erteilen wir Ihnen die folgende Auskunft:

Name: ABC
Anschrift: DFG
Geburtsdatum: 01.01.1900
Telefonnummer: 123
M&M-Kundennummer:
M&M-Status:
Contact-Flag:Kontakt nicht zugestimmt

Diese Daten wurden im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft beim Miles & More Programmerhoben. Nach der Kündigung Ihrer Mitgliedschaft wurden diese Daten gesperrt und nach den HGB-Vorschriften aufbewahrt.

Die Deutsche Luthansa AG ist gesetzlich verpflichtet den Zoll- und Grenzbehörden der USA (Department of Homeland Security) die Flug- und Reservierungsangaben (auch bekannt als Passenger Name Record oder PNR-Daten) jedes USA-Passagiers offen zu legen. Die Daten sollen ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet werden.Detailierte Informationen über die Daten, die Lufthansa an die US-Behördenweitergeben muss, finden Sie in den beigefügten FAQs.

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Konzern-Datenschutz
i. Ä. Nicola Roth

Gesellschaftsrechtliche Angaben,
Zugriff der Reservierungsdaten durch US-Zollbehörden
Stand März 2008

1. Welche Daten sind das genau, die im Reservierungssystem gespeichert sind und die der US-Zoll jetzt einsehen kann?
Im Reservierungssystem werden alle Daten gespeichert, die zur Abwicklung der Flugreise erfasst wurden.
Dies sind zum Beispiel
• Name des Fluggastes
• Reiseverlauf mit Angabe des Fluges, eventueller Anschlussflüge und der ausführenden Fluggesellschaft
• Angaben über die Buchungsstelle (Reisebüro etc.)
• Ticket-Nummer
• Art der Bezahlung, unter Umständen die Kreditkartennummer

Auch Hotel- und Mietwagenreservierungen sowie Angaben, die für einen besonderen Service an Bord oder auf dem Flughafen erforderlich sind,können im PNR enthalten sein. Besondere Serviceangaben enthalten insbesondere Vorkehrungen, die aufgrund einer Erkrankung eines Passagiergetroffen werden müssen und etwa spezielle Essenswünsche. Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie die Informationen, die über Sie im PNR enthalten sind, teilweise selbst beeinflussen können. Bei Ihrer Entscheidung über eine Serviceleistung oder die Art der Bezahlung zum Beispiel müssen Sie sich bewusst sein, dass diese Angaben im PNR enthalten sein werden.

2. Sind nur Daten von Passagieren betroffen, die Flüge in die USA gebucht haben, oder geht es um die Daten von allen Kunden IhrerFluggesellschaft?
Es geht nur um Reisen, die einen Berührungspunkt in den USA haben

3. Werden auch Anschlussflüge zu einem USA-Flug offen gelegt?
Ja, wenn eine Reise Anschlussflüge zu einem USA-Flug umfasst, so sind auch diese Anschlussflüge im PNR enthalten und somit von der Offenlegung betroffen.

4. Sind Kundendaten aus dem Vielfliegerprogramm Ihrer Fluggesellschaft betroffen?
Nein, diese Daten sind nicht betroffen. Sie werden nicht offen gelegt.

5. Was geschieht, wenn ein Fluggast mit der Offenlegung seiner Passagierdaten nicht einverstanden ist?
Wenn ein Kunde ausdrücklich der Weitergabe der Daten widerspricht, so kann dem Widerspruch wegen der entgegenstehenden US-Gesetzgebung nicht entsprochen werden.

6. Welche Fluggesellschaften müssen den US-Behörden Zugang zum Passagiersystem geben?Das amerikanische Gesetz verpflichtet alle Fluggesellschaften, die Verkehr von, nach oder in den USA betreiben, zur Offenlegung der Daten.

7. Übermittelt lufthansa Reservierungsdaten außer an die USA auch an Behörden anderer länder?
Zurzeit werden Einzeldaten aus der Reservierung neben den USA auch an die kanadischen Behörden übermittelt. Diese Übermittlung, die nur Reisende mit Ziel Kanada betrifft, umfasst weniger Daten als für die USA. Aufgrund des mit Europa vergleichbaren Datenschutzniveaus in Kanada wurde die Übemittlung als Datenschutzrechtliche unbedenklich eingestuft.

8. Die Fluggesellschaften übermitteln auch Passdaten an die Behörden bestimmter Zielländer. Worum handelt es sich dabei?
Die Übermittlung der Identität der an Bord befindlichen Fluggäste mit aus ihrem Pass entnommenen Angaben (das so genannte "Advance Passenger Information System" oder APIS) ist für Flüge in eine zunehmende Anzahl von Ländern gesetzlich vorgeschrieben, sie soll in naher Zukunft auch für Flüge in die EU gelten. Sie ist zu unterscheiden vom Zugriff der Behörden auf Reservierungsdaten, denn sie umfasst nur Passdaten (*), die unmittelbar nach dem jeweiligen Abflug übermittelt werden.
(*) Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Geschlecht.
Bei maschinenlesbaren Pässen werden diese Daten während derPassagierabfertigung elektronisch erfasst. Die Angabe einer Adresse im Zielland ist im Falle der USA auch erforderlich
"



Es geht doch. Schade nur, dass man erst 20. Mal fragen und sogar erst mit dem Anwalt drohen muss, bevor man eine Antwort erhält. Guter Service sieht an der Stelle sichlich anders aus.

Sonntag, 1. Juni 2008

IHK Zwangsmitgliedschaft

Gerade eben soll ich wieder mehrere hundert Euro für die Zwangsmitgliedschaft in der IHK berappen.

