Dienstag, 19. Mai 2009

Die Angst der Deutschen....

Wovor hat der Deutsche Angst?

Der Schweinegrippe: 0 Tote
Der Vogelgrippe: 0 Tote
SARS: 0 Tote
Dem Klimawandel: 0 Tote
Terroristen: 0 Tote in 15 Jahren
Amokläufen: 15 Tote
Der Wirtschaftskrise: Im März gerade mal 78.000 mehr Arbeitslose als vor einem Jahr

Zusammen: 15 Tote und 78.000 mehr Arbeitslose


Was ist für den Deutschen gefährlich?

Rauchen: 140.000 Tote im Jahr
Saufen: 73.000 Tote im Jahr
Herz-Kreislauf Erkrankungen (Übergewicht und zu wenig Bewegung): 160.000 Tote im Jahr
Alkohol im Zusammenhang mit Gewalttaten: 800 Tote und 20.000 Schwerverletzte
Verkehr: 5000 Tote und 400.000 Verletzte
Blitze: 10 Tote

Insgesamt: 234.810 Tote und 420.000 Verletzte

Was macht der Deutsche?

Grundrechte einschränken
Paintball verbieten
Tamiflu kaufen
Rauchen
Saufen
Fressen
Vor dem Fernseher hocken
Autofahren



Denkt noch jemand, dass Medien keinen Einfluß auf eine Gesellschaft haben?

Samstag, 9. Mai 2009

Pflichtwehrdienst aber Paintball verbieten...

Wer kann mir erklären

* warum wir mit dem Pflichwehrdienst 18 Jährige zwingen das Töten auf Befehl zu lernen, während wir das Freizeitspiel Paintball verbieten wollen?
* warum 12 Jährige im Schützenverein den Umgang mit scharfen Waffen lernen können, wir aber Computerspiele verbieten wollen?
* warum der Privatbesitz von Waffen weiterhin erlaubt sein soll, obwohl 4 von 5 Amokläufen an Schulen mit unsachgemäß gelagerten Waffen des Vater ausgeführt wurden?



Fragen wir bei den Herren Bosbach und Schäuble, Wiefelspütz und Körper doch mal nach...

15.05.2009

Wolfgang Bosbach meldet sich zu Wort...

"Geplante Novellierung des Waffenrechts

Sehr geehrter Herr ABC,

in obiger Sache danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre E-Mail vom 09. Mai 2009 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Vielzahl von Zuschriften und Bürgeranliegen um Verständnis dafür, dass ich Ihnen leider erst heute und nur kurz antworten kann.

Bei der Vielzahl der Zuschriften zum Thema „Waffenrecht“ ist es leider beim besten Willen nicht möglich, auf jedes einzelne Schreiben individuell einzugehen und jede Frage zu beantworten, so dass ich hoffe, dass Ihnen die nachfolgende Übersicht über die geplanten Änderungen einen objektiven (!) Eindruck des geplanten Gesetzgebungsvorhabens vermittelt.

Die Kritik einiger Sportschützen verwundert, insbesondere deshalb, weil man beim Deutschen Schützenbund (DSB) mit den geplanten Regelungen „jedenfalls zufrieden ist“. Wortwörtlich sagte der DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim: „Die Heraufsetzung des Alters für das Schießen mit großkalibrigen Waffen hat für uns nur geringfügige Konsequenzen. Man verfolge ohnehin die Philosophie, jüngere Schützen mit Luftdruck- und Kleinkaliberwaffen trainieren zu lassen.“ Deshalb haben wir mit dem geplanten Gesetz kein Problem. Das gleiche gilt für die häuslichen Kontrollbesuche. Das ist eine sehr ausgewogene Regelung, mit der die Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und der Privatsphäre gewahrt wird.“

Wenn sich der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes für alle deutschen Schützen so äußert, warum sollten dann Schützen mit diesen Regelungen ein Problem haben?

Massiver war die Kritik des Deutschen Jagdschutz-Verbandes. Diese Vereinigung der Deutschen Landesjagdverbände hat allerdings eine gesetzliche Vorschrift angegriffen, die nicht beabsichtigt ist. Der DJV hat nämlich in seiner Presseerklärung ausgeführt: „Nach dem vorliegenden Entwurf sollen Behörden künftig das Recht haben, die Aufbewahrung legaler Waffen ohne richterliche Anordnung und gegen den Willen der Besitzer jederzeit zu kontrollieren.“

Dies ist nicht richtig. Wenn der Waffenbesitzer der zuständigen Behörde die Nachschau verweigert, hat diese kein Recht, die Wohnung gegen den Willen des Besitzers zu betreten. Warum der DJV den Gesetzentwurf in dieser wichtigen Passage unzutreffend widergibt, ist mir leider nicht bekannt.

