Dienstag, 9. Juli 2013

Abzocke in "der Autowerkstatt" Bodenheim Teil 5

Heute (09.07.2013) wurde die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mainz verhandelt. Diesmal erschien sogar Herr Gottschalk persönlich vor den 3 Richtern des Landgericht Mainz.

Um es kurz zu machen: Auch Richter fahren Auto. Auch Richter haben schon mal die Bremsen wechseln müssen und wissen daher ungefähr was das kostet. Ein Richter griff das Thema Rechnung sogar explizit auf, und wies ausdrücklich darauf hin, dass Ihm persönlich die Rechnung auch zu hoch erscheine und dass insbesondere die 5 Stunden reine Arbeitszeit für die Bremsen ihm sehr fragwürdig vorkommen. Er wies darauf hin, dass er es lediglich nicht gleich als "Abzocke" bezeichnen würde. Der Richter eröffnete sogar die Verhandlung mit der Bemerkung, dass man sich schwer tue mit Verfügungsgrund. Zusätzlich zeichnete sich im Lauf der Verhandlung ab, dass die Partei von Herrn Gottschalk die Eilbedürftigkeit für die Verfügung ebenfalls nicht nachweisen konnte. Den Satz "Meiner persönlichen Meinung nach ist das einfach mindestens dreiste Abzockerei, wahrscheinlich aber eher schlicht und ergreifend Betrug." halten die Richter als ausdrückliche Meinungsäußerung durch einen Laien und somit vom Grundgesetz aufgrund der Meinungsfreiheit geschützt. Auch sehen die Richter den Titel "Abzocke in der Autowerkstatt" durch die Meinungsfreiheit geschützt, da ein Titel gebildet werden müsse und die Begründung für diese Aussage im Artikel gegeben wird.

Mit anderen Worten wird sich an der Urteilsbegründung des Amtsgerichts aller Wahrscheinlichkeit nichts ändern. Um der Sache ein Ende zu bereiten wurde ein Vergleich angeboten, bei dem ein Teil der hier gemachten Aussagen unterlassen werden. Das betrifft allerdings nicht den zentralen Vorwurf der Abzocke.

Zusammenfassend beurteile ich das ganze als Sieg der Meinungsfreiheit. Ich kann daher jeden nur auffordern ebenfalls kritisch zu bloggen und sich nicht von persönlichen Drohungen, Anwälten oder Verfahren einschüchtern lassen.