In den ganzen Jahren habe ich jetzt mehrere Tausend Euro an den Verein überwiesen für NULL Gegenwert. Ausser dass es sich einige Leute von meinem Geld so richtig gut gehen lassen ist der Verein für mich völlig nutzlos.

Wer einen Lobbyapparat finanzieren möchte, sollte das freiwillig tun. Ich meine ich muß nicht mal GEZ Gebühren bezahlen, wenn ich kein Fernseher und kein Radio habe, und ansonsten bekommt man wenigstens noch was für sein Geld. Auß der Kirche kann man auch austreten, warum geht das hier nicht?

Außer das man sich bei der IHK gegenseitig zerfleischt, Kritiker rausschmeisst und sich verklagt, ist der Laden für mich noch nicht in Erscheinung getreten. Auf der anderen Seite zeigt es, dass man hier offensichtlich zwangsweise einen Machtapparat mit all seinen menschlichen Problemen finanziert.

Ich wende mich an Herrn Glos sowie an den Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz Hendrik Hering.

"Sehr geehrter Herr Glos/Hering,

als in ABC ansässiger Unternehmer, muss ich gerade wieder den Beitrag für die Zwangsmitgliedschaft in der IHK leisten. Ich habe über die Jahre jetzt mehrere tausend Euro an die IHK überwiesen, ohne jemals irgendeinen Gegenwert dafür erhalten zu haben.


Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist nicht mehr zeitgemäß und gehört als Wirtschaftshemmnis und im Sinne des Bürokratieabbaus abgeschafft.


Mit freundlichen Grüßen,


Geschäftsführer ABC GmbH"


Bei Herrn Glos bekommt man eine Eingangsbestätigung, die wenige Sekunden nach meiner Mail eintrifft.

Update 10.09.2008

Laut Spiegel Online Artikel fällt Deutschland in punkto Wirtschaftsfreundlichkeit hinter Georgien und Mauritius zurück. Ein guter Zeitpunkt um mal wieder gegen die IHK Zwangsmitgliedschaft vorzugehen.

"Hallo Herr Hering/Glos,

wie auf http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,577418,00.html nachzulesen ist, fällt Deutschland in Punkto Wirtschaftsfreundlichkeit mittlerweile sogar hinter Georgien und Mauritius zurück.

Ursache für die Wirtschaftshemnisse bei der Existensgründung und beim freien Handel ist unter anderem die Zwangsmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der IHK.

Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist nicht mehr zeitgemäß und gehört als Wirtschaftshemmnis und im Sinne des Bürokratieabbaus mMn. abgeschafft.

Mit den besten Grüßen,

Geschäftsführer EvoTegra GmbH
Mainz"

01.02.2009

Alljährlich beschwere ich mich bei Fälligkeit meiner IHK-Beiträge über die Zwangsmitgliedschaft. Diesmal wieder über die Kontaktseite beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und diesmal gibt es sogar eine Antwort.

"Sehr geehrter Herr ABC,

vielen Dank für Ihre Mail vom 25. Januar 2009, mit der Sie gegen die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie-und Handelskammer protestieren.

Den Industrie- und Handelskammern gehören in Deutschland kraft Gesetz seit langem alle natürlichen und juristischen Personen an, die im Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung, eine Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhalten, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden (Pflichtmitgliedschaft).

Die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt worden. Nach Ansicht des Gerichts ist die Pflichtmitgliedschaft hinnehmbar, weil sie für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet.

Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHKs) als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft weiterhin erforderlich und sachgerecht.

Sie hat dies in ihrem Bericht für den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 14/9175 - Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern) dargelegt, sie hat aber auch erklärt, dass sie die Thematik weiter beobachten wird und erwartet, dass die IHKs auch künftig ihre Effizienz und Transparenz verbessern. In der Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Bundesregierung ist daher keine Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft vorgesehen. Die Bundesregierung beobachtet aber laufend die Entwicklung bei den Kammern im Hinblick auf die Frage der Erforderlichkeit der Ptlichtmitgliedschaft.

Aus der Ptlichtmitgliedschaft folgt nach unserer Rechtsordnung die Beitragsptlicht der Kammerzugehörigen. Der Beitrag ist eine Gegenleistung für den Vorteil des Mitgliedes aus der Kammertätigkeit. Dieser Vorteil besteht vor allem darin, dass die Industrie- und Handelskammer ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt, insbesondere das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.

Der Vorteil davon kommt allen Mitgliedern zugute. Dies entspricht dem Äquivalenzprinzip. Es ist nicht erforderlich, dass der Beitrag einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil bewirkt, der sich bei den einzelnen Kammerzugehörigen messbar niederschlägt.
Den Grundbeitrag muss grundsätzlich jedes Kammermitglied leisten, die Höhe kann aber nach Art, Umfang und Leistungskraft des Gewerbebetriebes gestaffelt werden.

Bemessungsgrundlage für die Umlage ist der Gewerbeertragnach dem Gewerbesteuergesetz, sofern ein solcher festgesetzt wurde, andernfalls der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb.

Durch diese Regelungen soll die Größe und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbebetriebes bei der Beitragsfestsetzung angemessen berücksichtigt werden. Damit wird eine Überforderung von mittelständischen Betrieben durch die IHK-Beiträge verhindert.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Voos"

Samstag, 24. Mai 2008

Kreditkartenpishing bei Opodo.de?

Nach meinen Erfahrungen mit Flug.de versuche ich das Feuer zu vermeiden und wechsel zur Konkurrenz. Was aber jetzt kam hatte ich dann doch wieder nicht erwartet.

Ich suche einen günstigen Flug Lima-Frankfurt und werde tatsächlich bei Opodo.de fündig. Die Preise ändern sich mitunter stündlich. Ich schlage zu.