Ich hoffe sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte zurückkehren und hoffe, mit diesen ergänzenden Informationen hierzu einen Beitrag geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen

Ihr


Wolfgang Bosbach



Anlage:



Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe

Modifizierungen des Waffenrechts

als Konsequenz der Amok-Tat von Winnenden



Die Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können, § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG (neu)

Die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) von 14 Jahren auf 18 Jahre, § 27 Abs. 3 WaffG n.F.

Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer soll in § 36 Abs. 3 WaffG verfassungskonform (Art. 13 GG) ausgeweitet werden

BMI erhält in § 36 Abs. 5 WaffG n.F. eine Verordnungsermächtigung für die Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u.a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll

Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters, § 43a WaffG (neu)

Die Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden, § 44 Abs. 2 WaffG n.F.

Die Behörde erhält in § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten

Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen, § 52 a WaffG (neu).

Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde

Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen sollen bußgeldbewehrt verboten werden, § 118a OWiG (neu) "



18.05.2009

Wolfgang meldet sich....

"Sehr geehrter Herr ABC,

Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble hat mich beauftragt, Ihnen für Ihr Schreiben vom 9. Mai 2009 zu danken und zu antworten.

Die Überlegungen zur eventuellen Änderungen des Waffenrechts (einschließlich eines etwaigen Verbots von Paintball) sind noch nicht abgeschlossen.

Hierzu wird es voraussichtlich in den nächsten Tagen einen abschließenden Koalitionsvorschlag geben, der in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.

Ich bitte um Verständnis, dass ich diesen Überlegungen nicht vorgreifen möchte.

Aktuelle Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Internetseite des BMI (www.bmi.bund.de).

In dieser Hinsicht habe ich Ihre Eingabe vom 9. Mai 2009 entgegengenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice-Zentrum

Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de"

Sonntag, 12. April 2009

Warum wir wieder einen Amoklauf an einer Schule sehen werden II

Besser kann man es glaube ich nicht beschreiben....

Sonntag, 5. April 2009

Deckt die Rechtswaltskammer Frankfurt betrügerische Anwälte?

In Bezug auf meine Beschwerde gegen den Rechtsanwalt Gerhard Winnebald, habe ich jetzt nach 9 Monaten folgendes Schreiben erhalten.....

"Sehr geehrter Herr ABC,

Bezug nehmend auf Ihre Sachstandsanfrage vom 01.02.2009 teile ich Ihnen mit, dass das Verfahren Verfahren gegen den Rechtsanwalt Gerhard Winnebald von der Generalstaatsanwaltschaft mit Beschluss vom 13.01.2009 gemäß §170 Abs. 2 StPO i.V.m § 116 BRAO eingestellt wurde. Das Verfahren ist damit auch gegenüber der Rechtsanwaltskammer Frankfurt abgeschlossen und kann nicht mehr aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolf
Geschäftsführerin
Rechtsanwältin"

Auf meine Nachfrage, wie sich das genau begründet bekam ich folgende aussagekräftige Antwort....

"Sehr geehrter Herr ABC,
weitere Auskünfte kann ich Ihnen in Hinblick auf die Verschwiegenheitsverpflichtung bei internen disziplinarrechtlichen Verfahren nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolf
Geschäftsführerin
Rechtsanwältin"


Sensationell. Das Ergebnis ist nach 11 Monaten für mich...

NICHTS...

"Herzlichen Dank für Ihre Mitteilung vom 05.03.09.

Da meine Beschwerde nach 10 Monaten in wahrsten Sinne des Wortes zu "überhaupt nichts" geführt hat, möchte ich Sie mit Nachdruck an Ihre Aufgabe erinnern. Diese lautet: "Die Wahrung der Rechtsordnung der Rechtsanwälte". Mit Ihrem Schreiben drücken Sie aus, dass es zur Rechtsordnung der Anwälte gehört, wenn Anwälte
* ihre Klienten belügen,
* Besuchsrechtsprozesse verschleppen
* Prozeßbetrug begehen

Da Sie das sicherlich nicht sagen wollten, reiche ich hiermit erneut Beschwerde gegen Herr Winnebald ein. Die Begründung hierfür entnehmen Sie bitte obigem Aktenzeichen. Da von beiden Seiten bereits alles gesagt wurde, was man sagen kann, erwarte ich eine zügige Entscheidung.