Bei Opodo.de hat man grundsätzlich die Option per Lastschrift oder gegen Aufpreis per Kreditkarte zu bezahlen. Allerdings scheitert mein Versuch per Lastschrift zu bezahlen mit einem angeblichen Verweis auf Bürgel. Seltsam, ich krieg weder Hartz IV, ich zahle meine Rechnungen und gehöre zu den wenigen in der Republik die keinen Cent schulden haben. Aber OK, es gibt ja noch Kreditkarten. Kostet halt 2,99 EUR extra.

Alles scheint gut, bis ich folgende Email erhalte:

"Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

vielen Dank für Ihre Buchung bei Opodo.

Ihre Buchungsnummer: ABC

Bei Opodo gelten strenge Sicherheitsrichtlinien zum Schutz unserer Kunden vor Kreditkartenmissbrauch. Daher bitten wir unsere Kunden gemäß unseren AGB, uns bei bestimmten Flugzielen einen zusätzlichen Identitätsnachweis vorzulegen.

Da das von Ihnen gewählte Reiseziel zu diesen Zielen zählt, benötigen wir von Ihnen zum Abschluss der Buchung noch folgende zusätzliche Angaben:

1. Eine deutlich erkennbare Kopie der Vorder- und Rückseite Ihrer Kreditkarte, mit der Sie diese Buchung bezahlen möchten.

2. Eine Kopie Ihrer aktuellen Kreditkartenabrechnung, um den Namen, die Adresse und die Nummer Ihrer Kreditkarte zu bestätigen. Ihre Umsätze können geschwärzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir Kontoauszüge Ihrer Bank sowie eine Kopie Ihres Reisepasses/Ausweises nicht akzeptieren können.

Wir bitten Sie, uns diese Informationen an folgende Faxnummer zu senden: 01805-66 66 15 (0,14 Euro/Min.) / aus dem Ausland 00493043661215.


Falls Sie uns Ihre Daten aufgrund einer früheren Buchung bereits schon einmal gesendet haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir diese Informationen aus Sicherheitsgründen vernichten und keinen Zugriff mehr darauf haben. Eine erneute Zusendung ist daher notwendig.

Nachdem wir diese Informationen von Ihnen erhalten haben, können wir Ihnen das gewünschte Flugticket ausstellen und Ihnen unverzüglich zusenden.

Wir werden Ihre Reservierung bis 16:00 Uhr am 24. Mai 2008 für Sie aufrecht erhalten.

Sollten wir die benötigten zusätzlichen Informationen nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erhalten, so werden wir Ihre Reservierung automatisch stornieren.

Bitte geben Sie auf dem Fax die Buchungsnummer "ABC" an. So können wir eine zügige Bearbeitung gewährleisten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und am Wochenende von 10 bis 17 Uhr gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

Bitte???? Ich soll eine Kopie der Vorder- sowie der Rückseite meiner Kreditkarte, d.h. inklusive meiner Unterschrift und Sicherheitsnummer und darüber hinaus meine Kreditkartenabrechnung an eine Firma schicken, die ich nicht im geringsten kenne???? Das sind alle Daten die man benötigt um nach Belieben mit meiner Kreditkarte einzukaufen und obendrein kann man mit der Rechnung bei der Servicezentrale alle Daten der Karte ändern. Inklusive Karte Sperren, Adressänderungen und der Beantragung neuer Karten. Das sind nämlich die Daten, die beim Anruf bei der Kreditkartenzentrale abgefragt werden, um sicherzustellen, dass tatsächlich der Rechnungsempfänger anruft.

Warum fragen Sie nicht gleich nach der Pin und Tan zu meinem Konto? Vielleicht weil das Limit auf der Kreditkarte höher ist als auf dem Konto?

Wenn ich Kreditkartenbetrug überhaupt erst ermögliche, dann ja wohl so. Ich bin sogar der Auffassung, dass ich grob fahrlässig handeln würde, wenn ich jedem im Internet der danach fragt diese Daten schicken würde. In diesem Fall hafte ich damit für den eingetretenen Schaden wegen akuter Dummheit ganz alleine.

Ich teile dies Opodo.de mit und biete aber gleichzeitig andere Zahlungsmodalitäten an.

"Hallo,

ich werde Euch ***auf gar keinen Fall*** irgendwelche Abrechnungen meiner Kreditkartenabrechnung schicken.

Wo sind wir denn?

Ich werde mich jetzt auch nicht hinsetzen und anfangen Euch eine Kopie meiner Kreditkarte zu schicken.

Ich kann Euch noch anbieten das ganze direkt von meinem Firmenkonto abzubuchen oder ich überweise Euch das auch.

Ich weise darauf hin, dass ich mit Euch einen Vertrag geschlossen habe, ohne dass Ihr auf diese Prozedur vorher hingewiesen habt. Ergeben Sich für mich daraus irgendwelche Nachteile werde ich die Kosten notfalls per Anwalt wieder bei Euch einfordern.

Mit Gruß,"

Die Antwort kommt prompt unterscheidet sich aber unwesentlich von der ersten Email.


"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Sicherheitsabfrage erfolgt für bestimmte Reiseziele, die vermehrt zum Kreditkartenbetrug genutzt wurden. Die Sicherheitsabfrage dient auch zum Schutz unserer Kunden, um ungerechtfertigte Belastungen von Kreditkarten zu vermeiden. Für die Ausstellung von Flugtickets geben die Fluggesellschaften bestimmte Fristen vor, innerhalb derer das Flugticket ausgestellt werden muss, daher sind wir gezwungen bei nicht vorliegenden Unterlagen die Buchung nach Ablauf dieser Frist zu stornieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen wir auf mögliche Sicherheitsüberprüfungen hinweisen und welche bei Buchung von Ihnen akzeptiert wurden.

Um jede Woche kostenlos über die aktuellsten Reiseangebote informiert zu werden, empfehlen wir Ihnen unseren Reise-Newsletter. Opodo bietet Flüge von 500 Airlines, 65.000 Hotelangebote und Mietwagen an mehr als 7.000 Stationen weltweit.

Mit freundlichen Grüßen"

Mir wird das ganze zu doof und ich rufe bei bei der Nummer aus der Email an.

Dort teilt man mir mit, dass andere Zahlungweisen nicht möglich wären ohne die Reise ganz zu stornieren und wenn ich mich weigern würde die gewünschten Dokumente zu schicken, werde man jetzt die Reise stornieren. Auch Dokumente, die man tatsächlich überprüfen (Perso, Reisepass) kann, will man nicht sehen. Ich fühle mich extrem unter Druck gesetzt.

Offensichtlich ist man nur daran interessiert, meine Kreditkarteninformtionen in die Hand zu bekommen. Eine Kreditkartenabrechnung ist per se formlos, lässt sich kaum überprüfen und hat damit erstmal keinerlei Aussage. Wenn ich einen Kreditkartenbetrug durchführen will, habe ich eine faxtaugliche Kreditkartenabrechnung in weniger als 30 Minuten gefälscht. Aber mit einer richtigen Kreditkartenrechnung kann man sämtliche Daten einer Kreditkarte verändern. Das andere Zahlungsarten nicht gehen ohne die Rechnung zu stornieren halte ich für einen schlechten Witz. Und warum sollte die für Opodo.de völlig risikolose Überweisungen nicht funktionieren, wenn man gleichzeitig das Lastschriftverfahren anbietet?

Ich bin mir nicht sicher, ob es sich hierbei nicht um einen gut gemachten Pishingversuch handelt. Ich werde das ganze auf jedenfall mal an der Verbraucherschutz sowie Heise melden.

Tatsächlich ist bereits ein Schaden entstanden, da der Flug mittlerweile nicht mehr zu den Konditionen angeboten wird, wie zum Zeitpunkt der Buchung bei Opodo.de.

Ich wende mich an der Verbraucherschutz und an den Heise Verlag:

"Hallo,

ich habe versucht beim bekannten Reiseportal Opodo.de einen Flug zu buchen. Dabei wurde unter anderem verlangt, dass ich eine gut lesbare Kopie der Vorder- sowie der Rückseite (d.h. inklusive Unterschrift und Sicherheitsnummer) sowie eine Kreditkartenabrechnung an Opodo.de schicke. Das sind alle Daten, die man benötigt um nach Belieben mit meiner Kreditkarte im Internet einzukaufen und obendrein kann man mit der Rechnung beim Anruf der Kartenservicezentrale (die Nummer ist auch auf der kreditkartenrückseite) auch alle Daten verändern. Alle anderen Dokumente und Zahlungsweisen wurden abgelehnt. Für mich besteht daher der konkrete Verdacht, dass es sich um einen Pishingversuch in Bezug auf meine Kreditkarteninformationen gehandelt hat.
Genauswenig wie ich meine Pin für das Onlinebanking verschicke, bin ich der Auffassung, dass ich grob fahrlässig handeln würde, wenn ich diese Daten an jeden im Internet schicke der mich danach fragt.
Mir ist bereits ein konkreter Schaden entstanden, da der Flug mittlerweile nicht mehr zu den Konditionen gebucht werden kann.
Den ganzen Sachverhalt gibt es unter
http://meinelobby.blogspot.com/2008/05/kreditkartenpishing-bei-opodode.html

Für Informationen, wie ich den Schaden am besten gelten machen kann bin ich dankbar.

Mit Gruß,"

Und nochmal an Opodo.de mit der Bitte um Stellungnahme.

"Hallo,

ich habe am 23.5.08 versucht bei Euch eine Reise zu buchen. Dabei wurde unter anderem verlangt, dass ich eine gut lesbare Kopie der Vorder- sowie der Rückseite (d.h. inklusive Unterschrift und Sicherheitsnummer) sowie eine Kreditkartenabrechnung an Euch schicke. Das sind alle Daten, die man benötigt um nach Belieben mit meiner Kreditkarte im Internet einzukaufen und obendrein kann man mit der Rechnung beim Anruf der Kartenservicezentrale (die Nummer ist auch auf der kreditkartenrückseite) auch alle Daten verändern, Karten sperren oder neue Karten beantragen. Alle anderen Dokumente und Zahlungsweisen wurden abgelehnt. Für mich besteht daher der konkrete Verdacht, dass es sich um einen Pishingversuch in Bezug auf meine Kreditkarteninformationen gehandelt hat.
Genauswenig wie ich meine Pin für das Onlinebanking verschicke, bin ich der Auffassung, dass ich grob fahrlässig handeln würde, wenn ich diese Daten an jeden im Internet schicke der mich danach fragt.
Mir ist bereits ein konkreter Schaden entstanden, da der Flug mittlerweile nicht mehr zu den Konditionen gebucht werden kann.
Den ganzen Sachverhalt gibt es unter http://meinelobby.blogspot.com/2008/05/kreditkartenpishing-bei-opodode.html . Ich habe mich in der Sache inzwischen an der Verbraucherschutz sowie an den Heiseverlag gewendet.

Zur Sicherheit werde ich Euch dieses Schreiben nochmal per Post zukommen lassen.

Ich bitte hiermit um eine Stellungnahme. Ich weise darauf hin, das ich jede Antwort unverändert anonymisiert, aber ansonsten unverändert auf der genannten Seite veröffentlichen werde.