Mit Gruß,"

Donnerstag, 2. April 2009

Computerspieler = Pädophile = Drogenabhängige

In seiner Pressemitteilung 127/09 stellt der Innenminister von Bayern Computerspieler auf eine Stufe mit Pädophilen und Drogenabhängigen.

"In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie* auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand in Frage stellt. "

* gemeint sind Egoshooter Spiele

Hier kann man dem Herr Innenminister sagen, was man davon hält....

"Sehr geehrter Herr Joachim Herrmann,

in Ihrer Pressemitteilung 127/09 stellen sie mehrere Millionen Computerspieler auf eine Stufe mit Drogenabhängigen und Pädophilen.

Ich möchte hiermit auf das schärfste gegen Ihre Aussage protestieren.

Ziel eines jeden Amokläufers ist es, sich in den Mittelpunkt der Weltöffentlichkeit zu stellen. Der größte Profiteur von Amokläufen ist hierbei die Presse, von welcher die Ereignisse in Winnenden auf widerlichste Art und Weise ausgeschlachtet wurden.

Zeitungen wie BILD arbeiten meiner Meinung nach sogar gezielt an der Schaffung eines Vorbilds für den nächsten Amokläufer.

"Und bei Bild.de heißt es: „Niemand wird ihn jemals wieder vergessen!“ So wird der Mörder zum Mythos. Ein Anreiz für Nachahmer."
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=4584510/7pu8wl/index.html

Meiner Meinung nach ist daher eine derartige Aussage ein Symbol für die Inkompetenz eines jeden Innenminister und daher fordere ich Sie hiermit zum Rücktritt auf.

Ich bedanke mich vorab für Ihren Rücktritt und verbleibe mit

freundlichen Grüßen,"


04.04.2009

Ich kann mir eine Mail an die CDU/CSU Fraktion nicht ersparen...

"Hallo liebe CDU/CSU Fraktion,

von CSU Innenminister Joachim Herrmann muß ich mich die Tage als Computerspieler auf eine Stufe mit Pädophilen und Drogenabhängigen stellen lassen, während die Herren Oettinger und Strobl frisch gedruckte Liederbücher mit Wehrmachtstexten verteilen.

"Ein solcher aber findet sich im druckfrischen CDU-Liederbuch. Auf Seite 86 steht das sogenannte Panzerlied: "Ob's stürmt oder schneit". Darin heißt es: "Mit donnerndem Motor, so schnell wie der Blitz, dem Feinde entgegen, im Panzergeschütz. Voraus die Kameraden, im Kampf sind wir allein', so stoßen wir tief in die feindlichen Reih'n."

Ich hoffe das ist nicht das Lied der CDU zum Bundestagswahlkampf.

In der Hoffnung, dass ihr nicht noch zur Bücherverbrennung und zur öffentlichen Kennzeichnung von Computerspielern mit "Potentieller Amokläufer" Marken aufruft verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,"

12.09.2009

Lange ist es her, aber dann kommt eine Antwort von Herrn Innenminister

"Sehr geehrter Herr ABC,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu meiner Forderung, Killerspiele zu verbieten. In den
letzten Monaten haben mich zahllose E-Mails zu diesem Thema erreicht. Angesichts
der großen Zahl von Meinungsäußerungen möchte ich mit diesem Schreiben
auf die wesentlichen Aspekte eingehen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen
erst heute antworte.

Das Thema gewalthaltige Computerspiele ist mir ein ernstes Anliegen. Wer mir
Populismus vorwirft, liegt völlig falsch. Anlass war der schreckliche Amoklauf in
Winnenden vor wenigen Monaten, der zahllose Fragen aufwirft. Als bekannt wurde,
dass auch der Täter von Winnenden im Besitz von gewalthaltigen Computerspielen
war, die für sein Alter sogar noch gar nicht freigegeben waren, geriet auch
dieses Thema in die öffentliche Diskussion. Da ich mich schon lange mit den problematischen
Auswirkungen von Computerspielen auseinandersetze und ich ernsthafte
Sorgen um die zunehmende Selbstverständlichkeit von Gewalt in unserer
Gesellschaft habe, habe ich zu diesem Thema öffentlich Stellung genommen. Dabei
ist mir natürlich bewusst, dass das Thema Killerspiele nur einen Teilaspekt der
Gesamtproblematik darstellt. Niemand behauptet im Übrigen, dass Killerspiele
zwangsläufig zum Amoklauf führen.