Mit Gruß,"

Update 26.05.2008

Der Verbraucherschutz hat sich heute direkt am nächsten Tag telefonisch gemeldet. Super Service, besten Dank!
Leider waren die Informationen weniger gut. Auf gut Deutsch. Keine Chance.
Wenn das in den AGB's so drin steht, können Sie im Prinzip verlangen, was sie wollen. Wenn man das nicht akzeptiert kommt eben kein Vertrag zu Stande. Auf dem Schaden bleibt man sitzen.

Ich habe daraufhin noch mal die AGB genauer angeschaut. Ich hatte Sie tatsächlich vor dem Kauf kurz überflogen, aber wer liest und versteht eine komplette AGB bevor er etwas kauft.

Dort heißt es unter "Zahlungen"

"Sie können daher per E-Mail dazu aufgefordert werden, Opodo einen Nachweis über die Anschrift des Kreditkarteninhabers anhand einer Kreditkartenabrechnung und eine Kopie der Kreditkarte oder eines Kontoauszugs per Fax oder Post zu übersenden, bevor Tickets ausgestellt werden. Kommen Sie der Aufforderung nicht fristgemäß nach, behält sich Opodo vor, die von Ihnen gebuchten touristischen Produkte oder Dienstleistungen zu stornieren und damit verbundene Kosten an Sie weiterzuleiten."

Die Frage, inwiefern man fahrlässig handelt, wenn man diese Daten einfach rausgibt konnte nicht beantwortet werden.


Update 27.05.2008
Auch Heise meldet sich bereits nach einem Tag. Auch hier herzlichen Dank!

"Guten Tag.

Inwiefern solche Forderungen zulässig sind, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale klären. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir hier keinerlei keine rechtliche Auskunft geben können oder dürfen.

Zu dem entstandenen "Schaden": Einen solchen gibt es nach unserer Auffassung nicht. Es ist zwar ärgerlich, dass Sie den Vertrag zu diesen Konditionen nun nicht mehr buchen können, aber dadurch ist Ihnen ja kein Schaden entstanden, da Sie ja keine Vorleistung erbracht haben.

Gern überprüfen wir aber, ob das Vorgehen von Opodo etwas für unsere Sendung ist, wir bitten Sie aber um Verständnis, dass wir nicht alle Fälle aufnehmen können. Sollten Sie in den nächsten Tagen nichts mehr von uns hören, so ist der Fall leider nichts für uns.

Mit freundlichen Grüßen,
AK

Herzliche Grüße! "


Mit anderen Worten. Wer keine Lust auf diese Prozedur hat, sollte besser nicht bei Opodo.de buchen.

Freitag, 23. Mai 2008

Erfahrung mit Flug.de

Mit flug.de sah es beim ersten mal noch ganz gut aus. Anscheinend klappte alles erstmal reibungslos. Beim Rückflug klappte dann aber gar nichts auch wenn das erst mal auch nicht so aussah. Nach der Buchung regte sich erstmal nichts. Tagelang wartete ich auf eine Bestätigung, was aber auch daran gelegen haben kann, dass ich während der Zeit telefonisch nicht erreichbar war.
Nach einigen Tagen bekam ich dann eine Mail, dass es ein Problem mit meinem E-Ticket gäbe, denn man könne nur ein richtiges Ticket ausstellen. Wohin sie es denn in Deutschland schicken mögen, denn ins Ausland koste es 30 EUR extra.
Ich hatte einen One-Way Flug Lima Frankfurt gebucht.....

"Hallo,

Wielange ich in Deutschland bin? Was glaubt Ihr wo ich bin, wenn ich ein One-Way Ticket Lima-Frankfurt bei Euch kaufe?

ganz ehrlich. Ihr habt das Ticket als ausdrücklich E-Ticket verkauft. Wenn Ihr das jetzt nicht erstellen könnt ist das nicht mein Problem, d.h. die Versandkosten trage nicht ich sondern Ihr. Ich empfinde das Angebot mir den Versand mit 30 EUR in Rechnung zu stellen als Frechheit. Was soll sowas? Guter Service sieht fuer mich anders aus....

Das Ticket bitte an

XYZ
in
Lima

senden

Mit freundlichen Grüßen,
XXX"

Die Antwort lässt leider nicht lange auf sich warten.

"Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Anhand Ihrer Buchung ist für uns nicht ersichtlich, ob Sie sich bereits in Lima befinden oder erst nach Lima fliegen.

Wir würden Ihnen das Flugticket ohne weitere Gebühren zusenden, allerdings muss der Empfänger anwesend sein und die Sendung persönlich mit Unterschrift entgegennehmen.

Bitte geben Sie uns bis heute, 22.04.2008 15Uhr Bescheid, ob wir das Flugticket dennoch nach Lima versenden sollen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Gruessen"

Dummerweise bin ich mit dem Rucksack unterwegs und leide damit unter akutem Mangel fester Adressen. Darüberhinaus bin ich während der Zeit in den Bergen unterwegs.

"Hallo,

erst mal vielen Dank fuer das entgegenkommen!

Ich bin die ab morgen fuer eine knappe Woche in den Bergen um Huaraz Peru unterwegs, wo ich weder Emails noch Tickets empfangen kann.

XXXist eine Verwandte in Lima. Sie hat eine Vollmacht, das Ticket an meiner Stelle entgegen zu nehmen. Wenn das Ticket an die genannte Adresse zugestellt ist, ist alles weitere mein Problem. D.h. ich mache keinerlei Regressansprueche geltend, falls ich nach der Zustellung des Tickets an die genannte Adresse nicht an das Ticket kommen sollte.

Danke!"

Und es klappt sogar. Wenige Tage später trifft das Ticket in Lima per Kurier ein. Allerdings macht mich die Rechnung schon etwas stutzig. Statt der erwarteten 700 kostet es auf einmal über 1000 EUR... Ich halte es erst mal für einen Fehler, der aber leider ziemlich real wird als ich meine Kreditkartenabrechnung erhalte.
Dafür bekomme ich allerdings diesmal per Briefpost ein Schreiben, dass man versäumt habe die 500 EUR für den Hinflug von der Kreditkarte abzubuchen. Leider habe man meine Kreditkartennummer inzwischen gelöscht, ich möchte mich dochmal melden.

Jeeeez.

"Hallo,

Dafür dass Ihr dem Fall nichts abgebucht habt, habt ihr bei meinem letzten Flug ABC gleich mal 300 zuviel abgebucht.

Statt 750 EUR wie im Internet angegeben habt Ihr 1077 EUR abgebucht. Davon über 500 EUR Steuern und Gebühren.

Was macht Ihr da eigentlich??? In 2 Flügen gleich 2 mal Probleme mit der Rechnung. So schwer kann das doch nicht sein, zumal alles in elektronischer Form vorliegt. Dazu kommt noch, dass Ihr beim letzten Flug, dann kein E-Ticket ausstellen konntet und mir das ganze dann auch nocht mit 30 EUR in Rechnung stellen wolltet. Irgendwie hat man nur Probleme mit Euch.

2 Möglichkeiten.
Option a.) Ich zahl Euch die Differenz. D.h. ca 200 EUR.
Option b.) Ihr korrigiert die Rechnung aus ABC und danach überweise ich die fehlenden 564 EUR

Mit Gruß,"

Plötzlich finden Sie dann doch wieder irgendwo meine Kreditkartennummer und ich erhalte nach einigen Tagen abschließend folgende Email:

"Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir möchten uns für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Wir haben soeben beide Rechnungen korrigiert. Bei der Buchung ABC (1234) haben wir Ihnen 331.47 EUR auf Ihre Kreditkarte gutgeschrieben und beim Vorgang 5678 (XYZ) haben wir den Betrag 564.62 EUR von der Kreditkarte abgebucht. Die Bestätigungen /Rechnungen müssten bei Ihnen schon angekommen sein."

Hallejulja

Samstag, 29. März 2008

Ein Sterbeapparat sorgt lediglich fuer Entrüstung


"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Derzeit müsste es aber heißen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar, es sei denn er ist unheilbar krank.

Ich bin im Artikel einer Frage auf der Spur:

Warum halten wir es für richtig, unsere todkranke Katze einschläfern zu lassen während wir unsere todkranke Mutter selbst gegen Ihren ausdrücklichen Wunsch solange wie möglich leiden lassen?

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Herr Dr. Kusch stellt in Hamburg einen Sterbeapparat vor. Er hat dabei einen interessanten rechtlichen Ansatz. Da Suizid kein Straftatbestand ist, ist Beihilfe zum Suizid auch kein Straftatbestand. Aber ausser Entruestung bringen Politk und Aerztekammer Hamburg nichts neues zu dem Thema der aktiven Sterbehilfe vor.

Die Innenministerin Frau Merk erreicht man hier.
Die Aerztekammer Hamburg erreicht man hier.

Update 26.05.2008

Schreien konnten Sie beide ganz schnell, aber mit einem konstruktiven Beitrag zum Thema wird das irgendwie nichts.

Ich harke nach

"Sehr geehrter Herr Montgomery (Frau Merk),


in meiner Mail vom 29.03.2008 hatte ich Sie um einen konstruktiven Beitrag zum Thema "Sterbehilfe" gebeten. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Anbei finden Sie noch mal die Mail vom 29.03.2008.

Ich bedanke mich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,"

"Sehr geehrter Herr Montgomery (Frau Merk),

die konkret von Herrn Kusch vorgestellte Methode will und kann ich nicht beurteilen.

Allerdings fällt mir eins sofort auf: In Deutschland haben wir nach wie vor einen moralisch wie rechtlich völlig indiskutablen Status Quo zum Thema aktive Sterbehilfe.

Ich versuch das mal mit folgendem Beispiel zu unterlegen.

Ihre 85 jährige Mutter und Ihr 10 Jahre alter Hund erkranken gleichzeitig an unheilbarem Krebs.

* Obwohl Sie den Hund nicht fragen koennen was er moechte lassen Sie Ihn einschlaefern.

* Es ist der ausgesprochene Wunsch Ihrer Mutter in Wuerde zu sterben. Stattdessen wird Sie jetzt gegen Ihren Willen ins Krankenhaus gesteckt, ueber Wochen und Monate mit Kortison und Morphium vollgepumpt. Ihr Koerper blaeht sich vom Kortison auf. Sie wird mit Strahlen bombadiert bis Ihre Haut verbrennt und Ihr die Haare ausfallen. Meinen Sie wirklich, dass Ihre Mutter sehr dankbar dafuer sein wird, dass im Kreis Ihrer Familie und/oder eines Betreuers auf diese Art sterben darf?

Bitte???

Das hat für mich nichts mehr mit Menschenwürde zu tun. Im Gegenteil, das ist übelste und barbarische Quälerei eines geliebten Menschen. Mir fallen dabei Nazi-Verbrechen mit KZ-Häftlingen sowie der Begriff "Folter" ein.

Und würden wir das gleiche mit dem Hund machen, droht uns nach §17 TierSchG eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Auf der anderen Seite ist ebenfalls klar:

Es ist nicht der Sinn des Lebens gegen seinen Willen unter Drogen, Schmerzen und Qualen eine Krankenhausdecke anzustarren.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz)

Die grundsätzliche Ablehnung einer aktiven Sterbehilfe und der reine Verweis auf Palliativmedizin ist in bestimmten Faellen (s.u.) ein klarer Verstoß gegen unser Grundgesetz und grundlegende Menschenrechte.