Computerspiele sind heute Bestandteile unseres Alltags. Es gibt viele gute und
intelligent gemachte Computerspiele, die ein attraktives Freizeitvergnügen mit viel
Spaß und Spannung sind. Es wäre aber unverantwortlich, die von gewalthaltigen
Computerspielen für unsere Gesellschaft ausgehenden Gefahren zu verharmlosen
oder zu negieren.

Zunächst einmal zu dem Begriff „Killerspiele“. Natürlich ist dies kein Fachbegriff.
Aber als Politiker muss ich eine Sprache verwenden, die von einer großen Zahl
von Menschen verstanden wird, auch wenn sie – zugegebenermaßen – manchmal
vereinfachend ist. Wenn ich von Arcade-Games, Beat’em Ups, Shoot’em Ups, Racern,
von Ego- oder 3rd-Personen-Shootern sprechen würde, würde mich außerhalb
einer relativ kleinen Gruppe von Eingeweihten kaum jemand verstehen. Hinzu
kommt, dass keineswegs jeder Ego-Shooter ein Killerspiel ist. Bei vielen der aus
meiner Sicht problematischen Spiele wie „Der Pate – Don Edition“ oder „GTA IV“
handelt es sich vielmehr um einen „Genre-Mix“. Meines Erachtens bringt der Begriff
Killerspiele sehr gut zum Ausdruck, was gemeint ist: Ein Computerspiel, das
beherrscht wird von besonders realistischer, grausamer und reißerischer Gewalt.
Schlichtweg falsch ist die immer wieder zu lesende Behauptung, es gäbe keine
wissenschaftlichen Erkenntnisse über die schädliche Wirkung gewalthaltiger Computerspiele.
Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Untersuchungen anerkannter Wissenschaftler
aus der Medienwirkungsforschung und den Neurowissenschaften,
wonach die Gewaltbereitschaft steigt und die Fähigkeit sinkt, Mitleid zu empfinden,
je intensiver jemand gewalthaltige Computerspiele spielt. Das Spielen derartiger
Spiele, bei dem der Spieler handelnder Akteur ist und in eine mittlerweile fotorealistische
virtuelle Welt eintaucht, unterscheidet sich hinsichtlich der schädlichen
Auswirkungen dabei ganz deutlich vom bloßen passiven Betrachten vergleichbarer
Filme. Der Leiter der Klinik für Psychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, Professor
Dr. Manfred Spitzer, sagt dazu: „Diese Spiele hinterlassen tiefe Spuren im
Gehirn: Es gibt viel Gewalt, es gibt keine Alternativen zu Gewalt, sie tut nicht weh,
und ich komme davon. Wenn ich das 200.000 Mal multimedial lerne, dann habe
ich das intus.“

Sie haben selbst alle Möglichkeiten, im Internet zu recherchieren. Prüfen Sie
selbst, wie überzeugend die Studien und Forschungsergebnisse sind, die dort zu
finden sind, und vor allem, prüfen Sie kritisch, welchen Interessen sie dienen und

welcher Geldgeber dahinter steht. Hier geht es um einen Milliardenmarkt. Einen
Einstieg bietet der internationale Kongress „Computerspiele und Gewalt“ im November
2008, dessen Ergebnisse unter http://www.hm-medienkongress.de nachgelesen
werden können.