Der durchaus auf Deutschland übertragbare Fall Chantal Sébire hat das ganze Versagen der derzeitigen Regelung zu dem Thema gezeigt. Der Krebs zerfrass Ihr langsam das Gesicht. Sie war mittlerweile blind und der Oberkiefer war zerfressen. Da sie eine Morphiumallergie entwickelt hatte, bestand Ihre Palliativmedizin aus "Aspirin".

Würden Sie Frau Sebire ins Gesicht sehen wollen und Ihr gegenüber Ihren Standpunkt wiederholen? Ist das unsere Definition von Menschenwürde? Meine nicht.

Genauso wie beim Standpunkt zum Thema Verhütung wird es Zeit die überholten Werte und Regeln (*1) der Kirche in Frage zu stellen.
Es wird Zeit, dass man Grenzen und Methoden festlegt, wie die Würde des Menschen auch beim Thema Sterben in *jedem* Fall gewahrt werden kann. Und das kann nur mit einer klaren Regelung zum Thema "Aktive Sterbehilfe" geschehen.

Ich werde diese Mail sowie jede Antwort darauf in meinem Blog veröffentlichen.

Ich bedanke mich für eine Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grueßen

(*1) ich meine damit nicht alle kirchlichen Werte und Regeln, sondern nur die offensichtlich nicht mehr zeitgemaessen
"

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Update 01.07.2008 : Herr Kusch schafft es erneut in die Presse. Diesmal hat eine Frau eine tödliche Dosis Medikamente zu sich genommen. Der "Sterbeapparat" kam nicht zum Einsatz.

Wieder gibt es aus der Politik einen "entrüsteten Aufschrei", aber darüber hinaus nichts konstruktives.

In dem Fall geht es um eine relativ gesunde Frau, die als Motiv die Angst vor dem Altersheim hatte. Ohne, dass die Frau tatsächlich Erfahrungen mit dem Heim gemacht hat, distanziere ich mich ausdrücklich davon, hier jemandem Sterbehilfe zu leisten.

Aber offensichtlich muß es erst wieder soweit kommen.

Herrn Dr. Hoppe erreicht man hier.
Herrn Goll erreicht man hier.
Herrn Banzer erreicht man hier.

Tut mir leid Deutschland. In diesem Punkt haben wir eine verlogene und zutiefst unmenschliche Position. Ursächlich ist meiner Meinung nach hauptsächlich die Kirche, die immer noch der Meinung ist, Selbstmord wäre eine "Tod"Sünde, sowie die unbegründete Angst vor dem Tod und die damit einhergehende Weigerung vieler Menschen sich mit dem Thema mal tiefgehender auseinanzusetzen.

Im Gedenken an Chantal Sébire sollten wir jetzt dem Mut haben etwas zu ändern.


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Update 02.07.2008
Im Spiegelforum gab es einen Thread zum Thema. Dabei habe ich noch einen Beitrag gepostet, der mir ganz gut gefällt.

"Wer von den Gegnern der Sterbehilfe kann mir die Frage beantworten, warum wir den kranken Hund ohne seine Zustimmung einschläfern lassen (und das richtig finden), und den geliebten Menschen gegen seinen Willen leiden lassen (ohne das Gott oder Sünde darin vorkommt)?

Meiner Theorie nach wissen wir *alle* genau was richtig ist, und das wenden wir beim Hund auch an.

Beim Mensch fehlt uns der einzig der Mut.

Deswegen greifen wir dann auch gleich zum Rettungsanker von dem wir nichts verstehen. "Palliativmedizin muß verbessert werden." "Puuuuh, gerade noch mal drum rumgekommen."

Aber was heißt das? Sedativa, Morphium kurz Drogen.
Im eigenen Körper ruhiggestellt zusehen wie der Krebs den Körper zerstört.

Das ist absolut widerlich und nicht viel besser als das was Mengele mit KZ-Häftlingen gemacht hat. Wir regen uns über das Waterboarding in Guatanamo auf und foltern gleichzeitig die Menschen, die wir lieben?

Wir machen uns alle mitverantwortlich, dass vielleicht ein schönes erfülltes Leben eines geliebten Menschen zum Schluß mit Folter enden muß.

Beispiel: Chantal Sébire .

Ich mach jede Wette: Niemand der gegen aktive Sterbehilfe ist, hätte den Mut gehabt Ihr das von Angesicht zu Angesicht zu sagen. Niemand.

Jeder Gegner der Sterbehilfe weiß in diesem Moment, dass er unrecht hat.

Und daher benötigt es jetzt eins: MUT

Mut festzulegen, wo die Grenzen sind.
Mut den herbeigeführten würdevollen Tod in unsere Gesellschaft zu integrieren.
Mut Stolz zu sein, wenn man jemandem helfen kann und Ihm ein würdiges Ende ermöglicht."


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Update II 02.07.2008

Angela Merkel, Wolfgang Bosbach und Hubert Hüppe von der CDU sprechen sich sich kategorisch gegen Sterbehilfe aus.

Leider kann ich dem Artikel keines Ihrer Argumente entnehmen und Frage einfach mal nach.


"Sehr geehrte(r) Frau Merkel, Herr Bosbach, Herr Hüppe,

dem Spiegel-Online entnehme ich, dass Sie sich kategorisch gegen aktive Sterbehilfe aussprechen.

Leider konnte ich dem Artikel keines Ihrer Argumente entnehmen. Können Sie kurz begründen, warum Sie sich gegen aktive Sterbehilfe aussprechen? Gestatten Sie mir einzig den Hinweis, dass "Palliativmedizin" im bekannten Fall von Chantal Sébire aus "Aspirin" bestand.

Mit Dank und Gruß"

-------------------

Update 06.07.2008

Herr MdB Hüppe bzw. sein Büro hat sich gemeldet.

"Sehr geehrter Herr ABC,

leider ist Herr Hüppe momentan nicht in Berlin und kann Ihnen nicht
persönlich antworten, doch ich will Ihnen gerne noch vor meinem Urlaub
eine Antwort zukommen klassen.

Eine ausführlichere Argumentation gegen Euthanasie von Herrn Hüppe
finden Sie im angefügten Manuskript anlässlich des Einspruchsverfahrens
gegen das Europäische Patent "Euthanasia compositions".

Wenn bei Frau Sebiré starke Schmerzen nicht ausreichend bekämpft worden
sein sollten, läge möglicherweise ein ärztlicher Kunstfehler vor. Es
gibt jedoch Zweifel, ob die einzige angebotene palliative Therapie in
ASS bestand. Schließlich sagten Ärzte aus, dass Frau Sebiré, nachdem sie
zunächst eine Operation abgelehnt habe, die ihr später angebotenen
Schmerzmittel ebenfalls abgelehnt habe, weil sie befürchtete, dass
"Medikamente Chemikalien sind, und Chemikalien sind Gift". Ich füge
Ihnen einen Beitrag aus "Time" dazu an.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Friedl
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin

Tel. 0 30 - 22 77 75 89
Fax 0 30 - 22 77 67 08

email: hubert.hueppe@bundestag.de
Internet: www.huberthueppe.de

--

http://www.time.com/time/world/article/0,8599,1726787,00.html

Tuesday, Apr. 01, 2008

French Euthanasia Case Rumbles On
By BRUCE CRUMLEY/PARIS

Very few people could have looked upon Chantal S[a {e}]bire at the end
of her life and not understood why the former schoolteacher wished to
end it. Left horribly disfigured and in frequent torment from incurable
tumors that amassed in her sinuses and skull, Sébire's plea that doctors
be allowed to legally terminate her life deeply moved French public
opinion. It also prompted considerable reexamination of the nation's
laws prohibiting active euthanasia ---reflection that has continued in the
wake of Sébire's March 19 suicide. But the passionate debate Sébire's
case sparked may well have unfolded differently had the French public
been informed about one neglected aspect: that Sébire had continually
refused treatment for her disease for nearly a half decade before it
evolved to the terminal phase that resulted in her wanting to die.

Doctors with intimate knowledge of the case tell TIME that though
extremely rare, the esthesioneuroblastoma disease Sébire suffered from
is now routinely controlled through early detection and surgical removal
of the tumors from the nasal vault. Through such operations, specialists
say, patients typically go on to lead relatively normal lives. Yet after
the disease was diagnosed as the cause of her repeated nose bleeds in
2002, Sébire rejected proposals of surgical intervention --- and
subsequently turned down the palliative services and pain-masking
medication doctors offered. It was only after her tumors had grown too
large and present on her brain that Sébire's determination to beat the
disease on her own morphed into her final campaign to obtain legally
permitted euthanasia from the same doctors whose treatment she'd
originally rebuffed. That has caused considerable concern among
observers and ethicists who note that neither the media attention
directed to Sébire's distressing appeal to die, nor the public sympathy
it generated, appeared aware of her own handling of the disease.

"From the moment she refused surgical treatment, growth of the tumors to
their ultimate terminal phase was a given," says Jean-Louis Béal, head
of the palliative service at the University Hospital Center in Dijon,
who repeatedly advised Sébire undergo treatment for the disease and the
pain it brought on. Béal says specialists in at least three French
hospitals offered Sébire an operation with a relatively good chance of
success --- upwards of 70% full success in most cases --- though they
couldn't promise no potential risk of death or incapacity, which Sébire
would simply not accept. When she subsequently refused the treatment and
medicine he and the other doctors had been recommending, Béal recalls
Sébire explaining to him that "drugs are chemicals, chemicals are
poison, and I won't make matters worse by poisoning myself." In the end,
however, Sébire's stringent views were entirely reversed upon her
deciding to die.

"For years she refused the medical community's help to master her
disease, and later to limit its evolution and pain," Béal notes. "Then,
towards the end, she demanded the medical community help her die using
the same sort of medicine she'd rejected as treatment."

Polls taken two weeks before Sébire's suicide (which is being
investigated for possible third-party assistance) showed a significant
backing for the legalizing of euthanasia for terminal patients. Sébire's
public struggle for the right to die doubtlessly played a big part in
this figure of 87%. But it's legitimate to wonder whether her appeal
would have received such support had reports fully brought to light
Sébire's rejection of surgery ---or the use of medication to bring on its
advance.

"That question of her personal decision in dealing with her disease
early on in no way alters her right to a dignified death later in life,
argues Emmanuel Debost, a general practitioner who treated and supported
Sébire even before her fatal disease was diagnosed. "It also tries to
discredit that right to a dignified end by suggesting my patient was
somehow guilty in the terminal evolution of her disease."

Physician and leading member of the French National Consultative
Committee on Ethics, Axel Kahn, acknowledges there are "several
incoherent aspects" to Sébire's attitude towards treatment and demands
for an administered death. Still, Kahn isn't sure full disclosure of her
case would have changed opinion of her plight. "Public response to her
condition and plea for euthanasia was compassionate and emotional," Kahn
says. "Hard ethical analysis of whether her own peculiar decisions
dealing with her disease undermined her request for death involves
rational conclusion. Rarely in our world will the rational win out over
the emotional."