Als Politiker und Innenminister, der ich tagtäglich mit der zunehmenden Gewalt gerade
auch junger Menschen zu tun habe, können mich diese Forschungsergebnisse
nicht kalt lassen. Ich trage auch Verantwortung für meine häufig auch noch jungen
Polizeibeamten, die bei ihrer täglichen Arbeit selbst Opfer von Gewalt werden.
Ich fordere deshalb schon lange ein gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot
für Killerspiele. Ein solches findet sich zwar bereits grundsätzlich in § 131
Strafgesetzbuch (StGB), der Gewaltdarstellungen unter Strafe stellt und über eine
Verweisung auch auf „Datenspeicher“ anwendbar ist. Mit Ausnahme weniger Beschlagnahmen läuft dieser Straftatbestand bei Computerspielen aber weitgehend
leer. Die Ursache liegt vor allem in der nach meiner Ansicht viel zu großzügigen
Kennzeichnungspraxis der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK). Ein
Spiel, das von der USK einmal für den Markt freigegeben worden ist – dazu reicht
die Kennzeichnung „keine Jugendfreigabe“ aus –, kann nach der derzeitigen
Rechtslage nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
indiziert werden. Im Ergebnis entfällt dann auch jede Möglichkeit einer Strafverfolgung
nach § 131 StGB, da Herstellern und Verbreitern derartiger Spiele kein strafrechtlich
relevanter Vorsatz mehr nachgewiesen werden kann.
Damit zeigt sich, dass auch der Hinweis auf das Jugendschutzrecht nicht weiterführt.
Es enthält zwar umfangreiche und komplizierte Regelungen, die aber nicht
ausreichend sicherstellen, dass höchst problematische, gewalthaltige Spiele in
Deutschland frei verkäuflich sind. Ist ein Spiel erst einmal freigegeben, gelangt es
schnell in die Hände von Kindern und Jugendlichen; der Aufdruck „keine Jugendfreigabe“
hat hier eher Anreizwirkung. Eltern, das müssen wir leider zur Kenntnis
nehmen, sind häufig schon aus Zeitgründen nicht in der Lage, dies zu verhindern.
Indizierung und strafrechtliches Verbot haben, anders als dies manche behaupten,
ganz erhebliche Wirkung. Da damit ein Werbeverbot verbunden ist, werden davon
betroffene Spiele nur noch sehr schwer bekannt. Außerdem wollen die Hersteller
derartiger Spiele mit ihnen Geld verdienen. Dies ist bei einem illegalen Vertrieb
- 4 -
auch über das Internet nur schwer möglich; Schwierigkeiten ergeben sich schon
beim Geldtransfer. Trotzdem wird es sicher Fälle geben, in denen derartige Spiele
zum Beispiel im Ausland erworben werden. Gesetzesverstöße, die nie ganz ausgeschlossen
werden können, sind aber kein Grund, von einem strafrechtlichen
Verbot abzusehen.

Derzeit bemüht sich die zuständige bayerische Sozialministerin, in Gesprächen mit
Bund und Ländern Verbesserungen im Jugendschutz durchzusetzen, wie sie Bayern
in seiner Bundesratsinitiative Anfang 2007 bereits vorgeschlagen hatte. Daneben
sollen die auf Staatsverträgen beruhenden Grundsätze und die Prüfordnung
der USK mit dem Ziel angepasst werden, insgesamt zu einer restriktiveren Freigabepraxis
zu gelangen. Dazu soll die Rolle der Länder im Prüfverfahren durch Verbesserung
der Appellationsmöglichkeiten gestärkt, die Kriterien für die Alterseinstufung
unter Einbeziehung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die
psychischen Auswirkungen und die Abhängigkeitspotenziale angepasst sowie die
Zusammenarbeit von USK und Bundesprüfstelle verbessert werden.

Vielleicht ist mein Schreiben doch Anlass für Sie, über die Problematik noch einmal
nachzudenken. Wir wollen keine Gesellschaft, in der Gewalt zur Selbstverständlichkeit
wird. Deshalb muss Gewalt geächtet werden, auch auf den heimischen
Computern. Der Staat allein kann mit Verboten oder durch Erziehung zu
Medienkompetenz in den Schulen nur einen Teil beitragen. Gefordert sind wir alle,
wenn es darum geht, eine humane Gesellschaft zu verwirklichen, die der Werteordnung
des Grundgesetzes und damit in erster Linie der Würde des Menschen
entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Joachim Herrmann"

Dienstag, 31. März 2009

Roland Koch meldet sich zu Wort....

Roland Koch und andere CDU Mitglieder im Verwaltungsrat machen sich nach wie vor für eine Entlassung des ZDF Chef-Redakteurs Nikolaus Brender stark. Dabei wurde Nikolaus Brender noch von keinem Mitglied des Verwaltungsrates persönlich gesprochen...
Der Verwaltungsrat des ZDF liest sich mir übrigens mittlerweile wie das Who is Who der Ministerpräsidenten der Länder. So fliegen nicht nur Koch und Beck da rum sondern auch Herr Stoiber sowie der ehemalige CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann.

Jedenfalls schrieb ich ja Herr Koch und Frau Merkel persönlich . Von der Bundes-CDU gab es ja schon eine Meldung. Vor einigen Tag erreichte mich dann diese Mail....

"Sehr geehrter Herr ABC,

mit Ihrer Nachricht vom 28. Februar 2009 haben Sie sich an mich gewandt und zu der derzeit in den Medien diskutierten Frage einer eventuellen Verlängerung des Anstellungsvertrages des Chefredakteurs des Zweiten Deutschen Fernsehens Stellung bezogen. Gerne möchte ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen. Bevor ich mich zu der von Ihnen angesprochenen konkreten Angelegenheit äußere, möchte ich kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben, um verständlich zu machen, an welcher Stelle ich welche Aufgabe wahrnehme.

Bei dem ZDF handelt es sich um eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, dessen Träger die sechzehn Länder der Bundesrepublik sind. Organe des ZDF sind nach dem ZDF Staatsvertrag, den alle Länder miteinander abgeschlossen haben, der Fernsehrat, der Verwaltungsrat und der Intendant. Der Verwaltungsrat, dessen Stellvertretender Vorsitzender ich bin (Vorsitzender ist Ministerpräsident Beck), besteht aus 14 Mitgliedern, von denen fünf Vertreter der Länder sind, die von den sechzehn Ministerpräsidenten berufen werden. Acht Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Fernsehrat des ZDF mit qualifizierter Mehrheit gewählt und ein Mitglied ist Vertreter des Bundes, das von der Bundesregierung berufen wird.

Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Verwaltungsrates, dem Intendanten das Einvernehmen zu den für den Sender wichtigsten Personalentscheidungen zu erteilen oder zu verweigern. Der Verwaltungsrat ist demnach immer gefragt, wenn es um die erstmalige oder auch um die Verlängerung einer zeitlich befristeten Bestellung geht. Gegen den Intendanten kann der Verwaltungsrat freilich selbst keine Personalentscheidung durchsetzen, das geht nur im Einvernehmen.

Vor diesem Hintergrund ist es unaufrichtig, von den Mitgliedern des Verwaltungsrates zu erwarten, dass Sie jeder Vorlage des Intendanten widerspruchslos zustimmen. Denn dann erfüllten Sie den ihnen von den sechzehn Landesgesetzgebern, die den ZDF-Staatsvertrag zum Gesetz erhoben haben, erteilten Auftrag nicht. Es ist gesetzliche Pflicht der Mitglieder des Verwaltungsrates, sich mit den Vorlagen des Intendanten inhaltlich auseinander zu setzen und sich eine Meinung zu bilden. Dabei haben alle Gesichtspunkte eine Rolle zu spielen, die für den Erfolg des Senders und die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages relevant sind. Dieser Pflicht stelle ich mich.

Da es sich bei dem ZDF um eine öffentlich-rechtliche und vom Rundfunkgebührenzahler finanzierte Rundfunkanstalt handelt, halte ich es auch für richtig, dass den Gremien des ZDF neben den Vertretern gesellschaftlicher Gruppen auch Politiker angehören, die von den Wählerinnen und Wählern legitimiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen


Roland Koch"

Sonntag, 22. März 2009

Bild lesen verblödet!

Ich hatte die Tage meine Tochter am Telefon. Als ich Sie frage, worin Sie den Grund für den Amoklauf sieht kommt: Killerspiele....

Dann:

"Du hast doch auch diese Spiele gespielt..."
"Aber wohl nicht so exzessiv..."

"Manchmal kann man gar nicht so viel saufen, wie man kotzen möchte."

BILD macht Tim K. aus Profitgier zum Helden für den nächsten Amokläufer und ich muß mich wegen Computerspielen zum Irren abstempeln lassen.

Es reicht...

Hiermit erkläre ich die Anti-BILD Kampagne

"BILD lesen verblödet"

http://bild-verblödet.de
http://bild-verbloedet.de
http://bildverblödet.de
http://bildverbloedet.de

für eröffnet. Ich habe die Domain heute registriert. Die Links mit Umlauten funktionieren nicht überall, daher immer die Variante mit oe.

Je nach Stimmung
fallen mir spontan folgende Slogans ein.

"BILD-Leser verblöden! Mach Dir doch mal eine eigene Meinung!"
"BILD lesen verblödet. Mach Dir eine eigene Meinung!"
"BILD verblödet.
Mach Dir Deine eigene Meinung"

Das T-Shirt zur Kampagne....

Mittlerweile gibt es einen einen Shop mit fertigen Designs. Alle T-Shirts können noch nach Wunsch verändert werden. Alle T-Shirts werden zum Selbstkostenpreis angeboten. D.h. ich verdiene damit keinen Cent.

Hinweis: Ich habe mir gerade selbst ein Shirt bestellt und werde das am Wochenende mal probetragen. Es kann natürlich sein, dass sich der eine oder andere auf den Schlips getreten fühlt.
Ich werde meine Erfahrungen natürlich hier posten...